Schwarzspecht  (Dryocopus martius (L.))

EU-Code: A236

Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)

1. Bestandserfassung (Ersterhebung)

1.1. Bestandserfassung Brutvögel

1.1.1. Kartiermethode: Revierkartierung

Überwiegend Feststellung der Rufe (Lachstrophe „kwihk-Rufreihe““ sog. Revierruf, Flugruf „krüh-Rufreihe“ und Sitzruf „kliööh“) sowie lautes, lang anhaltendes Trommeln. Beobachtung von Männchen und Weibchen, Verhalten und Richtungsbewegungen für Zuordnung zu Revieren wichtig.

1.1.2. Termine:
  • 1. Anfang März bis Ende März (Trommeln, Rufe).
  • 2. Ende März bis Anfang April (Trommeln, Rufe, Höhlenbau).
  • 3. Mitte April bis Ende April (Trommeln, Rufe, Höhlenbau).
  • (Der Schwarzspecht ist Standvogel mit hoher Ortstreue. Daher können auch Einzelnachweise mit revieranzeigendem Verhalten innerhalb der genannten Zeitspanne als Reviernachweis gelten. Weitere Kontrollen können dann an dieser Stelle entfallen (unter Beachtung des großen Aktionsraumes der Art).)
1.1.3. Günstige Tageszeit:
  • Ab Sonnenaufgang bis Mittag. Nicht bei kleiner 0 °C oder Windstärke grösser 4.
1.1.4. Auswertung der Bestandserfassung:

Wertungsgrenzen: Anfang Februar bis Ende Juni.

  • Brutverdacht:
    • Zweimalige Feststellung von Reviermarkierung im Abstand von mindestens 7 Tagen, eine davon Anfang März bis Ende April.
    • Einmalige Feststellung von Reviermarkierung und Feststellung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, eine davon Anfang März bis Ende April.
    • Einmalige Beobachtung eines Paares.
    • Höhlenbau.
  • Brutnachweis: insbesondere
    • Fütternde Altvögel.
    • Bettelrufende Jungvögel.
    • Junge führende Altvögel im vorher festgestellten Revier.
1.1.5. Hinweise:
  • Reagiert gut auf Klangattrappe, Methode ist zur Revierkartierung aber nicht geeignet, da sich der Nachzieheffekt aufgrund der großen Reviere besonders stark auswirken kann. Klangattrappe aber zur Überprüfung eines Vorkommens sinnvoll, wenn sonst keine Hinweise erbracht werden (bei mehreren Kartierungsgängen fallen in der Regel aber die morgendlichen Patrouillenflüge auf). Auffällige große Höhlen und Spuren der Nahrungssuche (zerhackte morsche Baumstrünke, insektenbefallene und deshalb entrindete Bäume, Einschläge in Baumnester der Rossameise) zeigen das Vorkommen der Art an. Rindenabschilferungen an den Nebenbäumen der Höhlenbäume sind auffällig.
  • Buche und Kiefer sind fast überall Haupthöhlenbaumarten. Höhlen meist an langschäftigen Bäumen unterhalb des untersten Astes. Aufsuchen der Schlafhöhlen immer kurz vor bis kurz nach Sonnenuntergang, dabei Annährung mit lautem Flugruf („krükrükrü“) und in der Nähe der Höhle dann Sitzrufe („kliööh“). Männchen meist ca. 20 Minuten vor Weibchen an der Höhle. Männchen bezieht meist die bessere Höhle, die auch meist die Bruthöhle wird. Auf die im Allgemeinen recht pünktlichen Brutablösungen (morgens zwischen 6 und 7 Uhr bzw. gegen 9 Uhr, abends gegen 19 Uhr) achten.
  • Im Münsterland gibt es sogenannte Requisitenreviere. Das sind teilweise mehr als 1.000 ha große Reviere, in denen sich mehrere Feldgehölze befinden. Keines dieser Gehölze reicht für ein Schwarzspechtpaar aus, doch in der Summe stehen Brut- und Nahrungshabitate in ausreichendem Maße zur Verfügung (Weiss 1998). In solchen Gebieten ist die Revierabgrenzung besonders schwer und gelingt oft nur über die Beobachtung von Schwarzspechten, die von einem zum nächsten Waldgebiet fliegen.
  • Je nach Fragestellung kann eine Höhlenbaumkartierung erforderlich sein (siehe Anhang 6).

1.2. Bestandserfassung Rastvögel

Nicht relevant.

1.3. Bestandserfassung Zugvögel

Nicht relevant.

Literatur

  • Bocca M.; Carisio, L.; Rolando, A. (2007): Habitat use, home ranges and census techniques in the Black Woodpecker Dryocopus martius in the Alps. Ardea 95 (1): 17–29.
  • Muller, Y. (2005): Der Schwarzspecht in den Nord-Vogesen: Bestandsdichte, Brutplätze und Höhlenbäume. In: Holst, S. (Hrsg.): Der Schwarzspecht – Indikator intakter Waldökosysteme? Tagungsband zum 1. Schwarzspechtsymposium der Deutschen Wildtier Stiftung vom 5.-6. November in Saarbrücken. Elbewerkstätten, Hamburg: 95-110.
  • Westermann, K. (2006): Abundanz und Schutz des Schwarzspechtes (Dryocopus martius) im Naturschutzgebiet „Rheinniederung Wyhl-Weisweil“ und in seiner Umgebung. Naturschutz südl. Oberrhein 4: 165-172.
  • Weiss, J. (1998): Die Spechte in Nordrhein-Westfalen.- Charadrius 34: 104-125.