Kiebitz (Vanellus vanellus (L.))
Artenschutzmaßnahmen
- Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland (G2.1, O1.1)
- Entwicklung und Pflege von Habitaten im Acker (O2.1, O2.2)
- Schutz von Gelegen vor Verlusten durch landwirtschaftliche Bearbeitungsgänge oder Viehtritt (Av2.3)
- Entwicklung und Pflege von Habitaten auf Industriebrachen / Kiesgruben (G2.1, O4.4, O5.4)
- Prädatorenmanagement (Av6.1, Av6.2)
- Anlage von Kiebitzinseln (O2.1, O2.2)
- Anlage und Entwicklung von Extensivgrünland auf feuchten u. nassen Standorten (O1.1.2) / Wiedervernässung (G4.3) (Rastvögel)
- Anlage von Flachgewässern / Blänken (G2.1) (Rastvögel)
- Maßnahmen im Acker (O2.1) (Rastvögel)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland (G2.1, O1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Wichtiges Habitat vom Kiebitz ist feuchtes bis nasses, meist extensiv bewirtschaftetes Grünland. In der Maßnahme werden geeignete Grünlandbestände mit offenen zur Brutzeit wasserführenden, an den Ufern spärlich oder kurz bewachsenen Blänken und / oder Tümpeln hergestellt oder optimiert.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Spaziergänger, frei laufende Hunde, Modellflugzeugflieger etc.) zu achten.
- Maßnahmenstandorte mit (weitgehend) freiem Horizont; keine hohen, geschlossenen Vertikalkulissen (große und dichte Baumreihen, Wälder, Siedlungen, große Hofanlagen) und Hochspannungsfreileitungen in der Nähe bis mind. 100 m (s. o.).
- Grünland- oder Ackerstandorte mit mittleren bis nassen Bodenverhältnissen (siehe Artansprüche oben). Bestehende Grünlandstandorte mit Renaturierungsmöglichkeiten sind zu bevorzugen.
- Möglichst nahe zu bestehenden Kiebitzvorkommen (<500 m) innerhalb der lokalen Population. Alternativ können Maßnahmen auch lokal gebündelt werden, da der Erhalt von Kolonien sinnvoller als die Schaffung von Einzelbrutplätzen ist.
- In der Regel werden großflächige Grünlandkomplexe benötigt, da Einzelmaßnahmen für isolierte Paare nur bedingt sinnvoll sind, in der Regel minimal 10 ha Gesamtflächengröße. Das NLKWN (2009, Niedersachsen) empfiehlt für Kiebitz geeignete Gesamt-Maßnahmenräume von idealerweise > 500 ha.
- Optimal ist, wenn zumindest ein Teil der Fläche ganzjährig extensiv mit Rindern beweidet wird, insbesondere wenn diese nicht medikamentös behandelt werden, so dass Kuhfladen von Wirbellosen besiedelt (zersetzt) werden können und dadurch mehr Nahrungsorganismen zur Verfügung stehen.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Brutpaar: Die konkrete Flächengröße der Maßnahme richtet sich nach der lokalen Betroffenheit (Ausgleich mind. 1:1), der Anzahl der betroffenen Paare und den lokalen Bedingungen. Beachtung von ggf. erforderlichen Pufferzonen zur Störungsberuhigung oder Schaffung freier Sichtzonen. Es ist zu prüfen, ob eine Kombination mit der Maßnahme zum Prädationsmanagement (s. u.) erforderlich ist.
- Nach LANUV (2011a) können beim Kiebitz auf einer Fläche von 10 ha 1 bis 2 Paare vorkommen, kleinflächig auch kolonieartige Konzentrationen. FLADE (1994: 555) geht von 1-3 ha Raumbedarf pro Paar aus. MÜLLER et al. (2009: 331, Schweiz) nehmen bei kolonieartigem Vorkommen pro Paar eine Fläche von 0,1 bis 1,5 ha an. Unter Bezug auf die Mindestgröße einer Kiebitzkolonie von 6-12 Paaren entsteht je nach Habitatqualität ein benötigter Raum von 0,6 bis 18 ha. Die Autoren empfehlen für die Schweiz im Optimalfall 10-30 ha, im Minimalfall 5-10 ha für Kiebitzschutzprojekte (ebd. S. 347). Als Mindestgröße pro Brutpaar lässt sich ein Flächenbedarf von 1,5 ha ableiten.
- Im Regelfall keine Düngung und keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Darüber hinaus sind für den Kiebitz speziell folgende Aspekte zu beachten:
- Wassermanagement (immer erforderlich):
- Zur Steigerung der Attraktivität von Grünländern für den Kiebitz ist das Anheben von Grabenwasserständen bzw. die Wiedervernässung der Flächen ein wichtiges Instrument. Grundsätzlich muss der Oberboden innerhalb der Brutzeit zumindest in Teilen der Maßnahmenfläche weich und stocherfähig sein. Im Vorfeld der Umsetzung ist eine genaue Prüfung der Standortverhältnisse notwendig, um die sachgerechten Maßnahmen zur Erhöhung der Bodenfeuchte festlegen zu können (z. B. Rückbau von Drainagen, Anstau von Gräben, Anpassung der Pumpleistung in Bergsenkungsgebieten, „Tieferlegung“ von Flächen im Deichvorland und von anderen trocken gefallenen Flächen, aktive Bewässerung z. B. über Windradpumpen, Anlage von Blänken, LANUV 2011b: 96). Die konkreten Grundwasserstände können nur im Einzelfall festgelegt werden.
- Bei Mineralböden (HÖTKER et al. 2007: 87) Beibehaltung / Wiederherstellung geeigneter Grundwasserstände mit partiellen und zeitlich begrenzten winterlichen Überstauungen (JUNKER et al. 2006, NLWKN 2009). Werden lang andauernde, flächendeckende Überstauungen vorgenommen, so können sich diese in zweierlei Hinsicht negativ auswirken: Erstens wird durch solche Überstauung das Bodenleben abgetötet, was möglicherweise zu einer deutlichen Nahrungsverknappung führt (AUSDEN et al. 2001). Zweitens werden durch die Überstauung auch die Hauptbeutetiere (Feld- und Erdmaus) der meisten im Grünland lebenden Prädatoren getötet, was möglicherweise zu einem stärkeren Prädationsdruck auf die Wiesenvögel führt (JUNKER et al. 2006, vgl. Entwicklung und Pflege von Habitaten auf Industriebrachen / Kiesgruben).
- Bei Feuchtwiesen (Binnenland) auf Standorten mit organischen Böden (Torf) ist die Wirksamkeit von Wasserstandsanhebungen sowohl für Wiesenvögel als auch für Feuchtwiesen-Pflanzengesellschaften aus verschiedenen Gründen eingeschränkt. Insbesondere der winterliche Überstau hat sich nicht immer als vorteilhaft erwiesen. Der Überstau kann zu Einschränkungen der Nahrungsverfügbarkeit der Wiesenvögel und auch der weiteren Pflegemöglichkeiten führen. Problematisch sind möglicherweise vor allem stark wechselnde Feuchtigkeitsbedingungen innerhalb eines Jahres, die die Bildung angepasster Zoozönosen verhindern. Wiesenvogeldichten sind auf Torfböden relativ gering (HÖTKER et al. 2007: 88). Empfehlenswert ist für diese Standorte anstelle von Überstauungen jedoch auch das Einstellen ganzjährig hoher Wasserstände, um die Rückquellung der meist stark degenerierten Torfe zu fördern und die Grundvoraussetzung für die Etablierung feuchtigkeitsliebender Lebensgemeinschaften zu schaffen (ebd.).
- Das NLWKN (2009, Niedersachsen) gibt bzgl. der Grundwasserstände folgende artspezifischen Empfehlungen für den Kiebitz: Winterliche Überstauung (Dezember - März) mit sukzessivem Rückgang zum Frühjahr bis auf 40 cm unter Geländeoberkante, möglichst in Kombination mit größeren langfristig überfluteten Bereichen.
- Erhalt/Schaffung von kleinen offenen Wasserflächen zur Brutzeit (Blänken, Mulden, temporäre Flachgewässer, Gräben etc.: BOSCHERT 1999: 54, EGLINGTON et al. 2008, 2010, NLWKN 2009, NEUMANN 2011). Zur Vermeidung von Verlusten durch Ertrinken sind flache Ufer erforderlich (BOSCHERT 2008: 351, JUNKER et al. 2006, NLWKN 2009), d. h. vorhandene steilwandige Gräben sind im Profil abzuflachen. MÜLLER et al. (2009: 346) empfehlen bei Mulden und Teichen einen Böschungswinkel von max. 1:10. TÜLLINGHOFF (schriftl. Mitt.) empfiehlt einen Böschungswinkel von 1:15 bis 1:20. - An den Blänken sind zur Zurückdrängung von Binsen, Röhrichten und Gehölzen jährliche Pflegeschnitte durchzuführen (BORN et al. 1990: 39, TISCHEW et al. 2002, Expertenkonferenz 2020), Zum Schutz von Gelegen und Jungvögeln erst ab dem 15.8. In Nordirland wurden auf Grünlandflächen aufgewachsene Binsenbüschel zu Beginn des Jahres (Januar - Februar) mit Hilfe eines Freischneiders entfernt, um die Sichtverhältnisse für Bodenbrüter zu optimieren. In der Folge erhöhte sich die Anzahl der erfolgreich brütenden Kiebitze und Rotschenkel (ROBSON & ALLCORN 2006). KIPP (1982) empfiehlt die Anlage von 0,5 ha großen Blänken mit einer Tiefe von maximal 80 cm. Bei maximaler Wasserführung sollte die offene Wasserfläche 0,1-0,5 ha betragen. STÜBING & BAUSCHMANN (2011: 96) empfehlen die Anlage kleiner, flacher Inseln (höher liegende Bereiche) in diesen Stillgewässern um die Attraktivität als Fortpflanzungsstätte stark zu steigern.
