Rotmilan (Milvus milvus (L.))
EU-Code: A074
Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)
„Enge Abgrenzung“
Fortpflanzungsstätte: Rotmilane bauen eigene Nester (Horste), können aber auch Horste anderer Arten übernehmen. Sie verfügen in der Regel über mehrere Wechselhorste, die jahrweise verschiedentlich genutzt werden. Als Fortpflanzungsstätte wird der Horst (bzw. das Revierzentrum) und ein störungsarmer Bereich von bis zu 300 m (MKULNV 2010) abgegrenzt. Wechselhorste sind einzubeziehen, wenn sie als solche erkennbar sind. Eine Abgrenzung von essenziellen Habitaten ist für den Rotmilan aufgrund seines großen Aktionsraumes und der Vielzahl der genutzten Offenland-Habitattypen in der Regel nicht erforderlich (Ausnahmen ggf. bei sehr waldreichen Gebieten).
Ruhestätte: Die Ruhestätte von Brutpaaren oder Nichtbrütern ist in der Regel unspezifisch und nicht konkret abgrenzbar. Rotmilane nächtigen bzw. ruhen in Gehölzen. In NRW bestehen tradierte Schlafplätze (z.B. am Haarkamm), die Treue bezieht sich dabei in der Regel nicht auf ein konkretes Feldgehölz, sondern auf einen größeren Raum (BRUNE in SUDMANN et al. 2012). Als Ruhestätte gilt dann der Verbund von als Schlafplatz genutzten Gehölzen mit einem störungsarmen Puffer und (sofern konkret abgrenzbar) den für die Schlafplatzgesellschaft essenziellen Nahrungshabitaten.
Lokalpopulation
- Vorkommen im Kreisgebiet
Habitatanforderungen
- Gehölze ab mittlerem Baumholz in Waldrandnähe (selten mehr als 200 m vom Waldrand entfernt, außer in Hanglage), in Feldgehölzen oder auch in Einzelbäumen als Nist- und Ruhestätte. In NRW nistet er bevorzugt in Altholzbeständen von Buche und Eiche (BRUNE in SUDMANN et al. 2012).
- Niedrigwüchsiges, grenzlinienreiches Offenland mit Zugriffsmöglichkeiten auf Beutetiere als Nahrungshabitat (HILLE 1995).
- Die Größe des Aktionsraums hängt von der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit der Nahrung ab. Er umfasst je nach Habitatqualität mehrere Quadratkilometer (MEBS & SCHMIDT 2014: 326). Die Aktionsräume weisen meist einen Schwerpunkt im Nahbereich um den Horst auf, günstige Nahrungsquellen können aber auch in mehreren km Entfernung zum Horst aufgesucht werden. Beispiele aus verschiedenen Telemetrie-Untersuchungen: 70 % der Nahrungssuchflüge bis 2,5 km und maximale Entfernung bis 5 km in Baden-Württemberg; 60 % bis 1 km in Sachsen und Südbrandenburg ; 55 % bis 1 km und 80 % bis 2 km in Sachsen-Anhalt; 40 % bis 1 km und 60 % bis 1,5 km um den Horst bei telemetrierten Männchen in Thüringen; (nach Zusammenstellung verschiedener Quellen in LANGGEMACH & DÜRR 2019: 48f.).