Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Baumpieper  (Anthus trivialis (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A256

Artenschutzmaßnahmen

  1. Auflichtung von Wäldern / Waldrändern und Anlage von Krautsäumen
  2. Neuanlage von Baumhecken oder Einzelbäumen (O3.1)
  3. Entwicklung von kurzrasig-strukturierter Krautschicht (O1.1, O4.2, O4.3)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Auflichtung von Wäldern / Waldrändern und Anlage von Krautsäumen

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Baumpieper bevorzugt eine halboffene, strukturierte Landschaft in sonniger Lage mit Sing- und Beobachtungswarten, Waldrandnähe und lückiger Vegetation. In der Maßnahme werden bestehende, dichte und einschichtige Wälder und Waldränder durch Auflichtungen und Strukturierungen in der Gehölz- und Krautschicht für den Baumpieper optimiert.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Optimierungsfähige Waldstandorte (z. B. dichte oder strukturelle arme Bestände, wenig strukturierte Waldränder) auf mageren bis mittleren Standorten. Keine wüchsigen Standorte, die eine hohe und dichte Krautschicht ausbilden (LOSKE 1999). Günstig sind z. B. nährstoffarme Kiefernwälder, Moorwälder, Eichen-Birkenwälder, Ränder von Abgrabungsbereichen.
  • Keine Strukturierungen an anderweitig naturschutzfachlich bedeutsamen Standorten

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1 ha.
  • Auflichtung von dichten, wenig strukturierten Waldbeständen: Mindestgröße der Auflichtung 1 ha, Absenkung des Bestockungsgrades bis ca. 0,3.
  • Deckungsgrad der Krautschicht > 50 %, Wechsel von bultigen Gräsern (z. B. Wald-Zwenke) oder Einzel-Stauden zur Nestanlage und kurzrasigen Bereichen zur Nahrungssuche. Schaffung von mindestens kleinflächigen Rohbodenstandorten durch Abschieben des Oberbodens, Fräsen, Einbeziehen von (Wege-) Böschungen o. ä. Ungeeignet sind Dominanzbestände von Brennnessel, Kletten-Labkraut o. a. hochwüchsigen Stauden und Kräutern (LOSKE 1999).
  • Weiterhin können auch (in anderem Rahmen angelegte) junge Aufforstungsflächen in die Maßnahmenkonzeption einbezogen werden. Diese weisen allerdings lediglich eine temporäre Eignung auf. Aufforstungen im Alter von 2-5 Jahren werden nach BURTON (2009) gegenüber älteren Beständen bevorzugt und sind ab ca. 6-10 Jahren wegen zunehmendem Dichtewuchs der Gehölze nicht mehr oder nur noch eingeschränkt besiedelbar (BURTON 2009, CHRISTEN 1989, LOSKE 1999, WEISBACH 1997).
  • Offenhalten von ggf. vorhandenen Leitungstrassen, Lagerstreifen u. a. (LWF 2009 S. 20).
  • Aufbau und Pflege von gestuften Waldrändern. Das folgende Schema nach REICHERT & REIF (1992) bzw. KÖGEL et al. (1993) ist je nach lokaler Situation (Baumartenzusammensetzung, Exposition o. a.) anzupassen (vom Wald in Richtung Nutzungsgrenze): 1. Buchtige Auflichtung des Ausgangsbestandes bis auf 30-50 m; Förderung von Lichtbaumarten (ggf. Anpflanzung von Laubhölzern bei Ausgangsbestand Nadelholz). 2. Strauch- und Baummantel auf (6-) 10 m Breite: Sukzession (v. a. bei mehreren bereits vorhandenen geeigneten Sträuchern); alternativ buchtige Anpflanzung standortsheimischer Gehölze unter Ausnutzung ggf. bereits vorhandener Einzelsträucher. Wechsel von sonnigen und schattigen Buchten, mit einzel- und gruppenweiser Anpflanzung sowie Pflanzlücken. 3. Blütenreicher Stauden- und Krautsaum: Mahd in mehrjährigem Abstand zur Verhinderung des Vordringens von Gehölzen, ggf. vorherige Ausmagerung durch häufigeres Mähen. Beachtung der Artansprüche des Baumpiepers (s. o.).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Offenhaltung und Verhindern der Sukzession je nach Wüchsigkeit des Standortes. Erhalt von kurzrasigen, lückigen Bereichen sowie von (Gras-) Bulten. Verhindern des (flächigen) Aufkommens von Problemarten wie Brennnessel, Labkraut, Adlerfarn und Brombeere.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Auflichtungsmaßnahmen dürfen nicht zu einer starken Ausbreitung von Brennnessel, Knoblauchs-Rauke, Kletten-Labkraut o. a. in der Krautschicht führen, da der Baumpieper derartige Bestände verlässt (LOSKE 1999).
  • Zielkonflikte mit anderen bedeutsamen (Wald-) Arten beachten.
  • Unter der Voraussetzung ausreichend großer, bewirtschaftungsfähiger Flächen kommt auch die Offenhaltung mittels (Wald-)Weide in Betracht. Dann sind mögliche Konflikte mit den Regelungen des LFoG zu beachten.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Bei Auflichtungen vorhandener Gehölzbestände kurzfristige Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren nach Durchführung der Pflegemaßnahme. Baumpieper sind in der Lage, sofort oder innerhalb weniger Jahre ähnliche Habitate wie Windwürfe zu besiedeln (PÄTZOLD 1990, HÜBNER 2009, PAUL 2010, RÜCKRIEM et al. 2009, KESSLER 1995, BURTON 2009).
  • Bei Notwendigkeit von Ausmagerungen nährstoffreicher Standorte ist im Regelfall eine längere Zeitdauer bis zur Wirksamkeit nötig.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
  • Die Maßnahme wird z. B. von LWF (2009 S. 20) empfohlen. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Die Maßnahme ist jedoch entsprechend der Artökologie plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (bei Notwendigkeit einer Ausmagerung mittelfristige Wirksamkeit beachten)