- Pflege des Grünlandes (Mahd / Beweidung):
- Grundsätzlich ist in der Regel ein Mosaikmanagement (Schaffung von einem Mosaik aus Wiesen-, Weide- und Mähweidenutzung bei gestaffelten Mähterminen / Beweidungsdichten), bei dem großflächige kurzrasige Bereiche mit (kleineren) höherwüchsigen Flächen abwechseln, sinnvoll, damit Nahrungsflächen und Versteckmöglichkeiten nahe beieinander liegen (NLWKN 2009, BORN et al. 1990: 40, MÜLLER et al. 2009: 346, LANUV 2011a: 94 f.). Dies gilt insbesondere dann, wenn auf einer Fläche neben den Ansprüchen des Kiebitzes auch die weiterer Arten erfüllt werden sollen. Die höherwüchsigen Flächen dürfen jedoch nicht das Prädationsrisiko erhöhen (Säume als Rückzugsräume für Bodenprädatoren, vgl. Prädationsmanagement). Das LANUV (2011a) empfiehlt folgende artspezifischen Pflegetermine für den Kiebitz: kein Walzen nach dem 15.3., Grünlandmahd erst ab 15.6.; geringer Viehbesatz (max. 0,6 Rinder/ha) bis 15.6. Nach TÜLLINGHOFF (schriftl. Mitt.) sollte ohne Monitoring keine Mahd vor dem 1.7. zugelassen werden, um keine Küken zu gefährden.
- Die konkrete Nutzungsintensität ist an die lokalen Bedingungen - insbesondere die Wüchsigkeit des Standortes - und die artspezifischen Ansprüche an die Vegetation (s. o.) anzupassen. Einerseits soll die Pflege nicht so intensiv sein, dass Verluste durch Mahd oder Beweidung (Tritt) auftreten. Andererseits kann eine zu extensive Nutzung zu einem erhöhten Vegetationswachstum führen, was insbesondere für den Kiebitz als auf kurzrasige Strukturen angewiesene Art negativ ist (z. B. KÖSTER & BRUNS 2003, PEGEL 2002). Dies kann v. a. bei Flächen auftreten, die vorher als Intensivgrünland stark gedüngt wurden und somit eine hohe Wüchsigkeit aufweisen. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob vor der eigentlichen Nutzung als Extensiv-Grünland eine Phase mit erhöhten Pflegeschnitten / Beweidung erforderlich ist, um die Nährstoffe / die Wüchsigkeit der Fläche zu reduzieren.
- Wenn nachweislich in einer konkreten Fläche keine Kiebitze (o. a. Wiesenbrüter) vorhanden sind, kann auch eine frühere Mahd erfolgen. Ein solches Konzept verlangt allerdings einen höheren Betreuungsaufwand (JUNKER et al. 2006).
- Die Beweidungsintensität ist so zu regulieren, dass ein Teil der Weidefläche nie vollständig abgefressen wird, so dass neben kurzrasigen Nahrungsflächen auch höherwüchsige Versteckmöglichkeiten vorhanden sind (MÜLLER et al. 2009: 345). Eine hohe Beweidungsintensität kann zu starken Gelegeverlusten durch Tritt führen (DÜTTMANN et al. 2006, MÜLLER et al. 2009). Diese Verluste können durch eine Reduzierung der Weideviehdichte minimiert werden. Dabei verursachen z. B. Pferde höhere Verlustraten als Milchkühe (JUNKER et al. 2006), ebenso verursachen Jungrinder bei gleicher Dichte höhere Verlustraten als Milchkühe (BEINTEMA & MÜSKENS 1987). Die Verwendung von Großvieheinheiten (GVE) bei der Festsetzung von Weideviehdichten in Wiesenvogelgebieten wird deshalb den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht gerecht (JUNKER et al. 2006). Die Weideviehdichte muss den Gegebenheiten vor Ort angepasst sein. Nach SHRUBB (2007, zit. bei MÜLLER et al. 2009: 343) verursacht eine Dichte von einem Weidetier/ha wenig Probleme. Er empfiehlt, weniger Jungtiere und dafür mehr Alttiere einzusetzen, jedoch keine Schafe, da Kiebitze diese im Unterschied zu Rindern nicht vom Nest fernhalten können. Überstaute und sehr nasse Flächen sollten zur Brutzeit nicht beweidet werden, da sich am Rand dieser Bereiche sehr oft die Nester von Kiebitzen, Uferschnepfen und Brachvögeln befinden (TÜLLINGHOFF schriftl. Mitt.). STÜBING & BAUSCHMANN (2011: 95) beschreiben den positiven Effekt von Rinderbeweidung auf den Kiebitzbrutbestand als Folge des entstehenden Mosaiks aus teilweise bewachsenen Flachwasser- und Schlammflächen und kurzrasigem Weidegrünland.
- Düngung:
- Falls Flächen so mager werden, dass das Nahrungsangebot an Kleintieren für die Wiesenvögel abnimmt, ist eine mäßige Düngung, idealerweise als P-/ K - Düngung zu erwägen (NLWKN 2009).
- Die Art des Düngers scheint Einfluss auf das Ansiedlungsverhalten von Kiebitzen zu nehmen. So führte in der Stollhammer Wisch die Frühjahrsdüngung mit Stallmist mehrfach in der Folge zu Ansiedlungen von Kiebitzen (und Uferschnepfen, JUNKER et al. 2006). Um die Diskrepanz zwischen Verzicht auf Düngung (um niedrige Vegetationsstrukturen zu schaffen) und Durchführung von (Festmist-) Düngung (um das Angebot von Kleintieren als Nahrungsangebot auszugleichen, können ggf. in der gesamten Maßnahmenfläche die einzelnen Parzellen unterschiedlich gedüngt werden (BEHRENS et al. 2007).
- Maschinelle Flächenbearbeitungen können (insbesondere auf konventionell bewirtschaftetem Grünland) z. T. starke Verlustraten hervorrufen. Eine große Gefahr geht vor allem vom Schleppen / Walzen aber auch von der Gülledüngung im zeitigen Frühjahr aus, was im Extremfall zur Zerstörung aller Erstgelege führen kann. Deshalb sollte die landwirtschaftliche Frühjahrsbearbeitung der Flächen auf die Zeit vor der Legeperiode der Wiesenvögel, ab 15.03., beschränkt sein. Alternativ können Wiesenvogelgelege auch markiert und bei der Flächenbearbeitung ausgespart werden (vgl. Schutz von Gelegen vor Verlusten durch landwirtschaftliche Bearbeitungsgänge oder Viehtritt, JUNKER et al. 2006). Flächenhafte Mahd soll erst nach Flüggewerden der Jungen (Ausnahme: Mosaikmahd mit kurzrasigen Streifen / Parzellen) sowie zeitlich gestaffelt stattfinden (vgl. STÜBING & BAUSCHMANN (2011: 95)).
- MÜLLER et al. (2009: 345, Schweiz) schlagen bei sehr wüchsigen Standorten als Alternative zu länger dauernden Ausmagerungsphasen das Abschieben von nährstoffreichem Oberboden vor, wodurch gleichzeitig auch ein Mikrorelief mit flachen überstauten Senken geschaffen werden kann. Die Maßnahme wurde in der Schweiz bereits mehrfach erfolgreich für den Kiebitz umgesetzt (ebd. 336f.). Teilweise wird auch oder zusätzlich ein Pflügen des Oberbodens zur Schaffung kurzrasiger Bereiche empfohlen.
- In der Reussebene wurde jährlich ein Bereich von 50 x 80 m im Februar vor Ankunft der Kiebitze gepflügt und geeggt, der von 1-2 Kiebitzpaaren angenommen wurde. SQUIRES & ALLCORN (2006) konnten die Ansiedlung von Kiebitzen (und Rotschenkeln) auf Grünland durch stellenweises zweijährliches Umpflügen (chisel ploughing) zur Schaffung von kleinen Erhebungen und Rasenstücken erhöhen (in Kombination mit Hebung des Grundwasserstandes und Beweidung durch Schafe und Rinder). Ähnlich zeigte sich bei WILSON (2005) ein positiver Effekt u. a. auf den Kiebitz durch Abschieben der Vegetation von Kalksteinbänken (limestone slag banks).
- Ggf. Rodung von Gehölzen, insbesondere wenn diese eine Sichtbarriere und / oder Rückzugsraum, Ansitzwarten für Prädatoren darstellen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Das Maßnahmenpaket erfordert eine umfassende (Standorts-) Planung, Betreuung und Pflege bezüglich der Wasserstände, der Offenhaltung durch Mahd / Beweidung und des (gelegentlichen) Entfernens von Gehölzaufwuchs.
Weitere zu beachtende Faktoren
- V. a. bei Betroffenheit mehrerer Wiesenlimikolen-Arten sind großflächige Maßnahmenflächen >100 ha sinnvoll, um durch ein Mosaikmanagement bezüglich Bodenfeuchte, Wasserstand, Vegetationshöhen und -dichten den graduell unterschiedlichen Ansprüchen zwischen den Arten und auch innerhalb einer Art zu genügen. Die höherwüchsigen Flächen dürfen jedoch nicht das Prädationsrisiko erhöhen (Säume als Rückzugsräume für Bodenprädatoren, vgl. Prädationsmanagement).
- Kiebitzjunge bevorzugen kürzere Vegetation als Uferschnepfenjunge, da diese längere Beine haben (JUNKER et al. 2006, OOSTERVELD et al. 2011, PEGEL 2002), Kiebitze suchen für Nachgelege und Kükenaufzucht früh gemähte Flächen auf (JUNKER et al. 2006). Im Münsterland suchen Kiebitze, insbesondere in trockenen Jahren, natürliche oder angelegte Senken (Blänken) zur Anlage ihrer Nester und zur Kükenaufzucht auf (TÜLLINGHOFF schriftl. Mitt.). Jungvögel von Uferschnepfe und Brachvogel können in den ersten Lebenswochen nicht stochern und sind somit auf blütenreiche (insektenreiche) Bestände angewiesen (BEHRENS et al. 2007), wobei die Küken der Uferschnepfe insektenreiche Nahrungsflächen mit mittlerer Vegetationshöhe von 15-25 cm präferieren, die Altvögel eher regenwurmreiche und kurzrasige Bereiche (STRUWE-JUHL 1999). Brut- und Rückzugsflächen der Alt-Brachvögel haben eine höhere Vegetation als die der Jungen (Staatliche Vogelschutzwarte Hessen, RLP, Saarland 1987), die Bekassine braucht „weicheren“ Boden zum Stochern (AUSDEN et al. 2001).
- Mögliche Konflikte zum botanischen Feuchtwiesenschutz.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahmen (-pakete) können - bei vorhandener Grundeignung der Fläche - bereits im ersten Jahr erfolgreich sein (z. B. HANDKE 2004 zit. bei HABERREITER & DENNER 2006, hessischer Oberrhein; MÜLLER et al. 2009: 341 Fraubrunnenmoos, Schweiz). Z. B. sind Kiebitze nicht auf das Vorhandensein einer bestimmten Pflanzengesellschaft angewiesen und können auch kurzfristig Äcker besiedeln. BOSCHERT (1999: 53, Renchniederung in der Oberrheinebene) berichtet von der Anlage einer Flutmulde im Grünland. Im Jahr nach der Anlage der Flutmulde hatte sich der Kiebitzbestand von vorher regelmäßig 3-4 Paaren auf 7-8 Paare verdoppelt. Auch HÖTKER et al. (2007: 5) weisen darauf hin, dass sich positive Auswirkungen von Maßnahmen auf die Wiesenvogelbestände v. a. in den Jahren nach der Umsetzung zeigten (danach teilweise nicht mehr aufgrund suboptimaler Folgeentwicklung). STEINER & TRAUTNER (in TRAUTNER 2020: 199-203) berichten über ein sehr erfolgreiches Projekt in Baden-Württemberg, bei dem eine Wiederansiedlung des Kiebitzes mit zunächst 2-3 Paaren (2011-2013) und einem Anstieg auf 15 Paare (2019) gelang (erste Maßnahmen 2009). Der Reproduktionserfolg war in allen Jahren gut. Das Maßnahmenpaket auf der schließlich 17 ha großen Fläche war sehr umfangreich: Anlage von Blänken, Schaffung von Rohbodenstellen, Gehölzrodung, Schilfmahd, Extensivbeweidung, Prädatorenabwehr mittels Elektrozaun, Besucherlenkung. Während des gesamten Zeitraums wurde ein intensives Monitoring durchgeführt und Fehlentwicklungen nachjustiert.
- Aufgrund der meist hohen Reviertreue, um den Vögeln eine Raumerkundung / Eingewöhnung zu ermöglichen und um eine Etablierung der Vegetation zu erreichen, ist jedoch im Regelfall eine Vorlaufzeit von mind. 2 Jahren zu veranschlagen. Dies hängt auch davon ab, wie schnell sich ein erhöhter Grundwasserstand einstellen kann.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche des Kiebitzes sind gut bekannt. Positive Wirkungen der Maßnahmenpakete zur Habitatgestaltung im Grünland sind zahlreich belegt (z. B. HANDKE 1995; HIELSCHER 1999, JUNKER et al. 2006: MÜLLER 1989; MÜLLER et al. 2009: 333; NEUMANN 2011, PEGEL 2002, STEINER & TRAUTNER In TRAUTNER 2020, STÜBING & BAUSCHMANN 2011, TESCH 2006), wobei sich aber teilweise eine Überlagerung durch ungünstige Faktoren wie Prädation zeigte (vgl. Prädationsmanagement). Die Erfolgswahrscheinlichkeit ist aufgrund der umfassenden Untersuchungen dennoch als hoch zu bezeichnen (auch RUNGE et al. 2010: 120), wobei die Flächenauswahl den entscheidenden Faktor darstellt.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
2. Entwicklung und Pflege von Habitaten im Acker (O2.1, O2.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Kiebitze brüten seit mehreren Jahrzehnten regelmäßig auch auf Äckern. Gefährdungen ergeben sich durch den Verlust von Brutflächen infolge von Änderungen im Anbauverhalten, durch hohe Gelegeverluste infolge maschineller Bearbeitung insbesondere der Maisflächen sowie durch Nahrungsarmut in den ausgedehnten, strukturarmen, intensiv genutzten Ackerflächen (HEGEMANN et al. 2008). In der Maßnahme werden speziell auf den Kiebitz angepasste Maßnahmen auf Ackerflächen beschrieben.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Siehe Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland.
- Betroffene Kiebitzvorkommen auf Acker, kein Umbruch von Grünland in Acker für die Maßnahmen.
- Möglichst nahe zu bestehenden Kiebitzvorkommen (<500 m) innerhalb der lokalen Population. Alternativ können Maßnahmen auch lokal gebündelt werden, da der Erhalt von Kolonien sinnvoller als die Schaffung von Einzelbrutplätzen ist.
- Begünstigend für den Erfolg der Maßnahme ist die direkte Nachbarschaft zu Viehweiden, wohin die Kiebitze ihre Jungen führen können (LANUV 2011b: 95, ansonsten kann es bei Austrocknung der Ackerböden zu einem Nahrungsmangel für die Küken kommen, SCHIFFERLI et al. 2009: 324). Für die „kiebitzorientierte“ Bewirtschaftung sollten möglichst feuchte oder nasse Äcker (bzw. feuchte Teilflächen, Fehlstellen in Äckern) genutzt werden, diese sind ohnehin schwieriger und oft erst später im Jahr nutzbar und darüber hinaus für die Kiebitze besonders attraktiv (PUCHTA et al. 2009: 293, RÜCKRIEM et al. 2009: 147, STÜBING & BAUSCHMANN 2011: 69).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Brutpaar: Siehe Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland.
- Nach den Angeboten des Vertragsnaturschutzes NRW (LANUV 2018 a. 16f. bzw. THIELE 2009 für ausgewählte Kreise, Einbindung der Biologischen Stationen / ornithologischen Verbände in die Flächenauswahl erforderlich) sind zum Schutz brütender Kiebitze folgende Maßnahmenkombinationen einzeln oder kombiniert anzuwenden:
- Brache/Schwarzbrache mit einmaligem Umbruch außerhalb der Brutzeit (vgl Maßnahme 3).
- Brache aus Maisstoppeln, auf denen über den Winter eine niedrige Krautflur wachsen konnte.
- In Anlehnung an die Untersuchungen von ILLNER (2007) im Kreis Soest sollen Ackerstreifen mind. 10 m breit sein und insgesamt eine Fläche von mind. 0,5 ha aufweisen. HEGEMANN et al. (2008) empfehlen die Anlage von kraut- und insektenreichen Schutzstreifen zur Verbesserung der Nahrungssituation und als Rückzugsraum. Bei der Ansaat z. B. von Buntbrachen darf die Saatgutmischung nicht zu hoch und dicht aufwachsen, sondern muss eine niedrigwüchsige bis lockere Vegetation gewährleisten (MÜLLER et al. 2009:336, Schweiz).
- Erhalt/Schaffung von kleinen offenen Wasserflächen zur Brutzeit (Blänken, Mulden, temporäre Flachgewässer, Gräben etc., PUCHTA et al. 2009: 294), v.a. aufgrund des höheren Feuchtigkeitsbedarf der Jungvögel (STÜBING & BAUSCHMANN (2011: 69) sind immer erforderlich. Zur Vermeidung von Verlusten sind flache Ufer erforderlich (JUNKER et al. 2006), d. h. vorhandene steilwandige Gräben sind im Profil abzuflachen. MÜLLER et al. (2009: 346) empfehlen bei Mulden und Teichen einen Böschungswinkel von max. 1:10, TÜLLINGHOFF (schriftl. Mitt.) empfiehlt einen Böschungswinkel von 1:15 bis 1:20 (vgl. auch Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland).
- Keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf den Maßnahmenflächen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Jährliche Pflege nach den o. g. Vorschriften. Die Lage der Fläche kann dabei im engen Verbund rotieren, wobei alle dafür vorgesehenen Flächen vorab festzulegen sind.
- Nach Bedarf Entfernen von Gehölzen.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Spritzen der Kulturen mit großen Maschinen wird von den Brutvögeln toleriert, Gelegeverluste sind selten. Mechanische Unkrautbekämpfung kann dagegen zu hohen Nestverlusten führen (KRAGTEN & DE SNOO 2007, zit. bei PUCHTA et al. 2009 s. 294).
- Bei CHAMBERLAIN et al. (2009) zeigte sich eine fördernde Wirkung von blanken Bodenstellen in den Äckern auf die Annahme durch Kiebitze.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahme ist mit Anlage der jeweiligen Kultur bzw. innerhalb der nächsten Brutsaison wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche des Kiebitzes auf Äckern sind gut bekannt. Ackergebiete lassen sich „kiebitzorientiert“ bewirtschaften, wenn den Kiebitzen während der Brut- und Aufzuchtzeit bewirtschaftungsfreie Brachflächen angeboten werden. Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist das Vorkommen von Fehlstellen, vegetationsarmen, feuchten Stellen aufgrund von Druckwasser etc., die die Jungvögel ebenso wie benachbarte Viehweiden und Weiden aufsuchen können (vgl. STÜBING & BAUSCHMANN 2011: 38 und 56) sowie das Vorhandensein von Wasserstellen (Expertenkonferenz 2020).
- (Positive Effekte von Extensivierungsmaßnahmen im Acker beschreiben auch CHAMBERLAIN et al. (2009), EYLERT & LANGE (2006), ILLNER (2008), SCHIFFERLI et al. 2009 und SHELDON et al. (2007). Die Maßnahmen werden auch von SUDMANN et al. (2014) empfohlen.
- Um langfristig wirksam zu sein, bedürfen alle Maßnahmen im Ackerland einer auf den konkreten Fall abgestimmten sorgfältigen Auswahl geeigneter Flächen, in die Landschaftsstrukturen und konkrete Vorkommen eingehen. Gleiches gilt für die Auswahl und Kombination der Maßnahmen und die langfristige Qualitätssicherung der Umsetzung (Pflege zur Initiierung früher Sukzessionsstadien, Rotation, Fruchtfolge, Auftreten von Problemunkräutern etc.). Daher ist ein Monitoring unter Einbeziehung der Landwirte erforderlich.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
3. Schutz von Gelegen vor Verlusten durch landwirtschaftliche Bearbeitungsgänge oder Viehtritt (Av2.3)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Als flankierende Maßnahme zur Habitatentwicklung (Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland) und zum Schutz vor landwirtschaftlicher Bearbeitung oder Viehtritt werden Nester mit Gelegen zunächst lokalisiert, dann durch Markierungen geschützt (vgl. NABU 2018).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Vorkommen der Zielart mit lokalisiertem Gelege auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Beispiel Programm „Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zur Qualifizierung für Naturschutzmaßnahmen“ in Niedersachsen (MELTER et al. 2009):
- Nestersuche: Auf Grünland und Acker werden die Nester von Wiesenlimikolen durch Gebietsbetreuer markiert und im Abstand von 3-5 m mit Stöcken markiert.
- Gelegeschutz: Umfahren und Aussparen der Nester bei den Bewirtschaftungsschritten. Auf Acker ist ein kleinräumiges Umsetzen von Gelegen möglich. Bei hoher Gelegedichte kommen auch flächenhafte Maßnahmen (Aussetzen einzelner Bearbeitungsgänge, verzögerte Mahd) in Betracht.
- Gelegeschutz: Verzicht auf Schleppen und Walzen nach dem 15. März („Frühjahrsruhe“).
- Kükenschutz: Vorsichtiges, langsames Mähen von innen nach außen und Begrenzung der Mähgeschwindigkeit auf max. 8 km / h bei einer Mähwerksbreite von max. 3 m.
- Beispiel Kiebitzschutzprojekt im Schweizer Wauwilermoos (SCHIFFERLI et al. 2009): Es wurden zunächst die Nester lokalisiert, in einer Distanz von 2 m beidseitig mit Stäben markiert und den Landwirten gemeldet. In einer ersten Phase des Projektes wurden beim Pflügen, Eggen und bei der Ansaat etwa 2 x 3 m große Flächen um das Nest ausgespart. In der zweiten Phase wurden die Nester bei den landwirtschaftlichen Arbeiten entfernt und nach Abschluss des Maschineneinsatzes wieder am alten Ort platziert. Beim Ausbringen von Pestiziden, Gülle oder Kunstdünger wurden die Nester mit Plastikeimern abgedeckt (bei CEF-Maßnahmen ist grundsätzlich auf Düngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verzichten). Zum Schutz vor Prädation wurden die Felder mit Kiebitzbrutpaaren auch großflächig eingezäunt (s. u.).
- Bei Beweidung ist eine Viehdichte von maximal 0,6 Rindern/ha einzuhalten. STÜBING & BAUSCHMANN (2011: 57) können den Einsatz von Gelegeschutzkörben aufgrund der individuell von ihnen ausgehenden Scheuchwirkung, sowie aufgrund zeitnah erfolgter Gelegeverluste durch Prädation nicht empfehlen. Ähnliche Erfahrungen wurden auch in NRW gemacht (Expertenkonferenz 2020). Gelegeschutz im Grünland oder auf stark beweideten Flächen soll mit Elektrozäunung verbunden werden (siehe Maßnahme: Prädationsmanagement).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Dauerhafte Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit der Einrichtung täglich bis wöchentlich zwischen Eiablage und Schlupf der Jungen.
- Wiederholung jährlich zur Brutzeit.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Hoher Bearbeitungs- und Betreuungsaufwand.
- Bei kleinräumiger Aussparung der Nestumgebung darf die umgebende Fläche aufgrund von mangelnder Deckung für die Jungvögel nicht negativ beeinflusst werden.
- Nach ROßKAMP (2005: 82) haben „langjährige Erfahrungen“ gezeigt, dass die Nestermarkierung keine Signalfunktion für Prädatoren hat (diese Erfahrungen wurden auch in NRW gemacht (Expertenkonferenz 2020). Der Einsatz von Wildkameras an Bodenbrütergelegen im Kreis Steinfurt hat zudem gezeigt, dass Beutegreifer die Flächen systematisch abgesucht und ganze Kolonien geplündert haben, und nicht den Spuren der Nestschützer gefolgt sind (TÜLLINGHOFF schriftl. Mitt.).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Maßnahme ist unmittelbar umsetzbar und sofort wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Der Erfolg von individuellem Gelegeschutz vor landwirtschaftlichen Tätigkeiten ist zahlreich belegt (HÖNISCH & MELTER 2009, HÖTKER et al. 2007: 5, JUNKER et al. 2006, KRAGTEN et al. 2008, MELTER et al. 2009, RUNGE et al. 2010: A123, SCHIFFERLI et al. 2009, THIEN & THIENEL 2008). Die „Erfolge“ können jedoch durch hohe Prädationsraten überlagert werden (BOSCHERT 2008, KRAGTEN et al. 2008, THIEN & THIENEL 2008). Der Einsatz von Gelegeschutzkörben als Teilmaßnahme wird jedoch nicht empfohlen (STÜBING & BAUSCHMANN 2011: 57) und ist damit als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme nicht geeignet.
- Von einer Wirksamkeit der Maßnahme (Gelegeschutzkörbe sind nicht geeignet) ist daher auszugehen. Die Maßnahme soll aber nur temporär (nicht dauerhaft) und nur flankierend zur Habitatgestaltung im Grünland (Maßnahme 1) erfolgen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch (Gelegeschutzkörbe sind nicht geeignet)
4. Entwicklung und Pflege von Habitaten auf Industriebrachen / Kiesgruben (G2.1, O4.4, O5.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Der Kiebitz kann lokal auch auf lückigen Ruderalflächen, Industriebrachen etc. vorkommen, soweit seine allgemeinen Habitatansprüche erfüllt sind (z. B. KAMP et al. 2015, KOOIKER 2000, SCHMITZ in GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013, STREICHER 2000, STÜBING & BAUSCHMANN 2011). Bei Betroffenheit von auf solchen Standorten vorkommenden Kiebitzen werden ähnliche Flächen, die jedoch aktuell für den Kiebitz z. B. aufgrund zu starken Vegetationsbewuchses suboptimal ausgeprägt sind, in ihrer Eignung optimiert.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Siehe Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland.
- Betroffene Kiebitzpaare auf Ruderalflächen oder Industriebrachen.
- Möglichst nahe zu bestehenden Vorkommen (<500 m) innerhalb der lokalen Population). Alternativ können Maßnahmen auch lokal gebündelt werden, da der Erhalt von Kolonien sinnvoller als die Schaffung von Einzelbrutplätzen ist.
- Vorhandene, in ihrer Eignung für den Kiebitz (Habitatansprüche s. o.) aufwertungsfähige Ruderalstandorte wie z. B. Industriebrachen oder Abbaugelände wie Kiesgruben (keine Neuanlage von Ruderalflächen, keine Zerstörung anderweitig naturschutzfachlich wertvoller Biotope).
- Die Bodenverhältnisse sollen eine möglichst langfristige Offenhaltung gewährleisten (z. B. durch Nährstoffarmut und / oder Grund- oder Stauwasser) und eine möglichst geringe Belastung mit Bioziden o. a. Giften aufweisen.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung.
- Schaffung übersichtlicher, nur spärlich bewachsener Flächen und einer lückigen, überwiegend kurzrasigen Vegetation durch Entfernung von Gehölzen, Zurückdrängen einer hohen und dichten Krautschicht, Abschieben des Oberbodens o. a.
- Erhalt oder Anlage von während der Brutzeit wasserführenden Flachgewässern (Blänken, vgl. Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland), die die Kiebitze zum Trinken oder Baden aufsuchen können. Die Küken benutzen gerne die Ränder von kleinen Teichen, Tümpeln und Gräben, aber auch trocken gefallene Ackerpfützen und feuchte Schlammflächen, weil hier das Nahrungsangebot höher ist als auf den trockenen Parzellen (KOOIKER 2000: 340).
- Eine Bepflanzung der Standorte ist im Regelfall nicht notwendig (sondern eher kontraproduktiv).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Maßnahmenfläche ist bis auf spärlichen Bewuchs durch krautige Pflanzen offen zu halten. Die Pflegemaßnahmen sollen außerhalb der Brutzeit stattfinden.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahmen zur Herstellung offener Flächen sind im Regelfall kurzfristig nach Umsetzung bzw. innerhalb der nächsten Brutsaison wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt: Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Die Maßnahme wird in der Literatur nicht genannt, ist jedoch von der Artökologie her plausibel. STÜBING & BAUSCHMANN (2011) nennen ein reiches Angebot von Ruderalflächen als allgemeine Maßnahme des Habitatschutzes für den Kiebitz. Ansiedlungen von Kiebitzen in Abgrabungsbereichen sind bekannt (SCHMITZ in GRÜNEBERG & SUDMANN et al. 2013).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
5. Prädatorenmanagement (Av6.1, Av6.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Der Einfluss von Prädatoren auf bodenbrütende Wiesenvögel wird zumindest lokal als wesentliche Rückgangsursache angesehen (umfassende Übersichten in LANGGEMACH & BELLEBAUM 2005; weiter z. B. JUNKER et al. 2006, RUNGE et al. 2010: A120). Hohe Prädationsraten können anderweitige Habitataufwertungen überlagern (z. B. BAUSCHMANN 2011, BIO Consult 2010, GRIMM 2005, FLETCHER et al. 2010, PUCHTA et al. 2009). In der Regel sind nachtaktive Raubsäugetiere für die Prädation verantwortlich (v. a. Rotfuchs und Wildschwein; weiterhin: Waschbär, Marderhund, Mink), aber auch Nagetiere und Vögel können in unterschiedlichem Maße als Prädatoren auftreten (z. B. Greifvögel, Rabenvögel, Möwen, Graureiher; LANGGEMACH & BELLEBAUM 2005, HÖTKER et al. 2007: 73f; SIEFKE et al. 2010, THYEN & EXO 2004.). Indirekte Wirkung können auch Kleinnager über ihre Bestandszyklen entfalten, da sie bei hohem Bestand viele Prädatoren in das Brutgebiet locken oder bei niedrigem Bestand Beutegreifer vermehrt auf Eier als Nahrungsressource drängen (SCHRÖPFER & DÜTTMANN 2010).
Die Maßnahme kann als aktive (Jagd, Av 6.1) und passive Maßnahme (Auszäunung, Av 6.2) durchgeführt werden, die unterschiedlich geeignet sind. Ein Prädationsmanagement empfiehlt sich als ergänzende Maßnahme, wenn bekannt ist, welcher Prädator einen starken Einfluss auf die Zielart hat und wie dieser verhindert werden kann.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Zur grundsätzlichen Eignung (Offenheit u. a.) siehe Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland.
- Im Bereich der Flächen sind hohe Prädationsraten nachgewiesen worden und es ist bekannt, welcher Prädator einen starken Einfluss auf den Kiebitz hat.
- Ein aktives Prädationsmanagement ist so großflächig zu betreiben, dass alle nahen „Quellhabitate“ von Prädatoren außerhalb der Maßnahmenflächen (z. B. keine stark kleinparzellierte Struktur mit hohen Randeffekten: MACDONALD & BOLTON 2008, PUCHTA et al. 2009) einzubeziehen sind. Ideal sind Standorte, bei denen die Zuwanderung von Randflächen reduziert ist (z. B. Inseln, Halbinseln), die in NRW aber kaum vorhanden sind.
- Bspw. konnte im Seebachtal (Schweiz) trotz Elektrozaun nur ein geringer Bruterfolg festgestellt werden. Als Ursache wird eine hohe Prädationsrate vermutet (die Fläche lag nahe einem Waldbereich, MÜLLER et al. 2009: 341). Die Autoren folgerten, dass kleinere Flächen im Umfeld von Waldbereichen offenbar nicht von Elektrozäunen profitieren, da sich kleine Kiebitzkolonien nicht gegenüber (Luft-) Prädatoren erfolgreich wehren können.
- KÖSTER et al. (2001: 128) vermuten, dass die hohe Prädationsrate beim Kiebitz im NSG „Alte-Sorge-Schleife“ (Schleswig-Holstein) in hohen Randeffekten begründet ist: Das Feuchtgrünland des NSG wird von Intensivgrünland und feuchten Moorflächen umgeben. Bei sehr feuchten Bedingungen wurde das NSG möglicherweise von Erdmäusen vom Moor her besiedelt, in trockeneren Jahren von Feldmäusen aus dem Intensivgrünland. So stehen im NSG ständig Kleinnager als Nahrungsquelle für Prädatoren zur Verfügung, aber nur in einem so geringen Ausmaß, dass diese sich nicht ausschließlich von ihnen ernähren können. Auch EXO (2008) fand beim Rotschenkel im Jadebusen eine lokale Variation der Prädationsrate, die er auf die unterschiedliche Erreichbarkeit für Prädatoren zurückgeführt (Nähe von Deichen mit angrenzenden Baum- und Buschreihen).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Aktives Prädationsmanagement ist Bejagung / Tötung der Prädatoren durch erfahrene Berufsjäger, z. B. durch Verwendung von Kunstbauten oder Jungfuchsbejagung beim Rotfuchs, Bejagung von Altfüchsen im Spätwinter (Mitte Januar bis Ende Februar). Die Verwendung von Giften ist zwar wirksam, aber aus rechtlichen Gründen problematisch (LANGGEMACH & BELLEBAUM 2005: 281). Insgesamt ist es ungewiss, ob bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland der Jagddruck so hoch sein kann, dass er sich langfristig positiv auf den Reproduktionserfolg auswirken kann (Expertenkonferenz 2020).
- Passives Prädationsmanagement hält Bodenprädatoren mittels Elektrozäunen vom Nest oder den Nahrungshabitaten ab und vermindert dadurch die Prädation auf Gelege und Küken (RICKENBACH et al. 2011, SMITH et al. 2011). Nach BOSCHERT (2008) ist es für den Maßnahmenerfolg wichtig, dass die Zäune aus mehreren quer verlaufenden und Strom führenden sowie senkrechten und nicht Strom führenden Litzen bestehen und eine Maschenweite von max. 15 x 15 cm aufweisen. Aber auch Zäune mit wenigen, horizontal verlaufenden und Strom führenden Litzen wurden am Niederrhein erfolgreich eingesetzt (z. B. KUHNIGK schriftl. Mitt.). Idealerweise wird ein möglichst großer Raum um das Nest eingezäunt, um den nestflüchtenden Jungtieren möglichst lange einen Schutz vor Prädatoren zu geben. Beim Kiebitz sind i. d. R. großflächigere Einzäunungen um die gesamte Kolonie notwendig.
- Passives Prädationsmanagement durch habitatsteuernde Maßnahmen:
- Reduzierung von Gehölzen und höherwüchsigen Krautbeständen, die von Greifvögeln, Rabenvögeln, Säugetieren o. a. als Sitzwarten / Rückzugsräume genutzt werden können (JUNKER et al. 2006).
- Rückbau von Strukturen, die dem Rotfuchs als Behausung bzw. Tagesversteck dienen könnten (z. B. leerstehende Gebäude, JUNKER et al. 2006).
- Großflächige Wiedervernässung mit dem Ziel, das Angebot an Kleinnagern als Nahrungsgrundlage für den Rotfuchs zu verringern. Die Wirksamkeit winterlicher Überstaumaßnahmen konnte in einigen Fällen gezeigt werden. Allerdings können die Überstauungen auch lediglich zu einer Verschiebung des Prädatorenspektrums (Fuchs zu Iltis und Mink) führen und sich negativ auf die Nahrungsverfügbarkeit v. a. der Bodentiere auswirken (Hötker et al. 2007: 75, vgl. Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland). Weiterhin gibt es auch Beispiele, bei denen selbst in von Gräben umschlossenen, großen Grünlandgebieten mit hohem Wasserspiegel Rotfüchse hohe Gelege- und Kükenverluste bei Wiesenvögeln verursachten. Dies kann damit zusammenhängen, dass die Wiedervernässung nicht notwendigerweise zu einem Nahrungsengpass für den Rotfuchs führt, da nun andere Beutetierarten wie Bisam oder Enten auftreten können. Weiterhin stehen Wühlmäuse - wenn diese durch die Überstauung dezimiert werden - nicht mehr als Nahrungsquelle für Raubsäuger zur Verfügung, wodurch sich der Prädationsdruck auf Bodenbrüter ggf. noch erhöht.
- KEMPF (2005 zit. bei JUNKER et al. 2006) fand bei winterlichen Überstauungen von Grünland im Bremer Raum, dass der Erdmausbestand bei starken jährlichen Schwankungen abnahm und die geringe Kleinsäugerdichte für die Prädatoren bis zum Hochsommer kein attraktives Nahrungsangebot darstellte. Im August / September kamen die Erdmäuse dann aber wieder in mittleren bis hohen Dichten vor, so dass durch die Überschwemmungen im Untersuchungsgebiet die Prädatoren wahrscheinlich nicht dauerhaft verdrängt werden können.
- Passives Prädationsmanagement durch Vergrämung / Repellentien, chemische Fortpflanzungshemmung: Diese Methoden befinden sich noch im Erprobungsstadium und es liegen keine gesicherten Erkenntnisse dazu vor. Die Maßnahmen sind noch nicht praxisreif (GRIMM 2005: 339, JUNKER et al. 2006, LANGGEMACH & BELLEBAUM 2005: 283) und können daher nicht empfohlen werden.
- Sofern noch nicht vorhanden, Schaffung von Störungsarmut (Reduzierung von Freizeitnutzung, auch: starker Besatz mit Weidetieren): Die Wirkung der Prädation steht in Wechselwirkung mit den Eigenschaften des Lebensraumes. So konnte häufig beobachtet werden, dass Prädationsraten auf stark beweideten Parzellen höher waren als auf unbeweideten - vermutlich wegen mangelnder Deckung und vermehrten Störungen für die Vögel (HÖTKER et al. 2007: 73; SCHEKKERMANN et al. 2009 für die Uferschnepfe). Auch können Störungen durch Menschen zu einer erhöhten Prädationsrate führen, wenn durch die Störung der Zugang für Prädatoren erleichtert wird (MÜLLER et al. 2009: 331) oder die Altvögel durch häufiges Verlassen des Neststandortes seltener Gelegeverteidigungen vornehmen können (STÜBING & BAUSCHMANN 2011).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Elektrozaun: Dauerhafte Kontrolle auf Funktionstüchtigkeit der Einrichtung täglich bis wöchentlich zwischen Eiablage und Flüggewerden der Jungen (z. B. Freimähen, Prüfung der Batterien). Moderne Weidezaungeräte senden einem jeden Tag die Information zur Batteriespannung zu.
- Habitatsteuernde Maßnahmen: Aufrechterhaltung der Offenheit durch nachbrutzeitliche Beweidung / Mahd der ausgezäunten Teilflächen.
- Der Abschuss muss mit großer Intensität durchgeführt und mit Bau- und Fallenjagd kombiniert werden.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Aktives Prädatorenmanagement kann zu Störungen von Ziel- und Nichtzielarten führen.
- Aktives Prädatorenmanagement und individueller Nestschutz (Auszäunungen) sind sehr personalaufwändig.
- Unterschiede bestehen in der Frage, ob eine aktive Reduzierung von Prädatoren, insbesondere von Raubsäugern, nur lokal z. B. in Schutzgebieten seltener Bodenbrüter (HERRMANN 2009) oder generell und flächenhaft (KÖPPEN 1999, PROFT 2010, SIEFKE et al. 2010) anzustreben sei.
- BOLTON et al. (2007) entwickelten ein Schema (für Kiebitz in Bezug auf Rabenkrähe und Rotfuchs), das als grundsätzliche Orientierung für ein aktives Prädatorenmanagement herangezogen werden kann.
- Eine umfassende fachliche Vorbereitung beim aktiven Prädatorenmanagement ist einerseits notwendig, um den fachlichen Erfolg sicherzustellen. Zum anderen erscheint eine umfassende Planung und Begründung aber weiterhin geboten, um auch „weichen“ Faktoren wie (tier-) ethischen Gesichtspunkten bei der Regulierung hochentwickelter Wirbeltiere begegnen zu können (z. B. LANGGEMACH & BELLEBAUM 2005 S. 280, LITTIN et al. 2004). V. a. im englischsprachigen Raum gibt es zur Behandlung dieser Thematik Ansätze (z. B. BROOM & BRADSHAW 2000, COWAN 2011, FOX et al. 2003, FRASER 2010, LITTIN 2010, MATHEWS 2010, PAQUET & DARIMONT 2010), weiterhin auch bei GORKE (2010), PIECHOCKI et al. (2004 S. 532) und PIECHOCKI (2010 S. 183 ff.).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahmen sind unmittelbar bzw. innerhalb der nächsten Brutsaison wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Positive Wirkungen vom Prädationsmanagement auf Bodenbrüter sind mehrfach belegt (z. B. FLETCHER 2010, MÜLLER 1997), andererseits muss Prädation nicht immer ein entscheidender Faktor sein (HÖNISCH & MELTER 2009), eine Prädatorenkontrolle muss auch nicht immer zu einem Bestandsanstieg der Zielarten führen (BOLTON et al. 2007).
- Passive Maßnahmen:
- SMITH et al. (2011) kommen nach einer Literaturauswertung zu dem Ergebnis, dass Gelegeschutz durch Zäune in der Regel eine geeignete Maßnahme ist. Grundsätzlich wird der Einsatz von Elektrozäunen als positiv bewertet. Elektrozäune wirken jedoch nicht gegen flugfähige Prädatoren wie Rabenvögel, Greifvögel oder Möwen. Elektrozäune können im Einzelfall auch vom Fuchs o. a. überwunden werden (BOSCHERT 2008: 349, SCHIFFERLI et al. 2009: 323). ISAKSSON et al. (2007) weisen darauf hin, dass durch Auszäunung geschützte Nester von Kiebitz und Rotschenkel zwar höheren Bruterfolg hatten, sie weisen jedoch auf erhöhte Prädationsraten brütender Altvögel beim Rotschenkel hin, die oft lange sitzen blieben, wenn ein Prädator sich näherte. Die Autoren empfehlen Auszäunungen für Arten, die das Nest bereits verlassen, wenn der sich nähernde Prädator noch weiter entfernt ist. Nach HGON (2009) erreichten durch die Elektrozäune und die Flutmulden 3 von 4 Brachvogelgelegen Bruterfolg, während in den Vorjahren kein Junges flügge geworden war. Nach BOSCHERT (2008, 2010) konnten durch Elektrozäune beim Brachvogel hohe Schlupferfolge und - teilweise - auch hohe Reproduktionserfolge erzielt werden, wobei jedoch auch andere Faktoren (v. a. Witterung) eine Rolle spielten. Unklarheiten bestehen noch zu dem Aspekt, inwieweit ein erhöhter Bruterfolg durch die Maßnahmen auch zu einem Populationsanstieg führt (hierfür wäre ein durchschnittlicher Reproduktionserfolg von 0,8 Flüggen pro Paar und Jahr erforderlich; LILJE schriftl. Mitt.). Positive Effekte von Auszäunungen gegenüber Bodenprädatoren belegen auch RICKENBACH et al. (2011), KUBE et al. (2005: 304), LANGGEMACH & BELLEBAUM (2005: 279). Nach STÜBING & BAUSCHMANN (2011) ist Gelegeschutz mit Elektrozaun zu empfehlen, sofern die Maßnahme mit einer nachbrutzeitlicher Beweidung der zuvor ausgezäunten Teilflächen verbunden wird.
- Die Entfernung von Gehölzen zur Reduktion des Prädatoreneinflusses durch Vögel (z. B. Rabenkrähe, Mäusebussard) / das Reduzieren von für den Rotfuchs potenziellen Versteck- oder Wurfbauflächen wird als geeignete (Teil-) Maßnahme eingestuft. Ob diese Maßnahme für sich allein ausreicht, ist im Einzelfall festzulegen und ggf. mit einem Monitoring zu begleiten.
- Zur Wirkung von Wasserstandsanhebungen zum Ausschluss von Bodenprädatoren liegen noch widersprüchliche Aussagen vor. Vermutlich ist ein wesentlicher Faktor die Größe der überstauten Fläche, so dass für randlich vorkommende Prädatoren ein „Puffer“ entsprechend deren Aktionsraumgröße eingeplant werden muss. Die Maßnahme wird als grundsätzlich als geeignet eingestuft, ist jedoch mit einem Monitoring zu verbinden.
- Aktive Maßnahmen:
- Tötungen von Prädatoren führten in bestimmten Fällen zu höheren Reproduktionsleistungen bei den Wiesenvögeln, aber nicht immer zu positiven Bestandsveränderungen. Einen Bestandsanstieg der Zielarten durch Prädatorenkontrolle führen z. B. FLETCHER et al. (2010) und MÜLLER (1997) an, während z. B. bei PUCHTA et al. (2009) keine Reduktion der Prädationsrate trotz intensiver Bejagung erreicht werden konnte und BOLTON et al. (2007) keinen Einfluss auf die Bestandsentwicklung der Zielarten fand. Nach HARTMANN (2002, zit. bei LANGGEMACH & BELLEBAUM 2005) konnten Treibjagden, Falleneinsatz, Aufgraben von Wurfbauen, Einsatz von Kunstbauten, chemische Duftkonzentrate u. a. teilweise nicht einmal auf kleinen Inseln wie der Greifswalder Oie (54 ha, 12 km vor der Küste) eine Freiheit von Bodenprädatoren gewährleisten. Möglicherweise war die Bejagung immer noch nicht intensiv genug. STÜBING & BAUSCHMANN (2011: 98) sehen die Anwendung intensiver Bejagung als Schutzinstrument ebenso bestenfalls in ergänzender Rolle. Aufgrund der starken regionalen Unterschiede im Umfang der Prädation von Wiesenvogelküken und -gelegen sowie den beteiligten Prädatoren ist die Entscheidung, ob ein aktives Prädationsmanagement sinnvoll ist oder nicht und wie dieses durchzuführen ist, eine Einzelfallentscheidung, die eine umfassende Planung voraussetzt. Nach LANUV (2011b: 111) kann eine Prädatorenbejagung in Einzelfällen zur Sicherung des Bruterfolges erforderlich sein, zunächst sollte aber ein Nachweis von Schäden erfolgen. Nach LANUV (ebd. S. 243) liegen die Hauptgefährdungsursachen von Bodenbrütern zumeist in Lebensraumverschlechterungen, daher ist ein eventuelles Prädationsmanagement bestenfalls als lokale Zusatzmaßnahme und mit geringerer Priorität durchzuführen. Die Wirksamkeit einer Prädatorenbekämpfung ist vor allem an solchen Orten zu erwarten, an denen die freigewordenen Reviere nicht unmittelbar durch benachbarte Individuen aufgefüllt werden können, also etwa auf Inseln oder Halbinseln (HÖKTER et al. 2007: 74). Aktives Prädationsmanagement ist (auch wegen teilweise widersprüchlicher Befunde) keine eigenständige vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, sie kann bei örtlicher Notwendigkeit andere vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen ergänzen. BOLTON et al. (2007) entwickelten ein Schema (für Kiebitz in Bezug auf Rabenkrähe und Rotfuchs), das als grundsätzliche Orientierung für ein aktives Prädationsmanagement herangezogen werden kann. Die Maßnahme ist mit einem Monitoring zu verbinden.
- Nach einer Bewertung im Expertenworkshop (LANUV Recklinghausen 8.11.2011) besteht für Maßnahmen zum aktiven Prädationsmanagement (Bejagung) grundsätzlich eine geringe, für Maßnahmen zum passiven Prädationsmanagement (Ausszäunung) grundsätzlich eine mittlere Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme. Diese Auffassung wurde beim Expertenkonferenz 2020 wiederholt.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: mittel (Auszäunung) bzw. gering (Bejagung); nur als flankierende Maßnahme
6. Anlage von Kiebitzinseln (O2.1, O2.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Kiebitze brüten seit mehreren Jahrzehnten regelmäßig auch auf Äckern. Gefährdungen ergeben sich durch den Verlust von Brutflächen infolge von Änderungen im Anbauverhalten, durch hohe Gelegeverluste infolge maschineller Bearbeitung (STÜBING & BAUSCHMANN 2011: 69) insbesondere der Maisflächen sowie durch Nahrungsarmut in den ausgedehnten, strukturarmen, intensiv genutzten Ackerflächen (HEGEMANN et al. 2008). Der Kiebitz bevorzugt zur Nahrungssuche und zur Brut Flächen mit einer niedrigen Vegetation, da er dort Feinde schnell entdecken kann. Die Kiebitzinsel kann im Wesentlichen durch bereits bekannte Maßnahmen umgesetzt werden, die in diesem Zusammenhang jedoch auf Flächen angelegt werden, die speziell im Hinblick auf Ihre Eignung für den Kiebitz ausgewählt werden. Sie schafft einen Nahrungsraum für die Aufzucht der Jungen, wenn ausreichend Feuchtigkeit verfügbar ist (LAPWINGCONSERVATION.ORG 2020, NABU 2018, STIFTUNG WESTFÄLISCHE KULTURLANDSCHAFT 2020). Die Maßnahme soll nur bei Kiebitzvorkommen auf Acker umgesetzt werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Siehe Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland.
- Betroffene Kiebitzvorkommen auf Acker, kein Umbruch von Grünland in Acker für die Maßnahmen.
- Möglichst nahe zu bestehenden Vorkommen (<500 m) innerhalb der lokalen Population. Alternativ können Maßnahmen auch lokal gebündelt werden, da der Erhalt von Kolonien sinnvoller als die Schaffung von Einzelbrutplätzen ist.
- Vorzugsweise feuchte Ackerstandorte oder Flächen mit Bodenrelief, in denen sich Pfützen bilden können.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Als „Kiebitzinsel“ bezeichnet man eine größere Fläche innerhalb eines Ackers, die für eine Saison nicht mit der Feldfrucht des übrigen Ackers bestellt wird. Wichtig ist, dass Kiebitzinseln dort angelegt werden, wo Kiebitze vorkommen (s. o.). Besonders sinnvoll sind Kiebitzinseln im Bereich von natürlichen Feuchtstellen, denn diese sind beliebte Nahrungsflächen (höherer Bruterfolg) und bringen ohnehin einen geringen Ertrag.
- In Sommerungen wie Mais und Zuckerrübe bieten Kiebitzinseln insbesondere Nahrung und Deckung für Jungvögel aus der Umgebung (dort Gelegeschutz nötig, s. Maßnahme 5) und sollten mindestens 1,5 ha groß sein. In Winterungen stellen sie häufig den einzigen Bereich des Ackers dar, der von Kiebitzen während der gesamten Brutsaison genutzt werden kann.
- Anlage auf einer Teilfläche eines Ackerschlags durch Unterlassen der Aussaat im Herbst, wodurch eine selbstbegrünte Brache entsteht. Belassen der Fläche als Brache, ggf. mit Aufrauen (Mulchen und Eggen) der Fläche bis Mitte März.
- Wenn keine vernässten Stellen vorhanden sind, dann sind Senken zu modellieren, so dass Pfützen und Wasserstellen entstehen können.
- Bewirtschaftungsruhe auf der Kiebitzinsel vom 15. März bis 1. August
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung.
- Die Fläche sollte eine Mindestbreite von 50 m aufweisen und möglichst quadratisch angelegt werden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Jährliche Pflege nach den o. g. Vorschriften.
- Nach Bedarf Entfernen von Gehölzen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahme ist innerhalb der nächsten Brutsaison wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Methode wurde an verschiedenen Stellen erprobt und erwies sich als wirksam (vgl. SCHMIDT in LAPWING-CONSERVATION.ORG 2020).
- FEHN et al. (2019): Die diesjährigen Selbstbegrünungsbrachen erhöhen sowohl den Schlupf- als auch den Aufzuchterfolg deutlich. Hier konnte der für die Erhaltung des Bestandes nötige Bruterfolg erreicht und sogar übertroffen werden. Diese Feldvogelinseln werden nicht nur als Bruthabitat genutzt, sondern auch von zugewanderten Familienverbänden aktiv aufgesucht. Eine Kombination mit dem Gelegeschutz für die in der Umgebung liegenden Bruten ist daher sinnvoll (NABU 2016, JOEST et al. 2017).
- Um langfristig wirksam zu sein, bedürfen alle Maßnahmen im Ackerland einer auf den konkreten Fall abgestimmten sorgfältigen Auswahl geeigneter Flächen, in die Landschaftsstrukturen und konkrete Vorkommen eingehen. Gleiches gilt für die Auswahl und Kombination der Maßnahmen und die langfristige Qualitätssicherung der Umsetzung (Pflege zur Initiierung früher Sukzessionsstadien, Rotation, Fruchtfolge, Auftreten von Problemunkräutern etc.). Daher ist ein Monitoring unter Einbeziehung der Landwirte erforderlich.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
7. Anlage und Entwicklung von Extensivgrünland auf feuchten u. nassen Standorten (O1.1.2) / Wiedervernässung (G4.3) (Rastvögel)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Kiebitze rasten oft auf nassen bis feuchten, großflächigen Grünlandstandorten. In der Maßnahme werden geeignete Standorte durch Wiedervernässungen optimiert oder neu geschaffen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Spaziergänger mit frei laufenden Hunden etc.) zu achten.
- Der Standort muss von den Grundwasserverhältnissen für eine Wiedervernässung geeignet sein (im Regelfall aktuell entwässerte Grünlandstandorte). Idealerweise ist ein Mikrorelief mit kleinen Kuppen und Senken bereits vorhanden, ansonsten im Rahmen der Maßnahmendurchführung zu schaffen.
- Maßnahmenstandorte in mind. 200 m Entfernung zu dichten geschlossenen Gehölzkulissen, Siedlungsrändern und großen Gebäuden (Meidung von Vertikalstrukturen), idealerweise innerhalb einer großräumig offenen Landschaft, in der bereits Kiebitze rasten.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Zur Umsetzung von Wie-dervernässungsmaßnahmen im Grünland werden im Regelfall größere Flächen benötigt (Orientierungswert: bei vollständigem Funktionsverlust des Rastplatzes mind. 10 ha).
- Entwicklung / Renaturierung von Feuchtgrünland; je nach örtlichen Voraussetzungen z. B. durch Grabenanstau, Rückbau von Drainagen, Anpassung der Pumpleistung in Bergsenkungsgebieten, Tieferlegung von Flächen im Deichvorland, aktive Bewässerung (z. B. über Windradpumpen).
- Eine Anhebung des Grundwasserstandes auf lediglich unter Flur oder kleinflächige Vernässungen ohne weitreichende Überflutung führen in der Regel nicht zu einer Verbesserung der Habitatbedingungen. Erforderlich sind im Regelfall großflächige Bereiche (BELTING & BELTING 1992: 51f.; Dümmer in Niedersachsen, ABU 1992: Soest). Durch ein vorhandenes oder neu zu schaffendes Mikrorelief entsteht dabei ein Muster von flachen Wasserflutungen (vgl. Anlage von Flachgewässern / Blänken) und nicht überschwemmtem, kurzrasigem Grünland (Vegetationshöhe ca. 5 (10) cm) mit lückigen Bereichen, was für die Nahrungsverfügbarkeit günstig ist (AUSDEN et al. 2001, BEHRENS et al. 2007, BELTING & BELTING 1992: 24, 28). Kurzrasige Bestände können ggf. durch eine Mahd vor der Rastperiode hergestellt werden.
- Extensive Nutzung des Feuchtgrünlandes als Wiese (keine Pflanzenschutzmittel und Düngung; Mahd im Regelfall ab Mitte Juli) oder Weide (keine Pflanzenschutzmittel und Düngung; Weidetierart, Besatzdichte und Beweidungszeitraum werden im Einzelfall nach den artenschutzfachlichen Anforderungen festgelegt). Auf Altgrasstreifen o. a. Strukturen, die Prädatoren anlocken, ist im Regelfall zu verzichten (vgl. LANUV 2018).
- Bei sehr wüchsigen Flächen mit Ausbildung einer hohen und dichten Vegetation muss ggf. eine Ausmagerungsphase vorgeschaltet werden, um eine niedrige Vegetation zur Rastzeit zu erhalten (BELTING & BELTING 1992: 51).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Offenhaltung der Maßnahmenflächen durch regelmäßige Mahd oder Beweidung. Zur Gewährleistung von Kurzrasigkeit auch in der Rastzeit ggf. Durchführung einer Mahd vor der Herbstrast.
- Offenhaltung des Gebietes von Vertikalstrukturen; Entfernen von Gehölzen je nach deren Aufkommen im mehrjährigen Abstand.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von bis zu 5 Jahren wirksam. Das Einstellen des angestrebten Grundwasserstandes kann jedoch auch bis zu 10 Jahren dauern, vorher sind ggf. Nachregulierungen erforderlich. Relevante Teilfunktionen können auch vorher erreicht werden (z. B. Flachwasserbereiche, Kurzrasigkeit).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche des Kiebitzes sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen in der Regel kurzfristig innerhalb von bis zu 5 Jahren wirksam. Vergleichbare Maßnahmentypen werden in der Literatur häufig empfohlen (z. B. BELTING & BELTING 1992, BECKERS 2002, BORNHOLDT 2000, LANUV 2011: 96, NLWKN 2011: 36, RÜCKRIEM et al. 2009: 136, 148). Wissenschaftliche Nachweise liegen nicht vor, die Maßnahme erscheint jedoch von der Artökologie her plausibel.
- Daher besteht eine Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme. Wiedervernässungen erfordern jedoch im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung und es sind größere Flächen erforderlich. Daher ist im Regelfall ein Monitoring durchzuführen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
8. Anlage von Flachgewässern / Blänken (G2.1) (Rastvögel)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Für die im Grünland rastenden Limikolen mangelt es oft an geeigneten Flachgewässern, weil keine Senken vorhanden sind oder der Grundwasserspiegel zu niedrig ist. Durch die Anlage von flachen Kleingewässern entstehen attraktive Rasthabitate für die Limikolen, die im Flachwasser oder Uferbereich nach Nahrung suchen oder ruhen. Die Gewässer können grund- oder stauwassergespeist sein.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Die Maßnahme ist mit Maßnahme 1 zu kombinieren, wenn sie nicht in im Feuchtgrünland angelegt werden kann.
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Sportler, Spaziergänger, frei laufende Hunde etc.) zu achten.
- Der Standort muss von den Grund- oder Stauwasserverhältnissen zu den Rastzeiten eine Wasserführung gewährleisten. Kandidaten für geeignete Standorte können im Winterhalbjahr bzw. bei hohen Wasserständen oder aus Luftbildern (Bereiche mit verminderter Vegetationsdeckung o. a.) identifiziert werden.
- Maßnahmenstandorte in mind. 200 m Entfernung zu dichten geschlossenen Gehölzkulissen, Siedlungsrändern und großen Gebäuden (Meidung von Vertikalstrukturen), idealerweise innerhalb einer großräumig offenen Landschaft.
- Einbettung in großflächige Feuchtgrünlandstandorte (vgl. Anlage und Entwicklung von Extensivgrünland auf feuchten u. nassen Standorten / Wiedervernässung).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung.
- Die Flachgewässer sollen durchschnittlich ca. 50 cm tief sein und eine Maximaltiefe von 80 cm nicht überschreiten (ABU 1992: 124). Sie können grundwassergespeist (Blänken) oder hoch- bzw. stauwassergespeist sein (Flutmulden, LANUV 2011: 96). Die Randbereiche sollen zur Rastzeit breite, flache und schlammige Uferzonen (Stochermöglichkeit) aufweisen und einen Böschungswinkel von 1:15 bis 1:20 nicht überschreiten. Pro Flachgewässer mind. 2500 qm.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Offenhaltung der Maßnahmenflächen durch jährliche Mahd oder Beweidung des Ufers. Unterbinden von Gehölzaufwuchs.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Ephemere Wasserstellen sind in der Regel kurzfristig innerhalb von 1 Jahr herstellbar und wirksam (in Anlehnung an die rasche Annahme von Flachwasserbereichen z. B. bei WEGGELER & MÜLLER 1996, Schweiz).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Arten sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig wirksam. Die Maßnahme wird z. B. von LANUV (2011: 98) empfohlen, ansonsten im Rahmen der Wiedervernässung genannt (s. Anlage und Entwicklung von Extensivgrünland auf feuchten u. nassen Standorten / Wiedervernässung). Die Annahme von geschaffenen Flachwasserbereichen (an größeren Gewässern) ist z. B. bei WEGGELER & MÜLLER (1996) nachgewiesen (s. Anlage, Optimierung und naturnahe Gestaltung von Gewässern). Entsprechend dieser Erfahrungen besteht eine grundsätzliche Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.
- Falls die Maßnahme im Rahmen einer flächigen Wiedervernässung von Feuchtgrünland durchgeführt wird, ist wegen der Komplexität der Maßnahme ein Monitoring durchzuführen (vgl. Anlage und Entwicklung von Extensivgrünland auf feuchten u. nassen Standorten / Wiedervernässung).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
9. Maßnahmen im Acker (O2.1) (Rastvögel)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Kiebitze nutzen regional, v. a. in ackergeprägten Regionen, auch Äcker als Rastflächen (z. B. GILLINGS et al. 2007). Nach MILDENBERGER (1982) werden auf dem Herbstzug Stoppelfelder und abgeerntete Äcker genutzt. Äcker mit ihrer weichen Bodenoberfläche können lokal auch dann relevant werden, wenn das Grünland an der Oberfläche austrocknet (Bodentiere ziehen sich wegen, größerer Bodenhärte zurück: BECKER 2004: 34). Bei Betroffenheit traditioneller Rastplätze auf Acker werden in der Maßnahme für Kiebitze optimierte Äcker bereitgestellt.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Spaziergänger mit freilaufenden Hunden etc.) zu achten.
- Vorhandene Ackerstandorte (kein Umbruch von Grünland für die Maßnahme)
- Im Regelfall Durchführung in ackergeprägten Gebieten (z. B. Börden)
- Keine Flächen mit starker Vorbelastung von „Problemkräutern“ (z. B. Ackerkratzdistel, Quecke, Ampfer).
- Maßnahmenstandorte in mind. 200 m Entfernung zu dichten geschlossenen Gehölzkulissen, Siedlungsrändern und großen Gebäuden (Meidung von Vertikalstrukturen) innerhalb einer großräumig offenen Landschaft (z. B. Bevorzugung von Feldern > 10 ha für rastende Kiebitze in Essex, MASON & MACDONALD 1999: 97).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Je größer der Trupp, desto mehr Flächen werden in großräumig offenen Landschaften bevorzugt (MASON & MACDONALD 1999: 97).
- Da Ackerflächen großflächig zur Verfügung stehen, aber nur kleine Teile davon genutzt werden, gilt es Ackerstandorte für die Zugzeiten hinsichtlich des Nahrungsangebots zu optimieren.
- Herbstzug: Verbleib von Ernterückständen auf abgeernteten Kartoffel-, Mais- und Zuckerrübenäckern bis Ende November (Stoppeläcker) bieten gute Nahrungsbedingungen (vgl. Rastgebietsbevorzugungen in BECKER 2004, GILLINGS et al. 2007, DIETZEN in DIETZEN et al. 2016, MASON & MACDONALD 1996: 91, MILDENBERGER 1982, RYSLAVY 2009).
- Frühjahrszug: Frische Ackerbrachen (s. Maßnahme 2 bei Kiebitz (Brutvogel)). Die Vegetationshöhe soll zur Rastzeit nicht höher als ca. 10 cm sein (MASON & MACDONALD 1996: 96).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Regelmäßige Pflege der Kulturen.
Weitere zu beachtende Faktoren
- BECKER (2004: 32) stellt die Vermutung auf, dass sich das bei der Wintersaat im Herbst ausbildende leichte Wurzelwerk positiv auf die Bodentiere auswirken kann (im Gegensatz zu den Äckern, die erst im nächsten Frühjahr bestellt werden). Außerdem werden diese Felder beim Bestellen fein gepflügt, so dass eine bessere Durchlüftung gewährleistet ist als bei den teilweise noch stärker verdichteten Böden der unbestellten Flächen. Da die Schollen der unbestellten Äcker stärker dem Nachtfrost ausgesetzt sind, wäre eine deutliche Besiedlung durch Bodentiere hier erst später zu erwarten.
- Für die Nahrungssuche kann Wintergetreide besser als Winterraps sein, da bei Raps ein größerer Anteil des Bodens von Blättern bedeckt ist. Rapsäcker und umgepflügte Äcker können aber als Ruheplatz bevorzugt werden. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass diese Kulturen mit einer strukturierteren Oberfläche einen höheren Schutz vor Wind oder Prädatoren bieten (BECKER 2004: 32 f.).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahmen sind nach Umsetzung unmittelbar wirksam.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche des Kiebitzes sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Aus der Literatur sind keine Hinweise auf spezifische Maßnahmen für den Kiebitz auf Äckern bekannt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen richten sich nach den Habitatansprüchen. Sie sind plausibel, so dass eine Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme besteht.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
10. Fazit
Für den Kiebitz liegen zahlreiche Untersuchungen zur Durchführung von Maßnahmen vor. Danach bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen bezüglich der Brut- und Nahrungshabitate.
Für rastende Kiebitze besteht die Möglichkeit zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen.
Angaben zu Priorisierung:
Bei der Entwicklung und Pflege von Habitaten im Grünland und auf Ackerflächen sind feuchte bzw. nasse Stellen einzuplanen bzw. zu fördern. Der Schutz von Gelegen vor Verlusten durch landwirtschaftliche Bearbeitungsgänge oder Viehtritt stellt ebenso wie ein passives Prädationsmanagement eine zusätzliche Maßnahme dar.