Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling  (Phengaris nausithous (Bergsträsser, 1779))

(Syn.: Schwarzblauer Moorbläuling)

(Syn.: Maculinea nausithous, Lycaena arcas, Glaucopsyche nausithous)

EU-Code: 1061

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anlage von Extensivgrünland (O1.1)
  2. Extensive Mahd (O1.2.4, O2.5)
  3. Gezielte Förderung / Einbringung von Futterpflanzen (Fa3)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anlage von Extensivgrünland (O1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Auf einer bisher als Acker genutzten Fläche wird eine Frisch-Feuchtwiesenmischung inklusive Großem Wiesenknopf ausgesät bzw. mittels Pflanzung vorgezogener Jungpflanzen etabliert. Es erfolgt eine extensive Nutzung als Mähwiese mit Anpassung an die oberirdische Entwicklungszeit der Art. Zur Förderung einer spontanen Besiedlung der Fläche durch die Wirtsameise Myrmica rubra werden wechselnde, alle zwei Jahre gemähte Saumstreifen, eingerichtet.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Räumliche Entfernung zum nächst gelegenen regelmäßig besiedelten Habitat der Art landschaftsbezogen max. 300 - 400m (s.o.).
  • Zwischen besiedelten Habitaten und Maßnahmenfläche sind keine Barrieren wie Wald, Siedlung oder stark befahrene Straßen vorhanden.
  • Pufferzonen zu konventionell bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen.
  • Im Hinblick auf Abstandsflächen bzw. notwendige Pufferzonen ist ein potentiell negativer Einfluss durch die konventionelle Bewirtschaftung (bestimmte Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel etc.) auf die angrenzenden Flächen anzunehmen. Dies v.a. aufgrund der Lebensweise des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Dessen Larve verzehrt im Ameisennest hohe Zahlen von Ameisenlarven von Myrmica rubra (s.o.). Diese wiederum wurden ernährt von den Substraten/Nährstoffen, die aus dem Umfeld von den umherstreifenden Arbeiterinnen eingeschleppt werden. P. nausithous ist somit Endkonsument dieser Nahrungskette, er akkumuliert potentiell toxische Substanzen die in partiell geringerer Konzentration von Ameisen eingetragen und bereits in den Körpern der Larven durch Fütterung angereichert werden (SORG schriftl. Mitt. 28.03.2012).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Flächengröße > 5 ha (lt. PAN & ILÖK (2010) fallen Habitate > 5ha in die FFH-Wertstufe A oder B), wobei je nach raum-zeitlicher Dynamik der Landnutzung Teilflächen als Säume mit Korridor- bzw. Ausweichfunktion ausgebildet sein können. BINK (1992), zitiert in LEOPOLD et al. (2006), geht von 1 ha für eine 30 Jahre überlebensfähige Population aus.
  • Bei günstigen Habitatbedingungen bringen auch relativ kleine Flächen (3000 – 7000 m² groß) individuenstarke Populationen hervor (STETTMER et al. 2001). Bereits 1.000 – 2.000 m² werden für Teil-Populationen als ausreichend angesehen.
  • Solche kleinen Flächen können aber nur Ergänzung sein (andernfalls besteht ein erhebliches Aussterberisiko, z.B. durch Witterungs- oder Nutzungseinflüsse).
  • Vermehrungshabitate Mindestbreite > 5m
  • Etwa 91 % der von LORITZ 2003 untersuchten Vorkommen des Tagfalters lagen in Parzellen mit einer Saumstrukturbreite über 5 m. Nur etwa 9 % der Vorkommen konnten Saumstrukturen mit weniger als 5 m Breite zugeordnet werden. Die Art nutzte diese zumindest im Untersuchungsgebiet Queichtal bei Landau (Pfalz) meist selten und unregelmäßig als Ausweichhabitat, wenn die umliegenden Flächen zu intensiv bewirtschaftet wurden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Regelmäßige Herbstmahd unter Beachtung der Ausführungen zur extensiven Mahd.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Beachtung der entsprechenden Ausführungen im Zusammenhang mit der extensiven Mahd.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Für die Etablierung ausreichend dichter Wiesenknopf- und Myrmica-Vorkommen sind auf entsprechenden (nicht erst kurzfristig als Acker genutzten) Standorten mehr als 5 Jahre anzusetzen. Einschließlich der Besiedlungszeit durch die Falter ist eine Entwicklungszeit von mindestens 5- 10 Jahren erforderlich.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt, auch wenn das Zusammenspiel von Wirtsameise, Falter und Eiablagepflanze und der Einfluss einer die Raupen parasitierenden Wespe bzw. weiterer möglicher – vielleicht unspezifischer- Parasitoide noch teilweise ungeklärt ist (DREWS 2003). Wenig bekannt ist auch das Konkurrenzverhalten, wenn bestimmte andere Ameisenarten in bestimmter Dichte präsent sind (SORG schriftl. Mitt. 28.03.2012).
  • Die benötigten Strukturen stehen mittelfristig bereit.
  • Für die Maßnahme liegen keine Wirksamkeitsbelege vor. Mit hoher Wahrscheinlichkeit funktioniert sie nur, wenn am Standort bereits Myrmica rubra mit hoher Nestdichte vorhanden ist. Für die Neuetablierung von Myrmica rubra fehlt jegliche Erfahrung (SORG schriftl. Mitt. 28.03.2012).
  • In Anbetracht der Zeitspanne für die Herstellung der Funktionalität und der Einschätzung, dass für Maculinea-Habitate als vorrangige Nutzungsart die Mahd zu bevorzugen ist (LANGE & WENZEL 2004), ist die Maßnahme nur im Einzelfall als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme geeignet, aber ggf. als FCS-Maßnahme. Ein Risikomanagement ist immer erforderlich.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: langfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

