Grauspecht  (Picus canus Gm.,1788)

EU-Code: A234

Gefährdungen und Beeinträchtigungen

  • Verlust oder Entwertung von alten, lichten Laub- und Mischwaldbeständen (v.a. Buchenaltbestände) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (z.B. Umwandlung in strukturarme Nadelwälder).
  • Zerschneidung und Verkleinerung der Lebensräume (v.a. Straßenbau, Siedlungen).
  • Verlust oder Entwertung von ameisenreichen Nahrungsflächen (Lichtungen, Waldränder, Säume, Wiesen und Weiden, Stubben und Totholz etc.).
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes (v.a. Dünger, Pflanzenschutzmittel).
  • Verlust von geeigneten Brutplätzen (Höhlenbäume, Totholz sowie alte Bäume, v.a. Buchen).
  • Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli).

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung von ausgedehnten, lebensraumtypischen Laub- und Mischwäldern (v.a. Buchenwälder) mit hohen Alt- und Totholzanteilen (bis zu 10 Bäume/ha).
  • Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Waldgebiete (z.B. Straßenbau).
  • Erhaltung und Entwicklung von sonnigen Lichtungen, Waldrändern, lichten Waldstrukturen und Kleinstrukturen (Stubben, Totholz) sowie Grünland als Nahrungsflächen.
  • Verbesserung des Nahrungsangebotes (z.B. reduzierte Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
  • Erhaltung von Höhlenbäumen sowie Förderung eines dauerhaften Angebotes geeigneter Brutbäume (v.a. >100-jährige Buchen, Bäume mit Schadstellen).
  • Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (März bis Juli).