Schwarzstorch  (Ciconia nigra (L.))

EU-Code: A030

Artenschutzmaßnahmen

  1. Nutzungsverzicht (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)
  2. Anlage von Kunsthorsten (Av1.1)
  3. Entwicklung von Nahrungshabitaten (G1.1, G1.3, G4.3, G6.2, O1.1, W6, W8.1)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Nutzungsverzicht (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Schwarzstorch benötigt großflächig zusammenhängende, störungsarme Komplexe aus naturnahen Laub- und Mischwäldern mit fischreichen Fließ- und Stillgewässern, Waldwiesen und Sümpfen. Als Brutplatz optimal geeignete Gehölzbestände werden zur Sicherstellung von Ausweichmöglichkeiten für den Schwarzstorch gesichert.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Touristen, Spaziergänger etc.) zu achten.
  • Bestände mit Brut-Habitatpotenzial für den Schwarzstorch
  • Möglichst nahe zum betroffenen Horst, möglichst zentral im Aktionsraum des betroffenen Paares

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahmenfläche muss ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum des Paares bestehen.
  • Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Orientierungswerte: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Die Maßnahme kann umgesetzt werden über einen Nutzungsverzicht (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen) oder die Erhöhung des Erntealters (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen).
  • Erhalt aller anderen ggf. vorhandenen Bäume mit Großhorsten.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

  • Erhöhung des Erntealters: Bei der Ernte muss gewährleistet sein, dass inzwischen andere Gehölze geeignete Strukturen ausgebildet haben. Solange geeignete Altbäume ein limitierender Faktor sind, dürfen bestehende Altbäume nicht eingeschlagen werden.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Konflikte, die dem Zielzustand u. a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist unmittelbar wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Schwarzstörche können sich ihre Horste selbst bauen. Der Maßnahmentyp der Sicherung von für die Horstanlage geeigneten Gehölzbeständen wird in der Literatur häufig vorgeschlagen (z. B. BAUER et al. 2005 S. 274, JANSSEN et al. 2004 S. 333, JANSSEN 2008 S. 87, JÖBGES 2006 S. 16, NOTTORF 1993, RYSLAVY & PUTZE 2000 S. 95).
  • Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur grundsätzlich als hoch eingeschätzt. Jedoch bestehen Unsicherheiten bezüglich der Annahme durch die Art, so dass nach Bewertung im Expertenworkshop (7.11.2011, LANUV Recklinghausen) für diese Maßnahme eine mittlere Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme besteht und eine Einzelfallbegutachtung sowie ein Monitoring erforderlich sind. Darüber hinaus hat der Schwarzstorch in der atlantischen Region von NRW einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand (rot), so dass hier auch aus diesem Grund ein Monitoring erforderlich ist.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: mittel (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)

2. Anlage von Kunsthorsten (Av1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Schwarzstorch brütet in Mitteleuropa bevorzugt in ausgedehnten, ursprünglichen und möglichst ungestörten Wäldern. Zur Horstanlage werden alte Bäume mit lichter Krone bevorzugt. In Gebieten, wo geeignete Horstbäume limitierender Faktor sind, werden dem Schwarzstorch artspezifische Nisthilfen angeboten.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Siehe Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen
  • Geeignete Horstbäume sind limitierender Faktor.
  • Vorkommen von Schwarzstörchen im Umfeld bis 5 km (Wechselhorste eines Schwarzstorchpaares können 2-6 km voneinander entfernt sein, NOTTORF 1993 S. 38), um die Annahmewahrscheinlichkeit zu erhöhen (s. u.).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Da auch andere Arten (z. B. Habicht, Mäusebussard, Kolkrabe, Uhu) die Kunsthorste nutzen können und da ein Storchenpaar meist über mehrere Ausweichhorste verfügt (NOTTORF 1993 S. 38, JANSSEN et al. 2004 S. 336), sollen jedem Paar mind. 3 Horste zur Verfügung stehen (unter Einbezug von Naturhorsten).
  • Der Horstbaum soll von keinem frequentierten Weg aus einzusehen sein. Geeignet sind große, starkästige Eichen und Buchen, seltener Fichten und Kiefern. Wichtig ist, dass der Storch über sich ein Dach in Form einer schattenspendenden Krone hat. Der Horst wird in etwa Zweidrittel-Baumhöhe errichtet, je nach Bestandshöhe in ca. 12 -18 m. Sind keine Anflugmöglichkeiten zum Horstbaum vorhanden, müssen Nachbarbäume in Horsthöhe ausgeastet werden. Dies gilt auch, wenn zunächst unterständige Bäume im Laufe der Zeit bis in Horsthöhe wachsen (NOTTORF 1993 S. 37).
  • Für den Horstbau wird nach Möglichkeit ein waagerechter Ast zu Hilfe genommen. Parallel hierzu wird im Abstand von 60-80 cm aus 2 armdicken Fichten- oder Lärchenstangen eine „Schere“ angebracht. Hierauf werden 5-6 Sprossen genagelt. Das so entstandene Gerüst bildet die Unterlage für eine Schicht dickes Reisig. Dann folgt eine Lage (Torf-) Moos, dünnes Reisig und zum Schluss wieder (Torf-) Moos. Der so entstandene Horst hat einen Durchmesser von über einem Meter (NOTTORF 1993 S. 37)
  • Die Auswahl der Standorte und das Anbringen sind von einer fachkundigen Person vorzunehmen.
  • Gewährleistung von Störungsarmut (Forstwirtschaft, Brennholzwerber, Jagd, Touristen) insbesondere während der Balz, Brut- und Jungenaufzucht (März bis August) im Umfeld von bis zu 300m (Horstschutzzone in LANVU 2010).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Wichtig ist ein Freihalten der Anflugschneisen je nach Aufwachsen der Gehölze (WEINGARDT 2000 S. 101).
  • Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit des Horstes: Wenn die Horste ungünstig im Wind liegen und von keinem Vogel zur Brut genutzt worden sind, kann es vorkommen, dass nach einigen Jahren das Nistmaterial herunterweht. Ein solches nacktes Gerüst ist für den Storch ungünstig. Der fertige Horst, von oben als dunkler Klumpen erkennbar, scheint besser gesehen zu werden und wohl besonders anziehend zu wirken (NOTTORF 1993 S. 38).
  • Mittel- bis langfristig betrachtet ist der Kunsthorstbau eine Überbrückungsmaßnahme, bis in den Wäldern genügend geeignete Altbäume zur Horstanlage hochgewachsen sind (JANSSEN et al. 2004 S. 335).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Kunsthorste sind sofort bzw. ab der nächsten Brutperiode wirksam. Um den Störchen eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen sie mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Das Anbringen von Kunsthorsten bei ungenügend vorhandenen geeigneten Nistbäumen wird z. B. von BAUER et al. 2005 S. 274, NLWKN 2010 vorgeschlagen. Die Maßnahme kann ein Angebot an Wechselhorsten bereit stellen und verhindern, dass die Störche ihre Horste in suboptimalen Gebieten anlegen (JANSSEN et al. 2004 S. 334 f.).
  • Nach NOTTORF (1993 S. 17) wurden seit 1971 in Niedersachsen (Lüneburger Heide) 17 neue Brutreviere auf Kunsthorsten gegründet, seit 1966 bestehen insgesamt 260 erfolgreiche Bruten auf Kunsthorsten. Die Schwarzstörche seien zwar auf die Kunsthorste nicht immer angewiesen. Die versteckte Lage führe aber dazu, dass von vorneherein störungsarme Bereiche bezogen und Horstabstürze zur Brutzeit vermieden würden. JANS et al. (2000, Luxemburg) beschreiben die erfolgreiche Annahme von 2 Kunsthorsten: Die 1998 angelegten Horste wurden bereits im Herbst desselben Jahres von den Altvögeln, die ihren Horst am Ende der Brutzeit verloren hatten, inspiziert und ausgebaut. 1999 wurde dann auch einer der beiden angenommen. Nach SCHONERT (2000) wurde 1968 in einem NSG eine Horstunterlage für den Schwarzstorch errichtet. Auf ihr wurden in 15 Jahren 34 Jungstörche erfolgreich aufgezogen. Nach KUNKEL (zit. bei HORMANN 2000 S. 8) wurde ein Kunsthorst von einem Schwarzstorchpaar angenommen, nachdem der Horst mehrmals infolge Stürme zerstört worden war. Auch in NRW fanden bereits einzelne Bruten auf Kunsthorsten statt (WOLF in NWO 2002, S. 30)
  • Für Westmecklenburg und Thüringen halten HAUFF (1993 S. 64) bzw. KLAUS et al. (1993 S. 27) das Anbringen von Kunsthorsten aufgrund der Ausstattung der Wälder für nicht erforderlich.
  • Die Vogelschutzwarte Frankfurt hat in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Plattformen in Hessen und Rheinland-Pfalz gebaut. Die Aktion beschränkte sich auf Standorte, wo ein Nestabsturz vorhandener Horste bekannt war (HORMANN 2011 S. 307). JANSSEN et al. (2004 S. 335) empfehlen die Anlage von Kunsthorsten in waldarmen Gebieten, um neue Bruthabitate zu erschließen. Die Anlage von Kunsthorsten bewirkt jedoch nicht automatisch eine Besiedlung: Bei LEIBL (1993, Bayern) führte der Bau von Kunsthorsten an 7 verschiedenen Plätzen nicht zu einer Annahme. In Brandenburg (WEINGARDT 2000 S. 102) führten die Kunsthorste nicht zu einer Ansiedlung in vorher unbesiedelten Bereichen, jedoch wurden die Horste in unmittelbarer Nähe zu bestehenden (suboptimalen, absturzgefährdeten) Naturhorsten angenommen und haben nach Einschätzung des Autors „zur Sicherung des Bestandes beigetragen“.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Angaben in der Literatur grundsätzlich als hoch eingeschätzt. Jedoch bestehen Unsicherheiten bezüglich der Annahme durch die Art, so dass nach Bewertung im Expertenworkshop (7.11.2011, LANUV Recklinghausen) für diese Maßnahme eine mittlere Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme besteht und eine Einzelfallbegutachtung sowie ein Monitoring erforderlich sind. Darüber hinaus hat der Schwarzstorch in der atlantischen Region von NRW einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand (rot), so dass hier auch aus diesem Grund ein Monitoring erforderlich ist.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: mittel

3. Entwicklung von Nahrungshabitaten (G1.1, G1.3, G4.3, G6.2, O1.1, W6, W8.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Schwarzstorch sucht seine Nahrung überwiegend in aquatischen und amphibischen Habitaten (v. a. ruhige, feuchte Waldwiesen, Fließ- und Stillgewässer). In der Maßnahme werden für den Schwarzstorch geeignete, störungsarme Nahrungshabitate durch Fließgewässerrenaturierung, Auenrenaturierung, Anlage von Kleingewässern, Renaturierung von Waldwiesen und (Wieder-) Vernässung von Feuchtwiesen entwickelt. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Schwarzstorches ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber durch mehrere punktuelle, verteilt liegende Maßnahmenflächen, qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Der Wasserstand des Bodens ermöglicht die in der Maßnahme vorgesehene Bodenfeuchte.
  • Nicht weiter als 5 km vom Schwarzstorchhorst entfernt (siehe oben), je näher desto besser.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum oder mind. 5 einzelne Kleingewässer empfohlen (idealerweise Kombination beider Typen).
  • Fließgewässerenaturierung G 6.2 (BAUER et al. 2005 S. 274, HORMANN 2000 S. 9, NLWKN 2010) mit extensiver Nutzung der Talaue, Beseitigung von Aufstiegshindernissen für Fische (Schwellen, Wehre, Rohre, BOCK et al. 1993), Rückbau von Entwässerungseinrichtungen, Reduzierung der anthropogenen Sedimentfracht, Förderung der Eigendynamik und Wasserretention (JANSSEN et al. 2004 S. 341 f.). V. a. bei Mittelgebirgsbächen mit ausgeprägtem Talcharakter schließt die Renaturierung idealerweise die gesamte Aue ein (d. h. nicht nur das unmittelbare Gewässer). Wo es vom Gefälle und den geomorphologischen Voraussetzungen her standortgerecht ist, kann die Entwicklung durch unterschiedliche Kies- und Steinschüttungen sowie durch lokale Einengung des Bachbetts beschleunigt werden. Derartige Maßnahmen erhöhen die Strukturvielfalt, ermöglichen ein Angebot von Fischlaichplätzen und fördern die Fließgewässerdynamik. Auch das Einbringen von Bäumen dient diesem Ziel und bietet Unterstände für Forellen. Wo Steine fehlen, schafft Totholz zudem Mikrohabitate für hartsubstratgebundene Kleintiere und „hilft“ weiterhin bei der Gestaltung fließgewässertypischer Strukturen. Ungünstig sind durchgängige, gleichmäßige Profilaufweitungen (JANSSEN et al. 2004 S. 342 f.).
  • Renaturierung von Auen: Rücknahme von Fichten in der Aue W6, W 8.1(HORRMANN 2000 S. 9, KLAUS et al 1993 S. 27, LEIBL 1993, LWF 2008, JÖBGES 2006 S. 16). Dadurch wird der zunehmenden Verarmung der Fließgewässer infolge Versauerung in fichtendominierten Gebieten entgegengewirkt (BOCK et al. 1993, JANSSEN et al. 2004 S. 340, KLAUS et al. 1993 S. 27), zudem wird v. a. in kleineren Tälern und bei dichten Nadelgehölzen die Barrierewirkung aufgehoben. Anpflanzen von standortsgemäßen Ufergehölzen, Sukzession oder Anlage von Extensivgrünlandbereichen in der Bachaue. Falls außerhalb geschlossener Wälder größere Bachabschnitte vollständig ohne Gehölzsaum sind: Initialpflanzung bachbegleitender Gehölzsäume (z. B. Weide, Erle) als Sichtschutz für den Schwarzstorch in der offenen Kulturlandschaft (JANSSEN et al. 2004 S. 342 f., KLAUS et al. 1993 S. 27). Entfernung von die Fließgewässer überspannenden Zäunen (LWF 2008). Sofern lokal möglich, Förderung von Bibern.
  • Anlage von Kleingewässern G1 (BAUER et al. 2005 S. 274, HORMANN 2000 S. 8, JÖBGES 2006 S. 16, LEIBL 1993). Die Kleingewässer dürfen nicht durch Aufstau von Fließgewässern entstehen und auch sonst keinen Anschluss an Fließgewässer haben (auch nicht im Nebenschluss), da ansonsten das Ökosystem des angrenzenden Baches (Fließgewässer) beeinträchtigt wird. Als geeignete Stellen verbleiben damit ehemals vernässte und vernässungsfähige, aber aktuell trockenliegende Standorte. Wenn keine dauerhafte Wasserführung möglich ist, bleibt der Wert für den Schwarzstorch lediglich auf die Funktion von Amphibienlaichgewässern (Amphibien sind ebenfalls Schwarzstorchnahrung) beschränkt (JANSSEN et al. 2004 S. 346, KLAUS et al. 1993 S. 27). Möglich ist auch eine Extensivierung der Nutzung von ehemaligen Fischteichen, ggf. mit Erwerb der Fischrechte (LEIBL 1993).
  • Renaturierung von brach gefallenen Waldwiesen (HORMANN 2000 S. 8, KLAUS et al. 1993 S. 27). Offenhaltung z. B. durch Mahd mindestens bei Aufkommen von Gehölzen.
  • (Wieder-) Vernässung von Feuchtgebieten G 4.3 (NLWKN 2010) insbesondere im Wald. Nach RYSLAVY & PUTZE (2000, Brandenburg) reicht oft schon eine Wasserrückhaltung durch einfache Staueinrichtungen aus, um z. B. Bruchwaldbereiche wieder unter Wasser zu setzen. Forstgräben sollen so unterhalten werden, dass sich in ihnen ein Kleinfischbestand halten kann. Dementsprechend sollen sie pflanzenbewachsene sonnige Abschnitte aufweisen und lt; 0,5 m tief sein. Aufgestaut werden können alte Entwässerungsgräben, natürliche Waldbäche sollen dagegen wegen ungünstigen Änderungen des Ökosystem Fließgewässer nicht aufgestaut werden (JANSSEN et al. 2004 S. 333, 339).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Bei Maßnahmen im Grünland und den Waldwiesen ist für eine Offenhaltung je nach Aufkommen von Gehölzbewuchs zu sorgen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Kein Besatz mit Bachforellen aus Fischzuchtanlagen, da sie aufgrund ihrer genetischen Voraussetzungen als Satzfische in der Regel ungeeignet sind bzw. zur Verschlechterung des autochthonen Bachforellengenpools beitragen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Unter günstigen Bedingungen (Optimierung aktuell suboptimaler Habitate) Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren. Bei Neuanlage der Habitate und bei Durchführung von Wiedervernässungen Wirksamkeit (Etablierung der Vegetation, Besiedlung durch Nahrungstiere) innerhalb von bis zu 5 Jahren.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig innerhalb von bis zu 5 Jahren bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Maßnahme wird in der Literatur zahlreich empfohlen (siehe die Angaben oben).
  • Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor, jedoch auch keine dem Maßnahmentyp widersprechenden Hinweise. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt.
  • Der Schwarzstorch hat in der atlantischen Region von NRW einen ungünstig-schlechten Erhaltungszustand (rot). Daher ist hier ein Monitoring erforderlich.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für den Schwarzstorch bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten. Maßnahmen in den Bruthabitaten bzw. den Horsten sind Einzelfallentscheidungen und mit einem Monitoring zu begleiten.

Angaben zu Priorisierung:

Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen: Nutzungsverzicht ist gegenüber Erhöhung des Erntealters zu favorisieren. Ebenso ist ein flächiger Schutz gegenüber dem Schutz von Einzelbäumen zu favorisieren. Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen hat eine höhere Priorität als die Anlage von Kunsthorsten.Entwicklung von Nahrungshabitaten: Maßnahmen an Fließgewässern sind gegenüber Stillgewässern zu favorisieren.