2. Neuanlage von Baumhecken oder Einzelbäumen (O3.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Gehölze sind für den Baumpieper v. a. als Sitz- und Singwarten von Bedeutung. Innerhalb ausgeräumter Landschaftsbereiche werden durch die Anlage von Baumhecken oder mehreren Einzelbäumen geeignete Strukturen geschaffen. Die Maßnahme kann z.B. entlang vorhandener linearer Landschaftselemente (z.B. Gräben, Böschungen) durchgeführt werden. Ggf. sind zudem Maßnahmen in der Krautschicht durchzuführen (Maßnahme: Entwicklung von kurzrasig-strukturierter Krautschicht). Die Maßnahmen können auch bei Renaturierungen von Abgrabungen durchgeführt werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Ausgeräumte Landschaftsbereiche, innerhalb derer, durch die Anlage neuer Gehölstrukturen und angrenzender Gras- und Krautsäume eine Aufwertung für den Baumpieper zu erreichen ist (alternativ Durchführung in Kombination mit Maßnahme: Entwicklung von kurzrasig-strukturierter Krautschicht).
  • Keine wüchsigen Standorte, die eine hohe und dichte Krautschicht ausbilden (LOSKE 1999); alternativ Abschieben des Oberbodens.
  • Keine Strukturierungen an anderweitig naturschutzfachlich bedeutsamen Standorten (z. B. mit Vorkommen von Arten, die gegenüber Vertikalstrukturen empfindlich reagieren).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1 ha. bzw. mind. 200 m (bei linearer Maßnahme).
  • Bei einer Untersuchung von MEURY (1989 S. 127, Schweiz) betrug die mittlere Heckenlänge in den Revieren mit Hecken 113 m, in solchen mit Waldrändern war die durchschnittliche Waldrandlänge 176 m. Nimmt man Hecken und Waldränder in den Revieren zusammen, ergab sich pro Revier eine durchschnittliche Länge von 200 m.
  • Neuanlage von Baumhecken und Einzelgehölzen. Die Baumhecken sollen von lockerem Wuchs sein und mit standortgerechten Baum- und Straucharten angelegt werden. Die Breite soll zwischen mind. 5 und 10 m variieren (inkl. Krautsaum). Eine Bevorzugung bestimmter Baumarten besteht beim Baumpieper nicht, vielmehr kommt es auf die Strukturparameter innerhalb des Reviers an. Zum Anflug an den Neststandort werden tief beastete Laubbäume bevorzugt (LOSKE 1985, zitiert nach PÄTZOLD 1990) Die Heckenbreite soll variierend zwischen 5 und 10 m angelegt werden. Sofern nicht vorhanden, ist die Hecke in Kombination mit einem mind. 3-5 m breiten Saumstreifen anzulegen (PFISTER et al. 1986). Der Saum ist einmal pro Jahr oder alle 2 Jahre abschnittsweise ab August zu mähen mit Abtransport des Schnittgutes.
  • Die Wartendichte bei Einzelbäumen soll so beschaffen sein, dass im Radius von 50 m um die potenziellen Neststandorte jeweils auf mindestens 2 Seiten Warten vorhanden sind (MEURY 1998).
  • Einbeziehen aller ggf. bereits vorhandenen Einzelelemente (z. B. vorhandene Einzelbäume).
  • Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflege- und Erziehungsschnitte der neu angepflanzten Gehölze

