Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Turteltaube  (Streptopelia turtur (L.))

EU-Code: A210

Artenschutzmaßnahmen

  1. Waldränder / Feldgehölze: Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)
  2. Auflichtung von Wäldern / Strukturierung von Waldrändern mit Saum (W2.1, W4)
  3. Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten (G1.1, O1.1, O2.1, O2.2, O4.4.1)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Waldränder / Feldgehölze: Nutzungsverzicht von Einzelbäumen (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Turteltaube nistet in Gehölzen verschiedenster Art (Gebüsche, Feldgehölze, Waldränder). Als Brutplatz optimal geeignete Gehölzbestände werden für die Turteltaube gesichert, um insbesondere in baumarmen Landschaften ein Angebot an störungsarmen Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu gewährleisten.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Für die Turteltaube geeignete Gehölzbestände (s. o.) mit Vorhandensein von Nahrungshabitaten im unmittelbaren Umfeld.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Die Maßnahme kann umgesetzt werden über einen Nutzungsverzicht (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen) oder die Erhöhung der Umtriebszeit (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen).
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

  • Bei Erhöhung des Erntealters: Bei der Ernte muss gewährleistet sein, dass inzwischen andere Gehölze geeignete Strukturen ausgebildet haben. Solange geeignete Altbäume ein limitierender Faktor sind, dürfen bestehende Altbäume nicht eingeschlagen werden.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Sofort bzw. in der nächsten Brutperiode bei günstiger Habitatstruktur im Ausgangszustand, ansonsten bis mittelfristige Wirkung.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Von der Artökologie her erscheint es jedoch plausibel, dass die Turteltaube bei Mangel an geeigneten Brutgehölzen ein bestehendes, konkretes Angebot nutzen kann.
  • Es liegen jedoch keine Erfahrungen mit konkret für die Turteltaube konzipierten Maßnahmen vor. Nach Experteneinschätzung (Workshop LANUV 9.11.2011) besteht daher bei Maßnahmen für die Turteltaube lediglich eine mittlere Eignung.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: mittel (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)

2. Auflichtung von Wäldern / Strukturierung von Waldrändern mit Saum (W2.1, W4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Turteltaube nistet in Gehölzen verschiedenster Art (Gebüsche, Feldgehölze, Waldränder). In der Maßnahme werden Brut- und Nahrungshabitate durch Strukturierungen von Wäldern und Waldrändern sowie durch die Anlage von waldrandnahen Krautsäumen optimiert.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Optimierungsfähige Waldstandorte (z. B. dichte oder strukturelle arme Bestände, wenig strukturierte Waldränder) auf mageren bis mittleren Standorten. Keine wüchsigen Standorte, die eine hohe und dichte Krautschicht ausbilden.
  • Keine Strukturierungen an anderweitig naturschutzfachlich bedeutsamen Standorten.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 1 ha Maßnahmenfläche empfohlen, die sich aus den im Folgenden genannten Typen zusammensetzen können (bezüglich der Nahrungshabitate Kombination mit Elementen der Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten möglich).
  • Auflichtung von dichten, wenig strukturierten Waldbeständen: Mindestgröße der Auflichtung 1 ha, Absenkung des Bestockungsgrades bis ca. 0,3; anschließende Offenhaltung.
  • Aufbau und Pflege von gestuften Waldrändern. Das folgende Schema nach RICHERT & REIF (1992) bzw. KÖGEL et al. (1993) ist je nach lokaler Situation (Baumartenzusammensetzung, Exposition o. a.) anzupassen (vom Wald in Richtung Nutzungsgrenze): 1. Buchtige Auflichtung des Ausgangsbestandes bis auf 30-50 m; Förderung von Lichtbaumarten (ggf. Anpflanzung von Laubhölzern bei Ausgangsbestand Nadelholz). 2. Strauch- und Baummantel auf (6-) 10 m Breite: Sukzession (v. a. bei mehreren bereits vorhandenen geeigneten Sträuchern); alternativ buchtige Anpflanzung standortsheimischer Gehölze unter Ausnutzung ggf. bereits vorhandener Einzelsträucher. Wechsel von sonnigen und schattigen Buchten, mit einzel- und gruppenweiser Anpflanzung sowie Pflanzlücken. 3. Blütenreicher Stauden- und Krautsaum: Mahd in mehrjährigem Abstand zur Verhinderung des Vordringens von Gehölzen, ggf. vorherige Ausmagerung durch häufigeres Mähen.
  • Schaffung von mindestens kleinflächigen Rohbodenstandorten zum Staubbaden und Aufnahme von Magensteinchen und Ruderalfluren im Wechsel mit Teilbereichen mit höherer Vegetation zur Nestanlage.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Gewährleistung des halboffenen Charakters (Bestockungsgrad ca. 0,3); Pioniercharakter der Rohbodenstandorte regelmäßig erneuern (z. B. Entfernung von „Problempflanzen“ wie Adlerfarn und Brombeere).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Zielkonflikte mit anderen bedeutsamen (Wald-) Arten und dem Landschaftsbild beachten.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Waldränder: Die Zeitdauer bis zur Wirksamkeit hängt vom vorhandenen Bestand und (bei Anpflanzungen) den verwendeten Pflanzqualitäten ab. Im Regelfall kann von einer Wirksamkeit innerhalb von 2 (bis 5) Jahren ausgegangen werden. Die ggf. neu angepflanzten Gehölze haben dann zwar noch keine Funktion als Nisthabitat, durch die Auflichtung wird jedoch die Attraktivität der vorhandenen Gehölze erhöht.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen können kurzfristig bereitgestellt werden. Wissenschaftliche Nachweise liegen nicht vor. Die Maßnahme richtet sich nach den Habitatansprüchen der Art. Daher ist der Maßnahmentyp grundsätzlich plausibel.
  • Es liegen jedoch keine Erfahrungen mit konkret für die Turteltaube konzipierten Maßnahmen vor. Nach Experteneinschätzung (Workshop LANUV 9.11.2011) besteht daher bei Maßnahmen für die Turteltaube lediglich eine mittlere Eignung.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

3. Entwicklung und Pflege von Nahrungshabitaten (G1.1, O1.1, O2.1, O2.2, O4.4.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Nahrungshabitate mit reichem Angebot an Früchten und Sämereien liegen v. a. auf Ackerland, Grünland und anderen Krautfluren, gelegentlich auch im Wald oder an Getreidelagerplätzen (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994 S. 157). Wichtige Nahungspflanzen sind allgemein Knöterich, Mohn- und Gänsefußgewächse, Kreuz-, Schmetterlings- und Korbblütler, Süßgräser und andere Kräuter (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994 S. 160. Die bevorzugten Nahrungspflanzen hängen meist vom Angebot ab, teilweise findet sich eine Bevorzugung einzelner Nahrungsquellen (z. B. CALLADINE et al. S. 24 für Getreide, BROWNE & AEBISCHER 2003 für Weizen und Raps). Nach der Mahd werden auch Getreide- und Weizenstoppelfelder aufgesucht (BROWNE & AEBISCHER 2003 S. 577). In der Maßnahme werden für die Turteltaube geeignete Nahrungshabitate im Grünland und Acker angelegt bzw. optimiert. Weiterhin werden bei lokaler Notwendigkeit Kleingewässer zum Trinken und offene Bodenstellen zum Staubbaden angelegt. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes der Turteltaube ist eine flächendeckende Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber punktuell durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Geeignete Bruthabitate im Umfeld vorhanden (idealerweise bis 1 km).
  • Kein Umbruch von Grünland zu Acker für die Maßnahme.
  • Magere bis mittlere Standorte, keine wüchsigen Böden, die eine artenarme und dichte Krautschicht ausbilden (oder vorherige Ausmagerungsphase)

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 1 ha Maßnahmenfläche empfohlen, die sich aus den im Folgenden genannten Typen zusammensetzen können. Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten muss der Maßnahmenbedarf bei Betroffenheit mehrerer Paare nicht linear steigen.
  • Anlage von Brachen / Saumstreifen: Grundsätzlich sollen bei den folgenden Maßnahmen im Regelfall keine Düngemittel und Biozide eingesetzt werden und keine mechanische Beikrautregulierung erfolgen. Ansonsten sind die im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz NRW (LANUV 2010), nach denen sich die im Folgenden aufgeführten Maßnahmentypen richten, angegebenen Hinweise zur Durchführung zu beachten.
  • Anlage von Ackerstreifen oder Parzellen durch Selbstbegrünung – Ackerbrache (Paket 4041 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz)
  • Anlage von Ackerstreifen oder –flächen durch dünne Einsaat mit geeignetem Saatgut (Paket 4042 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz, Hinweis Hybridisierungsgefahr bei Luzerne im Anhang 3 S. 47 beachten). In den meisten Fällen sind selbstbegrünende Brachen, insbesondere auf mageren Böden, Einsaaten vorzuziehen. Die aufkommende Vegetation darf nicht zu dicht sein. Günstig sind Bestände, die kleine Samen ausbilden.
  • Extensiv-Grünland: Es gelten die allgemeinen Angaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (vgl. Formblatt Extensivgrünland). Förderlich ist ein hoher Anteil locker wüchsiger Gräser und entsprechender Kräuter (BROWNE & AEBISCHER 2004 S. 136). Da die Turteltaube sich bei der Nahrungssuche am Boden bewegt und die aufgesuchten Nahrungshabitate meist kurzrasige oder lückige Vegetation aufweisen (CALLADINE et al. 1997 S. 13; BROWNE & AEBISCHER 2003 S. 576: Ø 12,7 cm Höhe; Deckungsgrad Ø 40,9 % für Suffolk, England), soll die Fläche ein Mosaik von regelmäßig gemähten Kurzgrasstreifen und alle 1-2 Jahre abschnittsweise gemähten Altgrasstreifen (Entwicklung der Pflanzen bis zur Fruchtreife, ein Teil soll auch überwintern) aufweisen. Alternativ kann auch eine Beweidung erfolgen, bei der die Beweidungsintensität so zu wählen ist, dass ein Muster aus kurz- und langrasigen (überwinternden) Krautstrukturen entsteht.
  • Anlage von kleinen, offenen Bodenstellen zum Staubbaden und zur Aufnahme von Magensteinchen (z. B. an Böschungen, Sandwegen).
  • Bei Mangel von Gewässern: Anlage von Kleingewässern mit flachen Ufern, die der Turteltaube ein Trinken ermöglichen.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Jährliche Mahd oder Beweidung entsprechend den o. g. Vorschriften. Die Lage der Brachflächen, der Stoppeläcker und der Getreideflächen kann jährlich rotieren.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Bestände sind innerhalb von 1 Jahr bzw. innerhalb der nächsten Brutsaison wirksam (bei Notwendigkeit einer vorigen Ausmagerungsphase mehr).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor und sind mit derzeitigen Methoden nur begrenzt und mit hohem Aufwand nachweisbar, da die lokale Bestandsentwicklung auch von maßnahmenunabhängigen Faktoren (z. B. Witterung, Jagd auf dem Zugweg, BAUER et al. 2005 S. 673, EU-Kommission 2007 S. 20 f.) abhängt. Das Fehlen geeigneter Nahrungshabitate gilt jedoch als eine der Rückgangsursachen der Turteltaube, so dass die o. g. Maßnahmen zur Optimierung und Förderung von Nahrungshabitaten vom Typ her häufig empfohlen werden (z. B. BAUER et al. 2005, EU-Kommission 2007 S. 29, HÖLZINGER 1987 S. 1054, NLWKN 2010, BROWNE & AEBISCHER 2003, BROWNE & AEBISCHER 2004, SUDMANN et al. 2008 S. 169).
  • Turteltauben sind in der Lage, günstige Nahrungsquellen kurzfristig auszunutzen. So können bei reichem Angebot von Koniferensamen („Zapfenjahr“) binnen kurzer Zeit extrem große Populationen entstehen, die in den folgenden Brutperioden wieder fehlen. An einem Bahndamm bei Fulda/Hessen siedelten 1948 etwa 30 Paare, offensichtlich angelockt von aus vorüberfahrenden Waggons rieselnden Getreidekörnern. Dieses Vorkommen erlosch nach Versiegen der Nahrungsquelle. Möglicherweise sind heimziehende oder umherstreifende Individuen an der Ausnutzung von günstigen Plätzen besonders beteiligt (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994 S. 149). Auch BROWNE & AEBISCHER (2003) und DIESING (1993) berichten von der Ausnutzung „künstlicher“ Futterquellen wie Getreidelager oder Futterstellen durch Turteltauben. CALLADINE et al. (1997 S. 13) richteten künstliche Futterstellen mit Getreidekörnern, Raps-, Lein- und Grassamen ein, die ebenso wie oben offene Getreidelager frequentiert mit bis zu 18 (Futterstellen) bzw. 40 (Getreidelager) Individuen gleichzeitig angenommen wurden, bis durch die Rapsmahd andere Nahrungshabitate zur Verfügung standen.
  • Es liegen jedoch keine Erfahrungen mit konkret für die Turteltaube konzipierten Maßnahmen vor. Nach Experteneinschätzung (Workshop LANUV 9.11.2011) besteht daher bei Maßnahmen für die Turteltaube lediglich eine mittlere Eignung.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: mittel (bei Notwendigkeit einer Ausmagerung mittelfristige Wirksamkeit beachten)

4. Fazit

Für die Turteltaube ist die Umsetzung von Maßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten möglich. Aufgrund fehlender Erfahrungen mit der Maßnahmenumsetzung für die Turteltaube besteht jedoch nur eine mittlere Eignung der Maßnahmen, so dass ein Monitoring erforderlich ist.

Angaben zu Priorisierung: