Schwarzstorch  (Ciconia nigra (L.))

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung
  • Neben der Horstsuche im Winterhalbjahr werden hauptsächlich Beobachtungen zur auffälligen Flugbalz (Synchronflug, Flöten) von einem exponierten Platz außerhalb des vermuteten Reviers durchgeführt. Außerdem werden Nahrungsflüge in der fortgeschrittenen Brutzeit protokolliert (Flugrichtung in Karten eintragen).
Termine / Wiederholungen / Zeitraum:
  • 1. Anfang bis Mitte April (Flugbalz).
  • 2. Ende April bis Anfang Mai (Flugbalz, Horst(aus)bau).
  • 3. Mitte bis Ende Juni (Nahrungsflüge).
  • Ggf. weitere Kontrollen im Zeitraum Anfang bis Mitte April.
  • Ergänzende Horstbaumkartierung: s. u.
Günstige Tageszeit:
  • Flugbalz: 10.00-11.30 Uhr und 12.30-16.00 Uhr bei günstigen Wetter- und Thermikverhältnissen.
  • Morgendliche Abflüge vor 6.30 Uhr, abendliche Einflüge nach 20.00 Uhr MESZ.
Auswertung der Bestandserfassung:
  • Wertungsgrenzen: Ende März bis Mitte Juli.
  • Brutverdacht:
    • Zweimalige Beobachtung von Flugbalz oder „flaggenden“ Einzelstörchen über einem begrenzten Waldgebiet im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Anfang April bis Ende Juni.
    • Zweimalige Beobachtung von An- und Abflügen im Bereich potenziell geeigneter Waldgebiete im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Anfang April bis Ende Juni.
    • Einmalige Beobachtung von Drohgebärden gegenüber Fremdstörchen oder aggressive Luftangriffe auf Greifvögel.
    • Altstorch mit Nistmaterial.
    • Verpaarte Altvögel.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Im Spätsommer aufgefundenes Nest mit starker Bekalkung und Federresten.
Hinweise:
  • Der Schwarzstorchbestand wird alljährlich von ehrenamtlichen Horstbetreuern in NRW erfasst (Ansprechpartner: VSW im LANUK).
  • Die Revierkartierung des Schwarzstorchs ist im Regelfall mit einer Horstbaumkartierung in geeigneten Gehölzen zu kombinieren (siehe Anhang 6). Artüberbreifende Termine für horstbauende Großvogelarten (ALBRECHT et al. 2014: Methodenblatt V2): 1. vor Laubaustrieb (Ersterfassung), 2. Ende April / Anfang Mai (Besatzkontrolle); 3. Ende Juni / Anfang Juli (Besatzkontrolle). Schwarzstörche reagieren in der Brutzeit (April bis Juli) sehr störempfindlich. Verdachtshorste sind unter Beachtung der Störempfindlichkeit aus ausreichender Distanz, z. B. mit Spektiv, zu kontrollieren.
  • In nahrungsreichen Gebieten können Schwarzstörche in Horstabständen von unter 1,5 km brüten, was eine räumliche Zuordnung der Beobachtung erschweren kann.
  • Insbesondere ab Ende April können auch Nichtbrüter die Reviere frequentieren.
  • Die Beobachtung flügger Jungstörche etwa ab Ende Juli, auch zusammen mit Altvögeln (die nicht zwingend die Eltern sein müssen), geben keine brauchbaren Hinweise auf ein lokales Brutvorkommen, weil sich die Vögel bereits (sehr) weit von ihrem Geburtsort entfernt haben können (ROTH 2010: 12).
  • Zur Ermittlung der für den ASP maßgeblichen Sachverhalte ist die Revierkartierung in Kombination mit der Horstbaumkartierung im Regelfall ausreichend. Über eine Abgrenzung (und Erfassung) weiterer funktional bedeutsamer Habitate ist nach dem je-desto-Prinzip zu entscheiden: Je großflächiger die Wirkung auf vom Habitatpotenzial her wichtige Schwarzstorch(teil-)lebensräume, desto eher ist eine weitgehend vollständige Erfassung funktional bedeutsamer (Teil-)Habitate erforderlich.
  • Im Einzelfall können zur Klärung, ob die Habitate im Wirkraum essenziell für das Schwarzstorchrevier sind, weitere Methoden notwendig sein, z. B. zusätzliche Kartiertermine, Habitatpotenzialbetrachtung im Umfeld von etwa 5 km zum Horst (in Anlehnung an LANUV 2010), an Einzelflächen Aufstellung von Fotofallen zum Nachweis der Nutzung, bis hin zur Raumnut-zungskartierung (zur Methodik Raumnutzungskartierung vgl. MULNV & LANUV 2017: 26). Über den Einsatz der zusätzlichen Methoden ist im Einzelfall in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zu entscheiden.

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

  • Nicht relevant, da die Wahl der Ruheplätze und Nahrungsgebiete opportunistisch erfolgt.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

  • Nicht relevant.

Literatur

  • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) 2010: ABC Bewertungsschemata (Entwürfe) für die Brutvögel und die Fledermausarten in NRW, Stand 28.12.2010. http://www.naturschutzinformationen nrw.de/artenschutz/de/downloads, Abruf 10.03.2020
  • MULNV, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen; LANUV, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2017): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen, 65 S.
  • Roth, N. (2010): Anmerkungen zum Status des Schwarzstorches im Saarland - mit besonderer Berücksichtigung des Jahres 2009. OBS-Info 42: 10-17.