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Maßnahme kann sich negativ auf gegenüber Vertikalstrukturen empfindliche Brutvögel des Offenlandes auswirken (z.B. Kiebitz, Feldlerche).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Höhe der Bäume spielt für den Baumpieper im Verhältnis zur Artendichte und Beschaffenheit der Krautschicht eine untergeordnete Rolle, sofern eine Eignung als Ansitzwarte gegeben ist (ab ca. 2-3 m Höhe). Aufforstungen werden ab ca. dem 2. Jahr besiedelt (s.o.). Auch Kurzumtriebsplantagen können bei halboffener Ausprägung besiedelt werden (GRUSS & SCHULZ 2011 S. 200). Allerdings werden in der Maßnahme keine den flächigen (Nadelholz-) Aufforstungen oder Kurzumtriebsplantagen vergleichbaren Gehölzanpflanzungen durchgeführt, sondern gezielte Anlagen von standortsangepassten (Laub-) Gehölzen (Einzelgehölze oder Baumhecke). Bis zum Entstehen eines für den Baumpieper geeigneten Habitates entsprechend der vorgeschlagenen Maßnahme, wird im Regelfall eine Wirksamkeitsdauer von > 10 Jahren veranschlagt.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen weisen im Regelfall erst ab ca. 10 Jahren eine Eignung für den Baumpieper auf.
  • Für NRW wurde der Eignungsgrad mit „mittel“ bewertet (Expertenworkshop 9.11.2011 LANUV Recklinghausen).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: mittelfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: mittel

3. Entwicklung von kurzrasig-strukturierter Krautschicht (O1.1, O4.2, O4.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Baumpieper legt sein Nest meist an (Gras-) Bulten an. Kurzrasige Bereiche in der Krautschicht sind wesentlicher Bestandteil der Nahrungshabitate (LOSKE 1999, MEURY 1989). Zur Schaffung von Nist- und Nahrungshabitaten werden in Bereichen, wo lediglich die Krautschicht für den Baumpieper suboptimal ausgeprägt ist, möglichst nährstoffarme Gras- und Krautfluren entwickelt, z.B. extensiv genutztes Grünland oder Heiden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Keine wüchsigen Standorte, die eine hohe und dichte Krautschicht ausbilden (LOSKE 1999); alternativ Abschieben des Oberbodens. Günstig sind z. B. verbrachte Heideflächen oder Halbtrockenrasen.
  • Standorte unmittelbar angrenzend (ca. 50 m, HÜBNER 2009) an lichte Waldränder oder Feldgehölze und Baumhecken, bei denen lediglich die Beschaffenheit der Krautschicht eine Besiedlung durch den Baumpieper verhindert. Gehölze als Warten im Umkreis von 50 m sollen auf mindestens zwei Seiten vorhanden sein (MEURY 1989). Alternativ Durchführung in Kombination mit Maßnahme: Neuanlage von Baumhecken oder Einzelbäumen.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1 ha.
  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Angaben im Maßnahmenblatt Extensivgrünland und in LANUV (2010). Weiterhin sind die artspezifischen Ansprüche des Baumpiepers zu beachten: Deckung der Krautschicht mind. 50 %, lückig-kurzrasige Ausprägung zur Nahrungssuche / Anflugstelle und Vorhandensein von nach oben Sichtschutz bietenden (Gras-) Bulten o. a. hochwüchsigen, krautigen Stellen als Nisthabitat (MEURY 1989, 1991, LOSKE 1999). Durchführung von Mosaik-Mahd oder Beweidung z. B. mit Schafen und Ziegen.
  • Entlang von (Baum-) Hecken sind mind. (3-) 5 m breite Krautsäume anzulegen (PFISTER et al. 1986). Diese sind einmal pro Jahr ab August zu mähen mit Abtransport des Schnittgutes.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Grünland-, Brache- oder Heidestrukturen sind dauerhaft durch entsprechende Pflegemaßnahmen (s.o.) zu erhalten.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren, bei Notwendigkeit einer vorigen Ausmagerung auch länger.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Die benötigten Strukturen sind je nach standörtlichen Verhältnissen kurz- bis mittelfristig entwickelbar.
  • Ähnliche Maßnahmentypen werden z. B. von BAUER et al. (2005 S. 474: gestaffelte Mahd) empfohlen. Konkrete wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor, jedoch berichten NEUMANN & RUF (2011, Schleswig-Holstein) von einem bestandssteigernden Effekt einer Ganzjahresbeweidung im Verhältnis zu konventionell genutztem Grünland. Die Vegetationsentwicklung und die Dichte der Krautschicht zur Brutzeit sind von großer Bedeutung für den Baumpieper. MEURY (1989, 1991) beobachtete im Aargauer Reusstal (Schweiz), dass die Art Flächen mit dichter Vegetation bei der Nahrungssuche meidet, auch wenn dort genügend Nahrung vorhanden war. Wiesentypen mit größerer Nahrungsvielfalt und weniger dichter Vegetation wurden bevorzugt. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund vorliegender Angaben als hoch eingeschätzt.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für den Baumpieper besteht die Möglichkeit zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.

Angaben zu Priorisierung: