Schwarzspecht  (Dryocopus martius (L.))

EU-Code: A236

Artenschutzmaßnahmen

  1. Nutzungsverzicht (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4) / Förderung von stehendem Totholz (W5.2, W5.3)
  2. Anbringen von künstlichen Nisthilfen (Av1.1), Fräsen von Baumhöhlen (Av3.2)
  3. Anlage von Höhleninitialen (Av3.4)
  4. Strukturierung von Waldbeständen (W2)
  5. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Nutzungsverzicht (W1.1) / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen (W1.4) / Förderung von stehendem Totholz (W5.2, W5.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Schwarzspechte bauen sich ihre Höhlen meist in ältere Bäume mit hohen säulenartigen, glattrindigen Stämmen, wobei die Buche (sofern vorhanden) meist gegenüber anderen Baumarten bevorzugt wird (s. o.). Als Brutplatz optimal geeignete Gehölzbestände werden für den Schwarzspecht gesichert, um ein Angebot an störungsarmen Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu gewährleisten. Totholz spielt für die Nahrungssuche des Schwarzspechtes eine besondere Rolle. Daher wird in der Maßnahme auch der Totholzreichtum in der Fläche erhöht z. B. durch Erhalt von Totbäumen, Ringeln oder Belassen von Hochstümpfen bei Durchforstungen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare.
  • Nutzungsverzicht / Erhöhung Erntealter: Bestände mit Habitatpotenzial für den Schwarzspecht. Geeignet sind als potenzielle Brutbäume (Buchen-) Altholzbestände mit mind. 4 m hohen säulenartigen glattrindigen Stämmen mit einem Brusthöhendurchmesser von > 35 cm und freier Anflugmöglichkeit (d. h. mindestens mittlere bis gute Bonitäten). Die Buche wird i.d.R. (sofern vorhanden) gegenüber anderen Baumarten bevorzugt; Mindestalter der Buchen 100 Jahre (BAUER et al. 2005 S. 781). Idealerweise befinden sich innerhalb des Bestandes bereits Höhlen oder Höhleninitiale vom Schwarzspecht.
  • Förderung Totholz: Grundsätzlich für den Schwarzspecht geeignete Gehölzbestände (siehe oben) mit wenig Totholz.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Erhalt von aktuell geeigneten Beständen und anschließende Pflege: Die Maßnahme kann umgesetzt werden über einen Nutzungsverzicht (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen) oder die Erhöhung des Erntealters (flächenhaft / als Baumgruppe / einzelbaumbezogen).
  • Maßnahmen zur Erhöhung von stehendem Totholz: Der Schwerpunkt soll auf der Gestaltung von stehendem Totholz mit mind. mittlerem Brusthöhendurchmesser (35 cm) liegen.
  • Belassen von abgestorbenen Bäumen bei Durchforstungen
  • Belassen von mind. 2 m hohen „Hochstümpfen“ bei Durchforstungen
  • Ringeln des Stamms

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Erhöhung des Erntealters: Bei der Ernte muss gewährleistet sein, dass inzwischen andere Gehölze geeignete Strukturen ausgebildet haben. Solange geeignete Altbäume ein limitierender Faktor sind, dürfen bestehende Altbäume nicht eingeschlagen werden.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Konflikte, die dem Zielzustand u. a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters: kurz- bis mittelfristige Wirksamkeit.
  • Förderung Totholz: Bei einem Ausgangsbestand mit hohem Anteil an Weichhölzern besteht eine Wirkdauer innerhalb von bis zu 5 Jahren, ansonsten von bis zu 10 Jahren.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Erhalt von Alt- und Totholz: Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit / sind bereits vorhanden. Die für den Maßnahmentyp relevanten Ansprüche der Art sind gut bekannt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Der Erhalt von geeigneten, bestehenden Altholz (-gruppen) wird in der Literatur zahlreich vorgeschlagen („Altholzinselprogramm“) (BAUER et al. 2005, HÖLZINGER & KROYMANN 1981, KÜHLKE 1985, WEISS 2005). Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
  • Förderung Totholz: Die benötigten Strukturen stehen mittelfristig bereit. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor und sind mit derzeitigen Methoden nur begrenzt und mit hohem Aufwand (Telemetrie) nachweisbar, da Schwarzspechte große Aktionsräume haben. Die Maßnahme wird vom Typ her (Förderung / Erhalt Totholz) in der Literatur (z. B. BAUER et al. (2005 S. 781), NLWKN (2010) und RUGE & BRETZENDORFER (1981) genannt. Die Maßnahme ist grundsätzlich plausibel. Aufgrund von noch bestehenden Kenntnisdefiziten insbesondere zur Zeitdauer der Zersetzung nach Durchführung der Maßnahme (in Abhängigkeit von Baumart, Dicke, Standort) ist für die Maßnahme ein Monitoring durchzuführen (Kontrolle auf Fortschritt der Zersetzung).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)

