Grauammer (Emberiza calandra (Linnaeus, 1758))
(Syn.: Miliara calandra, Miliaria calandra)
EU-Code: A383
Artenschutzmaßnahmen
- Entwicklungsmaßnahmen im Acker (O2.1, O2.2)
- Anlage von Grauammerfenstern (Av2.2)
- Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O 1.1)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Entwicklungsmaßnahmen im Acker (O2.1, O2.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
In intensiv genutzten Ackerkulturen entstehen für die Grauammern Probleme durch zu hoch und dicht aufwachsende Vegetation und ein geringes Nahrungsangebot. Durch Nutzungsextensivierungen im Ackerland werden Bruthabitate und lückige Kulturen mit hohem Nahrungsangebot geschaffen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
- Möglichst nahe zu bestehenden Vorkommen, bei bestehenden Revierclustern innerhalb der Reviercluster (vgl. Schieweling et al. 2014: 78).
- Keine Umwandlung von Grünland für die Maßnahme. Im Regelfall sollen in ackergeprägten Gebieten vorrangig Maßnahmen im Acker, in grünlandgeprägten Gebieten vorrangig Maßnahmen im Grünland (Maßnahme 3) umgesetzt werden.
- Keine Flächen mit starker Vorbelastung von Problemkräutern (z. B. Ackerkratzdistel, Quecke, Ampfer).
- Möglichst ebenes Gelände mit weitgehend freiem Horizont, Abstand zu größeren Feldgehölzen / Hecken mind. 100m (Besnard et al. 2016: 519, Fischer & Schneider 1996: 232); zu geschlossenen Gehölzkulissen mind. 200m (Glutz von Blotzheim & Bauer 1997: 1892) bzw. – sofern die Gehölzkulisse in mehr als einer Seite angrenzt – ca. 500m (in Anlehnung an Zenker 1982: 73 und Fischer & Schneider 1996: 232); zu Siedlungen mind. 200m (wegen Hauskatzen, VSW Frankfurt 2012).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Revier: Mind. 1:1 im Verhältnis zur Beeinträchtigung, bei Funktionsverlust des Reviers mit Bezug zur lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 2 ha. Sofern Streifen Bestandteil der Maßnahme sind, soll deren Breiten mind. 10 m betragen. Da Prädatoren bevorzugt Saumstrukturen aufsuchen, soll der Schwerpunkt auf flächigen Maßnahmen liegen. Da die Nahrungssuche auch außerhalb der Nestreviere stattfinden kann, muss der Maßnahmenbedarf bei Betroffenheit mehrerer Reviere nicht linear steigen.
- Kombination mehrerer Maßnahmentypen, die zu hohem Grenzlinienreichtum und hoher Strukturvielfalt führt. Grundsätzlich sollen bei den folgenden Maßnahmen im Regelfall keine Düngemittel (außer bei Luzerne, dort optional) und Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden und keine mechanische Beikrautregulierung erfolgen. Die Maßnahmen können innerhalb einer geeigneten Kulisse auf verschiedenen Flächen rotieren.
- Anlage von mind. 2jährigen, lückigen Ackerbrachen (vgl. Sacher & Bauschmann 2012: 38; Online-Expertenkonferenz 02.11.2020) in Selbstbegrünung oder durch Einsaat einer artenreichen, standortsangepassten Mischung, die nicht zu Dichtwuchs neigt. Hinweis: In den Regionen Niederrheinische Bucht, Weserbergland, Süderbergland, Ballungsraum Ruhrgebiet, Westfälische Bucht und Westfälisches Tiefland ist der Anbau von Saatluzerne Medicago x varia, und Medicago sativa aufgrund von Hybridisierungsgefahr mit Sichelklee Medicago falcata nur außerhalb dessen Schwerpunktvorkommen gestattet. Die Schwerpunktvorkommen sind örtlich abzugrenzen, ggf. ist auf andere Alternativen zu Luzerne zurückzugreifen (LANUV 2019: 65).
- Anbau von Winterweizen oder Triticale (Wintergerste ist wegen des frühen Erntetermins ungeeignet): a) Reduzierte Saatstärke (Verringerung der Saatmenge um 30–50% zur Erzeugung lückiger Bestandsdichten (VSW Frankfurt 2012) oder b) doppelter Saatreihenabstand (im Mittel mind. 20 cm, LANUV 2019: 15).
- Anbau von Ackerbohne oder Futtererbse (VSW Frankfurt 2012).
- Sofern eine stellenweise dichte, 30-100 cm hohe Vegetation als Nesthabitat innerhalb o. g. Maßnahmentypen nicht sichergestellt ist (z. B. bei Getreide mit reduzierter Saatstärke oder doppeltem Saatreihenabstand): mosaikartiger oder streifenweiser (mind. 10 m Breite) Einbezug von Brach- oder Altgrasflächen (möglich auch als Grünland, vgl. Maßnahme 2), um anziehend als Nisthabitat für die Grauammer zu wirken (Perkins et al. 2015: 484). Umsetzung nicht unmittelbar am Feld- oder Wegrand wegen erhöhter Prädationsgefahr (Setchfield & Peach 2016: 1430).
- Sofern nicht vorhanden oder bei Armut an geeigneten Sitzwarten (mind. 1 m hohe Stauden oder Einzelbäume): Anbringen von einzelnen schmalen und dünnen Stöcken (z. B. schmale Bambusstangen). Keine dickeren Materialien, damit keine Prädatoren (z. B. Rabenkrähe) die Sitzwarten nutzen. Die Höhe der Stangen ist an die Höhe der Feldfrüchte anzupassen, d. h. längere Stangen bei hohem Getreide, kürzere bei niedrigen Feldfrüchten wie z. B. Rüben. Orientierungswert: Höhe 1 bis 1,5 m (Sacher & Bauschmann 2011: 56). Bei Kombination mit Feldvogelfenstern Anbringung ca. 10-15 m vom Fenster entfernt (VSW Frankfurt 2012). Mittelfristig sollen natürliche Strukturen, idealerweise Stauden die Funktion als Sitzwarte übernehmen (Gehölze sind auch möglich, können aber als Sitzwarten für Prädatoren dienen).
- Sofern noch nicht vorhanden oder bei Armut an geeigneten Badeplätzen (besonders an trockenen Standorten) unter Ausnutzung ggf. schon vorhandener Strukturen (z. B. Lehmlinsen, Pflugsohlenverdichtungen): Anlage von flachen Wasserstellen (seichte, kleine, flachuferige Teiche; Wasserpfützen). Diese Wasserstellen fungieren als Trink- und Badestellen (Sacher & Bauschmann 2011: 37).
- Idealerweise werden unbefestigte Feldwege mit geringer Störungsfrequenz in die Maßnahme einbezogen. Bei gering frequentierten Wegen, die sonst im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen kurzrasig bis lückig gehalten werden (Funktion als Nahrungshabitat). Da Wege o. a. Strukturen als Leitlinien für Prädatoren dienen können, ist dabei zu beachten, dass ausreichend ungestörte Brutplätze verfügbar bleiben.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die o. g. Kulturen müssen regelmäßig neu gepflegt bzw. angelegt werden. Eine Rotation der Maßnahmen auf verschiedene Flächen ist möglich.
- Aberntung der Getreidefelder / Umbruch von Brachen möglichst spät, im Regelfall ab Mitte August (Fels et al. 2014: 70, Fischer & Schneider 1996: 232, LANUV 2016, NLWKN 2011: 4, Sacher & Bauschmann 2011: 39, Online-Expertenkonferenz 02.11.2020). Ernte von Ackerbohne und Futtererbse ebenfalls ab Mitte August (Online-Expertenkonferenz 02.11.2020)
- Bei Brachen ist eine lückige Vegetation anzustreben, flächiger Dichtwuchs und starke Verbuschung sind zu verhindern.
- Ggf. Pflege weiterer Strukturen (Sitzwarten, Kleingewässer, Schlafplätze).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Bei Maßnahmen in Getreideäckern ist darauf zu achten, dass am Ackerrand durch Überlappungen bei der Aussaat keine dichtwüchsigen Stellen im Getreide entstehen, die von den Grauammern als Neststandort angenommen werden, da an Ackerrändern die Nestverluste hoch sind (Setchfield & Peach 2016: 1430).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahmen sind nach ca. 2 Jahren (Ackerbrache) bzw. mit Anlage der Feldkultur (Ackerbohne, Futtererbse) wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Die genannten Maßnahmen werden in der Literatur zahlreich empfohlen (Ackerextensivierung: LANUV 2016, NABU 2013: 16 f.; Perkins et al. 2011: 514, Perkins et al. 2015: 474, Sacher & Bauschmann 2011: 35ff., Brachen allgemein NLWKN 2011:4, NABU 2007, NABU 2013: 16f., Hötker 2004: 36, Schieweling et al. 2014: 78; Winterbrachen: Fischer & Schneider 1996: 232, NLWKN 2011: 4, NABU 2007, Hötker 2004: 36). Die Annahme und Bevorzugung von Brachen ist mehrfach belegt (z. B. Fels 2014: 70; Fischer 2003: 67f.; Fischer & Scnider 1996: 229, Birrer et al. 2001: 185; Hölker & Klähr 2004: 146, Pfister & Birrer 1997: 187).
- Burgess et al. (2015: 153) zeigten in Großbritannien, dass im Rahmen von Umweltschutzprogrammen eingesäte Ackerraine und Flächen mit Blühmischungen bevorzugt angenommen wurden. Eine Kombination von mehrjähriger Brache (z.T. mit Einsaat) und extensivem Getreide haben sich im Vertragsnaturschutz in der Zülpicher Börde bewährt, wenn sie in Grauammerclustern angelegt wurden (Zehlius, schr. Mitt. 09.10.2020).
- Aufgrund der zahlreichen Empfehlungen und Nachweise wird von einer Eignung der oben beschriebenen Typen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ausgegangen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
2. Anlage von Grauammerfenstern (Av2.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
In intensiv genutzten Ackerkulturen entstehen für die Grauammer häufig Probleme durch zu hoch und dicht aufwachsende Vegetation. Durch punktuelle Anlage von Fehlstellen im Getreide wird der Zugang zum Boden und somit zur Nahrung / zum Nest ermöglicht.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Siehe Maßnahme 1
Anforderungen an Qualität und Menge
- Anlage der Fenster durch Aussetzen / Anheben der Sämaschine, nicht durch Herbizideinsatz. Die Anlage von Fenstern ist mit den anderen Maßnahmentypen zu kombinieren.
- Fenster zwischen den Fahrgassen anlegen, maximalen Abstand zwischen Fahrgassen wählen, Fenster mindestens 25 m vom Feldrand (VSW Frankfurt 2012).
- Durchführung im Wintergetreide (keine Wintergerste wegen zu frühem Erntetermin): 2-3 Fenster je Hektar, jedes Fenster ca. 20 qm groß (entweder 3-m-Sämaschine für 7 m ausheben oder Fenster nachträglich grubbern).
- Nach der Aussaat können die Fenster normal wie der restliche Schlag bewirtschaftet werden.
- Für Flächen, die für die Ganzpflanzensilage vorgesehen sind, sollen keine Fenster angelegt werden, da der Erntetermin bei diesen Feldern zu früh liegt und die Feldvögel somit trotz der Fenster keinen Bruterfolg haben, Sacher & Bauschmann 2011: 67).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Fenster müssen regelmäßig (jährlich) neu gepflegt bzw. angelegt werden. Eine Rotation der Maßnahmen auf verschiedene Flächen ist möglich.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahmen sind unmittelbar nach Etablierung der Vegetation bzw. innerhalb der nächsten Brutperiode wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Untersuchungen von Sacher & Bauschmann (2011) in Hessen konnten keine eindeutigen Wirkungsbezüge von Feldvogelfenstern zum Grauammerbestand nachweisen. Es wird von einer Aufwertungsfunktion bezüglich der Nahrungshabitate durch besseren Zugang zu Nahrungstieren ausgegangen (ebd.: 114 f., 127), da in den Fenstern die Vegetation niedriger und lückiger ist als in der Umgebung. Der Einsatz von Feldvogelfenstern als alleinige Maßnahme wird jedoch als nicht ausreichend erachtet (ebd.: 114f.; 121).
- Angesichts der Seltenheit der Art in NRW und des Fehlens eindeutiger Wirkungsbezüge besteht nur eine geringe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit Eignung: gering
3. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O 1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
In intensiv genutztem Grünland entstehen für die spät brütende Grauammer Probleme durch Brutverluste durch frühe und / oder großflächige Mahd sowie durch Nahrungsmangel. Durch die Anlage von spät gemähtem Extensivgrünland werden für die Grauammer günstige Habitatbedingungen geschaffen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Siehe Maßnahme 1
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Revier: Mind. 1:1 im Verhältnis zur Beeinträchtigung, bei Funktionsverlust des Reviers mit Bezug zur lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 2 ha. Da die Nahrungssuche auch außerhalb der Nestreviere stattfinden kann, muss der Maßnahmenbedarf bei Betroffenheit mehrerer Reviere nicht linear steigen.
- Im Regelfall keine Anwendung von Pestiziden und Düngern. Abweichungen (z. B. Bekämpfung von Problemkräutern, Erhaltungsdüngung) sind im Einzelfall möglich.
- Bei Mahd: erster Mahdtermin möglichst spät, ab Mitte August (Fischer & Schneider 1996: 232, LANUV 2016, NLWKN 2011: 4, Sacher & Bauschmann 2011: 39, Online-Expertenkonferenz 02.11.2020). Abtransport des Mahdgutes ab dem Folgetag, besser nach 2-3 Tagen. Kleinflächig können v. a. bei wüchsigeren Beständen innerhalb der Fläche auch früher schmale Streifen oder Parzellen gemäht werden, die der Grauammer die Nahrungssuche erleichtern (Sacher & Bauschmann 2011: 39). Brutverluste der Grauammer sind hier jedoch zu vermeiden, z. B. indem diese Flächen dann von Beginn der Brutzeit an kurzrasig gehalten werden. Anlage von mind. 10 m breiten Streifen (randlich oder innerhalb der Fläche), die als Altgrasstreifen (vgl. NLWKN 2011: 4; Perkins et al. 2015: 483, Schlotmann 2017: 998) jährlich oder alle 2-3 Jahre versetzt zu 50 % gemäht werden.
- Bei Beweidung (z. B. Rinder, Schafe, Pferde) ist die Besatzdichte so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen gewährleistet. Ggf. sind Bereiche auszuzäunen, um neben den kurzrasigen Bereichen auch Stellen mit höherem Bewuchs (potenzielle Brutplätze) zu gewährleisten.
- Weitere Möglichkeiten zur Erhöhung der Habitatqualität (Notwendigkeit je nach vorhandener Ausstattung):
- Bei kräuterarmem Ausgangsbestand soll der Anteil der Kräuter durch Einsaat mit autochthonem Saatgut erhöht werden, um das Nahrungsangebot für die Grauammer zu erhöhen. Das Saatgut soll nicht zu Dichtwuchs neigen. Besonders geeignet ist Heudrusch aus entsprechenden blütenpflanzenreichen Beständen. Hilfskriterium für einen kräuterarmen Ausgangsbestand kann eine Gräserdominanz oder ein Kräuteranteil (Arten wie z. B. Flockenblume, Margerite, Wilde Möhre) von weniger als 15 % sein (in Anlehnung an die Kriterien des Erhaltungszustandes für den LRT 6510 in LUWG & LökPlan 2012: 64).
- Sofern nicht vorhanden oder bei Armut an geeigneten Sitzwarten (mind. 1 m hohe Stauden oder Einzelbäume): Anbringen von einzelnen schmalen und dünnen Stöcken (z. B. schmale Bambusstangen). Keine dickeren Materialien, damit keine Prädatoren (z. B. Rabenkrähe) die Sitzwarten nutzen. Die Höhe der Stangen ist an die Höhe der Feldfrüchte anzupassen, d. h. längere Stangen bei hohem Getreide, kürzere bei niedrigen Feldfrüchten wie z. B. Rüben. Orientierungswert: Höhe 1 bis 1,5 m (Sacher & Bauschmann 2011: 56). Mittelfristig sollen natürliche Strukturen, idealerweise Stauden wie Bärenklau oder Karden (Fels et al. 2014: 70) die Funktion als Sitzwarte übernehmen (Gehölze sind auch möglich, können aber als Sitzwarten für Prädatoren dienen).
- Sofern noch nicht vorhanden oder bei Armut an geeigneten Badeplätzen (besonders an trockenen Standorten) unter Ausnutzung ggf. schon vorhandener Strukturen (z. B. Lehmlinsen, Pflugsohlenverdichtungen): Anlage von flachen Wasserstellen (seichte, kleine, flachufrige Teiche; Wasserpfützen). Diese Wasserstellen fungieren nicht nur als Trink- sondern auch als Badestellen (Sacher & Bauschmann 2011: 37).
- Idealerweise werden unbefestigte Feldwege mit geringer Störungsfrequenz in die Maßnahme einbezogen. Bei gering frequentierten Wegen, die sonst im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen kurzrasig und bis lückig gehalten werden (Funktion als Nahrungshabitat). Da Wege o. a. Strukturen als Leitlinien für Prädatoren dienen können, ist dabei zu beachten, dass ausreichend ungestörte Brutplätze verfügbar bleiben.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Jährliche Mahd oder Beweidung entsprechend den o. g. Vorschriften
- Ggf. Pflege weiterer Strukturen (Sitzwarten, Kleingewässer, Schlafplätze)
Weitere zu beachtende Faktoren
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Unter günstigen Bedingungen (Optimierung aktuell suboptimaler Habitate) Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren, bei Neuanlage von bis zu 5 Jahren.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Die genannten Maßnahmen werden z.B. von Bauer et al. (2005: 578), Fischer & Schneider (1996: 232), Grüneberg & Sudmann et al. (2013: 44), Hölzinger (1987: 1269), LANUV (2016), Perkins et al. (2015: 474), Sacher & Bauschmann (2011: 35ff.) und Schlotmann (2017: 998) empfohlen. Batary et al. (2007: 876) fanden in Ungarn signifikant positive Effekte der Grünlandextensivierung auf den Grauammerbestand. Meyer et al. (2006: 45) geben für die Querfurter Platte eine hohe Aufwertung (lokaler Vorkommensschwerpunkt, hoher Fortpflanzungserfolg) durch die Anlage mehrerer, ca. 500 m bis 2,5 km langer Grasraine (Breite 8 bis 20 m) an. In Schottland führte verzögerter Mahdtermin ab August zu einer signifikanten Erhöhung des Bruterfolgs im Vergleich zu Wiesen mit Mahd im Juni oder Juli (Perkins et al. 2013: 80).
- Die Wirksamkeit der Maßnahme wird daher und wegen der Plausibilität in Bezug auf die Artökologie als hoch eingeschätzt.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
4. Fazit
Für die Grauammer bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.