2. Extensive Mahd (O1.2.4, O2.5)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Mähwiese mit angepassten Mahdzeitpunkten. Mahdzeitpunkt/ Mahdfrequenz sind an die regionalen Besonderheiten der Phänologie der Art und der Wirtspflanze anzupassen. Regelmäßige Herbstmahd ab Mitte September (STETTMER et al. 2008) und keine Mahd zwischen Anfang Juli und Mitte September (RUNGE et al 2010) als Regelfall. Regelmäßige Herbstmahd fördert die Dichte der Ameisenart Myrmica rubra (GRILL et al. 2008, WYNHOFF et al. 2011), die explizit an einen späten Mahdtermin gebunden ist, während die Raupenfutterpflanze Großer Wiesenknopf lediglich gegenüber Sukzession empfindlich reagiert.Das Mahdmanagement ist auch entscheidend für die Größe der Ameisennester und somit signifikant für die Überlebensmöglichkeiten von P. nausithous (GRILL et al. 2008). In stark durch Gehölze verschatteten Biotopen wird die Rote Knotenameise durch andere Ameisenarten verdrängt (z.B. durch M. ruginodis), während an Standorten, die regelmäßig auf ganzer Fläche oder früher gemäht werden, ebenfalls das Risiko besteht, die Population der Roten Knotenameise (M .rubra) zu schwächen und durch andere konkurrenzstärkere Ameisenarten wie beispielsweise Lasius niger zu verdrängen (STEVENS et al. 2008).In Abhängigkeit von der Produktivität des Standortes ergeben sich folgende Varianten:Bei dichtem Aufwuchs: Zweischürige Mahd ca. drei Wochen vor Erscheinen der Falter, damit die Wirtspflanzen bis zur Hauptflugzeit wieder ablagegeeignete Blütenköpfchen bilden können (STETTMER et al 2008). In Bezug auf die regional unterschiedlichen Witterungs- und Wuchsbedingungen gelten in Bezug auf die Art für NRW folgende Mahdtermine: Frühjahrsmahd vor 01.06. (lt;200 m ü. NN) für die Tieflandpopulationen, vor 15.06. (200-400 m), bzw. vor 01.06. für die Berglandpopulationen (Sieg), Sommermahd erst ab 15.09. (FIS 2011, SCHMIDT schriftl. Mitt. 22.03.2012). Die Vorkommenswahrscheinlichkeit von P. nausithous ist in Flächen mit sich über die gesamte Flugzeit erstreckender Wirtspflanzenblüte am höchsten (LORITZ 2003 in SCHULTE et al. 2007). Der Große Wiesenknopf benötigt nach einer Mahd durchschnittlich 31 Tage bis wieder Blüten ausgebildet sind.In biomassearmen / stickstoffarmen Ausbildungen von Feucht- und Frischwiesen (Calthion: Sanguisorbo-Silaetum; Arrhenatherion): Einmalige Frühmahd von Mitte bis Ende Juni (STETTMER et al 2008), im Siegtal Frühmahd bis Ende Mai (SCHMIDT schriftl. Mitt. 22.03.2012).Saumstrukturen: Jährlich alternierende Mahd (GEIßLER-STROBEL 1999, LANGE et al. 2000) ab 15.09.Generell ist eine Mahd auf abwechselnden Teilflächen von Vorteil, weil die Kolonien dann in den ungemähten Bereichen überleben können. Ein Nachteil der späten Mahd ist, dass Nährstoffe nicht in nennenswertem Umfang von der Fläche entfernt werden. Dies erlaubt, dass Gebüsche und hochwüchsige Kräuter und Gräser die Sanguisorba-Pflanzen überwachsen und eine Blüte verhindern (WYNHOFF et al. 2011).Schnitthöhe über 10-15 cm; Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen.Kein Einsatz schwerer Maschinen bzw. kein Walzen (Bodenverdichtungen schädigen die Wirtsameise).

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Standorte sind Frisch- bis Feuchtwiesen (bzw. -brachen) bzw. Grabenränder, Geländeschwellen, Säume, Nutzungsgrenzen / Grenzräume zwischen Brachen und Wiesen oder Röhrichten und Wiesen mit Vorkommen von Großem Wiesenknopf und Myrmica rubra.
  • Mosaikartiges oder linienförmiges Nebeneinander der o.g. Vorzugshabitatelemente.
  • Räumliche Entfernung zum nächst gelegenen regelmäßig besiedelten Habitat der Art landschaftsbezogen max. 300 - 400m (s.o.).
  • Zwischen besiedelten Habitaten und Maßnahmenfläche sind keine Barrieren wie Wald, Siedlung oder stark befahrene Straßen vorhanden.
  • Pufferzonen zu konventionell bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen.
  • Im Hinblick auf Abstandsflächen bzw. notwendige Pufferzonen ist ein potentiell negativer Einfluss durch die konventionelle Bewirtschaftung (bestimmte Dünge- und Pflanzenbehandlungsmittel etc.) auf die angrenzenden Flächen anzunehmen. Dies v.a. aufgrund der Lebensweise des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings. Dessen Larve verzehrt im Ameisennest hohe Zahlen von Ameisenlarven von Myrmica rubra (s.o.). Diese wiederum wurden ernährt von den Substraten/Nährstoffen, die aus dem Umfeld von den umherstreifenden Arbeiterinnen eingeschleppt werden. P. nausithous ist somit Endkonsument dieser Nahrungskette, er akkumuliert potentiell toxische Substanzen die in partiell geringerer Konzentration von Ameisen eingetragen und bereits in den Körpern der Larven durch Fütterung angereichert werden (SORG schriftl. Mitt. 28.03.2012).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Flächengröße > 5 ha (lt. PAN & ILÖK (2010) fallen Habitate > 5ha in die FFH-Wertstufe A oder B), wobei je nach raum-zeitlicher Dynamik der Landnutzung Teilflächen als Säume mit Korridor- bzw. Ausweichfunktion ausgebildet sein können. BINK (1992) zitiert in LEOPOLD et al. (2006) geht von 1 ha für eine 30 Jahre überlebensfähige Population aus.
  • Bei günstigen Habitatbedingungen bringen auch relativ kleine Flächen (3000 – 7000 m² groß) individuenstarke Populationen hervor (STETTMER et al. 2001). Bereits 1.000 – 2.000 m² werden für Teil-Populationen als ausreichend angesehen.
  • Solche kleinen Flächen können aber nur Ergänzung sein (andernfalls besteht ein erhebliches Aussterberisiko, z.B. durch Witterungs- oder Nutzungseinflüsse).
  • Mosaikartige Wiesennutzung / Rotationsmahd
  • Eine zeitlich versetzte Mahd von Teilabschnitten, verschieden hohen Niveaus des Mähbalkens, die zu leichteren Bodenverwundungen führen sollen, die Anlage von Übergangsbereichen zu anderen Biotopen oder unterschiedliche Geländeniveaus mit eingestreuten Hochstauden führen zu einem heterogenen Nutzungsmosaik. Dieses ermöglicht an unterschiedlichen Orten die Anlage von Ameisenbauten und eine differenzierte Verteilung der Bestände von Sanguisorba officinalis (http://www.natura2000.rlp.de/steckbriefe/index.php?a=s&b=a&c=ffh&pk=1061, Abruf vom 19.07.2012).
  • Belassen von Saumstrukturen (Vermehrungshabitate) mit einer Mindestbreite > 5m.
  • Etwa 91 % der von LORITZ 2003 untersuchten Vorkommen des Tagfalters lagen in Parzellen mit einer Breite über 5 m. Nur etwa 9 % der Vorkommen konnten Saumstrukturen mit weniger als 5 m Breite zugeordnet werden. Die Art nutzte diese zumindest im Untersuchungsgebiet Queichtal bei Landau (Pfalz) meist selten und unregelmäßig als Ausweichhabitat, wenn die umliegenden Flächen zu intensiv bewirtschaftet wurden.
  • Im Wiesenrandbereich entlang von Wegen, Gräben und Hecken mit Beständen des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) Einrichtung von circa ein bis drei Meter breite Wiesenstreifen, die im zweijährigen Rhythmus gemäht werden.
  • Unter dem Aspekt der Risikostreuung Verteilung der Maßnahme eher auf mehrere Patches als Konzentration in nur einem großen Gebiet (STETTMER et al. 2001).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • s. Maßnahmenbeschreibung. Optimal ist ein zeitlich-räumlich unterschiedliches Nutzungsmosaik benachbarter (Teil)Habitate (verschiedene Mahdtermine) (LANGE et al. 2000, LANGE & WENZEL 2004, SETTELE et al. 2004, STETTMER et al. 2008) Ein Mosaik aus ein- und zweischürigen Bereichen, in die Hochstauden eingestreut sind, bietet mehr Möglichkeiten, für die Eiablage und bei der Nahrungsaufnahme Blüten des jeweils optimalen Entwicklungsstadiums auszuwählen (STETTMER et al. 2001b, SORG schriftl. Mitt. 28.03.2012).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Mahdzeiten müssen ortsspezifisch angepasst geregelt werden.
  • Ggf. auftretende Zielkonflikte mit der Flächenpflege für Wiesenbrüter (Mahdtermin von Mitte Juni bis Mitte Juli) können durch die Anlage von Frühmahdstreifen als Teil eines abgestuften Pflegemanagements gelöst werden (STETTMER et al. 2008).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Unter günstigen Voraussetzungen kurzfristige Wirksamkeit innerhalb von 5 Jahren möglich (Voraussetzung: Wiesenknopf- und Myrmica-Vorkommen in hoher Dichte auf der Fläche oder in unmittelbarer Nachbarschaft vorhanden).
  • Bei vorausgehender intensiver Nutzung benötigt die Optimierung der Wiesenknopf- und Myrmica-Vorkommen länger, so dass die Maßnahme erst mittelfristig nach 5 – 7 Jahren wirksam wird.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt, auch wenn das Zusammenspiel von Wirtsameise, Falter und Eiablagepflanze und der Einfluss einer die Raupen parasitierenden Wespe noch tlw. ungeklärt ist (DREWS 2003).
  • Die benötigten Strukturen stehen i.d.R. kurzfristig bereit, sofern bereits eine hohe Nestdichte von Myrmica rubra vorhanden ist. Die extensive Nutzung entsprechender Grünlandtypen wird in der Literatur vorgeschlagen (LANGE et al. 2000, LANGE & WENZEL 2004, SETTELE et al. 2004, STETTMER et al. 2008). Die Wirksamkeit unter kontrollierten Nutzungsbedingungen ist bei STETTMER et al. 2008 nachgewiesen und kann bei bestehenden Vorkommen im nahen Umfeld als wissenschaftlich gesichert gelten (ebenso: RUNGE et al 2010). Es gibt keine widersprüchlichen Wirksamkeitsbelege.
  • Für die Maßnahme in bisher intensiv genutzten Ausgangsbeständen mit sehr geringen Wiesenknopf-Beständen und nur sehr wenigen Kolonien der Wirtsameise liegen keine veröffentlichten Wirksamkeitsbelege vor. Solange keine „Methodik“ vorliegt, eine Erhöhung der Nestdichte von Myrmica rubra in „angemessenen“ Zeiträumen zu initiieren, ist die Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme in Anbetracht einer absehbar längeren Zeitspanne für die Herstellung der Funktionalität unter solchen Ausgangsbedingungen gemindert, (SORG schriftl. Mitt. 28.03.2012).
  • Nach Experteneinschätzung sind die Populationen in NRW insgesamt so klein, dass hohe Erfolgsrisiken bestehen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: mittelfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: mittel

3. Gezielte Förderung / Einbringung von Futterpflanzen (Fa3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Stärkung der Vorkommen der Eiablage- und Raupenfutterpflanze durch Anpflanzung / Einbringung vorgezogener Wiesenknopf-Pflanzen und/oder Rhizome des Großen Wiesenknopfs und/oder Plaggen von Wiesenknopf-Beständen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Räumliche Entfernung zum nächst gelegenen, regelmäßig besiedelten Habitat der Art: unmittelbar angrenzend bzw. auf der Fläche.
  • Frisch- bis Feuchtwiesen-Standort mit Restvorkommen von Großem Wiesenknopf und der Wirtsameise.
  • Zwischen besiedelten Habitaten und Maßnahmenfläche sind keine Barrieren wie Wald, Siedlung oder stark befahrene Straßen vorhanden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Mosaikartig verteilte zahlreiche Einzelbestände oder ein großflächiger zusammenhängender Bestand.
  • > 5 Teilflächen mit > 30 blühenden Wiesenknopf-Individuen bzw. Clustern pro ha entsprechen einer guten Habitatqualität (PAN & ILÖK 2010).
  • Als Ausgangsmaterial für die Vermehrung sind vor Ort vorhandene Pflanzen bzw. Pflanzen aus dem betroffenen Habitat zu nutzen.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

  • Regelmäßige Herbstmahd unter Beachtung der Ausführungen zur extensiven Mahd.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Funktionalität als Habitat in Abhängigkeit von Umfang und Verteilung der vorhandenen Wiesenknopf- und insbesondere Wirtsameisenbestände nur in bereits extensiv genutztem bzw. brach liegendem Grünland kurzfristig, ansonsten mittelfristig (5-7 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt, auch wenn das Zusammenspiel von Wirtsameise, Falter und Eiablagepflanze und der Einfluss einer die Raupen parasitierenden Wespe noch teilweise ungeklärt ist (DREWS 2003).
  • Die benötigten Strukturen stehen mittelfristig bereit.
  • Die Maßnahme ist aus der Artökologie heraus plausibel, auch wenn die Wirksamkeit als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme nicht belegt ist.
  • Es liegen positive Experteneinschätzungen vor (RUNGE et al. 2010). Lt. Experten in NRW gibt es aus NRW nur im Einzelfall Wirksamkeitsbelege; die Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme ist in der Regel nicht gegeben. Dies spricht bis auf Weiteres für eine Einordnung als FCS-Maßnahme.
  • Der Erfolg hängt stark von den verbundenen Maßnahmen ab. Ein Risikomanagement ist erforderlich.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

4. Fazit

Für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Entwicklung von Raupenfutterpflanzen, Wirtsameisennestern bzw. Nektarpflanzenbeständen zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung: