Fransenfledermaus  (Myotis nattereri (Kuhl,1817))

EU-Code: 1322

Artenschutzmaßnahmen

  1. Installation von Fledermauskästen (FL2.1, W1.4)
  2. Schaffung von Quartieren in und an Gebäuden / Stallungen (FL1.1)
  3. Sanierung von Winterquartieren (FL4)
  4. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
  5. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Installation von Fledermauskästen (FL2.1, W1.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch das Ausbringen von Fledermauskästen sollen Quartierverluste von Baumquartieren kurzfristig und befristet kompensiert werden. Diese Maßnahme ist nur als Ersatz von beeinträchtigten Baumquartieren und nicht als Ersatz von Quartieren in Gebäuden (wie z.B. in Viehställen) geeignet. Zur langfristigen Sicherung des Quartierstandorts im Wald müssen weitere Maßnahme unternommen werden (s.u.).

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Für die Maßnahmendurchführung wird ein Wald ausgewählt, der die Eignung als Nahrungshabitat aufweist und aufgrund des vorhandenen Entwicklungspotenzials mittel- bis langfristig auch als Quartierwald in Betracht kommt.
  • Der Maßnahmenstandort sollte mindestens 1 ha betragen.
  • Die Ausbringung der Kästen soll in Gruppen zu je 10 Stk. in den ausgesuchten Parzellen erfolgen. Jede Kastengruppe soll mehrere Modelle beinhalten (s.u.).
  • Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (>3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) und mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig, am Bestandsrand / im Bestand) erfolgen.
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Als Wochenstubenquartiere der Fransenfledermaus werden nach Erfahrungswerten folgende Kastentypen angenommen: Rundkästen der Typen 2F / 2 FN (Schwegler), bayerischer Giebelkasten / Fledermaushöhle FLH (Fa. Hasselfeldt) und Vogelnisthöhlen des Typen 3M (Fa. Schwegler), aber auch Flachkästen aus Holzbeton (LEITL 1995, SCHLAPP 1981, 1990, DIETERICH 2002).
  • Nach Angaben der Experten aus NRW werden großräumige Quartiere präferiert, jedoch ist die Fransenfledermaus bezüglich der Quartierwahl sehr anpassungsfähig.
  • Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sind 15 Kästen pro Hektar (Quelle: ABC-Bewertung des LANUV NRW, 2010) gruppenweise auf den geeigneten Flächen anzubringen.
  • Kasten tragende Bäume sind zu markieren und dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.
  • In einer Pufferzone von 100 m um den Kastenstandort muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet werden oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines Quartieres hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 5-10 Fledermauskästen etabliert. Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen, im Aktionsraum der Kolonie, bestehen. (Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte (fachliche Einschätzung) unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und – thermischer und im Hinblick auf Parasitenbefall – eingeschränkter Funktionalität gegenüber natürlichen Baumhöhlen).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Auf Grundlage der Erfahrungen der Experten ist die Annahme von Kästen bei dieser Art sehr hoch. Es ergeben sich aber in NRW große regionale Unterschiede bezüglich der Annahme der Kästen.
  • Die langfristige Sicherung von Baumquartieren erfolgt parallel über den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).
  • Diese Maßnahme kann über die aktive Förderung von Totholz (z.B. Ringeln von Bäumen) kurzfristig unterstützt werden.
  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
  • Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen in Gestalt zahlreicher Kontrollen von Kastenrevieren vor. Diese belegen durchweg die Annahme. Auch nach den Erfahrungen der Experten ist die Annahme von Kästen in NRW bei dieser Art sehr hoch, es ergeben sich allerdings große regionale Unterschiede.
  • Bezüglich der benötigten Zeit bis zu erstmaligem, Besatz durch eine Wochenstubengesellschaft sind in der Literatur allerdings unterschiedliche Angaben dokumentiert: DOLCH (2003) und HOFFMANN & HOFFMANN und EGGERT & EGGERT (2007) konnten bereits nach 1-3 Jahren Wochenstuben der Fransenfledermaus in Kästen in Kiefern-Mischwäldern der Pfalz und Brandenburgs nachweisen, DIETERICH (2002) in Laubwäldern in Schleswig-Holstein erst nach 16 Jahren. Es liegt nahe, dass diese Unterschiede ursächlich mit der Struktur / dem mehr oder weniger großen natürlichen Baumhöhlenangebot der Wälder, in denen Kästen exponiert wurden in Zusammenhang stehen.
  • Der Maßnahmentyp wird fachlich von Experten vorgeschlagen bzw. dokumentiert (z. B. ABC-Bewertung LANUV NRW, FB24, Stand 02/2010, LEITL 1995, SCHLAPP 1990 zit. In MESCHEDE & HELLER 2000). Die Plausibilität wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt. Daher besteht grundsätzlich eine hohe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.
  • Nach MESCHEDE & HELLER (2000, F&E-Vorhaben des BfN: „Untersuchungen und Empfehlungen zur Erhaltung der Fledermäuse in Wäldern“) ist der Einsatz von Nistkästen nicht geeignet, um langfristig den Mangel an natürlichen Höhlen auszugleichen (Ebenso: BRINKMANN et al. 2008).
  • Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme hier in der Form vorgeschlagen, dass zumindest der den Kasten tragende Baum – besser noch ein entsprechender Waldbestand – dauerhaft aus der Nutzung genommen wird. In der Regel sollte die Maßnahme eingebettet sein in eine Maßnahme: Nutzungsaufgabe von Bäumen / Waldbereichen.
  • Aufgrund der regionalen Unterschiede bezüglich der Annahme der Kästen erscheint ein maßnahmenbezogenes Monitoring erforderlich.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch bis mittel (je nach regionaler Nutzungstradition bezügl. Kastennutzung)

