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Raufußkauz  (Aegolius funereus (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A223

Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)

„Enge Abgrenzung“

Fortpflanzungsstätte: Raufußkäuze brüten in Höhlen (meistens Baumhöhlen vom Schwarzspecht), lokal bestehen jedoch auch „Nistkastenpopulationen“. Die Männchen sind ortstreu, bei Weibchen können z. T. großräumige Umsiedlungen auftreten. Offenbar wechselt der Raufußkauz, sofern möglich, jährlich seine Bruthöhle, um der Prädationsgefahr durch den Baummarder vorzubeugen. Fortpflanzungsaktivitäten wie Balz, Paarung, Fütterung und erste Flugversuche der Jungen finden schwerpunktmäßig in der näheren Umgebung des Höhlenbaumes statt. Als Fortpflanzungsstätte wird daher der besetzte Höhlenbaum bzw. das Aktionsraumzentrum und weitere geeignete Höhlenbäume im Umkreis von bis zu 100 m angesehen (falls nicht auskartiert, sind potenziell geeignete Strukturen, z. B. Altbäume ab mittlerem Baumholz, in diesem Umkreis zum Aktionsraumzentrum abzugrenzen). Als essenzielle Nahrungshabitate gelten kleine Lichtungen und Schneisen bzw. lückige Altholzbestände im Umfeld von bis zu 100m zur Bruthöhle / Aktionsraumzentrum.

Ruhestätte: Neben Bruthöhlenbaum weitere geeignete Schlafhöhlen und deckungsreiche Tageseinstände (Nadelholzgruppen, v. a. Fichte) im Umkreis von bis zu 100m zum Bruthöhlenbaum / Aktionsraumzentrum. Die Abgrenzung der Ruhestätte ist in der Fortpflanzungsstätte enthalten.

Lokalpopulation

  • Vorkommen im Gemeindegebiet / Vorkommen topografisch oder naturräumlich abgrenzbar

Habitatanforderungen

  • Die Art ist als Höhlenbrüter auf Altholzbestände (meist Buche oder Kiefer) mit geeigneten Baumhöhlen angewiesen, in deren Nähe deckungsreiche Nadelholzbestände (Tagesruhe) sowie offene Flächen (Lichtungen, Waldwiesen) als Nahrungshabitat vorkommen (BAUER et al. 2005, S. 699, MEBS in NWO 2002, S. 145).

  • Typischerweise treten „Klumpungen“ der Brutplätze auf (MEBS & SCHERZINGER 2000, S. 292).
  • Wichtig ist ein Rufkontakt zwischen den Revieren (BAUER et al. 2005, S. 698). Ist dieser nicht mehr gegeben, werden auch ansonsten geeignete Althölzer mit Baumhöhlen nicht besiedelt (UPHUES 2004). Daher sollen Maßnahmenflächen nicht in isolierten, kleinen Waldbeständen liegen. UPHUES (2004, 2006) empfiehlt als Mindestgröße eines Altholzbestandes (Bruthabitat) 3-10 ha, der vom nächsten (besiedelten) Altholzbestand nicht weiter als 1 km entfernt sein soll.