Artenschutzmaßnahmen

Im Zusammenhang mit der Artenschutzprüfung (ASP) nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besteht für den Vorhabenträger die Möglichkeit, „vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ vorzusehen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen lässt sich gegebenenfalls das Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Absatz 1 BNatSchG erfolgreich abwenden. Es kommen jedoch nur solche Maßnahmen in Frage, die artspezifisch eng auf die ökologischen Erfordernisse der betreffenden Art abgestimmt sind.

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen müssen alle relevanten Funktions- und Flächenverluste in qualitativer und quantitativer Hinsicht ausgleichen. Insofern kommen grundsätzlich die Verbesserung oder Vergrößerung bestehender Lebensstätten sowie auch die Anlage neuer Lebensstätten in Frage. Die Maßnahmen müssen auf geeigneten Standorten durchgeführt werden und in einem räumlichen Zusammenhang zur betroffenen Lebensstätte stehen. Da vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen der ununterbrochenen Sicherung der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen sollen, müssen sie bereits zum Eingriffszeitpunkt wirksam sein und für die Dauer der Vorhabenwirkungen durchgehend wirksam bleiben.

In diesem Kontext hat das Umweltministerium NRW den Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ erarbeitet, der mit Runderlass vom 02.07.2013 eingeführt wurde. Der Leitfaden wurde zwischen 2018 und 2021 fortgeschrieben und mit den "Methoden zur Bestandserfassung und Monitoring" zusammengeführt. Mit dem Wirksamkeits-Leitfaden werden für über 100 planungsrelevante Arten methodische Standards für die Konzeption von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der ASP festgelegt.

Hier findet sich eine dynamische Aufbereitung des „Wirksamkeits-Leitfadens“. Über das linke Menüfeld „Artengruppen“ gelangt man zu einer tabellarischen Übersicht der im Leitfaden bearbeiteten Maßnahmen der jeweiligen Arten, getrennt nach Artengruppen. In der Übersicht findet sich auch eine Bewertung der Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme. Von der Tabelle aus lässt sich eine ausführliche Beschreibung der jeweiligen Maßnahme in Form eines Methoden-Steckbriefes per Mausklick öffnen. Dort stehen detaillierte Informationen zur Maßnahmen unter anderem mit Angaben zum Standort, zu Qualität und Menge, zur Notwendigkeit wiederkehrender Maßnahmen sowie zur zeitlichen Dauer bis zur Wirksamkeit bereit. Jede Maßnahme wird auf der Grundlage einer Experteneinschätzung hinsichtlich ihrer Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme bewertet, inklusive einer Angabe zur Prognosesicherheit.

Der fortgeschriebene Leitfaden mit den Maßnahmen-Steckbriefen und allen anderen Anhängen steht im Downloadbereich dieses Fachinformationssystems auch als pdf-Datei zur Verfügung.