Grauspecht  (Picus canus Gm.,1788)

EU-Code: A234

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung

Überwiegend Feststellung von „kü“-Rufreihen der Männchen. Verwendung einer Klangattrappe (nur „kü“-Rufreihe) notwendig. An Beobachtungspunkten Klangattrappe (3-4x Rufreihe / Minute) abspielen, Reaktion 3 Minuten abwarten, ggf. erneut versuchen, bei Reaktion abbrechen. Beobachtung von Männchen und Weibchen, Verhalten und Richtungsbewegungen für Zuordnung zu Revieren wichtig. Dann erst wieder in ca. 300m Entfernung abspielen, auf Nachzieheffekte achten. Auch wenn vor Benutzung der Klangattrappe bereits ein Vogel ruft, ist es sinnvoll, durch kurzen Einsatz der Klangattrappe (ca. 15 Sekunden) zu prüfen, ob weitere Vögel antworten. Ansonsten kann der Bestand unterschätzt werden.

1.1.2. Termine:
  • 1. Anfang März bis Ende März (Rufe).
  • 2. Ende März bis Anfang April (Rufe).
  • 3. Mitte April bis Ende April (Rufe, Höhlenbau).
  • (Der Grauspecht ist Standvogel mit hoher Ortstreue. Daher können auch Einzelnachweise mit revieranzeigendem Verhalten innerhalb der genannten Zeitspanne als Reviernachweis gelten. Weitere Kontrollen können dann an dieser Stelle entfallen (unter Beachtung des großen Aktionsraumes der Art).)
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • Ab Sonnenaufgang bis Mittag. Nicht bei kleiner 0 °C oder Windstärke grösser 4.
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Anfang Februar bis Ende Juni.

  • Brutverdacht:
    • Zweimalige Feststellung von Reviermarkierung im Abstand von mindestens 7 Tagen, eine davon Anfang März bis Ende April.
    • Einmalige Feststellung von Reviermarkierung und Feststellung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, eine davon Anfang März bis Ende April.
    • Einmalige Beobachtung eines Paares.
    • Höhlenbau.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Fütternde Altvögel.
    • Bettelrufende Jungspechte.
    • Junge führende Altvögel im vorher festgestellten Revier.
1.1.5. Hinweise:
  • Hauptsächlich Männchen trommeln, Trommeln ist jedoch ohne optische Kontrolle nicht immer gut der Art zuzuordnen. Weibchen rufen auch, in Partnernähe eher heiser und kürzer als Männchen.
  • Bei milder Witterung sind bereits Kontrollen ab Ende Februar Erfolg versprechend.
  • Nachzieheffekt: bereits kartierte Vögel können der Klangattrappe folgen (Doppelzählung).
  • Bei Beobachtung Verwechslung mit Grünspecht ausschließen. Hybridisierung mit Grünspecht ist möglich, wenn auch sehr selten.
  • Je nach Fragestellung kann eine Höhlenbaumkartierung erforderlich sein (siehe Anhang 6).

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur