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Flussuferläufer  (Actitis hypoleucos (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A168

Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)

„Weite Abgrenzung“

Fortpflanzungsstätte: siehe die separate artbezogene Darstellung der in NRW auch als Brutvogel vorkommenden Arten.

Ruhestätte: Bei den Arten handelt es sich um Zug- und Rastvögel, die während der Frühjahrs- und/oder Herbstrast in der Regel in Trupps an geeigneten Plätzen, i. d. R. auf Schlammflächen und in Flachwasserbereichen an Gewässerufern sowie auf gewässernahen überschwemmten Grünlandflächen, rasten. Neben fakultativ und nur sporadisch genutzten Rastplätzen (die z. B. auch in zeitweise überschwemmten Ackerflächen liegen können) gibt es regelmäßig von größeren Individuengruppen genutzte traditionelle Rastplätze. Diese traditionellen Rastplätze sind jeweils als Ruhestätte abzugrenzen, wobei jährliche Verlagerungen innerhalb der Ruhestätte aufgrund landwirtschaftlicher Nutzung auftreten können. Die Ruhestätte besteht aus den Schlafplätzen sowie den essenziellen regelmäßig für die Nahrungssuche genutzten Flächen. Der räumliche Umgriff ergibt sich aus dem für die Rast und die Nahrungssuche genutzten Aktionsradius, der störungsarm sein muss, damit sich die Funktion als Ruhestätte entfalten kann. Die hier behandelten Arten rasten vorwiegend im Uferbereich, jedoch treten Überschneidungen zu den vorwiegend auf Feuchtgrünland rastenden Limikolen auf (siehe Formblatt für Großen Brachvogel, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Kiebitz). Insbesondere der Kampfläufer kann auch auf Feuchtgrünland rasten.

Lokalpopulation

  • Rotschenkel, Uferschnepfe (Brutvorkommen): Vorkommen in einem Schutzgebiet; Einzelvorkommen
  • Alpenstrandläufer, Bruchwasserläufer, Dunkler Wasserläufer, Flussuferläufer, Grünschenkel, Rotschenkel, Uferschnepfe, Waldwasserläufer (Rast/Wintervorkommen): Vorkommen in einem Schutzgebiet, Vorkommen im Kreisgebiet.
  • Zwergschnepfe (Rast/Wintervorkommen): Vorkommen in einem Schutzgebiet, Einzelvorkommen

Habitatanforderungen

  • Alpenstrandläufer (LANUV 2010): Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und Blänken, versumpfte Flächen, Hoch- und Niedermoore, offene Stellen mit Schlammboden (z.B. Altarme, Absetzbecken, Rieselfelder).
  • Bruchwasserläufer: Auf dem Zug sehr vielseitig, breiter eingenischt als alle anderen Tringa- Arten; bevorzugt vor allem nahrungsreiche Flachwasserzonen sowohl auf Schlammflächen als auch auf locker bewachsenen Flachufern, aber auch überschwemmten Wiesen und Auwäldern (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1985 S. 526 f). Das LANUV (2010) nennt für NRW folgende bedeutende Rasthabitate (LANUV 2010): Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und Blänken, versumpfte Flächen, Hoch- und Niedermoore, offene Stellen mit Schlammboden.
  • Dunkler Wasserläufer: Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und Blänken, versumpfte Flächen, Hoch- und Niedermoore, offene Stellen mit Schlammboden (LANUV 2010). Nahrungserwerb bevorzugt im Flachwasser mit 6-7 cm Tiefe (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1985 S. 369).
  • Flussuferläufer: Zur Zugzeit an Ufern von Binnengewässern aller Art, regelmäßig auch an schmalen Kies- und Schlammufern, die von höherer Vegetation überdeckt sein können, auch an natürlichen und künstlichen Steilufern sowie Uferverbauungen, selbst auf stark geneigten Betonufern an der Wasserkante nahrungssuchend. Kurzfristig auch an kleinsten Tümpeln und Pfützen, Abzugsgräben usw. Im Gegensatz zu Wasserläufern aber nicht so regelmäßig an großen offenen Schlammflächen (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1985 S. 575). Das LANUV (2010) nennt für NRW folgende bedeutende Rasthabitate: Fließgewässer, Flussniederungen und Seen mit naturnahen Uferbereichen (sandigen, kiesigen Stellen).
  • Grünschenkel: Rastvögel sind an Flachufern stehender Gewässer und temporärer Wasserflächen anzutreffen, vor allem auf Schlammbänken, aber auch gelegentlich an Kiesufern und auf Flusskiesbänken oder überfluteten Wiesen. Die Nahrungshabitate sind sehr vielseitig; vegetationsreiche Uferabschnitte (z. B. kleine Schlammbuchten im Röhricht) werden nackten Sandbänken in der Regel aber vorgezogen (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1985 S. 464). Das LANUV (2010) nennt für NRW folgende bedeutende Rasthabitate: Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und Blänken, versumpfte Flächen, Hoch- und Niedermoore, offene Stellen mit Schlammboden.
  • Rotschenkel (LANUV 2010): Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und Blänken, versumpfte Flächen, Hoch- und Niedermoore, offene Stellen mit Schlammboden.
  • Uferschnepfe (LANUV 2010): Feuchtgrünland mit hohem Grundwasserstand und Blänken, versumpfte Flächen, Hoch- und Niedermoore, offene Stellen mit Schlammboden. Die Seichtwasserzonen an Flachgewässern in offenen Räumen dienen insbesondere als Ruhe- und Schlafplatz (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1985 S. 201).
  • Waldwasserläufer: Außerhalb der Brutzeit sind Waldwasserläufer an den verschiedensten Wasseransammlungen, mitunter auch an Kleinstgewässern anzutreffen (z. B. Viehtränken, Torfstichen, Wasserlöchern, Regenpfützen, Be- und Entwässerungsgräben, versumpften Bodenvertiefungen, Restseen in Kies- und Sandgruben). Offene Schlamm- oder Sandflächen werden in der Regel gemieden oder höchstens zur Nahrungsaufnahme aufgesucht; für die übrige Zeit weichen die Vögel an baum- oder buschbestandene Gewässer aus (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1985 S. 501). Das LANUV (2010) nennt für NRW folgende bedeutende Rasthabitate: Fließgewässer, Seen, Kläranlagen, Bergsenkungsgebiete mit Flachwasserzonen und Schlammflächen.
  • Zwergschnepfe: Rastplätze auf dem Durchzug oder bei Winterausharrern in Mitteleuropa sind an moorige, feuchte bis nasse Wiesenflächen, Flachmoore, Verlandungszonen, Rieselfelder mit Deckung, junge Ruderalflächen mit wasserstauender Oberfläche, bewachsene Schlick- und Schwemmflächen, seltener auch Bach- oder Flussufer sowie Acker- oder Geröllflächen oder grasige Wege als Ausweichbiotope bei geringem Rastplatzangebot bzw. bei Störungen. Der Pflanzenwuchs soll ausreichend Deckung bieten, darf aber nicht zu hoch und zu dicht stehen. Bevorzugt werden z.B. durch Weidevieh zertretene Sumpfseggengesellschaften, Randzonen von höheren Carex-, Typha- oder Phragmites-Beständen, vor allem wenn schlammiger Boden zutage tritt. Innerhalb der potenziellen Rastplätze nehmen die von Winterausharrern bevorzugten Stellen fast als Regel nur eine sehr kleine Fläche (manchmal nur wenige qm) ein. Falls die Färbung des Untergrundes mit der Gefiederfarbe übereinstimmt und bestimmte Einzelstrukturen (Trittsiegel von Weidevieh, Fahrspuren landwirtschaftlicher Fahrzeuge, kleine Trampelpfade in höherer Vegetation) sowie andere Unebenheiten vorhanden sind, in denen sich Wasser sammelt oder die zusammenhängende Vegetationsdecke eine Lücke aufweist, begnügt sich die Zwergschnepfe mit Kleinst-Lebensräumen. Bei Verlust optimaler Biotope als Folge der Winterwitterung wechseln Zwergschnepfen an Uferränder offener Flüsse und Bäche, auch von Abwasserteichen und –graben selbst in oder an Ortschaften und Gehölzen. Unter solchen Bedingungen findet u.a. häufiger Wechsel zwischen Ruhe- und Nahrungsplatz statt (GLUTZ VON BLOTZHEIM et al. 1985 S. 19). Das LANUV (2010) nennt für NRW folgende bedeutende Rasthabitate: Nasswiesen, Moore, Verlandungszonen von Feuchtgebieten und Rieselfelder mit geringer Vegetationshöhe.

  • Schlaf- und Nahrungshabitate können räumlich identisch sein, ansonsten sollen sie in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander liegen (umso näher, desto günstiger).