Gelbbauchunke  (Bombina variegata (Linnaeus,1758))

(Syn.: Bergunke, Gebirgsunke)

(Syn.: Rana variegata, Bombinator pachypus)

EU-Code: 1193

Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)

„Weite Abgrenzung“

Fortpflanzungsstätte: Aufgrund der regelmäßigen Gewässerwechsel während der Fortpflanzungszeit und des Aufenthaltes in den Randbereichen der Gewässer, ist der gesamte Gewässerkomplex mit angrenzender Uferzone als Fortpflanzungsstätte abzugrenzen. Der Bereich zwischen den Gewässern ist Teil der Fortpflanzungsstätte.

Ruhestätte: die als Ruhestätte genutzten Gewässer (Aufenthaltsgewässer: SCHLÜPMANN et al. 2011a) sind i.d.R. von der Fortpflanzungsstätte umfasst. Die Tagesverstecke liegen je nach Angebot und Ausprägung bzw. Qualität in direkter Nachbarschaft der Gewässer (vgl. HABBEL 1995, zitiert in SCHLÜPMANN et al. 2011a) oder bis einige 100m Entfernung vom nächsten Laichgewässer. Die Überwinterung erfolgt in frostfreien Lückensystemen im Boden, nicht weit von den Laichgewässern. Die räumliche Abgrenzung der Winterquartiere ist im Einzelfall anhand der besonderen Habitatstruktur vorzunehmen.

Lokalpopulation

  • Reproduktionsgemeinschaft am/im Laichgewässer, ggf. einschl. benachbarter Vorkommen bis lt;1000 m Entfernung
  • Wanderungen innerhalb eines Vorkommens werden von LOTT (2003, zitiert in SCHLÜPMANN et al. 2011a) mit 5–170 m bei Männchen und 3,5–192 m bei Weibchen angegeben.
  • Fernausbreitungen wurden von SCHLÜPMANN et al. (2011a) in bis zu 2000 bzw. 4000 m festgestellt.
  • Der Median–Wert aller in SCHLÜPMANN et al. (2011a) festgestellten Migrationswerte beträgt ca. 180 m.
  • PAN & ILÖK (2010) geben für einen hervorragenden Erhaltungszustand in Bezug auf die Vernetzung eine Entfernung von lt;1000 m zur nächsten Population an.

Habitatanforderungen

  • Vegetationsarme, flache, sonnenexponierte Kleinstgewässer (vorzugsweise temporäre Gewässer wie Fahrrinnen, Pfützen, Kleinstweiher u. ä.) mit geringem Prädationsdruck und hoher Wassertemperatur (NÖLLERT & GÜNTHER 1996, SCHLÜPMANN 1996, SCHLÜPMANN et al. 2011a) in NRW vor allem in Abgrabungen (SCHLÜPMANN & KÖNIGS 2006) und auf Standortübungsplätzen.
  • Laut SCHLÜPMANN et al. (2011a) machen Pfützen 60 % der Laichgewässer aus, wobei periodisch wasserführende Tümpel zu 20 % vertreten sind.
  • Der im süddeutschen Raum bevorzugte Laichgewässertypus „wassergefüllte Wagenspuren auf Waldwegen“ tritt laut SCHLÜPMANN (1996) und SCHLÜPMANN et al. (2011a, S. 526) in NRW völlig in der Hintergrund.
  • Laichgewässer möglichst mit spärlicher Vegetation und niedrigem Wasserstand (im Schnitt mit lt;10 % Vegetationsdeckung (SCHLÜPMANN 1996, 2002a, SCHLÜPMANN et al. 2011a)). Aufenthaltsgewässer mit dichtem Pflanzenbewuchs und tieferen Wasserständen (MÖLLER 1992; BAUER 1987, zitiert in NÖLLERT & GÜNTHER 1996; SCHLÜPMANN et al. 2011a)
  • Wassertiefe fast durchweg gering (SCHLÜPMANN 1996, SCHLÜPMANN et al. 2011a), maximal selten mehr als 40 cm (TWELBECK 2003a), um eine schnelle Erwärmung zu gewährleisten.
  • LOTT (2003, zitiert in SCHLÜPMANN et al. 2011a) stellte Wassertiefen von 1 – 46 cm (Mittelwert 19 cm) fest.
  • Die Gewässertypen Lachen (Definitionen vergl. SCHLÜPMANN 1992: obligat temporär, maximal 30 cm tief) und Tümpel (fakultativ periodisch, 30–70 cm tief) überwiegend mit fast 60 % und fast 20 % (SCHLÜPMANN et al. 2011a).
  • Flächengröße mindestens 0,1 m²; Wasserstellen mit mehr als 20 m² werden nur im Uferbereich genutzt (BARANDUN et al. 2009). Bei LOTT (2003, zitiert in SCHLÜPMANN et al. 2011a) schwankte die Größe von 32 Laichgewässern zwischen 0,8–7,2 m². Flache Gewässer werden aber auch angenommen, wenn sie deutlich größer sind (SCHLÜPMANN schriftl. Mitt. vom 09.04.12).
  • Hohe Anzahl an benachbarten Klein– und Kleinstgewässern die teilweise temporär trocken fallen und reich strukturiert sind. Die temporäre Wasserversorgung erfolgt durch Regenwasser, Hangrutschwasser oder durch Grundwasser (PLATSCHER 1986, zitiert in NÖLLERT & GÜNTHER 1996).
  • Vegetationsreiche, stärker beschattete Gewässer haben eine Funktion als Aufenthaltsgewässer (SCHLÜPMANN et al. 2011a).
  • Die Landlebensräume müssen stark strukturiert sein und verschiedene Habitate wie Wald, Gehölze, feuchte Wiesen und Hochstaudenfluren aufweisen (PAN & ILÖK 2010). Sie sollten möglichst bis an das Laichgewässer heran reichen (bis maximal 250 m Entfernung, TWELBECK 2003a) und in Teilbereichen dynamischen Schwankungen unterliegen, um Neubildung und Verschwinden von Kleinstgewässern zu gewährleisten (VEITH 1996).
  • Tagesverstecke bilden alle Schotteransammlungen, Baumstubben und hohl liegende Steine auf feuchtem Untergrund (NIEKISCH 1990).
  • Winterquartiere (Steinhaufen, Nagerbauten, Wurzelgänge) müssen ohne Grabaktivität zugänglich sein (MÖLLER 1992; KAPFBERGER 1982, zitiert in NÖLLERT & GÜNTHER 1996) und liegen meist in angrenzenden Wäldern (NIEKISCH 1990).

  • Aufgrund der geringen Wanderdistanz (s.o.) der Gelbbauchunke sollten potenzielle Maßnahmenflächen zur Stützung derselben lokalen Population in der Regel innerhalb eines Radius von 180–(250) m angelegt werden (größere Entfernungen sind ausnahmsweise möglich; Fernausbreitungen konnten in einer maximalen Entfernung von 4 km festgestellt werden (s.o.)).