Wachtelkönig  (Crex crex (L.))

EU-Code: A122

Artenschutzmaßnahmen

  1. Wiedervernässung von Feuchtgrünland (O1.1.2)
  2. Entwicklung von extensivem Grünland (O1.1)
  3. Entwicklung von Habitaten im Acker (O2.1)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Wiedervernässung von Feuchtgrünland (O1.1.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Intensiv genutztes, in der Regel zusätzlich stark gedüngtes Grünland eignet sich nicht für den Wachtelkönig, da die Vegetationsbestände zu dicht sind, d.h. der Raumwiderstand für die Jungenaufzucht zu hoch ist. Zudem fällt die Mahd solcher Flächen in den Brutzeitraum des Wachtelkönigs, so dass es zu direkten Verlusten durch Zerstörung der Nester und Ausmähen der Jungvögel kommt. Eine Wiedervernässung unterbindet die fortschreitende Mineralisation des Bodens.Zur Förderung oder Wiederansiedlung des Wachtelkönigs in ehemaligen Feuchtgebieten sind somit in der Regel eine Wiedervernässung und Extensivierung der Nutzung von Flächen zielführend. Zur Vernässung können vorhandene Gräben geschlossen oder mit Stauanlagen versehen werden. Grundsätzlich darf nicht so stark vernässt werden, dass die Flächen nicht mehr bewirtschaftbar sind, da andernfalls die sich entwickelnden Brachen für den Wachtelkönig schon nach kurzer Zeit durch Verfilzung der Pflanzenbestände ungeeignet sind. Weiterhin sollen keine Überstauungen während der Brutzeit auftreten. Die extensive Nutzung oder Pflege während der Brut- und Aufzuchtszeit schafft die Voraussetzung für die Ausbildung einer geeigneten Vegetationsstruktur und damit ein geeignetes Habitatmosaik als Lebensraum für den Wachtelkönig.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Das Gebiet muss die Voraussetzung bieten, eine erfolgreiche Wiedervernässung durchzuführen, d.h. eine Wasserhaltung durch Staumaßnahmen muss gewährleistet sein.
  • Die Maßnahme sollte in ehemals vom Wachtelkönig besiedelten Gebieten oder in der Nachbarschaft aktueller Vorkommen umgesetzt werden.
  • Betroffene Wachtelkönige in Grünlandgebieten (in der Regel keine Anwendung in ackergeprägten Landschaften).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Orientierungswerte: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorgaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland ). Darüber hinaus sind für den Wachtelkönig folgende Aspekte zu beachten:
  • Der Wachtelkönig benötigt zur Ansiedlung eine hohe, Deckung bietende Vegetation (mindestens 20 cm) und gleichzeitig einen geringen Raumwiderstand der Vegetation. Die Vegetationshöhe muss schon bei der Ankunft der Wachtelkönige im Mai vorhanden sein. Die Vegetation muss zugleich so locker entwickelt sein, dass die Fortbewegung der Jungvögel nicht behindert wird. Die Feuchtwiesen müssen jährlich nach der Jungenaufzucht und mindestens noch einmal im Herbst gemäht und das Mahdgut abtransportiert werden. Mit einer späten Mahd vor dem Winter wird die Voraussetzung für die lockere Vegetationsstruktur im nächsten Frühjahr geschaffen. Eine Mahd während der Brut- und Aufzuchtszeit ist problematisch, auf nährstoffreichen Standorten aber dennoch notwendig, um eine Verfilzung zu verhindern. Das Mahdregime muss den Bedürfnissen des Wachtelkönigs entsprechen (s. Entwicklung von extensivem Grünland).
