Baumpieper (Anthus trivialis (Linnaeus, 1758))
EU-Code: A256
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
In der Hauptsache Kartierung auf exponierten Warten singender Männchen oder von auffälligen Singflügen sowie balzenden Individuen, daneben Warnen in Nestnähe, Futter tragenden Altvögeln und Familien.
- 1. Ende April bis Anfang Mai (Gesang, Nestbau).
- 2. Mitte Mai (Gesang, Nestbau).
- 3. Ende Mai bis Anfang Juni (Gesang, fütternde Altvögel).
- Von Sonnenaufgang bis 4 Stunden nach Sonnenaufgang bei Trockenheit und windarmen Verhältnissen.
Wertungsgrenzen: Mitte April bis Ende Juni.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Feststellung eines singenden Männchens im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Mitte Mai bis Anfang Juni.
- Einmalige Feststellung eines singenden Männchens und weitere Beobachtung einzelner Altvögel im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Mitte Mai bis Anfang Juni.
- Altvögel mit Nistmaterial.
- Warnende Altvögel.
- Brutnachweis: insbesondere
- Verleitendes Männchen.
- Altvögel mit Futter oder Kotballen.
- Familie mit gerade flüggen Jungvögeln.
- Typischer Singflug: Männchen startet stumm, steil und geradlinig, kurz vor dem Erreichen des Gipfels beginnt der Gesang und wird nach Drehung im absteigenden Gleitflug bis zur Singwarte fortgesetzt.
- Neben dem Singflug erfolgt Gesang von Singwarten (meist Baumkronen).
- Wachendes Männchen verleitet bei Gefahr; Nest wird nicht direkt angeflogen, die letzte kurze Strecke wird laufend zurückgelegt, ebenso beim Verlassen des Nestes nach Störung.
- Insbesondere im Übergangsbereich offener zu halboffener Landschaften kann die Art auch aufgrund des ähnlichen Gesanges mit dem Wiesenpieper verwechselt werden.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.