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Rohrammer  (Emberiza schoeniclus (Linnaeus, 1758))

Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)

„Weite Abgrenzung“

Fortpflanzungsstätte: Die Rohrammer baut ihr Nest am Boden oder in Bodennähe (meist <0,5 m, selten <1,5 m über dem Grund) versteckt in krautiger Vegetation, wobei das Nest überwiegend durch überhängende Blätter oder Halme von oben geschützt ist. Teilweise werden auch Nester über Wasser gebaut (BAUER et al. 2005: 601, HÖLZINGER 1997: 819). Als Fortpflanzungsstätte wird das Revier abgegrenzt.

Ruhestätte: Rohrammern ruhen meist in Trupps in dichter Röhrichtvegetation (HÖLZINGER 1997: 819). Die Abgrenzung der Ruhestätte von Brutvögeln ist in der Abgrenzung der Fortpflanzungsstätte enthalten. Darüber hinaus ist die Ruhestätte nicht konkret abgrenzbar.

Lokalpopulation

  • Vorkommen im Gemeindegebiet

Habitatanforderungen

  • Die Rohrammer besiedelt vor allem landseitige und nicht im Wasser stehende Schilfbestände auf feuchtem Boden, welcher im Sommer auch trockenfallen kann. Verlandete, stehende Gewässer, Ufersäume von Fließgewässern mit z.B. Rohrglanzgrasbestand, Überschwemmungsflächen, lichte schilfdurchsetzte Auengebüsche sowie Niedermoorflächen, Streuwiesen, Seggen- und Pfeifengrasgesellschaften sowie Getreidefelder, Ackerränder, Stauseen, Tümpel, Fischteiche, Gräben werden ebenfalls besiedelt. (BAUER et al 2005: 600, HÖLZINGER 1997: 819).
  • Eine gut entwickelte Krautschicht z.B. aus Gilbweiderich, Bittersüßer Nachtschatten oder Großseggen ist wichtig. Reine Schilfbestände müssen einzelne Büsche als Singwarten aufweisen (BAUER et al. 2005: 600).
  • Als Nahrung dienen größtenteils Spinnen, Raupen, Schnaken und Libellen, welche von den Pflanzen abgelesen werden. Im Frühjahr werden auch teilweise offene Bereiche wie Brach- und Ruderalflächen sowie Ödland aufgesucht. Diese befinden sich meist in der Nähe von schilfbestandenen Gräben, welche als Schutz dienen (HÖLZINGER 1997: 819).

  • Die Größe der Brutreviere unterliegt großen Veränderungen während der Brutzeit und liegt zwischen 710 m2 und 2.720 m2 (HÖLZINGER 1997: 820).