2. Schaffung von Quartieren in und an Gebäuden / Stallungen (FL1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Schaffung von potenziellen Quartieren an bzw. innerhalb von Gebäuden oder Stallungen durch das Anbringen von Quartiermöglichkeiten (wie z.B. Flachkästen, Hohlblocksteinen, Verschalungen) bzw. die Öffnung von derzeit nicht nutzbaren Viehställen, in denen potenzielle Quartiere (versteckte Hohlräume) bereits vorhanden sind, aber geeignete (dauerhafte) Zuflugmöglichkeiten für Fledermäuse fehlen. Denkbar ist auch eine Öffnung von Nebengebäuden und im Einzelfall auch von Dachböden, wenn diese ein gut geeignetes Umfeld (z.B. Waldrandnähe oder entsprechend reichhaltige Gehölzanbindung) oder hervorragende Voraussetzungen als Quartier aufweisen.Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Quartiere / Quartierhabitate im räumlichen Zusammenhang an anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Infrage kommen insbesondere Stallungen mit aktiver (Milch-)Viehhaltung oder große Hofgebäude, die durch reichhaltige Gehölzstrukturen in die Landschaft eingebunden sind.
  • Die Nähe zu geeigneten Wäldern als Nahrungshabitat (lt;1 bis max. 2 km) und ggf. auch zu Gewässern (Seen, Teiche) ist günstig für die Auswahl des Maßnahmenstandorts. Eine Anbindung an vorhandene Gewässer kann durch Gehölzstrukturen optimiert werden.
  • Die Schaffung von potenziellen Quartieren an bzw. innerhalb von Gebäuden oder Stallungen muss im Aktionsraum der betroffenen Kolonie erfolgen. Der Maßnahmenstandort sollte mindestens 1:1 den verloren gehenden Strukturen entsprechen und im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der betroffenen Struktur stehen.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Die dauerhafte Zugänglichkeit der Innenräume von Scheunen und Stallungen muss gewährleistet sein.
  • Es ist darauf zu achten, dass keine für Fledermäuse giftigen Holzschutzmittel verwendet werden (in Deutschland sind fledermausunverträgliche Holzschutzmittel verboten). Bei allen Holzteilen, mit denen die Fledermäuse direkt in Kontakt kommen, ist auf chemischen Holzschutz ganz zu verzichten.
  • Fledermausverträgliche Holzschutzmittel: http://www.fledermausschutz.ch/DOWNLOAD/PDF/Holzschutzmittelliste.pdf
  • Alternativ können Heißluftverfahren, die alle Holzschädlinge abtöten, angewendet werden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Anzahl, Bauform und Lage der anzubringenden Quartiere ist von fachkundigen Experten zu bestimmen und vom bereits bestehenden Quartierpotenzial innerhalb der Gebäude abhängig. In Betracht kommen Flachkästen und Hohlblocksteine.
  • Unmittelbar begründete Mengenangaben zu dieser Maßnahme fehlen bislang in der Literatur.
  • Der Flächen- / Maßnahmebedarf ist entsprechend den Sollwerten für einen günstigen Erhaltungszustand zu entwickeln: ?3 gut geeignete Quartierangebote in Gebäuden pro 10 ha / Dorf oder eine Anzahl ?15 Kästen / ha im 2 km Umkreis um die Wochenstube (in Anlehnung an ABC-Bewertung des LANUV 2012).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Quartiere sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei Planung und Durchführung durch Art-Experten.
  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die Akzeptanz der Maßnahme bei Eigentümern und Nutzern der Gebäude. Konflikte sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen.
  • Bei der Maßnahmendurchführung ist darauf zu achten, dass die neu zu schaffenden Quartiermöglichkeiten in / an den Stallungen und Gebäuden so angebracht werden, dass ein Zugriff auf ab- / anfliegende Fledermäuse durch Hauskatzen oder andere Prädatoren ausgeschlossen ist.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Strukturen sind kurzfristig entwickelbar (lt;1 Jahr) und wirksam (1–5 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind hinreichend bekannt.
  • Die Strukturen sind kurzfristig herstellbar und vermutlich auch kurzfristig wirksam.
  • Die Maßnahme ist vor dem Hintergrund der Artökologie plausibel. Aufgrund fehlender Wirksamkeitsnachweise in der Literatur und in der Praxis (Expertenworkshop), wird die Eignung dieser Maßnahme als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme mit mittel bewertet.
  • Aufgrund fehlender Erfahrungen bezüglich der Maßnahmendurchführung ist ein maßnahmenbezogenes Monitoring notwendig.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: gering

Fazit Eignung: mittel

3. Sanierung von Winterquartieren (FL4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahme ist nur dann anzuwenden, wenn einzelne Quartiere von einzelnen Individuen verloren gehen; bei traditionellen Dauerquartieren ist diese Maßnahme nicht anzuwenden. Insoweit ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Da sich Fledermäuse in Winterquartieren sehr häufig in Spalten und nicht einsehbaren Hohlräumen verstecken können, muss der Umfang einer Nutzung sowie die Bedeutung eines Winterquartiers zuvor durch Spezialisten geklärt werden. Neben der Beteiligung von ortskundigen Experten sind hierzu i.d.R. vorauslaufend vertiefende Untersuchungen erforderlich. Winterquartiere können im Allgemeinen nicht neu geschaffen werden, da sich diese meist in großen unterirdischen Gewölben, Kellern, Stollen, Höhlen o.ä. befinden, die mikroklimatische Besonderheiten aufweisen und durch eine langjährige Tradition von den Tieren genutzt werden. Es kann in der Regel nur Ersatz geschaffen werden, indem vorhandene Strukturen (Keller, Stollen, Tunnel, Bunkeranlagen), die bislang nicht besiedelt sind, in Bezug auf die von der Art geforderten Quartiereigenschaften optimiert werden (zum Beispiel durch Schaffung von Hangstrukturen, Verbesserung der klimatischen Eigenschaften des Quartierraumes).vorhandene, als Einzelquartier genutzte, Strukturen hinsichtlich ihrer Quartiereigenschaft optimiert werden, indem zum Beispiel vorhandene Störungen (Zugang für störende Menschen, Zugang für Fressfeinde) eliminiert werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich. Wichtig ist insbesondere die Beleuchtungsfreiheit.
  • Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatur- und Hangeigenschaften (frostfrei, raue Decken, 2 cm breite Spalten oder Bohrlöcher).
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die Fressfeinden keinen Zutritt erlauben).
  • Bei allen Sanierungen ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt, von Spezialisten begleitet und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden. Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in MITCHELL-JONES et al. 2007, DIETZ 2005, REITER & ZAHN 2006).
  • Vorrangig zu ergreifende Optimierungsmöglichkeiten (MITSCHELL-JONES et al. 2007: 15 ff.):
  • Sicherung der Zugänge vor unbefugtem Betreten (Vergitterung)
  • Steuerung von Luftströmung und Temperatur
  • Wiedereröffnung verschlossener, unterirdischer Quartiere
  • Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen
  • Generell: Bauarbeiten sind bei Winterquartieren in der Regel von Mai bis Ende Juli möglich (u.U. sind Frühsommerschwärmphasen zu berücksichtigen). Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist meistens nur über eine Einzelfallprüfung ermittelbar.
  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Art, Umfang und sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Das Quartier ist dauerhaft (spätestens) alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei der Planung und Durchführung durch Art-Experten.
  • Es ist zu beachten, dass auch weitere Arten in unterirdischen Winterquartieren betroffen sein können, die möglicherweise andere mikroklimatische Bedingungen präferieren.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (sofern ein bestehendes Quartier saniert wurde bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Quartier neu entsteht).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Quartierstrukturen für diese Art sind nur teilweise bekannt. Artbezogene Wirksamkeitsbelege sind nicht vorhanden.
  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Der Maßnahmentyp Sanierung (nicht: Neuschaffung) wird naturschutzfachlich als allgemeine Zielsetzung häufig benannt, z. B. Erhaltung / Sanierung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren, v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung (s. http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen aber nicht vor / sind nicht bekannt. Die Plausibilität wird vor dem Hintergrund der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt.
  • Die für eine hohe Prognosesicherheit erforderliche Randbedingung, dass die beeinträchtigten Quartierqualitäten annähernd eins zu eins wiederhergestellt werden, wird sich nur äußerst selten realisieren lassen. Sofern dies aber gewährleistet werden kann oder andere notwendige Maßnahmen (Sicherung des Zuganges) unternommen werden, wird die Maßnahme als besonders sinnvoll eingestuft.
  • Je wesentlicher die Änderungen in der Quartierbeschaffenheit sind und je mehr Strukturen neu entwickelt werden sollen, umso geringer ist die Annahmewahrscheinlichkeit und umso höher das Prognoserisiko.
  • Vor dem Hintergrund fehlender Erfahrungswerte und hoher Unsicherheit wird die Maßnahme als kompensatorische FCS-Maßnahme empfohlen. Wegen der Umsetzungsunsicherheiten ist ein maßnahmenbezogenes Monitoring erforderlich.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

4. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Fledermäuse, insbesondere Arten mit einer hohen Bindung an Leitstrukturen gelten als empfindlich gegenüber Zerschneidungen ihrer Flugwege (SWIFT 1997, MESCHEDE & HELLER 2000). Unterbrechungen in Hecken von wenigen Metern können bereits dazu führen, dass Flugwege nicht weiter verfolgt werden. Entsprechend kann durch Pflanzung von Hecken / Gehölzen der Zugang der Fledermäuse zu vorhandenen oder zusätzlichen Jagdhabitaten erschlossen werden (SWIFT & RACEY 2002). Durch das Schließen von Lücken in Heckensystemen wird ein vergleichbarer Effekt erzielt.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Als verbindendes Element zwischen Standort der Wochenstubenkolonie und günstigen (potenziellen oder nachgewiesenen) Jagdhabitaten.
  • Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Der Maßnahmenstandort darf keine nächtliche Beleuchtung aufweisen. Hierbei kann Dunkelheit auch als Lenkmaßnahme gezielt eingesetzt werden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation (sofern es gilt vorhandene Lücken zu schließen). Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur vorhanden.
  • Pflanzungen sollten mindestens 3-6 m breit und 3 m hoch sein (SWIFT & RACEY 2002).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Gehölzpflege alle 10-15 Jahre (Erhaltung der geschlossenen Struktur) durch begrenzte Pflegereingriffe (s. u.)

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Um die Pflanzung dauerhaft zu machen, sollten die geplanten Heckenstandorte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden.
  • Umfangreiche Pflegeeingriffe (zum Beispiel „auf den Stock setzen“) können auf größerer Länge nur durchgeführt werden, wenn die Individuen nicht präsent sind (Winter) bzw. sofern Ersatzstrukturen (eine andere Hecke in der Nähe oder ein provisorischer Zaun) die Verbindungsfunktion auch während der Pflege bzw. des Wiederanwachsens aufrechterhalten können.
  • Je nach Standortbedingungen (Nährstoff- und Wasserversorgung) ist das Pflanzgut im Einzelfall auszuwählen und es sind schnellwüchsige Arten zu bevorzugen, deren Pflanzung relativ dicht durchzuführen ist, um somit eine Leitstruktur für Fledermäuse zeitnah entwickeln zu können. Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte und ausreichend hohe Leitstruktur. An mageren Standorten ist eine kurzfristige Eignung nur mit einem räumlich dichten Einsetzen von Heisterpflanzungen zu erreichen. Ansonsten ist nur eine mittelfristige Wirksamkeit der Maßnahme zu erreichen.
  • Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist – je nach Standort – kurz- bis mittelfristig (1-5 Jahre) umsetzbar. Die Gehölzpflanzungen müssen eine Höhe von mindestens 2-3 m haben, um funktional wirksam zu sein (SWIFT & RACEY 2002, NACHTaktiv / SWILD 2007).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind unter normalen Bedingungen kurzfristig entwickelbar.
  • Die Habitatansprüche der Art sind vergleichsweise gut bekannt.
  • Wissenschaftliche Belege existieren nur mittelbar und nicht artspezifisch (NACHTaktiv/SWILD 2008). Die Maßnahme reflektiert Expertenempfehlungen (Literatur s. o.).
  • Die Plausibilität der Maßnahme wird entsprechend als hoch eingestuft, zumal eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme herstellbar ist. (Insoweit wäre ggf. auch der Maßnahmenerfolg durch ein maßnahmenbezogenes Monitoring eindeutig feststellbar).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

5. Fazit

Für die Fransenfledermaus stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Überbrückung von Mangelsituationen an Quartieren im Wald bereit: kurzfristig kann durch die Installation von Fledermauskästen in Wäldern geeignetes zusätzliches Quartierangebot bereitgestellt werden. Sommerquartiere in Gebäuden und Winterquartiere sind dagegen mangels Erfahrungen vermutlich nur mittelfristig herstellbar. Als Maßnahme im Sommerhabitat ist die Herstellung von Gehölzen zur Entwicklung von Flugrouten als CEF-Maßnahme möglich.

Angaben zu Priorisierung:

Die Anlage von Gehölzstrukturen ist je nach Standort kurzfristig wirksam, ist nach Angabe der Experten in NRW aber nicht prioritär.