  • Die Entwicklung der geeigneten Vegetationsstruktur durch angepasstes Mahdregime oder eine bis zum Abschluss der Jungenaufzucht sehr extensive Beweidung (maximal 1 Rind pro Hektar) mit dem Ziel eines Mosaiks aus Flächen mit höherer und niedrigerer Vegetation (PUCHSTEIN 1999). Nach Abschluss der Jungenaufzucht können die Flächen auch stärker beweidet werden, wobei die Vegetationsdecke jedoch nicht durch Tritt massiv geschädigt werden darf (Gefahr der Verbinsung und damit Brachfallen infolge von Nutzungsaufgabe).
  • Der angehobene Wasserstand trägt zur Entwicklung der geeigneten Vegetationsstrukturen bei. Überstauungen zur Brutzeit müssen allerdings vermieden werden.
  • Die Brut- und Aufzuchtflächen müssen in Kontakt zu höherer Vegetation stehen (z.B. Hochstaudenfluren, Röhricht oder lineare Gebüschreihe an Grabenrändern), um besondere Versteckmöglichkeiten zu bieten (v.a. für den Zeitraum der Mauser).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Feuchtgrünlandflächen müssen zur dauerhaften Aufrechterhaltung der für die Jungenaufzucht des Wachtelkönigs geeigneten Vegetationsstruktur bewirtschaftet oder gepflegt werden. Sie können unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche des Wachtelkönigs gemäht oder beweidet werden.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die notwendigen Vegetationsstrukturen können bei auf den Zielzustand (hohe Vegetation mit geringem Raumwiderstand im Mai) gerichteter Bewirtschaftung und abhängig von dem Ausgangszustand der Fläche innerhalb von bis zu zwei Jahren erreicht werden.
  • Die zeitliche Dauer bis zur erfolgreichen Besiedlung der Maßnahmenfläche durch Wachtelkönige ist abhängig von der Entfernung zu anderen besiedelten Gebieten und von den Bestandsschwankungen der Art. Der Wachtelkönig ist jedoch eine Art, die aufgrund ihrer Ökologie, ihrer Reproduktionsrate und ihres Zugverhaltens schnell auf positive Veränderungen in ihrem Habitat reagieren kann (HEER et al. 2000), daher erscheint eine Wirksamkeit innerhalb von bis zu 5 Jahren erreichbar.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die starken Schwankungen der Bestände und Vorkommen in den letzten Jahrzehnten erschweren die Auswertung von Monitoringdaten und der Erfolgskontrolle von Maßnahmen. Die benötigten Strukturen sind bei optimaler Bewirtschaftung kurzfristig entwickelbar.
  • Die Maßnahmen finden sich in vergleichbarer Form in nationalen Aktionsplänen (HEER et al. 2000), werden europaweit umgesetzt (KOFFIJBERG & SCHÄFFER 2006) und wurden auf ihren Erfolg hin untersucht (z.B. GERRITSEN et al. 2004). BERNDT et al. (2003) berichten, dass wiedervernässte Niederungswiesen recht schnell besiedelt werden und verweisen auf mehrere Beispiele in Schleswig-Holstein. Aufgrund der großen Mobilität und des schnellen Habitatwechsels kann der Wachtelkönig schnell auf positive Veränderungen in seinem Habitat reagieren.
  • Bei Betroffenheit von regelmäßigen Schwerpunktvorkommen (Rufergruppen) ist ein populationsbezogenes Monitoring durchzuführen, ansonsten ein maßnahmenbezogenes Monitoring (Wiedervernässung ist im Regelfall eine planungsaufwändige Maßnahme.)

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

2. Entwicklung von extensivem Grünland (O1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch Extensivierung von bisher intensiv genutztem Grünland und / oder durch Wiederaufnahme einer extensiven Grünlandnutzung auf brachgefallenen Flächen werden für den Wachtelkönig Optimierungsmaßnahmen im Grünland durchgeführt.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Grundsätzlich sollen in ackergeprägten Gebieten (z. B. Börden) vorrangig Maßnahmen im Acker, in grünlandgeprägten Gebieten (z. B. Auen, Mittelgebirge) vorrangig Maßnahmen im Grünland umgesetzt werden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Orientierungswerte: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorgaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland, Mosaikmahd). Bei einer Beweidung ist die Besatzdichte so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen gewährleistet.
  • Mosaikartige Mahd durch versetzte Mahdtermine und kleinparzellige Mahd lässt der Art stets Ausweichflächen. Die Abfolge der Mahd sollte auf die tatsächliche Besiedlung durch den Wachtelkönig abgestimmt sein. Die Flächen werden durch zwei nächtliche Kartierungen Ende Mai und Anfang Juni auf eine aktuelle Besiedlung durch Wachtelkönige untersucht. Flächen mit rufenden Wachtelkönigen dürfen erst am dem 16. August gemäht werden. Dazu zählen der nachgewiesene Rufstandort und ein 200 m Puffer um den Standort. Flächen, auf denen keine Wachtelkönige nachgewiesen wurden, können sofort gemäht werden. Die Mahd muss dabei zeitnah erfolgen, um eine zwischenzeitliche Ansiedlung zu vermeiden. Die Flächen sollen von innen nach außen gemäht werden, um den Tieren das Ausweichen zu ermöglichen. Falls es nicht möglich ist, vom Zentrum nach außen zu mähen, so muss langsam geschnitten werden und genügend große Rückzugsflächen (mindestens 15 m²) müssen ausgespart werden. Durch die Mahd in eine Richtung (ohne Einkreisen der Restfläche) und Belassen von Randstreifen kann die Überlebenswahrscheinlichkeit von Jungvögeln erhöht werden (BROYER 2003, KOFFIJBERG & NIENHUIS 2003, TYLER et al. 1998).
  • Beweidung: Bis zum Abschluss der Jungenaufzucht darf jedoch maximal eine Großvieheinheit pro Hektar aufgetrieben werden (optimal geeignet sind Mutterkühe oder Rinder, während Jungviehherden hingegen aufgrund ihres „ungestümen Verhaltens“ eher nicht geeignet sind). Nach dem Abschluss der Aufzuchtzeit (spätestens ab 16. August) können die Flächen auch stärker beweidet werden, wobei die Vegetationsdecke jedoch nicht durch Tritt massiv geschädigt werden darf (Gefahr der Verbinsung und damit Brachfallen infolge von Nutzungsaufgabe).
  • Genaue Darstellungen der oben genannten Methoden mit Abbildungen bei HEER et al. (2000).
  • Die Brut- und Aufzuchtflächen müssen in Kontakt zu höherer Vegetation stehen (z.B. Hochstaudenfluren, Röhricht oder lineare Gebüschreihe an Grabenrändern), um die notwendigen Versteckmöglichkeiten insbesondere während der Mauser zu bieten.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Flächen werden weiterhin landwirtschaftlich genutzt oder gepflegt. Das Mahdregime bzw. die Beweidungsvorgaben müssen grundsätzlich eingehalten werden. Ein Wechsel zu einer anderen Maßnahme innerhalb der oben beschriebenen Varianten (Mahd, Beweidung) ist grundsätzlich möglich.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren. In bereits besiedelten Gebieten kann die Extensivierung der Nutzung schon in der nächsten Brutperiode zum Erfolg führen, da die Verluste von Nestern und Jungvögeln erheblich reduziert werden bzw. die Flächen zur Jungenaufzucht erweitert werden.
  • Wachtelkönige nehmen neu entstandene Habitate rasch an in Abhängigkeit von den Bestandsschwankungen der Art. Ein Ausweichen auf neue Standorte gehört zu dem natürlichen Verhaltensrepertoire der Art.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Die Maßnahmen finden sich in nationalen Aktionsplänen (HEER et al. 2000), werden europaweit umgesetzt und wurden auf ihren Erfolg hin untersucht (z.B. GERRITSEN et al. 2004).
  • Bei Betroffenheit von regelmäßigen Schwerpunktvorkommen (Rufergruppen) ist ein populationsbezogenes Monitoring durchzuführen, ansonsten ein maßnahmenbezogenes Monitoring.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Entwicklung von Habitaten im Acker (O2.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Während in Mitteleuropa Mähwiesen deutlich bevorzugt werden, befindet sich ein Schwerpunkt des Bestandes von Nordrhein-Westfalen auf Ackerflächen in der Hellwegbörde (MÜLLER 2000). Bei Vorkommen / Betroffenheit von Wachtelkönigen in ackergeprägten Gebieten werden für die Art verschiedene Optimierungsmaßnahmen im Acker durchgeführt.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Grundsätzlich sollen in ackergeprägten Gebieten (z. B. Börden) vorrangig Maßnahmen im Acker, in grünlandgeprägten Gebieten (z. B. Auen, Mittelgebirge) vorrangig Maßnahmen im Grünland umgesetzt werden.
  • Idealerweise Vorhandensein von Ausweichflächen in enger räumlicher Verzahnung (vorhandene Gebüsche oder Röhrichte zwischen den Ackerflächen, z. B. an Gräben).
  • Die Maßnahme ist auf möglichst mageren Standorten umzusetzen, keine wüchsigen Standorte (oder vorige Ausmagerungsphase).
  • Lage der streifenförmigen Maßnahmen nicht entlang von frequentierten (Feld-) Wegen

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Orientierungswerte: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Grundsätzlich gelten die im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz (LANUV 2010, S. 15) beschriebenen „Maßnahmen zum Schutz des Wachtelkönigs“ (Paket 4024, 4025, 4042, Hinweis Hybridisierungsgefahr bei Luzerne im Anhang 3 S. 47 beachten) für die Kreise Soest, Unna, Paderborn und die Stadt Hagen (darüber hinaus nur Einzelfallbetrachtung).
  • Durch die Ernte in eine Richtung (ohne Einkreisen der Restfläche) und Belassen von Randstreifen kann die Überlebenswahrscheinlichkeit von Jungvögeln erhöht werden (BROYER 2003, KOFFIJBERG & NIENHUIS 2003, TYLER et al. 1998).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Flächen – bis auf Randstreifen – werden weiterhin je nach der bestellten Frucht landwirtschaftlich genutzt.
  • Die Randstreifen werden im Herbst nach Abwanderung der Wachtelkönige gemäht oder umgebrochen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahmen sind unmittelbar nach Etablierung der Vegetation bzw. innerhalb der nächsten Brutperiode wirksam (bei voriger Ausmagerung ggf. längere Wirksamkeitsdauer beachten). Wachtelkönige nehmen neu entstandene Habitate rasch an in Abhängigkeit von den Bestandsschwankungen der Art. Ein Ausweichen auf neue Standorte gehört zu dem natürlichen Verhaltensrepertoire der Art.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Die Maßnahmen sind an die aktuelle Situation des Hauptverbreitungsgebiets des Wachtelkönigs in Nordrhein-Westfalen, der Hellwegbörde, angepasst. Die Besiedlung in diesem Gebiet hat eine lange Tradition. Die Prognosesicherheit für die Maßnahmen ist daher hoch.
  • Bei Betroffenheit von regelmäßigen Schwerpunktvorkommen (Rufergruppen) ist ein populationsbezogenes Monitoring durchzuführen, ansonsten ein maßnahmenbezogenes Monitoring: Um langfristig wirksam zu sein, bedürfen alle Maßnahmen im Ackerland einer auf den konkreten Fall abgestimmten sorgfältigen Auswahl geeigneter Flächen, in die Landschaftsstrukturen und konkrete Vorkommen eingehen. Gleiches gilt für die Auswahl und Kombination der Maßnahmen und die langfristige Qualitätssicherung der Umsetzung (Pflege zur Initiierung früher Sukzessionsstadien, Rotation, Fruchtfolge, Auftreten von Problemunkräutern etc.).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für den Wachtelkönig bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.

Angaben zu Priorisierung: