Laubfrosch  (Hyla arborea (Linnaeus, 1758))

(Syn.: Rana arborea, Hyla viridis)

EU-Code: 1203

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anlage von (Still)Gewässern (G1)
  2. Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung (G4)
  3. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O1.1)
  4. Anlage von Gehölzen (im Offenland) (O3)
  5. Anlage von Hochstaudenfluren (O4.1)
  6. Nutzungsverzicht (W 1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W 1.4) / Förderung von stehendem Totholz (W5)
  7. Gewässerpflege ? G6
  8. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anlage von (Still)Gewässern (G1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Neuschaffung von Kleingewässern (vorzugsweise temporär und somit fressfeindfrei) deren pH-Wert zwischen 6,5 und 9 liegt.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Bevorzugte Standorte für neu anzulegende Gewässer sind Auen und Feuchtgrünlandkomplexe bzw. sonnige, mikroklimatisch begünstigte und windgeschützte Lagen in offenen bis halboffenen Landschaften (MERMOD et al. 2010).
  • In der Umgebung der Gewässer sollten Bereiche liegen, welche bei Starkregen schnell überflutet werden, da temporäre Gewässer den dauerhaften Kleingewässern vorgezogen werden (GEIGER et al. 2011).
  • In der unmittelbaren Nähe des Gewässers sollten sich blütenreiche (Hoch-) Staudenfluren befinden, die ein großes Nahrungsangebot für Amphibien bilden (vgl. GEIGER et al. 2011).
  • Ein optimaler Landlebensraum sollte sich im Umkreis von 300 - 500 m befinden (MERMOD et al. 2010; DEMUTH-BIRKERT et al. 2000).
  • Winterlebensräume (Laubmischwälder, Hecken usw.) sollten weniger als 1000 m von den Laichgewässern entfernt sein (MERMOD et al. 2010).
  • Optimal erscheint eine vollständige Besonnung (SCHMIDT & GEIGER 2006).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • In der Regel sollte ein Gewässerkomplex aus > 20 Kleingewässern mit ausgeprägten Flachwasserzonen (Altarme, Überschwemmungstümpel in Wiesen, Weiden und Ackerbrachen) eingerichtet werden. Der Abstand zwischen ihnen sollte nicht mehr als 1000 m betragen (MANZKE & PODLOUCKY 1995).
  • Die Größe der Gewässer bzw. Gewässergruppen sollte mindestens 100 – 500 m² aufweisen (MERMOD et al. 2010). Wenn die regelmäßige Gewässerpflege nicht garantiert werden kann, empfiehlt BERNINGHAUSEN (1995) Grundflächen von > 2000 – 5000 m². Flutwiesen sollten eine Fläche von 1000 m² nicht unterschreiten (MERMOD et al. 2010).
  • Gewässertiefe: 20 bis 150 cm (GROSSE 1995). Flachwasserbereiche (lt; 50 cm) sollen mindestens 50 % der Gesamtfläche ausmachen (laut MERMOD et al. 2010 mindestens 1,5 m Breite).
  • Die Austrocknung der Laichgewässer nach der Laichsaison ist wünschenswert, da dadurch der Prädationsdruck durch Fische verringert wird (GEIGER et al. 2011). Daher sollten 40 % der angelegten Gewässer temporär austrocknen. 40 % sollten semi-temporären Charakter aufweisen und 20 % der Gewässer sollten ein Rückzugsgebiet in sehr trockenen Jahren darstellen und nicht austrocknen (BITZ et al. 1995). Die Gewässer müssen mindestens 12 Wochen (zwischen April und Ende August) wasserführend sein (MERMOD et al. 2010). Zur Gewährleistung des Trockenfallens sollen bevorzugt Gewässer angelegt werden, die durch Regen- oder Grundwasser gespeist werden und keinen Zulauf besitzen.
  • Der pH-Wert des Laichgewässers sollte zwischen 6,5 und 9 liegen (BERNINGHAUSEN 1995), in hypertrophen Gewässern erfolgt keine Fortpflanzung mehr (MEIER 1995, zitiert in MEIER et al. 2000), dystrophe und saure Gewässer werden nicht besiedelt (RÜCKRIEM et al. 2009).
  • Die submerse Vegetation soll ca. 50 % der Uferbereiche bedecken. Röhricht und Wasserpflanzen (Gräser, Binsen) dienen als Ablaichsubstrat (PASTORS 1995).
  • 90 % der Wasserfläche muss voll besonnt sein (PAN & ILÖK 2010). Auch FLOTTMANN (2003) stellte eine Präferenz für voll besonnte Laichgewässer fest (innerhalb Grünland, Acker und Baustellen).
  • Auf einen Besatz mit Fischen muss vollständig verzichtet werden.
  • Die Gewässer sind vor einem Eintrag an Nähr- und Schadstoffen zu schützen und bei angrenzender Landwirtschaft sollte die Pufferzone mindestens 30 m betragen (BITZ et al. 1995). Die Entwässerung von Drainagen in das Gewässer ist zu unterbinden.
  • Keine Initialpflanzung mit dem Ziel, den Besiedlungsprozess zu beschleunigen (HEIMBUCHER 1991).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Überwachung des Grundwasserstandes und gegebenenfalls Maßnahmen zur erneuten Erhöhung des Pegels.
  • Pflegeeingriffe im Fall weit vorangeschrittener Sukzession der Lebensräume und Beschattung der Gewässer.
  • Evtl. Beweidung der Gewässerufer (extensiv mit max. 1-2 GVE/ha).
  • Entfernung von Fischen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Im Umkreis von 1000 m sollten alle potenziellen „Trittsteinhabitate“ erhalten werden (GEIGER 1997) (Metapopulationsstruktur).
  • Gewässer wegen möglicher Nachtruhestörung nicht in unmittelbarer Siedlungsnähe anlegen.
  • Aufgrund der Bildung von Metapopulationen sollten Gewässer immer im Verbund geplant werden und über Landhabitate erreichbar sein (GEIGER et al. 2011).
  • Auf eine Mahd der Gewässerufer ist unbedingt zu verzichten, da sich die Tiere häufig in gewässernahen und kniehohen Gebüschen und Röhrichten aufhalten.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Geeignete Gewässer werden meist sehr schnell angenommen. Da jedoch eine ausreichende Ufervegetation zum Ablaichen zur Verfügung stehen muss, kann es 1 – 3 Jahre dauern bis sich eine Reproduktion in diesem Gewässer einstellt. Die Wirksamkeit der Maßnahme tritt innerhalb von 3 (-5) Jahren und damit kurzfristig ein.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig wirksam.
  • Mehrere Untersuchungen belegen die Wirksamkeit dieser Maßnahme (z. B. GEIGER et al. 2000, MERMOD et al. 2010).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: sehr hoch

2. Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung (G4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Entwässerte Lebensräume werden durch die Erhöhung des Grundwasserspiegels wiedervernässt. Dies kann z.B. durch Verschließung von vorhandenen Drainagen bzw. Anstau von Abflussgräben erfolgen. Ziel ist die dauerhafte Erhöhung des Grundwasserspiegels zur Entwicklung von Feucht- und Nassgrünland sowie die Renaturierung von entwässerten Mooren, die zur Ausbildung von ausreichend großen bzw. vielen (vgl. Maßnahme G1) temporären Gewässern führt (siehe Maßnahmenblatt G4).

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Ein optimaler Landlebensraum mit blütenreichen (Hoch-) Staudenfluren (großes Nahrungsangebot für Amphibien) sollte sich im Umkreis von 300 - 500 m befinden (MERMOD et al. 2010, DEMUTH-BIRKERT et al. 2000).
  • Winterlebensräume (Laubmischwälder, Hecken usw.) sollten weniger als 1000 m von den vernässten Flächen entfernt sein (MERMOD et al. 2010).
  • Die Maßnahme ist in Tagebaugebieten sinnvoll, in Tongruben jedoch irrelevant.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Grundsätzliche Anforderungen entsprechend Maßnahme G1. Bei einer Grundwasseranhebung sollten mindestens 100 m² in einer Höhe von 10 – 50 cm überflutet werden (vgl. MERMOD et al 2010).
  • Nach der Grundwasseranhebung können die Oberflächen von Senken verdichtet werden, sodass der Einstau von Wasser gewährleistet ist.
  • Bei niedrigem Grundwasserstand (Herbst / Winter) kann eine Mulde bis kurz oberhalb des Grundwasserspiegels ausgehoben werden, sodass bei höherem Grundwasserstand ein Gewässer entsteht, welches ab Herbst wieder austrocknet.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Maßnahmenflächen sind regelmäßig auf Aufrechterhaltung der Habitatqualität zu prüfen (u.a. regelmäßige Kontrolle des Grundwasserspiegels und eventuelle Anpassung des Grundwasserniveaus).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Sind Grundwasserspiegelschwankungen nicht bekannt, empfiehlt es sich, diese mit Hilfe eines Baggerschlitzes über ein Jahr zu beobachten (MERMOD et al. 2010).
  • Regional kann die zunehmende Frühjahrs- und Frühsommertrockenheit ein Problem darstellen. Dies ist bei der Standortwahl bzw. Maßnahmenkonzeption zu berücksichtigen.
  • Eine zu starke Erhöhung des Grundwasserstandes und somit ein eventuelles Einschwemmen potenzieller Prädatoren aus angrenzenden Gewässern ist unbedingt zu vermeiden.
  • Es können Zielkonflikte mit anderen Arten auftreten.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Diese Maßnahme ist kurzfristig entwickelbar (1-3 Jahre) und wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind überwiegend kurzfristig wirksam.
  • Wissenschaftliche Belege in Form von Monitoringergebnissen liegen nicht vor. Die Plausibilität der Maßnahme(n) wird jedoch im Analogieschluss als hoch eingeschätzt.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: gering

Fazit Eignung: hoch

3. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Laubfrösche siedeln vorzugsweise im (strukturreichen) Feucht- und Nassgrünland. Durch Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland im Landlebensraum um das Laichgewässer können Ruhestätten entwickelt und die Habitatqualität der Fortpflanzungsstätte verbessert werden (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland).

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Die besiedelten Gewässer sollen sich innerhalb des Maßnahmenstandorts (Extensivgrünland) befinden.
  • Der Maßnahmenstandort soll eine möglichst geringe Vorbelastung mit Bioziden und Düngern aufweisen.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Der gesamte Landlebensraum sollte, inklusive einer Pufferzone, ca. 1 km² betragen (GROSSE 1995).
  • Ausbildung bzw. Förderung von Randstrukturen (Gebüsche, Hochstaudenfluren) ohne Bewirtschaftung.
  • Bewirtschaftung bzw. Pflege durch extensive Beweidung. Eine Mahd ist aufgrund der Ökologie dieser Art (bodenferne Ruf- und Ruheplätze) im Regelfall nicht möglich.
  • Die Beweidung von temporär austrocknenden Laichgewässern darf, aufgrund der eutrophierenden Wirkung des Dungs der Tiere, nur mit einem sehr geringen Viehbesatz erfolgen (1 – 2 GVE/ha)(ZAHN 2006, GÖCKING et al. 2007, BAKER et al. 2011).
  • Alternativ kann bei Auszäunung der Laichgewässer kurzzeitig auch eine intensivere Beweidung stattfinden (GEIGER et al. 2011).
  • Die Beweidung kann durch den Verbiss zu starken Gehölzaufwuchs und eine zu starke Verlandung der Laichgewässer verhindern (ZAHN 2006).
  • Vollständiger Verzicht auf Biozide und Dünger, da Laubfrösche bzw. deren Laich eine der empfindlichsten Amphibienarten gegenüber dem Einfluss von Bioziden sind (BLAB 1986). Es ist ein ausreichend breiter Pufferstreifen (> 30 m) zu angrenzender intensiver Landwirtschaft vorzusehen, um Dünger- sowie Biozideinträge zu vermeiden (GEIGER et al. 2011).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Verringerung der Beschattung von Laichgewässern durch Entbuschung im Turnus von ca. 3 Jahren

