Grauammer (Emberiza calandra (Linnaeus, 1758))
(Syn.: Miliara calandra, Miliaria calandra)
EU-Code: A383
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
In der Hauptsache Kartierung singender Männchen sowie einzelner und verpaarter Individuen, daneben warnende, Nest bauende und Futter eintragende Individuen, Familien mit gerade flüggen Jungen. Der Einsatz einer Klangattrappen ist insbesondere bei geringer Siedlungsdichte hilfreich.
- 1. Mitte April bis Ende April (Gesang, Balz, Nestbau).
- 2. Anfang Mai (Gesang, Balz).
- 3. Mitte Mai bis Ende Mai (Gesang, warnende, fütternde Altvögel).
- Frühmorgens und abends; Gesangsaktivität über die gesamte Brutperiode anhaltend.
- Erfassung bei windarmen, trockenen Witterungsbedingungen.
Wertungsgrenze Anfang März bis Mitte Juni.
- Brutverdacht:
- Zweimalig singendes Männchen im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Mitte April bis Ende Mai.
- Einmalige Feststellung eines singenden Männchens und eine zusätzliche Beobachtung eines Altvogels im Abstand von 7 Tagen, davon eine Feststellung Mitte April bis Ende Mai.
- Weibchen mit Nistmaterial.
- Warnende Altvögel.
- Brutnachweis: insbesondere
- Fütternde Altvögel.
- Familie mit gerade flüggen Jungen.
- Standvögel oft auch im Winter im Revier singend.
- Gesang von erhöhten Warten (bei deren Fehlen auch von größeren Halmen). Bei der Paarbildung Halmbalz; Schau- und Imponierflüge, Verfolgungsflüge; Revierwechsel während der Brutsaison auch über größere Distanzen möglich. Auffällige Nestwarnrufe nur, wenn Gelege oder Junge vorhanden.
- Bis in den Mai werden noch gemeinsame Schlafplätze genutzt, auch wenn zu dieser Zeit ein Teil der Reviere bereits lange besetzt ist.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.