Zwergschwan (Cygnus bewickii Ord.,1815)
(Syn.: C. columbianus)
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)
„Weite Abgrenzung“
Ruhestätte: Der Zwergschwan ist in NRW Wintergast, der am Unteren Niederrhein, im Norden des Kreises Steinfurt und in der Weseraue in Familienverbänden oder kleinen Trupps rastet. Dabei handelt es sich um offene und störungsarme Bereiche in Flussauen mit Grünland- und Ackerflächen sowie Stillgewässern. Im nördlichen Münsterland halten sich die Zwergschwäne überwiegend in gut vernässten Feuchtwiesenschutzgebieten und deren weiteren Umfeld auf. Neben fakultativ und nur sporadisch genutzten Rastplätzen gibt es regelmäßig von größeren Individuengruppen genutzte traditionelle Rast- und Schlafplätze. Die traditionellen Rast- und Schlafplätze sind jeweils als Ruhestätte abzugrenzen, wobei jährliche Verlagerungen innerhalb der Ruhestätte aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung auftreten können. Die Ruhestätte besteht aus den Schlafplätzen sowie den regelmäßig für die Nahrungssuche genutzten Flächen. Die Nahrungsflächen können sich von Jahr zu Jahr und auch innerhalb eines Winters verlagern. In sehr großen Rast- und Überwinterungsgebieten (Unterer Niederrhein, Norden des Kreises Steinfurt, Weseraue) ist jeweils ein zusammenhängender Funktionsraum als eine Ruhestätte abzugrenzen. Bei der Abgrenzung dieser Funktionsräume sind möglichst vorhandene Erkenntnisse der Experten vor Ort zu den Wechselbeziehungen zwischen den verschiedenen Nahrungsflächen und den Schlaf-/Trinkplätzen zu berücksichtigen.
Lokalpopulation
- Vorkommen in einem Schutzgebiet, Vorkommen in Kreisgebiet
Habitatanforderungen
- Flussauen mit Altarmen und Abgrabungsgewässern (Schlafplätze) sowie mit angrenzenden Nahrungsflächen (Grünland im Überflutungsbereich und Äcker, v.a. Rapsfelder, Maisstoppelfelder und Wintergetreidefelder) auf großen offenen Flächen (DEGEN et al. 2009, LANUV 2010, MEIER-PEITHMANN 2011, NLWKN 2011, WAHL & DEGEN 2009, ZIEGLER 1993). Im Nordmünsterland werden als Äsungsflächen vernässte Feuchtwiesenschutzgebiete und deren Umfeld (u. a. Maisstoppelfelder) und als Schlafplätze Blänken und Teiche in den Feuchtwiesenschutzgebieten und Abgrabungsgewässer im näheren Umfeld genutzt (R. TÜLLINGHOFF schriftl. Mitt.).
- Bei der deutschlandweiten Zwergschwan-Zählung im Winter 2004/05 dominierte bei den Nahrungshabitaten Grünland (42,8 %) vor Raps (25,9 %), Mais (18,2 %) und Wintergetreide (11,4 %). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zählung im Januar stattfand, so dass Maiserntereste kaum noch zur Verfügung standen (WAHL & DEGEN 2009).
- Zwergschwäne können mit ihrem, im Vergleich zu anderen Schwanenarten, kürzeren Schnabel auch kurzrasiges Grünland nutzen, auch wenn sie teilweise flach überstaute Bereiche präferieren (MEIER-PEITHMANN 2008).
- Da Schwäne beim Auffliegen lange Startwege benötigen und deshalb auf Störungen nur langsam und energieaufwändig reagieren können, benötigen sie störungsarme Bereiche.
- Keine Überspannung der Äsungsflächen und Schlafgewässer durch Freileitungen, da Kollisionen mit Stromleitungen in England die häufigste Todesursache sind (BOWN et al. 1992).
- Möglichst räumliche Nähe zwischen Schlafplätzen und Nahrungshabitaten (umso näher, desto günstiger (vgl. BLÜML 2013 zum Singschwan). Daher soll die Entfernung von Nahrungs- und Schlafplätzen 5 km nicht überschreiten. Im Idealfall liegen die Schlafgewässer inmitten der Nahrungshabitate.
- Die Nutzung der Nahrungshabitate kann bei Ackerflächen wegen der dynamisch wechselnden Fruchtfolge großen jährlichen Veränderungen unterworfen sein. Orts- bzw. Flächentraditionen dürften daher für die lokale Ebene ohne große Bedeutung sein. Schwäne sind generell Nahrungsopportunisten und nehmen innerhalb ihres Rastplatzraumes die Flächen an, die gerade eine attraktive Nahrungsquelle darstellen. Die Schwäne wechseln dabei auch innerhalb eines Winters zwischen mehreren Nahrungsflächen innerhalb des Rastgebietes, die entsprechend ihrem Nahrungsangebot (Ernterückstände, Vegetationshöhe, nachwachsendes Gras) turnusmäßig aufgesucht werden (vgl. BLÜML 2013, BLÜML & DEGEN 2002, MEIER-PEITHMANN 2011).
- Lage der Maßnahmenflächen in weithin offener Landschaft aufgrund der Meidung der Schwäne gegenüber Sichtbarrieren wie hohen geschlossenen Vertikalstrukturen (Waldränder, dichte und geschlossene Baumreihen oder hohe Hecken) (vgl. BLÜML 2013 zum Singschwan).
- Mindestabstand der Schlafplätze zu Windenergieanlagen und -parks von 1000 m und bei den Nahrungsflächen 400 m (MULNV & LANUV 2017).