2. Anbringen von künstlichen Nisthilfen (Av1.1), Fräsen von Baumhöhlen (Av3.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Schwarzspechte brüten in Baumhöhlen. In der Maßnahme werden bei Mangel an natürlichen Nistmöglichkeiten a) in potenziell geeigneten Höhlenbäumen Baumhöhlen in abwärts gerichteter Bohrung gefräst, b) Nistkästen angebracht.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Siehe Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz
  • Grundsätzlich geeignete Waldbestände mit Mangel an potenziellen Höhlenbäumen

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Als Orientierungswert wird empfohlen, pro Paar mind. 3 Höhlen zu fräsen (Bäume aus der Nutzung zu nehmen) / Kästen anzubringen (mind. 1 Bruthöhle und 2 Schlafhöhlen).
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume, an denen Kästen angebracht werden).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen außerhalb der Brutzeit. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern).
  • Baumhöhlen: ca. alle 3-5 Jahre neu anlegen, da sonst die Höhle aufgrund des Baumwachstums unbrauchbar wird, v. a. in Weichholz.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die künstlichen Baumhöhlen / Nistkästen können auch von anderen Arten bezogen werden (Konkurrenzsituation beachten).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Sofort bzw. innerhalb der nächsten Brutperiode

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Ansprüche der Art sind grundsätzlich gut bekannt (Höhlenmaße).
  • Die Maßnahmen werden in der Literatur für den Schwarzspecht nicht genannt. In den USA werden für den Kokardenspecht Picoides borealis erfolgreich künstliche Höhlen eingesetzt (PASINELLI 2007). Entsprechende Daten für den Schwarzspecht liegen nicht vor. Das Anlegen von Höhlen gehört zum natürlichen Verhaltensrepertoire des Schwarzspechts. Für eine prinzipielle Annahme von künstlichen Baumhöhlen spricht der Aspekt, dass Schwarzspechte bestehende Höhlen auch jahrelang nutzen können, d. h. (auch) auf vorhandene (eigene) Höhlen zurückgreifen. Nachweise von Schwarzspechtbruten in künstlichen Baumhöhlen oder Nistkästen liegen nicht vor.
  • Nach Bewertung im Expertenworkshop (7.11.2011, LANUV Recklinghausen) weist der Maßnahmentyp keine Eignung für den Schwarzspecht auf (auch THOMAS et al. 1979 S. 77 für Spechte allgemein).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: gering

Fazit Eignung: keine

3. Anlage von Höhleninitialen (Av3.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Schwarzspecht bevorzugt zur Höhlenanlage weichholzige Stellen in) Bäumen. In der Maßnahme werden bei Mangel an geeigneten potenziellen Höhlenbäumen gezielt weichholzige Stellen („Höhleninitialen“) angelegt durch Verletzung des Baumes oder Impfung mit holzzersetzenden Pilzen in vorgeschädigten Bäumen. Gesunde Bäume überwallen Stammverletzungen oft schnell.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Siehe Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz
  • Mangel an potenziellen Höhlenbäumen

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Als Orientierungswerte wird pro Paar die Anlage von mind. 20 Höhleninitialen empfohlen.
  • Anlage von Höhleninitialen durch gezielte Verletzung von aus der Nutzung zu nehmenden Bäumen (z. B. Fräsen, Bohren von Höhleninitialen, Impfung mit holzzersetzenden Pilzen). Anlage der Höhleninitialen bevorzugt in durch Kernfäule vorgeschädigten Buchen (s. o.) unterhalb des ersten Astes im astlosen Schaft, Höhe mind. (6) - 8 m (nach BAUER et al. 2005) (zu den weiteren Anforderungen an die Bäume siehe Maßnahme „Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz“.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Höhleninitialen müssen so lange bereit stehen, bis natürlicherweise weichholzige Stellen im vorhandenen Baumbestand entstanden sind.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Kurz- bis mittelfristige Wirksamkeit: BRANDEIS et al. (2002) untersuchten an Douglasien in Oregon verschiedene Methoden zur Förderung von Totholz, darunter auch das „Impfen“ mit holzzersetzenden Pilzen (weiterhin: Abschneiden der Krone, Ringeln, Verwendung von Silviziden). Die Douglasien starben je nach Methode 1-3 Jahre nach Anwendung ab. Zwischen den Methoden gab es 4 Jahre nach Behandlung keine erkennbaren Unterschiede auf die Spechtaktivität (Dryocopus pileatus und Picoides villosus), wesentlicher Faktor für die Nutzung der Spechte war die Zeit, die der Baum bereits abgestorben war. Abschneiden der Krone und Ringeln führten zu erhöhter Nahrungssuche für beide Spechtarten. Brutnachweise gelangen nicht, jedoch waren erste Höhleninitiale erkennbar.
  • Ausgehend von diesen Ergebnissen wird im günstigen Fall eine Wirksamkeit von bis zu 10 Jahren veranschlagt (Weichhölzer mit kürzerer Zeitspanne als Harthölzer).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei Planung und Durchführung durch Art-Experten.
  • Die benötigten Strukturen stehen mittelfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Ansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Der Maßnahmentyp wird in der Literatur für den Schwarzspecht nicht genannt. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird von der Artökologie als grundsätzlich hoch eingeschätzt. Jedoch bestehen hohe Prognoseunsicherheiten bezüglich einer kurzfristigen Wirksamkeit innerhalb von 10 Jahren sowie der Erfolgswahrscheinlichkeit (keine wissenschaftlichen Belege) insbesondere bei Baumarten mit härterem Holz. Weiterhin liegen bisher keine Erfahrungen in Mitteleuropa mit dem Maßnahmentyp vor. Das Angebot von Styropor-Stümpfen in Texas wurde von Picoides pubescens zur Anlage von Schlafhöhlen, nicht jedoch von Bruthöhlen genutzt (CONNER & SAENZ 1996).
  • Nach Bewertung im Expertenworkshop (7.11.2011, LANUV Recklinghausen) besteht lediglich eine geringe Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: gering

4. Strukturierung von Waldbeständen (W2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Wo flächenhaft altes bis sehr altes Laubholz und ein hoher Totholzanteil fehlen, hat Nadelholz für den Schwarzspecht eine besondere Bedeutung als Nahrungshabitat (GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994). Buchen werden meist erst ab der beginnenden Zerfallsphase für die Nahrungssuche attraktiv (SCHUMACHER 2005). Offenbar besitzt Nadelholz (Fichte) jedoch auch bei Vorhandensein von Buchenalt- und –totholz eine besondere Attraktivität (SIKORA 2005, SPÄTH 2009, STEVERDING 2003). In der Maßnahme werden einschichtig ausgeprägte Altersklassenbestände von Koniferen (v. a. Fichte) durch Strukturierungsmaßnahmen in ihrer Eignung erhöht. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes des Schwarzspechts ist eine flächendeckende Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber durch mehrere punktuelle, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Möglichst im Haupt-Aktionsraum der betroffenen Paare.
  • Einschichtiger, dichter, dunkler, struktur- und artenarmer Bestand insbesondere aus Fichte, ferner aus Kiefer oder europ. L.ärche, mit Stubben früherer Durchforstungen am Boden.
  • Der Maßnahmenstandort gewährleistet eine grundsätzliche Stabilität von Fichte, Kiefer oder Lärche (d. h. keine Auenstandorte o. a.).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen.
  • Strukturierung der bisher artenarmen, einschichtigen Bestände durch truppweise Beimischung weiterer heimischer, standortsgemäßer Arten (insbesondere Laubholz inklusive Pionierbaumarten) unter Berücksichtigung ggf. kleinflächig bereits vorhandener (Laubholz-) Bestände. Der Nadelholzanteil (aktuell meist 100 %) soll mittel- bis langfristig zwischen 30 und 60 % liegen.
  • Strukturierung durch hohen Grenzlinienanteil und Wechsel von besonnten Bereichen / Lichtungen (z. B. besonnte Schneisen, kleine Lichtungen), mäßig beschatteten und beschatteten, dunkleren Bereichen. Die Lage der besonnten Bereiche soll sich an den vorhandenen Stubben o. a. Totholzstrukturen (Freistellung) orientieren. Strukturierung der aktuell einheitlichen Altersklassenbestände durch kleinräumiges Nebeneinander verschiedener Alterstufen (Mehrschichtigkeit).
  • Belassen und Freistellen der Baumstubben, insbesondere vom Nadelholz. Möglichst hoher Anteil von mittlerem bis starkem Totholz insbesondere vom Nadelholz, bspw. durch Belassen von Windwurf; bei Pflegemaßnahmen / Durchforstungen Erhalt einiger Stammbereiche bis ca. 2 m über Boden („Hochstubben“).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Sicherung einer (Natur-) Verjüngung der Zielarten
  • Pflegearbeiten zur Sicherstellung sonniger, lichter Strukturen sowie von vorhandenen Ameisenhaufen

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Zu den Ziel-Nadelholz-Baumarten gehören neben der Fichte auch Kiefer und Europ. Lärche. Sofern vorhanden, kann die Douglasie in geringen Anteilen auf der Fläche verbleiben, eine aktive Förderung ist jedoch zu unterlassen, solange Unsicherheiten bezüglich der „Eignung“ für den Schwarzspecht verbleiben (in Anlehnung an BRETZ 2000, HABERMANN 2000).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Durch die Auflichtungsmaßnahmen wird eine Erhöhung in der Eignung als Nahrungshabitat für den Schwarzspecht (verstärkte Besiedlung von Ameisen und anderen holzbewohnenden Insekten) innerhalb von 2-5 Jahren erwartet (in Anlehnung an DOROW 2002, ROLSTAD et al. 1998, VÖLKL 1991). Für das Entstehen eines mehrschichtigen Bestandes bzw. das Auswachsen neu angepflanzter Gehölze ist aufgrund des langsamen Gehölzwachstums ein langfristiger Zeitraum zu veranschlagen (> 10 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen zumindest teilweise kurzfristig bereit (Auflichtungen, Strukturierungen). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor und sind mit derzeitigen Methoden nur begrenzt und mit hohem Aufwand (Telemetrie) nachweisbar, da Schwarzspechte große Aktionsräume haben. Der Maßnahmentyp richtet sich nach den in der Literatur beschriebenen Ansprüchen an die Nahrungshabitate des Schwarzspechts (BLUME 1996,GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1994, MIKUSINSKI 1997, ROLSTAD & ROLSTAD 1998, RUGE & BRETZENDORFER 1981, SIKORA 2005).
  • Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist die Strukturierung von aktuell dichten und dunklen Waldbeständen eine geeignete Maßnahme, um die Habitatqualität für den Schwarzspecht zu erhöhen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

5. Fazit

Für den Schwarzspecht liegen mit Ausnahme des Erhaltes / der Pflege aktuell geeigneter Bestände in den Bruthabitaten keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen vor, während Nahrungshabitate auch kurz- bis mittelfristig aufgewertet werden können. Teilweise ist hierfür ein Monitoring vorzusehen.

Angaben zu Priorisierung:

Nutzungsverzicht / Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen / Förderung von stehendem Totholz: Nutzungsverzicht ist gegenüber Erhöhung des Erntealters zu favorisieren. Ebenso ist ein flächiger Schutz gegenüber dem Schutz von Einzelbäumen zu favorisieren.