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Strukturen sind kurzfristig herstellbar (1 – 3 Jahre) und auch kurzfristig wirksam (2 – 5 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind überwiegend kurzfristig entwickelbar (1-3 Jahre).
  • Positive Erfolgskontrollen (ZAHN 2006) und Expertenmeinungen (MERMOD et al. 2010, DEMUTH-BIRKERT 2000) belegen die hohe Erfolgswahrscheinlichkeit der Extensivierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Anlage von Gehölzen (im Offenland) (O3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Anlage von Gehölzen im Offenland in unmittelbarer Gewässernähe da Laubfrösche Sitzwarten sowohl in niedrigen Höhen (siehe die Maßnahme Anlage von Hochstaudenfluren) als auch in Baumkronen (bis zu 20 m) aufsuchen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche im engeren Gewässerumfeld liegen.
  • Flächen, welche durch einen hohen Grundwasserstand und Störungsarmut geprägt sind.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Einsaat bzw. Anpflanzung und Pflege von Gehölzstrukturen wie Brombeere (Rubus spec.), Erlen-, Weiden- und Haselbüsche (GEIGER et al. 2011, S.705).
  • Angaben über die Qualität und Quantität der Pflanzungen werden in der Literatur nicht gemacht und müssen im Einzelfall festgelegt werden.
  • Die Anpflanzung von dichten Gehölzen wie der Brombeere, Hasel oder Schlehe an der nördlich gelegenen Habitatgrenze bietet Prädations- und Wärmeschutz.
  • Anpflanzung sollte linear angelegt werden, sodass diese Hecken und Saumstrukturen im Sinne eines Biotopverbundsystems wirken.
  • Bei der Verbesserung und Strukturanreicherung von Waldsäumen sollten vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus NRW mindestens 10 m des Waldrandes verbessert werden.
  • Bei der Anlage von Gehölzen ist, aufgrund der potenziellen Entwässerung und der sich negativ auswirkenden Beschattung, auf eine ausreichende Entfernung zu den Gewässern zu achten.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Rückschnitt der Gehölze in direkter Gewässernähe um eine zu starke Beschattung der Laichgewässer zu vermeiden.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Da der Laubfrosch eine wanderfreudige Art ist, werden im gesamten Sommerlebensraum Sitzwarten genutzt. Eine Weiterführung der Anpflanzung von Gehölzen und Hochstaudenfluren über eine Entfernung von 500- 1000 m von den Laichgewässern hinaus kann zur Biotopvernetzung sinnvoll sein (GEIGER 1997).
  • Maßnahmen sind stets in Kombination mit anderen Maßnahmen durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Anpflanzungen von schnell wachsenden Gebüschen (Rubus spec.) haben eine kurze Entwicklungsdauer bis zur Wirksamkeit. Neuanpflanzungen sonstiger Gehölze, und Gebüsche haben eine mittlere (3 - 10 Jahre) Wirksamkeitsdauer.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie der Art ist in Bezug auf Landhabitate sehr gut bekannt.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahme ist je nach Art der Anpflanzung kurz- bis mittelfristig zu erreichen.
  • Die Entwicklung von linearen Landschaftselementen wird als Maßnahme häufig in der Fachliteratur vorgeschlagen (u.a. MULNV 2011). Eine wissenschaftliche Erfolgskontrolle dieser Maßnahme liegt nicht vor. Aus dem Analogieschluss der Ökologie dieser Art und aufgrund der zahlreichen Hinweise auf diese Maßnahme in der Literatur, wird eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit erwartet.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

5. Anlage von Hochstaudenfluren (O4.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Anlage von schnell wachsenden Hochstaudenfluren da junge Laubfrösche laut GEIGER et al. (1997) neben Sitzwarten in Baumkronen auch jene in niedrigen Höhen nutzen. Hierbei sollten Hochstaudenfluren mit großblättrigen Pflanzen, die häufig auch im Heckensaum oder in feuchten Gräben zu finden sind, im engeren Gewässerumfeld bzw. im Sommerlebensraum angepflanzt werden. Gerade Brombeergebüsche (Rubus spec.) bieten Windschutz, Schutz vor Feinden und sorgen für ein ideales Mikroklima.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche im engeren Gewässerumfeld liegen.
  • Flächen, welche durch einen hohen Grundwasserstand und Störungsarmut geprägt sind.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Einsaat bzw. Anpflanzung und Pflege von Vegetationsstrukturen, die eine Vegetationshöhe von 40-150 cm ausbilden. In NRW häufig beobachtete Sitzwarten innerhalb Hochstaudenfluren sind Klette (Arctium spec.), breitblättrige Seggen wie die Ufersegge (Carex riparia), außerdem großblättrige Arten wie Pestwurz (Petasites spec.) und Huflattich (Tussilago farfara), Hochstauden und Brennnesseln (Urtica dioica). Das Gewässer soll nicht zu stark beschattet werden.
  • Anpflanzung sollte im Sinne eines Biotopverbundsystems saumartig bzw. linear angelegt werden und wenn möglich an Gehölz- bzw. Heckenstrukturen anschließen.
  • Vor einer aktiven Anpflanzung sollte die natürliche Besiedlung dieser Pflanzen am Maßnahmenstandort geprüft werden, da gerade die Ausbreitungsfähigkeit von Rubus spec. und Articum spec. sehr hoch ist und somit evtl. auf eine aktive Ausbringung verzichtet werden kann.
  • Angaben über die Qualität und Quantität der Pflanzungen werden in der Literatur nicht gemacht und müssen im Einzelfall festgelegt werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Rückschnitt bei zu starker Ausbreitung der Hochstauden (Rubus spec.)

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Da der Laubfrosch eine wanderfreudige Art ist, werden im gesamten Sommerlebensraum Sitzwarten genutzt. Eine Weiterführung der Anpflanzung von Hochstaudenfluren über eine Entfernung von 500- 1000 m von den Laichgewässern hinaus kann zur Biotopvernetzung sinnvoll sein (GEIGER 1997).
  • Maßnahmen sind stets in Kombination mit anderen Maßnahmen durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Anpflanzung von Stauden hat eine kurze Entwicklungsdauer bis zur Wirksamkeit (1 - 3 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie der Art ist in Bezug auf Landhabitate sehr gut bekannt.
  • Die Wirksamkeit der Maßnahme ist kurzfristig zu erreichen.
  • Die Entwicklung von linearen Landschaftselementen wird als Maßnahme häufig in der Fachliteratur vorgeschlagen (u.a. MKULNV 2011). Eine wissenschaftliche Erfolgskontrolle dieser Maßnahme liegt nicht vor. Aus dem Analogieschluss der Ökologie dieser Art und aufgrund der zahlreichen Hinweise auf diese Maßnahme in der Literatur, wird eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit erwartet.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

6. Nutzungsverzicht (W 1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W 1.4) / Förderung von stehendem Totholz (W5)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Da Laubfrösche meist bodenfern in Hohlräumen unter der Rinde oder in Spechthöhlen überwintern (vgl. GEIGER et al 2011) kann mittels der Erhöhung der Umtriebszeiten in Altholzbeständen oder mittels vollständigen Nutzungsverzichts mit ausreichend stehendem Totholz das Angebot an Winterlebensräumen / Winterquartieren optimiert werden. Die Maßnahme kann mit Maßnahmen zur Erhöhung des Totholzanteils (W5) kombiniert werden (Baumringeln, Belassung von Hochstümpfen zur Herstellung / Erhalt von stehendem Totholz), um eine schnellere Maßnahmenwirksamkeit zu erzielen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Die Erreichbarkeit sollte über feuchte Säume oder Randstrukturen (Wanderkorridore) gegeben sein.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Angaben zu Qualität und Quantität dieser Maßnahme stehen in der Literatur nicht zur Verfügung.
  • Aufgrund der teilweise bodenfernen Überwinterung dieser Art ist auf ein ausreichendes Potenzial stehenden Totholzes (mit loser Baumrinde, Baumhöhlen) zu achten.
  • Potenzielle Überwinterungsstrukturen sind hauptsächlich in Feldgehölzen und an Waldrändern vorhanden (GEIGER et al. 2011).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Kontrolle der Funktionstüchtigkeit dieser Maßnahme.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Diese Maßnahme kann sich zusätzlich positiv auf andere Arten und Artengruppen auswirken.
  • Von Efeu überwachsenes Totholz scheint lt. GEIGER et al. (2011), aufgrund der mikroklimatisch guten Verhältnisse, sehr gut als potenzielles Winterquartier geeignet zu sein.
  • Potenzielle Überwinterungsstrukturen sind hauptsächlich in Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern zu finden (GEIGER et al. 2011).
  • Baumkronen werden häufig von Laubfröschen außerhalb der Laichzeit auch als Sommerlebensraum (Herbstrufer) aufgesucht (GEIGER et al. 2011).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Bei bestehenden Feldgehölzen sind die Maßnahmen kurz- bis mittelfristig wirksam.
  • Müssen neue Feldgehölze angelegt werden, so ist eine Wirksamkeit dieser Maßnahme nur langfristig zu erreichen.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind je nach Standortausprägung kurz- bis mittelfristig herzustellen. Wissenschaftliche Nachweise liegen nicht vor, jedoch auch keine widersprechenden Hinweise. Die Maßnahmen sind von der Artökologie her plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

7. Gewässerpflege ? G6

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Zur Schaffung eines besseren Kleinklimas und zur Erhöhung der Wassertemperatur sind beschattende Bäume und Gebüsche zu entfernen. Dies fördert die krautige, submerse Ufervegetation, verbessert das Angebot an Eiablageplätzen und schafft Versteckmöglichkeiten für die Kaulquappen. Da ausreichend freie bzw. besonnte Flachwasserzonen wichtig sind, ist es im Rahmen der Gewässerpflege möglicherweise auch nötig Weidengehölze, Schilf und Rohrkolbenbestände teilweise zu entfernen oder durch kontrollierte, extensive Beweidung zu minimieren. Weitere gewässerpflegende Maßnahmen sind die Entfernung vorhandener Prädatoren (Fische)sowie die Entschlammung und Entkrautung von zu stark verschlammten Kleinstgewässern.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein, wenn die Gewässer nicht bereits besiedelt sind.
  • Der zu verbessernde Standort weist ein entsprechendes Entwicklungspotenzial auf.
  • Direkt an das zu verbessernde Gewässer sollten Hochstaudenfluren, vorgelagerte Krautsäume und extensiv genutzte Grünlandflächen sowie Feldgehölze und kleinere Waldflächen zur Überwinterung angrenzen (GEIGER et al. 2011).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Freistellung der Gewässer durch Entfernung von beschattenden Gehölzen, um eine ausreichende Durchwärmung zu gewährleisten. Der Turnus ist abhängig von der Größe des Gewässers. Das Laichgewässer bzw. die ufernahen Bereiche müssen während der Entwicklungszeit der Larven mindestens eine Temperatur von 15° C aufweisen, da sich sonst die Larven nicht weiterentwickeln (TESTER 1990 zitiert in RUNGE et al. 2010).
  • Eine extensive Beweidung sollte mit max. 1-2 GVE/ha betrieben werden.
  • Bei ganzjähriger Beweidung sollten die Laichgewässer eingezäunt werden, um Ufervertritt oder Düngereintrag zu vermeiden (GÖCKING et al. 2007).
  • Die Auszäunung der Gewässer ist abhängig von der Gewässeranzahl, Gewässergröße und der Beweidungsdichte und ist im Einzelfall von einer fachkundigen Person zu bewerten.
  • Schutz vor dem Eintrag von Düngemittel und Insektiziden mittels eines 10 – 50 m (je nach Stoffeintragsgefährdung) breiten extensiv genutzten Uferrandstreifens bzw. absoluter Düngungsverzicht in unmittelbarer Umgebung (BERGER et al. 2011).
  • Bei der Entschlammung ist auf die Abfolge und Lage der wasserspeisenden und wasserstauenden Schichten zu ermitteln, sodass die für Kleingewässer wichtige Stauschicht nicht durch die Entschlammung durchstoßen wird (BERGER et al. 2011).
  • Die Pflegemaßnahmen sind möglichst zwischen September und Oktober durchzuführen.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • entsprechend Maßnahmenbeschreibung
  • Entfernung von Prädatoren (Fischen) ist für diese Art von wesentlicher Bedeutung

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Das massive Aufkommen von Rohrkolben kann durch frühzeitige Beweidung minimiert werden (vgl. http://www.froschland.de/aktuelles/31-beweidung-der-gewaesser).
  • Maßnahmen am Gewässer sind unter weitgehender Schonung anderer Arten vorzunehmen (i.d.R. im September / Oktober).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahmen zur Verbesserung der Laichgewässer sind kurzfristig entwickelbar und innerhalb von 1 – 3 Jahren wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Qualitäten sind kurzfristig wirksam.
  • Es gibt mehrere Erfolgsnachweise der Maßnahme (GÖCKING et al. 2007, GEIGER et al. 2000).
  • Aufgrund der Erfahrungen aus NRW und der zahlreichen Belege wird die Eignung als CEF-Maßnahme als sehr hoch eingestuft (abweichend zu RUNGE et al. (2010), die dieser Maßnahme eine hohe Eignung zusprechen).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: sehr hoch

8. Fazit

Für den Laubfrosch stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherstellung der Laichgewässer sowie Sommer- und Winterlebensräume zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung:

Die Maßnahme Anlage neuer (Still)Gewässer (G1) besitzt wie bei allen Amphibien die höchste Priorität. Die Maßnahme W1.1 /W1.4: „Erhalt und Förderung von Altholz und stehendem Totholz“ besitzt eine hohe Eignung. Ein Nutzungsverzicht bzw. die Erhöhung der Erntezeit enthält jedoch keine aktive Komponente. Die Maßnahme ist daher im Regelfall zusammen mit der Komponente zur Totholzförderung (W5) durchzuführen. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll, ist in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu klären, ob die Maßnahme unter Berücksichtigung der Situation vor Ort als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme gelten kann (ggf. in Kombination mit weiteren Maßnahmen).