Raufußkauz (Aegolius funereus (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A223
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Kartierung singender Männchen; Verwendung einer Klangattrappe vor allem in schlechten Mäusejahren notwendig (wegen geringer Rufaktivität). Abfolge: alle 1-2 km bis zu dreimal je 30 Sekunden abspielen, 2 Minuten warten; sofortiger Abbruch bei Reaktion. Auch wenn vor Benutzung der Klangattrappe bereits ein Vogel ruft, ist es sinnvoll, durch kurzen Einsatz der Klangattrappe (ca. 15 Sekunden) zu prüfen, ob weitere Vögel antworten. Ansonsten kann der Bestand unterschätzt werden, da es häufig zu kleinräumigen Konzentrationen kommt.
- 1. Ende Februar bis Anfang März (Reviergesang).
- 2. Mitte März bis Ende März (Reviergesang).
- 3. Anfang April bis Mitte April (Reviergesang).
- 4. Ende Mai bis Mitte Juni (ggf. weitere Kontrolle zur Zeit bettelrufender Jungvögel zur Erfassung erfolgreicher Bruten).
- (Der Raufußkauz ist Standvogel mit (bei den rufenden Männchen) hoher Ortstreue. Daher können auch Einzelnachweise mit revieranzeigendem Verhalten innerhalb der genannten Zeitspanne als Reviernachweis gelten; weitere Kontrollen können dann an dieser Stelle entfallen.)
- Ab Sonnenuntergang bis 3 Stunden nach Sonnenuntergang in möglichst windarmen, trockenen Nächten.
Wertungsgrenzen: Anfang Februar bis Anfang August.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Feststellung von Reviergesang im Abstand von mindestens 7 Tagen, eine davon Ende Februar bis Mitte Juni.
- Einmalige Feststellung von Reviergesang und eine weitere Feststellung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, eine davon Ende Februar bis Mitte Juni.
- Einmalige Beobachtung eines Paares.
- Brutnachweis: insbesondere
- Bettelrufende Ästlinge (bis Anfang August).
- Klangattrappeneinsatz in sehr guten Mäusejahren kann aufgrund einer dann örtlichen / regionalen hohen Ruferdichte auch von Nachteil sein. Singende Männchen können 40-250 m entfernt voneinander sein, dann sind bis zu 6 Sänger von einem Standort aus zu hören; andererseits können verschiedene Singplätze desselben Männchens bis zu 1 km voneinander entfernt liegen, daher auf gleichzeitige Sänger achten. Bisweilen inselartig geklumpte Brutplatzverteilung (abhängig vom Paarungssystem), z. B. in 8 ha Buchenaltholz 3 Bruten nachgewiesen. Unverpaarte Männchen singen bis Juni und oft am Tage.
- Beim erwartetem Vorkommen mehrerer Eulenarten die Klangattrappe in der Reihenfolge Sperlingskauz – Raufußkauz - Waldohreule – Waldkauz abspielen, idealerweise mit möglichst großen zeitlichen Abständen zwischen den Arten. Bei erwartetem Vorkommen des Uhus sollen die Kontrollen mit Klangattrappe (sofern sich die Kartierzeiten überschneiden) für den Uhu an einem anderen Abend durchgeführt werden als für die übrigen Eulenarten.
- Erfassung von bettelrufenden Ästlingen (v. a. Ende Mai bis Mitte Juni, doch bis Anfang August) ergibt für die Bestandsermittlung zusätzliche Hinweise zu vorher nicht festgestellten bzw. bestätigten Revieren.
- Kommt mehr im Inneren von Wäldern vor, meidet die Randzonen. Nahrungsversorgung der Jungen aus dem Depot auch tagsüber möglich.
- Vor allem in der Vergangenheit, stellenweise aber noch immer, werden Nistkastenaktionen für den Raufußkauz durchgeführt. In solchen Fällen sollte man sich beim Kastenbetreuer informieren und nicht selbstständige Kastenkontrollen durchführen (Informationen bei der VSW).
- Bei guten Bedingungen (Wetter, Jahreszeit) können 3 Begehungen im Mittelgebirge als Minimum für erfahrene Beobachter angesehen werden. Zur Registrierung weniger ruffreudiger Individuen können auch 4 bis 5 Begehungen notwendig sein (Purschke 2009).
- Je nach Fragestellung kann eine Höhlenbaumkartierung erforderlich sein (siehe Anhang 6).
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.
Literatur
- Purschke, C. (2009): Erfassung von Eulenbeständen im Wald – ist Kurzzeitmonitoring ohne Brutnachweis sinnvoll? In Stubbe, M.; Mammen, U. (Hrsg.): Populationsökologie Greifvogel- u. Eulenarten 6: 461-470.