Moorfrosch  (Rana arvalis Nilsson,1842)

(Syn.: Rana terrestris, R. oxyrrhinus, R. palustris)

EU-Code: 1214

Gefährdungen und Beeinträchtigungen

  • Verlust oder Entwertung von Laichgewässern in Heide- und Moorgebieten (z.B. Verfüllen, wasserbauliche Maßnahmen, Beseitigen der Flachwasserzonen, Sukzession, Fischbesatz).
  • Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten und Mooren (v.a. Grundwasserabsenkung).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Kalk, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen; Versauerung unter pH 4,5).
  • Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Laichgewässer (z.B. mehrmaliges Mähen, intensive Beweidung).
  • Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und (Forst-)Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
  • Tierverluste durch Straßenverkehr sowie durch Grünlandmahd im Umfeld der Gewässer.

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung, ggf. Neuanlage von Laichgewässern (nährstoffarm, schwach bis mäßig sauer, fischfrei).
  • Erhaltung und Entwicklung geeigneter Landlebensräume (v.a. Feucht- und Nasswiesen, Feuchtheiden, Nieder- und Flachmoore, Moorrandbereiche, Erlen-, Birken- und Kiefernbruchwälder).
  • Habitaterhaltende Pflegemaßnahmen:Freistellen von zu stark beschatteten Gewässernextensive Beweidung in Grünlandbereichenalternativ einmalige Mahd (Schnitthöhe 10 cm, kein Kreiselmähereinsatz).
    • Freistellen von zu stark beschatteten Gewässern
    • extensive Beweidung in Grünlandbereichen
    • alternativ einmalige Mahd (Schnitthöhe 10 cm, kein Kreiselmähereinsatz).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Mooren, Feuchtgebieten und Niederungen.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
  • Umsetzung geeigneter Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Bereich der Wanderkorridore (z.B. Amphibienzäune, Geschwindigkeitsbegrenzung, zeitweilige Sperrung, stationäre Amphibienschutzanlagen).