Grauammer  (Miliaria calandra (Linnaeus, 1758))

(Syn.: Miliara calandra, Miliaria calandra, Miliara calandra, Miliaria calandra)

Gefährdungen und Beeinträchtigungen

  • Verlust oder Entwertung von offenen, gehölzarmen Agrarlandschaften mit Dauergrünland und Ackerbrachen (z.B. Straßenbau, Zersiedlung, Abgrabungen), v.a. in Bördelandschaften.
  • Intensive Nutzung von Landwirtschaftsflächen (v.a. intensive Düngung, Pflanzenschutzmittel, häufige Ackerbearbeitung, Umbruch kurz nach der Ernte, zu dichte Saatreihen, Verlust von Brachen und Säumen).
  • Asphaltierung von unbefestigten Wegen sowie intensive Unterhaltung von Feld- und Wegrändern (v.a. ungünstige Mähtermine, Pflanzenschutzmittel).
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes von Insekten.
  • Tierverluste durch Kollision an Windenergieanlagen.

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen

  • Schutz aller Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen.
  • Erhaltung und Entwicklung von großräumigen, offenen Agrarlandschaften mit einem Wechsel von Ackerflächen, Brachen, Gebüschen, Hecken, Obstbäumen.
  • Erhaltung und Entwicklung von nährstoffarmen Saumstrukturen, Brachestreifen sowie von unbefestigten Wegen.
  • Extensivierung der Acker- und Grünlandnutzung:
  • Anlage von Ackerrandstreifen
  • Anlage und Pflege (Mahd, Grubbern ab 01.08.) von Acker-Stilllegungsflächen und Brachen
  • doppelter Reihenabstand bei der Getreideeinsaat
  • Belassen von Stoppelbrachen
  • reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel.
  • Feld- und Wegrandunterhaltung:
  • Mahd erst ab 01.08.
  • keine Pflanzenschutzmittel.