Schwarzstorch  (Ciconia nigra (L.))

EU-Code: A030

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung

Neben der Horstsuche im Winterhalbjahr werden hauptsächlich Beobachtungen zur auffälligen Flugbalz (Synchronflug, Flöten) von einem exponierten Platz außerhalb des vermuteten Reviers durchgeführt. Außerdem werden Nahrungsflüge in der fortgeschrittenen Brutzeit protokolliert (Flugrichtung in Karten eintragen).

1.1.2. Termine:
  • 1. Anfang bis Mitte April (Flugbalz).
  • 2. Ende April bis Anfang Mai (Flugbalz, Horst(aus)bau).
  • 3. Mitte bis Ende Juni (Nahrungsflüge).
  • Ggf. weitere Kontrollen im Zeitraum Anfang bis Mitte April.
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • Flugbalz: 10.00-11.30 Uhr und 12.30-16.00 Uhr bei günstigen Wetter- und Thermikverhältnissen.
  • Morgendliche Abflüge vor 6.30 Uhr, abendliche Einflüge nach 20.00 Uhr MESZ.
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Ende März bis Mitte Juli.

  • Brutverdacht:
    • Zweimalige Beobachtung von Flugbalz oder „flaggenden“ Einzelstörchen über einem begrenzten Waldgebiet im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Anfang April bis Ende Juni.
    • Zweimalige Beobachtung von An- und Abflügen im Bereich potenziell geeigneter Waldgebiete im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Anfang April bis Ende Juni.
    • Einmalige Beobachtung von Drohgebärden gegenüber Fremdstörchen oder aggressive Luftangriffe auf Greifvögel.
    • Altstorch mit Nistmaterial.
    • Verpaarte Altvögel.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Im Spätsommer aufgefundenes Nest mit starker Bekalkung und Federresten.
1.1.5. Hinweise:
  • Der Schwarzstorchbestand wird alljährlich von ehrenamtlichen Horstbetreuern in NRW erfasst (Ansprechpartner: Michael Jöbges, VSW im LANUV).
  • Je nach Fragestellung kann eine Horstbaumkartierung erforderlich sein (siehe Anhang 6). Wegen der hohen Störempfindlichkeit sollen Schwarzstorchhorste nicht zur Brutzeit (April bis Juli) kontrolliert werden. Bei Verdacht auf Besatz kann der Horst nach Ende der Brutzeit auf indirekte Hinweise (Mauserfedern, Kotspuren) kontrolliert werden. Eine Kontrolle während der Brutzeit ist nur in Abstimmung mit der VSW durchzuführen.
  • In nahrungsreichen Gebieten können Schwarzstörche in Horstabständen von unter 1,5 km brüten, was eine räumliche Zuordnung der Beobachtung erschweren kann.
  • Insbesondere ab Ende April können auch Nichtbrüter die Reviere frequentieren.

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur