Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling  (Phengaris nausithous (Bergsträsser, 1779))

(Syn.: Schwarzblauer Moorbläuling)

(Syn.: Maculinea nausithous, Lycaena arcas, Glaucopsyche nausithous)

EU-Code: 1061

FFH-Anh. II, FFH-Anh. IV

Rote Liste 2010 NRW: 2S
Rote Liste D: 3
Erhaltungszustand in NRW (ATL): S↑
Erhaltungszustand in NRW (KON): U↑

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous)
© Foto: Jürgen Hillig, Berg. Gladbach
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous)
© Foto: Ernst-Friedrich Kiel, Recklinghausen

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling trägt auf der dunkelbraunen Flügelunterseite eine charakteristische Reihe schwarzer, weiß umrandeter Augenflecken. Am Außenrand der Flügel sind im Vergleich zu anderen Bläulingsarten keine Flecken zu erkennen.

Der charakteristische Lebensraum des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sind extensiv genutzte, wechselfeuchte Wiesen in Fluss- und Bachtälern. Zu feuchte oder regelmäßig überflutete Standorte werden offenbar gemieden. In höheren Lagen werden auch Weg- und Straßenböschungen sowie Säume besiedelt. Voraussetzung für das Vorkommen des Bläulings ist der Große Wiesenknopf als Futter- und Eiablagepflanze sowie Kolonien von Knotenameisen (v.a. Myrmica rubra) für die Aufzucht der Raupen. Die Flugzeit erstreckt sich auf einen kurzen Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte August. In dieser Zeit nutzen die kurzlebigen Falter die Blütenstände des Großen Wiesenknopfes als Nahrungsquelle und Rendezvousplatz. Dort erfolgt auch die Ablage der Eier in das Innere der frisch geöffneten Blütenköpfe. Bis Mitte September entwickeln sich die Raupen zunächst in den Blütenköpfen, um sich im 4. Larvenstadium auf den Erdboden fallen zu lassen. Am Boden werden die Raupen von Knotenameisen „adoptiert" und in die unterirdischen Brutkammern der Ameisennester eingetragen, wo sie sich von der Ameisenbrut ernähren. Im Juni des folgenden Jahres verpuppt sich die Raupe und verlässt im Juli als Schmetterling das Ameisennest.

In Nordrhein-Westfalen gilt der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling als „stark gefährdete Art“. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt im Bergland im Einzugsbereich der Sieg (Kreis Siegen-Wittgenstein und Rhein-Sieg-Kreis) mit mindestens 40 Vorkommen (2015). Im Tiefland sind noch 3 Vorkommen aus der Kölner Bucht und dem Niederrheinischen Tiefland bekannt.