Turteltaube (Streptopelia turtur (L.))
EU-Code: A210
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Kartierung singender und balzender Männchen (Ausdrucksflug) sowie alle anderen Beobachtungen.
- 1. Anfang bis Ende Mai (Balzflüge, singende Männchen, Nestbau).
- 2. Anfang bis Mitte Juni (Balzflüge, singende Männchen).
- 3. Ende Juni bis Anfang Juli (singende Männchen, fütternde Altvögel).
- Tagsüber, singt sehr unstet (teilweise bei großer Hitze mittags und nachmittags hohe Gesangsaktivität).
Wertungsgrenzen: Ende April bis Ende Juli.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Feststellung singenden Männchens im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Anfang Juni bis Mitte Juli.
- Einmalige Feststellung balzender, verpaarter Individuen.
- Einmalige Beobachtung eines oder mehrerer Nahrung suchender Altvögel im räumlichen Bezug zu weiterer Gesangsfeststellung im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Anfang Juni bis Mitte Juli.
- Brutnachweis: insbesondere
- Brütender oder fütternder Altvogel.
- Nicht flügger Ästling am Nest.
- Auffällige Balzflüge, aber Gesang mitunter versteckt und leise vorgetragen.
- Auch Weibchen singen, aber leiser.
- Gesang kann auch an weiter vom Nest entfernter Tränke, Badestelle oder Kalk(dünger)haufen vorgetragen werden.
- Mitunter Nahrungssuche in Trupps.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.