Im Zusammenhang mit der Artenschutzprüfung (ASP) nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besteht der Bedarf nach standardisierten Methoden für die Planungs- und Genehmigungspraxis. Nach der gefestigten Rechtsprechung setzt die Durchführung der ASP eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme voraus. Erforderlich sind Daten, denen sich in Bezug auf das Vorhabengebiet die Häufigkeit und Verteilung der Arten sowie deren Lebensstätten entnehmen lassen. Nur in Kenntnis dieser Fakten kann beurteilt werden, ob die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Absatz 1 BNatSchG bei einer Art erfüllt sind.
Sofern im Rahmen einer ASP ein Maßnahmenkonzept mit vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen konzipiert wird, muss unter Umständen ein Risikomanagement mit einem begleitenden Monitoring durchgeführt werden. Das Monitoring dient der systematischen Überwachung der Wirksamkeit der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und gestattet es, bei einem unerwünschten Verlauf steuernd eingreifen zu können.
Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium NRW den Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW“ erarbeitet, der mit Runderlass vom 09.03.2017 eingeführt wurde. Mit dem Methodenhandbuch werden für alle planungsrelevanten methodische Standards für Bestandserfassungen und das Monitoring von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der ASP festgelegt. Der Leitfaden wurde zwischen 2018 und 2021 fortgeschrieben und mit dem "Wirksamkeitsleitfaden" zusammengeführt.
Hier findet sich eine dynamische Aufbereitung des „Methodenhandbuchs Artenschutzprüfung“. Über das linke Menüfeld „Artengruppen“ gelangt man zu einer tabellarischen Übersicht der geeigneten Kartiermethoden, getrennt nach Artengruppen. Von hier aus lässt sich eine ausführliche Beschreibung der jeweiligen Kartiermethode in Form eines Methoden-Steckbriefes per Mausklick öffnen.
Der fortgeschriebene Leitfaden mit den Methoden-Steckbriefen und allen anderen Anhängen steht im Downloadbereich dieses Fachinformationssystems auch als pdf-Datei zur Verfügung.