Kleiner Wasserfrosch  (Rana lessonae Camerano,1882)

(Syn.: Kleiner Grünfrosch, Tümpelfrosch, Kleiner Teichfrosch)

(Syn.: Rana meridionalis, R. esculenta lessonae, R. lessonae pannonica)

EU-Code: 1207

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anlage von (Still)Gewässern (G1)
  2. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland / Heiden auf feuchten und nassen Standorten (O1.1.2)
  3. Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung (G4)
  4. Gewässerpflege (G6)
  5. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anlage von (Still)Gewässern (G1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Anlage von kleinen bis mittelgroßen, oligo– bis mesotrophen, vegetationsreichen, voll sonnenexponierten, fischfreien und möglichst waldnahen oder innerhalb von Wäldern gelegenen Stillgewässern mit flachen Uferbereichen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 600 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Aufgrund der Präferenz für Waldgebiete, sollten neue Laichgewässer im nassen, strukturreichen Grünland mit einer Anbindung an artenreiche Gebüsche, Waldränder oder Säume bzw. in Waldnähe angelegt werden (vgl. STEINER & ZITZMANN 2006, RÜCKRIEM et al. 2009).
  • Entfernung zu strukturreichen Feldgehölzen, Laub– oder Mischwäldern lt;100 m oder innerhalb geeigneter Freiflächen in Feuchtwäldern.
  • Offenlandbereiche um die Laichgewässer zu >50 % aus Nass– oder Feuchtwiesen bzw. Moorlandschaften oder Sumpfbereichen.
  • Möglichst geringe Entfernung von <500 m (BAST & WACHLIN 2010) zu geeigneten Überwinterungsquartieren (da der Kleine Wasserfrosch im Gegensatz zum Teichfrosch an Land überwintert; vgl. GÜNTHER 1990, 1996). Ideal ist laut PAN & ILÖK (2010) eine Entfernung zu den Winterquartieren von lt;100 m.
  • Das umliegende Landhabitat sollte möglichst keiner oder extensiver Nutzung unterliegen (keine oder geringe Belastung mit Düngern und Pestiziden).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Ideal ist die Anlage von vielen kleinen bis mittelgroßen Gewässern (Gesamtfläche >2 ha; vgl. PAN & ILÖK 2010).
  • Nach Klassifikation von PARDEY et al. (2005) entspricht dies Kleinweihern, Teichen und Tümpeln.
  • Laut GÜNTHER (1990), SCHLÜPMANN & GEIGER (1999) und STEINER & ZITZMANN (2006) wird der Kleine Wasserfrosch deutlich häufiger in kleinen Tümpeln gefunden als in größeren Seen.
  • Oligo– bis mesotrophe Gewässerbedingungen (GÜNTHER 1990; EIKHORST 1984; SCHLÜPMANN & GEIGER 1999; KRONSHAGE et al. 2009, RÜCKRIEM et al. 2009 und ASCHEMEIER & IKEMEYER 2005, SCHLÜPMANN et al. 2011).
  • Flachwasserzonen (20–40 cm) sollten >50 % des Uferbereichs ausmachen (PAN & ILÖK 2010, STEINER & ZITZMANN 2006, S. 45).
  • Flache, unbeschattete Gewässer werden laut BAKER et al. (2011), aufgrund der schnellen Erwärmung auf über 20 °C, bevorzugt.
  • Der Besonnungsgrad sollte mindest 80 % ausmachen, da der Laichakt eine Wassertemperatur von >15° C verlangt (LANUV 2011).
  • Auf Fischbesatz muss vollständig verzichtet werden.
  • Schwimmende Strukturen (Schwimmblattvegetation) als Sonnenplätze vorsehen (SCHMIDT & HACHTEL 2011).
  • Die Uferbereiche sollten zum Sichtschutz möglichst stark bewachsen sein (SCHMIDT & HACHTEL 2011, GÜNTHER 1990) (geeignete Pflanzenarten: Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium), Flatterbinse (Juncus effusus), Pfeifengras (Molinia caerulae)).
  • Offene Uferbereiche sollten in Sprungweite zu tieferen, verschlammten Wasserstellen liegen, da der Wasserfrosch sich bei Gefahr dort eingräbt und versteckt (GÜNTHER 1996).
  • Eine ausreichende Wasserhaltekapazität des Untergrundes ist zu gewährleisten, ansonsten können geeignete künstliche oder natürliche Materialien zur Abdichtung verwendet werden (BAKER et al. 2011).
  • Ufer und Umfeld des Gewässers sollten mit Röhrichten, Gras– und Staudenfluren, Rohrkolben, Schwertlilien etc. umgeben sein und eine ausreichende Schwimmblattzone sollten vorhanden sein (SCHMIDT % HACHTEL 2011).
  • Ein gelegentliches Austrocknen von Gewässern kann vorteilhaft sein (Fischfreiheit).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflegerische Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Laichgewässer (Entfernung beschattender Gehölze, nachhaltiges Entfernen von Fischbesatz unter weitgehender Schonung anderer Arten (i.d.R. im September / Oktober).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Auch beim Kleinen Wasserfrosch sind in entscheidendem Maße die Jungtiere an der Besiedlung neuer Habitate beteiligt, während die Adulten die Tendenz aufweisen, zur Fortpflanzung immer wieder das gleiche Gewässer aufzusuchen (GÜNTHER 1996).
  • Laut SCHMIDT & HACHTEL 2011 ist die Größe der Ausgangspopulation, der Raumwiderstand und die Gewässerdichte (Anzahl, Entfernung) jene Faktoren welche die Besiedlungsgeschwindigkeit bestimmen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Laichgewässer sind kurzfristig herstellbar (1–3 Jahre). Die Entwicklungsdauer bis zur vollständigen ökologischen Funktionsfähigkeit als Laichgewässer kann aufgrund der Bevorzugung späterer Sukzessionsstadien 2–5 Jahre betragen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in NRW kann die Besiedlung von neu gestalteten Gewässern jedoch innerhalb von 3–5 Jahren vonstatten gehen.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den maßnahmenspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig wirksam.
  • Laut VON BÜLOW (1999, zitiert in SCHMIDT & HACHTEL 2011) und SCHLÜPMANN (schriftl. Mitt. v. 22.04.2012) werden neu angelegte Teiche nicht selten innerhalb eines Jahres besiedelt. HACHTEL et al. (2006, zitiert in SCHMIDT & HACHTEL 2011) berichten von einer schleppenden Besiedlung neuer Folienteiche, bei der sich erst nach 7 Jahren eine größere Population aufbaute. Laut SCHMIDT & HACHTEL 2011 ist die Größe der Ausgangspopulation, der Raumwiderstand und die Gewässerdichte (Anzahl, Entfernung) jene Faktoren welche die Besiedlungsgeschwindigkeit bestimmen. Bei einer hinreichend geplanten und gut ausgeführten Maßnahmenumsetzung ist die Erfolgswahrscheinlichkeit als sehr hoch einzustufen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: sehr hoch

2. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland / Heiden auf feuchten und nassen Standorten (O1.1.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Im direkten Umfeld der Laich– und Aufenthaltsgewässer werden zur Optimierung des Landlebensraumes naturnahe Feucht– und Nasswiesen oder Heiden auf feuchten und nassen Standorten durch Wiedervernässung bzw. Anhebung des Grundwasserspiegels entwickelt bzw. in ihrer Nutzung extensiviert. Da sich Kleine Wasserfrösche weiter von den Laich– bzw. Aufenthaltsgewässern entfernen als Teichfrösche, ist das Landhabitat zur Nahrungssuche von besonderer Bedeutung.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 600 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Am Maßnahmenstandort muss eine Grundwasserspiegelerhöhung – bei Bedarf – ohne großen zeitlichen und baulichen Aufwand durchzuführen sein.
  • Die Maßnahme sollte im Umkreis von 300 m um die Laichgewässer angelegt werden (vgl. PAN & ILÖK 2010).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • 50 % der Offenlandgebiete um die Laichgewässer sollten aus Nass– und Feuchtwiesen bzw. Feuchtheiden bestehen (PAN & ILÖK 2010).
  • 2–3 ha sollten als geeignetes Landhabitat in unmittelbarer Gewässernähe zur Verfügung stehen.
  • Innerhalb der Maßnahmenfläche sollten nasse Senken entstehen (diese werden vor allem durch die Jungtiere genutzt).
  • Feuchtwiesen sollten keiner bzw. nur einer sehr extensiven Nutzung (extensive Beweidung mit 1–2 Großvieheinheiten pro ha (vgl. ZAHN 2006)) unterliegen (vgl. hierzu Maßnahmenblatt Extensivgrünland). Beweidung kann zu einer Verhinderung der Gehölzbildung (Verbiss) und einer zu starken Verlandung der Laichgewässer führen.
  • Ansonsten sollte eine tierfreundliche Mahd, nach Möglichkeit mit einem Balkenmäher, durchgeführt werden Ideal ist die Inselmahd, wobei 10 % streifenartig (jährlich abwechselnd) als Rückzugsmöglichkeit verbleiben sollten.
  • Nach Angaben des NABU Singen sollte eine extensive Mahd nach Vorgaben von OPPERMANN & CLAßEN (1998) und LICZNER (1999), wenn möglich mittels Balkenmäher, durchgeführt werden.
  • Nach Angaben von CLAßEN et al. (1997) stellt ein angepasstes Mahdsystem mit zeitlich versetzter Mahd, Spätmahdflächen und jährlich ungemähten Flächen Rückzugsgebiete bzw. Regenerationsbereiche für Amphibien dar.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Kontrolle der Wirksamkeit der Wiedervernässungsmaßnahme.
  • Ggf. sehr extensive Nutzung.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Vernässung von Wiesen kann auch anderen Amphibienarten förderlich sein. Eine abträgliche Wirkung dieser Maßnahme auf andere relevante Tiergruppen ist gegebenenfalls zu prüfen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Vernässung bzw. Wiedervernässung von Feuchtgrünland ist auf geeigneten Standorten kurzfristig (innerhalb 1–3 Jahren) zu erreichen.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen Erkenntnisse zu den maßnahmenspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar und wirksam.
  • Wirksamkeitsbelege in Form von Erfolgskontrollen zu dieser Maßnahme liegen nicht vor. Nach Erfahrungen in NRW hat diese Maßnahme eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

3. Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung (G4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Verschließung von vorhandenen Drainagen bzw. Anstau von Abflussgräben zur Erhöhung des Grundwasserspiegels. Maßnahme betrifft neben Offenlandhabitaten vor allem ehemalige Feuchtwälder, welche durch die Wiedervernässung zu optimalen Habitaten für den Kleinen Wasserfrosch entwickelt werden können.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 600 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Die Standortbedingungen müssen eine Ausbildung von ausreichend großen bzw. vielen perennierenden Gewässern gewährleisten: viele kleine bis mittelgroße Gewässer (Gesamtfläche >2 ha; vgl. PAN & ILÖK 2010).
  • Lage vorzugsweise innerhalb von Laub– und Mischwäldern.
  • Im direkten Umkreis (300 m) des Maßnahmenstandortes sollten geeignete Landhabitate (Nasswiesen und Mischwälder) vorhanden sein (PAN & ILÖK 2010).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Ausbildung der Gewässer entsprechend der Charakteristika gem. Maßnahme „Anlage von (Still)Gewässern“.
  • Nach der Grundwassererhöhung können die Oberflächen von Senken verdichtet werden, sodass der Einstau von Wasser gewährleistet ist.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Erfolgskontrollen der Maßnahmen und ggf. Anpassung / Wiederholung der Maßnahmen zur Stabilisierung des Grundwasserstandes.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Regional kann die zunehmende Frühjahrs– und Frühsommertrockenheit ein Problem darstellen. Dies ist bei der Standortwahl bzw. Maßnahmenkonzeption zu berücksichtigen.
  • Sind Grundwasserspiegelschwankungen nicht bekannt, empfiehlt es sich diese mit Hilfe eines Baggerschlitzes über ein Jahr zu beobachten (MERMOD et al. 2010), sodass sichergestellt ist, dass die Senken Wasser führen, jedoch auch temporär wieder austrocknen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist kurzfristig wirksam (1–3 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den maßnahmenspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig, d.h. innerhalb von 3 Jahren, wirksam.
  • Artbezogene Erfolgskontrollen dieser Maßnahme sind nicht bekannt. Aufgrund der Artökologie wird eine Wirksamkeit dieser Maßnahme als plausibel bewertet.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

4. Gewässerpflege (G6)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Entfernung von Bäumen und Gebüschen, welche ein bestehendes Laichgewässer beschatten zur Verbesserung des Kleinklimas und Erhöhung der Wassertemperatur. Zudem Entfernung von Prädatoren (Fische) und Förderung der krautigen, submersen Ufervegetation zur Verbesserung der Eiablageplätze und Schaffung von Versteckmöglichkeiten der Kaulquappen. Außerdem Entschlammung zu stark eutrophierter Gewässer zur Sicherstellung des perennierenden Charakters und Anlage von Pufferstreifen zur Vermeidung von Nähr– und Schadstoffeinträgen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 600 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Der zu verbessernde Standort muss die benötigten Strukturen zur Verbesserung des Laichgewässers besitzen bzw. das Potenzial zu ihrer Entwicklung aufweisen.
  • Ideale Landlebensräume sollen maximal 300 m (vgl. PAN & ILÖK 2010) von dem Maßnahmenstandort entfernt bzw. entwickelbar sein.
  • Auf ein Vorhandensein von Winterquartieren im Umkreis von 100 m (max. 200–500 m) ist zu achten.
  • Vor allem die Pflege von Waldgewässern ist für diese Art von Vorteil.
  • Es können naturschutzinterne Zielkonflikte mit anderen Arten oder Lebensraumtypen auftreten.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Entfernung von beschattenden Bäumen und Gebüschen (Rhythmus nach Bedarf, in Abhängigkeit von der Gewässergröße).
  • Schutz vor dem Eintrag von Düngemitteln und Insektiziden mittels eines 10–50 m (je nach Stoffeintragsgefährdung) breiten, extensiv genutzten Uferrandstreifens bzw. absoluten Düngungsverzichts in unmittelbarer Umgebung (BERGER et al. 2011).
  • Falls erforderlich sollten alle 2–5 Jahre eingeschleppte Fische aus dem Gewässer entfernt werden, um die Kaulquappen und den Laich zu schützen.
  • Entwicklung von Überflutungsufern mit Kleinröhrichtbeständen (Igelkolben, Schwertlilie, Sumpf–Calla etc.) sowie Seggen–Binsen–Fluren.
  • Es sollte nicht mehr als ¼ der Vegetation innerhalb eines 3 Jahres Rhythmus entfernt werden (BAKER et al. 2011).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Der Verbuschung und der damit verbundenen Beschattung des Laichgewässers sollte regelmäßig entgegengewirkt werden. Zudem sollten neben der Entfernung der Fischfauna zu stark verschlammte Kleinstgewässer regelmäßig entschlammt und entkrautet werden.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Art profitiert von jeglicher Stillgewässeranlage oder –renaturierung im Wald oder in Waldnähe (SCHMIDT & HACHTEL 2011).
  • Maßnahmen am Gewässer sind unter weitgehender Schonung anderer Arten vorzunehmen (i.d.R. im September / Oktober), da dann die Laichsaison beendet ist und evtl. im Gewässer überwinternde Arten sich noch nicht im Winterschlaf befinden.
  • Bei der Entschlammung ist die Abfolge und Lage der wasserspeisenden und wasserstauenden Schichten zu ermitteln, sodass die für Kleingewässer wichtige Stauschicht nicht durch die Entschlammung durchstoßen wird (BERGER et al. 2011).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahmen zur Verbesserung der Laichgewässer sind kurzfristig innerhalb 1–3 Jahren wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den maßnahmenspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig, d.h. innerhalb von 3 Jahren, entwickelbar.
  • Artbezogene Erfolgskontrollen dieser Maßnahme sind nicht bekannt. Aufgrund der Artökologie ist eine Wirksamkeit dieser Maßnahme plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

5. Fazit

Für den Kleinen Wasserfrosch stehen kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Sicherstellung der Laichgewässer sowie Sommer– und Winterlebensräume zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung:

Die „Maßnahme Anlage neuer (Still)Gewässer“ besitzt wie bei allen Amphibien die höchste Priorität.