Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Rohrweihe  (Circus aeruginosus (L.))

EU-Code: A081

Artenschutzmaßnahmen

  1. Optimierung geeigneter Horststandorte (Anlage/ Entwicklung von Röhricht- und Schilfbeständen bzw. Ufersäumen) (G3.5, O4.1)
  2. Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland und Säumen (O1.1)
  3. Entwicklung und Pflege von Extensivacker und Brachen (O2.1, O2.2)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Optimierung geeigneter Horststandorte (Anlage/ Entwicklung von Röhricht- und Schilfbeständen bzw. Ufersäumen) (G3.5, O4.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Rohrweihe brütet bevorzugt in Röhrichtbeständen (v. a. Schilf) oder Feuchtbrachen, wobei das Nest (Horst) meist auf umgeknickten Halmen errichtet wird. Bestände, die eine Grundeignung aufweisen, jedoch aktuell suboptimal ausgeprägt sind (z. B. infolge Gehölzbewuchs, niedrigem Wasserstand oder Störungen), werden in der Maßnahme für die Rohrweihe optimiert.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Spaziergänger, frei laufende Hunde) zu achten.
  • Idealerweise bereits vorhandene Röhrichtflächen oder (schmale) Ufersäume von Gewässern.
  • Aktuell für die Rohrweihe suboptimale Ausprägung als Brutstandort z. B. aufgrund von Gehölzbewuchs, menschlichen Störungen (Spaziergänger, Freizeitaktivitäten), zu geringer Breite der Uferstreifen aufgrund angrenzender Mahd, Beweidung o. a. Alternativ grundsätzliche standörtliche Voraussetzung zur Neuanlage von Röhrichten (ausreichende Bodenfeuchte).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Nach FLADE (1994, S. 563) benötigt die Rohrweihe meist Röhrichte ab 0,5 ha Größe. Andererseits kann die Art z. B. in großflächigen Agrargebieten auch in deutlich kleineren Röhrichtinseln vorkommen (z. B. in verschilften Gräben von 1 m Breite, BAUER et al. 2005, S. 325, SCHROTH 1989: Röhricht 200 qm). Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Einzelfläche ist, desto wichtiger ist eine störungsfreie Umgebung. Je dichter ein Bestand ist, umso kleiner braucht die Röhricht-Zone um das Nest zu sein. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Minimalanforderung bei störungsarmer Umgebung mind. 3 Röhrichtflächen mit je > (50-) 100 qm oder eine entsprechend große Röhrichtfläche. Die Breite der Fläche (z. B. bei Röhrichtgürteln) soll mind. (10-) 20 m betragen (LANGE 2000, S. 286, 293).
  • Nach Untersuchungen von LANGE (2000, S. 293) im Raum Neustrelitz soll ein Röhricht-Bestand idealerweise folgende Bedingungen erfüllen: a) Möglichkeit des Nestbaus: Suboptimal sind sehr lockere Röhrichte mit hohem Wasserstand, aber auch sehr dichte und hohe Bestände. In letzteren ist die Rohrweihe wahrscheinlich auf das Vorhandensein von Schilfknickzonen u. ä. angewiesen. b) Sichtschutz: Das Nest soll von außerhalb möglichst nicht einsehbar sein. Dadurch ist es für Prädatoren schwerer zu finden und für die Rohrweihen am Nest vermindern sich die Störeinwirkungen. c) Das Nest soll für Bodenfeinde (Wildschwein, Rotfuchs) möglichst nicht erreichbar sein (z. B. durch hohen Wasserstand).
  • Sofern nicht vorhanden, Schaffung von Störungsarmut (Badebetrieb, Wanderer, Jagd, Angeln etc.) insbesondere während der Balz, Brut- und Jungenaufzucht (April bis August) im Umfeld von bis zu 300m (maximale Fluchtdistanz nichtbrütender Vögel gegenüber Menschen nach FLADE 1994 und GAMAUF 1994).
  • Maßnahmen zur Förderung bestehender Röhrichte: a) Vernässung in trockenen, verlandungsgefährdeten Röhrichten. Ein erhöhter Wasserstand dient auch zum Schutz vor Boden-Prädatoren (FOLZ 2007 S. 34). b) Anlage von Schutzeinrichtungen für Röhrichte (z. B. Lahnungen zur Wellendämpfung, Treibgut-Schutzzäune, Sedimentfangkassetten: OSTENDORP 1993 S. 256). Bei vorhandenen, kleinen Röhrichtbeständen o. a. schmalen Ufersäumen, die ansonsten strukturell geeignet sind, Ausdehnung des Saumes auf eine Breite von > (10) 20 m (s. o.) z. B. durch Einstellung der Mahd oder Auszäunung bei angrenzender Beweidung. Grundsätzlich gelten ansonsten die allgemeinen Empfehlungen zur Herstellung / Pflege von Ufersäumen (z. B. FUCHS & STEIN-BACHINGER 2008, Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz 2010, MKULNV 2007b).
  • Rodung von Gehölzbewuchs (NLWKN 2010, RÜCKRIEM et al. 2009 S. 203) z. B. auf Feuchtbrachen bei starker Verbuschung zur Schaffung freier Anflugmöglichkeiten und lichter Bedingungen zum Wachstum von Hochstauden.
  • Bei der Neuanlage von Schilf-Röhricht ist eine detaillierte Prüfung zur Eignung des Standortes (Substrat, Wasserhaushalt) und zur Maßnahmendurchführung erforderlich, da sie ansonsten erfolglos verlaufen kann (z. B. JEDICKE 2000 S. 139). Da insbesondere beim Schilf die Etablierungsrate von Keimlingen gering ist und um die Ausbreitungsgeschwindigkeit zu erhöhen, soll die Neuanlage der Röhrichte über Anpflanzungen erfolgen. Die jeweils geeignete Pflanzmethode (z. B. Wurzelstecklinge, Rhizomballen, Rhizompflanzungen, flächige Vegetationsmatten mit Röhricht) ist auf den Einsatzort abzustimmen (KÜMMERLIN 1993 S. 227, OSTENDORP 2009 S. 133 f.). Schilf vermehrt sich überwiegend vegetativ, günstig sind daher in der Regel mehrere kleinere Pflanzflächen (in die sich das Schilf ausbreitet) anstelle einer großen Pflanzfläche (ROTH et al. 2001 S. 132). Untersuchungen zur Etablierung von Seeuferröhrichten zeigten, dass sich Schilfklone unterschiedlicher Herkunft nach Auspflanzen auf verschiedenen Standorten in ihrem Wachstumsverhalten innerhalb genetisch fixierter Bereiche bewegen. Daher besteht die Anforderung, eine gezielte Auswahl von Schilfklonen entsprechend den lokalen Standortbedingungen und benötigten phänotypischen Eigenschaften des Schilfs zu treffen (KOPPITZ et al. 1997, 1999 in WICHTMANN & TIMMERMANN 2001, S. 494 f.) Zum Schutz der Jungpflanzungen vor Wellenschlag und Fraß durch Vögel (insbesondere Gänse) oder Säuger (Nutria) müssen ggf. wasser- und landseitig Absperrungen errichtet werden. Wichtig für den Erfolg ist weiterhin das Erhalten der optimalen Pflanzzeit im zeitigen Frühjahr (FISELIUS et al. 1995, HERRMANN et al. 1993, KÜMMERLIN 1993). Bei größeren Gewässern sind begleitende Maßnahmen wie flache Gestaltung der Uferzonen, Errichtung von Vorschüttungen zum Schutz vor Ufererosion und mechanischer Belastung zu prüfen (FISELIUS et al. 1995). Über die Neuanpflanzung von Röhrichten berichten neben o. g. Autoren auch WICHTMANN & TIMMERMANN (2001), SCHROTH (1989) sowie AKERS & ALLCORN (2006) auf großer Fläche mittels rhizomhaltiger Bodenübertragung. Allgemeine Hinweise zur Anpflanzung von Röhrichten und Beispiele finden sich z. B. bei ÖKON Vegetationstechnik GmbH (o. J.). .), ausführliche Anleitungen für britische Projekte, insbesondere in Kiesgruben, bei RSPB (1990), HAWKE & JOSÉ (1996) und WHITE & GILBERT (2003).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Je nach Aufkommen von Gehölzen Rückschnitt zur Gewährleistung freier Anflugmöglichkeiten und Schaffung lichter Bedingungen zum Wachstum von Hochstauden.
  • Keine Mahd des Schilfröhrichts (OSTENDORP 1993 S. 254 f.).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Witterungsbedingte Störanfälligkeit beachten: Bei geringem Wasserstand / Feuchte der Habitate kann es in Trockenzeiten zum Austrocknen der Habitate kommen. Dies kann zu einer stärkeren Zugänglichkeit für Prädatoren (Wildschwein, Rotfuchs; auch: Mensch) führen. Wildschweine nutzen Schilfbestände gern als Ruheplatz (HOFMANN & SCHRAMM 1991, S. 296)
  • Wird die Maßnahme im Rahmen von Fließgewässerrenaturierungen durchgeführt, ist die „Blaue Richtlinie“ (MULNV 2010) zu beachten.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Reduzierung von Störungen, Gehölzrückschnitt, Optimierung des Wasserstandes: Wirksam ab der nächsten Brutperiode.
  • Erweiterung von (Röhricht-) Ufersäumen von schmalen, vorhandenen Beständen aus: Wirksamkeit innerhalb von 2 bis 5 Jahren (Etablierung einer hochwüchsigen Vegetation).
  • Neuanlage von Röhrichten: Nach LfU (2006, S. 19) ist mit einer Zeitdauer von 5-10 Jahren zu rechnen, bis ein Großröhricht seine ökologische Funktion weitgehend erreicht hat (Ausgangssituation: Spontanbesiedlung). Die Dauer der Schilfentwicklung hängt von der Größe des Schilfbestandes ab; bei einer Anpflanzung von kleineren Beständen mit ca. 50-100 qm wird eine Entwicklungsdauer von mind. 3-5 Jahren veranschlagt bis zur Funktionsfähigkeit für die Rohrweihe. SCHROTH (1989) weist eine erfolgreiche Röhrichtbrut in einem angepflanzten, 4jährigen Schilf nach. Nach 5 Jahren hatte das Schilf eine Höhe von 2,5 m (ebd., S. 138). HÖLZINGER (1987 S. 894) beschreibt einen starken Bestandsanstieg der Rohrweihe in einem naturnahen Klärgebiet in Baden-Württemberg nach Einleitung von Wasser ab 1974 und der Schaffung eines dauerhaften Wasserstandes, der ein starkes Röhrichtwachstum bewirkte (von 1 Brutpaar 1972 auf max. 8 Brutpaare 1978).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig innerhalb von mind. 3 Jahren bereit. Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Der Maßnahmentyp wird in der Literatur z. B. von BAUER et al. (2005), GNOR (2007), HILLERICH (2000, S. 10), MEBS & SCHMIDT (2006 S. 288) und NLWKN (2010) empfohlen. Die Störungsempfindlichkeit der Rohrweihe ist z. B. von FOLZ (2007), GAMAUF (1994) und GNOR (2007) dokumentiert. HÖLZINGER (1987 S. 894) beschreibt einen Bestandsanstieg der Rohrweihe nach Röhrichtausbreitung, SCHROTH (1989) dokumentiert eine erfolgreiche Brut der Rohrweihe in einem 4jährigen, ca. 0,02 ha großen Schilfbestand an einer Kiesgrube. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt.
  • Maßnahmen zur Förderung von Röhrichten erfordern aus den o. g. Gründen eine genaue Vorbereitung. Um neben dem grundsätzlichen Ansiedlungserfolg des Röhrichts auch das Vorhandensein, der für die Rohrweihe notwendigen Strukturen an das Röhricht (s. o.) sicherzustellen, ist im Falle einer CEF-Bindung ein maßnahmenbezogenes Monitoring vorzusehen.
  • Die Maßnahme ist nicht eigenständig, sondern in Kombination mit anderen Maßnahmen durchzuführen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

2. Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland und Säumen (O1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Rohrweihe kann in ihrer Ernährung flexibel auf die lokalen Bedingungen reagieren. Bei Massenvermehrungen von Feldmäusen bilden diese den überwiegenden Teil der Nahrung (s. o.). In der Maßnahme werden günstige, kleinsäugerreiche Nahrungshabitate für die Rohrweihe im Grünland bereit gestellt. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes der Rohrweihe ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber punktuell durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Offene Standorte, keine Flächen im Wald
  • Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch Kleinnager (z. B. keine staunassen Standorte)
  • Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (möglich in Kombination mit Entwicklung und Pflege von Extensivacker und Brachen). Bei streifenförmiger Anlage Breite der Streifen mind. 6 m (LANUV 2010), idealerweise > 10 m.
  • Grundsätzlich gelten die allgemeinen Vorgaben zur Herstellung und Pflege von Extensivgrünland (siehe Maßnahmenblatt Extensivgrünland).
  • Die Grünlandflächen weisen bei Mahd je nach Wüchsigkeit regelmäßig neu gemähte „Kurzgrasstreifen“ und höherwüchsige, abschnittsweise im mehrjährigen Rhythmus gemähte Altgrasstreifen / Krautsäume auf. Die Form von Alt- und Kurzgrasstreifen richtet sich nach den lokalen Bedingungen (gerade oder geschwungene Streifen). Die Streifenform ist wegen des hohen Grenzlinieneffekts wichtig (BOSSHARD et al. 2007, FUCHS & STEIN-BACHINGER 2008, MÜLLER & BOSSHARD 2010, Schweizer Vogelschutz SVS & BirdLife Schweiz 2010, SIERRO & ARLETTAZ 2007). Die Mindestbreite einzelner Streifen beträgt > 6 m, idealerweise > 10 m. Die „Altgrasstreifen“ sollen als Kleinsäuger- und Insektenhabitat dienen, während die „Kurzgrasstreifen“ für die Zugriffsmöglichkeit auf Kleinsäuger wichtig sind. Da in den ersten Tagen nach der Mahd die Nutzungsfrequenz und Jagderfolg von Greifvögeln besonders hoch sind (ASCHWANDEN et al. 2005 für Turmfalke und Waldohreule, SZENTIRMAI et al. 2010 für die Wiesenweihe, MAMMEN et al. 2010 für den Rotmilan bei Luzerne, PEGGIE et al. 2011 für den Turmfalken), sollen die Flächen in der Vegetationsperiode ca. monatlich (Anpassung an die Wüchsigkeit erforderlich) gemäht werden, möglich ist auch eine Staffelmahd innerhalb einer Fläche (PEGGIE et al. 2011 S. 397) oder über verschiedene Flächen hinweg.
  • Bei einer Beweidung ist die Beweidungsintensität so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen gewährleistet.
  • Je nach Ausgangsbestand kann es sich anbieten, den Anteil der Kräuter zu erhöhen, um das Nahrungsangebot für Mäuse und andere Nahrungstiere der Rohrweihe zu erhöhen.
  • Idealerweise werden unbefestigte Feldwege in die Maßnahme einbezogen. Bei gering befahrenen Wegen, die im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen offen / kurzrasig gehalten werden. Feldwege o. a. lineare Saumhabitate weisen eine hohe Attraktivität für Rohrweihen auf.
  • Gewährleistung freier Überflugmöglichkeiten für die Suchflüge(NLWKN 2010).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Es sind die üblichen Pflegevorgaben für Extensivgrünland und Säume zu beachten (s. o).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Ein hoher Besatz von Mäusen kann zu Konflikten mit der Landwirtschaft führen. Der Mäusebestand kann jahrweise starken Schwankungen unterliegen („Gradationsjahre“).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Bei vorhandenem Grünland wird von einer Wirksamkeit innerhalb von bis zu 2 Jahren ausgegangen, bei der Umwandlung von Acker in Extensivgrünland innerhalb von bis zu 5 Jahren (Umstellung der Nutzung, Etablierung der Vegetation und Besiedlung durch Beutetiere).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar. Kleinsäuger bilden insbesondere bei Massenvermehrungen einen wesentlichen Bestandteil der Nahrung (s. o.). Der Maßnahmentyp (Grünland mit vielfältigem Nutzungsmosaik) wird z. B. von BAUER et al. (2005, S. 324), MEBS & SCHMIDT (2006, S. 289), NLWKN (2010) empfohlen. Die Plausibilität der Maßnahme wird daher als hoch eingestuft.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Entwicklung und Pflege von Extensivacker und Brachen (O2.1, O2.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Rohrweihe kann in ihrer Ernährung flexibel auf die lokalen Bedingungen reagieren. Bei Massenvermehrungen von Feldmäusen bilden diese den überwiegenden Teil der Nahrung (s. o.). In der Maßnahme werden günstige, kleinsäuger- bis kleinvogelreiche Nahrungshabitate für die Rohrweihe im Acker bereit gestellt. Aufgrund der Größe des Aktionsraumes der Rohrweihe ist eine flächendeckende Neuanlage / Optimierung von Nahrungshabitaten nicht möglich und sinnvoll. Die Lebensraumkapazität kann aber punktuell durch mehrere, verteilt liegende Maßnahmenflächen qualitativ erhöht werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Umsetzung vorzugsweise in ackergeprägten Gebieten
  • Idealerweise magere bis mittlere Böden, keine sehr nährstoffreichen Standorte
  • Offene Standorte, keine Flächen im Wald
  • Standort mit Potenzial zur Besiedlung durch Kleinnager (z. B. keine staunassen Standorte)
  • Möglichst zentral im Aktionsraum der betroffenen Paare
  • Keine Flächen mit starker Vorbelastung von „Problemkräutern“ (z. B. Ackerkratzdistel, Quecke, Ampfer)
  • Kein Umbruch von Grünland für die Maßnahme
  • Lage der streifenförmigen Maßnahmen nicht entlang von frequentierten (Feld-) Wegen

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung; als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes pro Paar insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche im Aktionsraum empfohlen (möglich in Kombination mit Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland und Säumen). Bei streifenförmiger Anlage Breite der Streifen > 6 m (LANUV 2010); idealerweise > 10 m.
  • Grundsätzlich sollen bei den folgenden Maßnahmen im Regelfall keine Düngemittel und Biozide eingesetzt werden und keine mechanische Beikrautregulierung erfolgen. Ansonsten sind die im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz NRW (LANUV 2010), nach denen sich die im Folgenden aufgeführten Maßnahmentypen richten, angegebenen Hinweise zur Durchführung zu beachten. Die Maßnahmen führen zu besseren Jagdmöglichkeiten für Mäusejäger wie den Rotmilan. Sie werden idealerweise in Kombination untereinander durchgeführt, zudem ist eine Kombination mit Maßnahme: Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland und Säumen, möglich.
  • Anlage von Getreidestreifen mit doppeltem Saatreihenabstand (Paket 4026 + 4031 + 4034 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz); auch als flächige Maßnahme möglich.
  • Anlage von Ackerstreifen oder Parzellen durch Selbstbegrünung – Ackerbrache (Paket 4041 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz)
  • Anlage von Ackerstreifen oder –flächen durch dünne Einsaat mit geeignetem Saatgut (Paket 4042 im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz, Hinweis Hybridisierungsgefahr bei Luzerne im Anhang 3 S. 47 beachten; in den meisten Fällen sind selbstbegrünende Brachen, insbesondere auf mageren Böden, Einsaaten vorzuziehen)
  • Für die Hellwegbörde können zudem die differenzierten Maßnahmenvorschläge von BRABAND et al. (2006) herangezogen werden.
  • Idealerweise werden unbefestigte Feldwege in die Maßnahme einbezogen. Bei gering befahrenen Wegen, die im Laufe der Vegetationsperiode zuwachsen, sollen dann die Fahrspuren o. a. Streifen offen / kurzrasig gehalten werden.
  • Gewährleistung freier Überflugmöglichkeiten für die Suchflüge (NLWKN 2010).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Erhalt der Kulturen entsprechend den Pflegevorgaben.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Ein hoher Besatz von Mäusen kann zu Konflikten mit der Landwirtschaft führen. Der Mäusebestand kann jahrweise starken Schwankungen unterliegen („Gradationsjahre“).
  • Regelmäßige Pflege entsprechend den Ausführungen im Anwenderhandbuch Naturschutz (LANUV 2010). Wichtig ist, dass die Ackerfrüchte / Brachen nicht zu hoch und dicht aufwachsen. Ggf. sind über frühzeitige Mahd / Umbruch Strukturen herzustellen, so dass eine Zugriffsmöglichkeit auf Beutetiere für die Rohrweihe bestehen bleibt.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist nach Anlage der jeweiligen Kultur bzw. innerhalb der nächsten Brutsaison wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Maßnahmen zur extensiven Ackernutzung für die Rohrweihe werden z. B. von NLWKN (2010) empfohlen. JOEST (2009) konnte eine überdurchschnittliche Nutzung insbesondere von mit Luzernegemengen begrünten oder sich selbst begrünenden Stilllegungen für die Nahrungssuche von Greifvögeln, darunter auch die Rohrweihe, nachweisen. Ähnliche Beobachtungen gibt es für andere Greifvogelarten (z. B. KRACHER 2008: Wiesenweihe, MAMMEN et al. 2010: Rotmilan). Da Brachen auch einen höheren Kleinvogelbestand aufweisen als konventionell bewirtschaftete Felder (HÖLKER 2002, S. 202, JOEST 2006), stehen hier auch in Jahren mit geringem Mäuseangebot genügend Alternativ-Nahrung zur Verfügung.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für die Rohrweihe stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherung von Bruthabitaten und zur Pflege von Nahrungshabitaten zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung: