Weisswangengans  (Branta leucopsis (Bechstein,1803))

(Syn.: Nonnengans)

Brutvögel und Rastvögel

Artenschutzmaßnahmen

  1. Verbesserung der Eignung von Gewässern (Brutplatz) (G6.2)
  2. Optimierung von Gewässern (Ruhestätten) (G3.1, G3.3) (Rastvögel)
  3. Maßnahmen zur Herstellung von Nahrungshabitaten im Grünland (O1.1, G1.2, G2.1, G4.3) (Rastvögel)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Verbesserung der Eignung von Gewässern (Brutplatz) (G6.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Wenn Gewässer eine geringe Siedlungsdichte der Weißwangengans aufweisen, obwohl große Grünlandbereiche zur Nahrungssuche vorhanden sind, kann der geringe Bestand an dem Fehlen von geeigneten Brutplätzen liegen. Als geeignet sind Brutplätze anzusehen, wenn sie eine karge Vegetation aus Gräsern und Stauden aufweisen (mitunter auch unter Bäumen), auf trockenem Grund liegen, für Bodenprädatoren (Säugetiere) schwer zugänglich und frei von Störungen sind. Diese vier Elemente finden sich häufig in optimaler Ausprägung auf Inseln im Brutgewässer. Die Weißwangengans kann unter diesen Umständen in hoher Dichte brüten (SUDMANN unpub.). Eine Förderung kann somit durch Schaffung von Brutinseln in geeigneten Gewässern (auch anthropogenen Gewässern wie Klärteiche, Rieselfelder) erzielt werden, selbst wenn diese schon besiedelt sind. Die Größe der Inseln und ihre Gestaltung müssen der Größe und der Tiefe des Gewässers angepasst sein. Inseln können durch Aufschüttung oder Abgrabung von Uferbereichen unter Aussparung der Inseln geschaffen werden. Die Gestaltung von Inseln durch Aufschüttung in einem Gewässer sollte, wegen des starken Eingriffs nur unternommen werden, wenn das Gebiet dadurch insgesamt eine Aufwertung aus Naturschutzsicht erfährt. Die Maßnahme schafft geeignete Bruthabitate für die Weißwangengans an einem bestehenden Gewässer bzw. führt zu einem Anstieg der Siedlungsdichte der Weißwangengans in einem besiedelten Gebiet.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Angelsport, Wassersport, Spaziergänger etc.) zu achten.
  • Das Gewässer muss durch die Umgebung mit Grünland prinzipiell für die Weißwangengans geeignet bzw. bereits von ihr mit geringer Dichte besiedelt sein.
  • Die Gestaltung von Inseln muss von der Topographie und der Tiefe des Gewässers her möglich sein.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Zur Anlage von Inseln geeignet sind große Gewässer, die durch größere Grünlandbereiche in der nahen Umgebung hinreichend Nahrungsmöglichkeiten bieten.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflege nach Bedarf: Die Brutplätze auf den Inseln benötigen prinzipiell keine wiederkehrenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktion. Es muss jedoch eine Verbuschung der Insel durch Pflegemaßnahme (Mäheinsatz oder Beweidung außerhalb der Brutzeit) verhindert werden. Ggf. jährliche Pflegemaßnahmen in Abhängigkeit vom Nährstoffeintrag und dem Gehölzaufwuchs. Hoch aufgewachsene Bäume sind unproblematisch, wenn darunter gebrütet werden kann.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Je weiter die Entfernung der Insel zum Festland ist, desto geringer ist die Gefährdung durch Bodenprädatoren (Säugetiere).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Dauer bis zur Wirksamkeit der Maßnahme ist abhängig von den lokalen Gegebenheiten und dem aktuellen Bestand von Weißwangengänsen im Gewässer bzw. der nächsten Umgebung. Unter günstigen Bedingungen ist die Wirksamkeit der Maßnahme zur Förderung des Brutplatzes auf Inseln innerhalb von bis zu 2 Jahren erreicht, da die Weißwangengans zur erfolgreichen Brut nur eine spärliche (unspezifische) Vegetation benötigt, die sich rasch am Ufer entwickelt. .

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Die Maßnahme ist von der Artökologie her plausibel. Es liegen zahlreiche Beobachtungen von erfolgreichen Bruten auf Inseln vor (z.B. HÜPPELER et al. 1998, VAN DER JEUGD in SOVON 2018).
  • Die Maßnahmen erfordern im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung und es sind große (Gewässer-) Flächen erforderlich. Daher ist im Regelfall ein Monitoring durchzuführen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit

Eignung: hoch

2. Optimierung von Gewässern (Ruhestätten) (G3.1, G3.3) (Rastvögel)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Weißwangengänse nächtigen und ruhen gerne in ruhigen Flachwasserzonen in Ufernähe. An größeren Stillgewässern (z. B. Abgrabungen) werden bei Betroffenheit von Ruhestätten Modellierungsmaßnahmen zur Schaffung von störungsarmen Flachwasserzonen durchgeführt. Die Maßnahme betrifft nur Schlafgewässer, für Nahrungsflächen ist Maßnahme 2 umzusetzen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Sportler, Spaziergänger, frei laufende Hunde, etc.) zu achten.
  • Vorhandene, windgeschützte Stillgewässer mit Aufwertungspotenzial bezüglich der Gewässertiefe / der Uferstrukturen, ggf. Anlage neuer Flutmulden.
  • Geeignete Nahrungshabitate im Umfeld von max. 5 km vorhanden (je näher desto besser).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Rastbestand: Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Der räumliche Umfang ist im Einzelfall festzulegen insbesondere anhand der Parameter Flächengröße und Zustand der betroffenen Gebiete und Individuenzahl. Grundsätzlich Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Da die Arten bevorzugt an größeren Flachgewässern rasten, wird bei vollständigem Funktionsverlust des Rastplatzes ein Mindestwert von 5 ha für die Gewässergröße empfohlen, wobei die meisten Schlafgewässer am Unteren Niederrhein mehr als 10 ha Wasserfläche haben.
  • Schaffung / Modellierung von störungsfreien Gewässern mit Flachwasserzonen.
  • Die Maßnahme wird idealerweise in Kombination mit Aufwertungen in schlafplatznahen Nahrungshabitaten durchgeführt (Maßnahme: Herstellung von Nahrungshabitaten im Grünland).
  • Ggf. Entfernung von Gehölzen o. a. Vertikalstrukturen zur Schaffung freier Sichtmöglichkeiten / von Einflugschneisen.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Gänse sind an ihren Schlafplätzen sehr störungsempfindlich, so dass hier keine menschlichen Aktivitäten auf dem Wasser und im Uferbereich stattfinden dürfen (Sport, Angeln, usw.).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die benötigten Strukturen (Herstellung von Flachwasserbereichen) sind grundsätzlich unmittelbar nach Maßnahmenumsetzung wirksam. Um den Gänsen eine Eingewöhnung und räumliche Erkundung zu ermöglichen, soll die Maßnahme mit einer Vorlaufzeit von 2-3 Jahren hergestellt werden (RUNGE et al. 2010: A 116 gehen von 1-3 Jahren Vorlaufzeit für die Blässgans aus).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei Planung und Durchführung durch Art-Experten.
  • Die Habitatansprüche der Weißwangengans sind gut bekannt. Die Maßnahme erscheint daher und auch wegen der häufigen Nutzung von größeren Abgrabungsgewässern als grundsätzlich plausibel.
  • Aufgrund der besonderen Bedeutung von traditionellen Ruhestätten und dem Fehlen konkreter Wirksamkeitsnachweise von speziell geplant angelegten Maßnahmengewässern ist bei diesem Maßnahmentyp eine Einzelfallprüfung unter Beteiligung von lokalen Experten durchzuführen und die Maßnahme mit einem Monitoring zu begleiten. Für NRW wurde der Eignungsgrad mit „mittel“ bewertet (Expertenworkshop 8.11.2011 LANUV Recklinghausen).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit

Eignung: mittel

3. Maßnahmen zur Herstellung von Nahrungshabitaten im Grünland (O1.1, G1.2, G2.1, G4.3) (Rastvögel)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Weißwangengänse präferieren Grünlandflächen zur Nahrungsaufnahme. In störungsarmen Bereichen wird kurzrasiges, nährstoffreiches Grünland für die Gänsearten als günstige Nahrungshabitate zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme betrifft nur Nahrungsflächen, für Schlafgewässer ist Maßnahme 1 umzusetzen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Sportler, Spaziergänger, frei laufende Hunde, etc.) zu achten.
  • Geeignete Schlafplätze im Umfeld von max. 5 km vorhanden (je näher desto besser), weithin offene Landschaft aufgrund der Meidung gegenüber geschlossenen Vertikalstrukturen (siehe oben).
  • Ausgangsbestand: Acker oder versiegelte Standorte.
  • Mittlere bis eutrophe Böden mit durchschnittlicher bis hoher Bodenfeuchte. Ungeeignet sind trockene und magere Standorte (zu geringer Nährstoffgehalt der Gräser).
  • Mindestabstand der Nahrungsflächen zu Windenergieanlagen und -parks von 400 m (MULNV & LANUV 2017).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Rastbestand: Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Der räumliche Umfang ist im Einzelfall festzulegen, insbesondere anhand der Parameter Flächengröße und Zustand der betroffenen Gebiete und Individuenzahl. Grundsätzlich Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Als Faustwert werden für eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes insgesamt mind. 2 ha Maßnahmenfläche empfohlen.
  • Genutztes (gedüngtes und eutrophes) Grünland mit nährstoffreichen Gräsern ist für Gänse besonders attraktiv, da hier mehr nährstoffreiche Biomasse zur Verfügung steht, die von ihnen als Weidegänger genutzt werden kann (KREUZIGER 2002).
  • Sofern noch nicht vorhanden, kann sich die Schaffung eines Mikroreliefs, bei dem auch nasse Stellen und winterlich überstaute Flachwasserbereiche vorkommen, günstig auf die Annahme der Flächen durch Gänse auswirken (KUJIKEN & VERSCHEURE 2008, HEINICKE 2008, LANDGESELLSCHAFT SACHSEN-ANHALT 2002: 161, SPILLING 1998, TESCH et al. 2010). Kleine Flachwasserbereiche (Senken, Teiche) werden zum Trinken genutzt. Es können idealerweise auch größere Flachwasserbereiche (> 1 ha) angelegt werden, die zugleich eine Funktion als Schlafplatz entfalten können (bei Betroffenheit von mehreren 1000 Gänsen sind noch deutlich größere Flächen erforderlich). Nach LANDGESELLSCHAFT SACHSEN-ANHALT (2002: 164, Aland-Niederung) trägt eine Vernässung von Grünlandstandorten besonders im Frühjahr zur Ablenkung der Gänse von ansonsten fraßbedrohten Ackerstandorten bei.
  • Sofern nicht vorhanden, Schaffung von Störungsarmut (Wassersport, Touristen, Jagd) während der Rast- und Überwinterungszeiten im Umfeld der jeweiligen maximalen Störradien (500 m; GARNIEL & MIERWALD 2010: 32).
  • Ggf. Entfernung von Gehölzen o. a. Vertikalstrukturen zur Schaffung freier Sichtmöglichkeiten / von Einflugschneisen / Verringerung von Zerschneidung.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Regelmäßige Pflege des Grünlandes, Offenhaltung.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Bevorzugung von Grünland mit nährstoffreichen Gräsern kann grundsätzlich soweit führen, dass benachbarte Flächen mit Extensivgrünland nur noch nachrangig aufgesucht werden (WILLE 2000). Wenn Nahrungshabitate limitierende Faktoren sind (und somit ein Maßnahmenerfordernis besteht), kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Gänse auch extensiv bewirtschaftetes Grünland mit weniger nährstoffreichen Gräsern und ggf. höherer Grasnarbe annehmen, wenngleich ansonsten Intensivgrünland bevorzugt wird (BRÜHNE et al. 1999, Unterer Niederrhein). Für Extensiv-Grünland ist dann aber eine größere Fläche erforderlich. Nach WILLE (2000) ist noch unklar, wie groß extensiv bewirtschaftete Gänserastgebiete sein müssen, um die oft unerwünschte Abwanderungen auf Intensivflächen zu vermeiden. Die Frage, wie intensiv (bezüglich Düngung und Kurzrasigkeit) eine Grünlandfläche für die Gänse bewirtschaftet werden darf, ist im Einzelfall je nach lokalen Bedingungen festzulegen. Grundsätzlich sollte in den Rastgebieten eine möglichst standorttypische und landschaftsgerechte Bewirtschaftung des Grünlandes gesichert werden (WILLE 2000).
  • Keine Düngung zur Aufwertung des Nährstoffgehaltes der Gräser auf naturschutzfachlich anderweitig bedeutungsvollen Magerstandorten oder in deren direkter Nachbarschaft.
  • Konflikte zwischen für Gänse optimiertem Grünland und Grünland für andere Wiesenvögel.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Maßnahmen zur Herstellung des Mikroreliefs sind unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme bzw. in der näch-sten Rastsaison wirksam. Für die Herstellung eines attraktiven Grünlandes wird eine Zeitdauer von bis zu 3 Jahren veranschlagt. RUNGE et al. (2010: A 116) gehen für die Blässgans von einer Wirksamkeit von 1 bis 3 Jahren aus, was sich für Weißwangengänse übertragen lässt.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Weißwangengans sind gut bekannt. In Anlehnung an die Erfahrungen beim Gänsemanagement (DEGEN et al. 2009, HAASE et al. 1999, KREUZIGER 2002, LANDGESELLSCHAFT SACHSEN-ANHALT 2002: 160 f.) wird eine Annahme der Flächen durch die Gänse erwartet. RUNGE et al. (2010: A 116 stufen die Maßnahme (Schaffung von intensiv genutztem und gedüngtem Grünland in störungsarmen Bereichen für die vergleichbare Blässgans) als „sehr hoch“ ein. TESCH et al. (2010, Unterweser) schildern die großflächige (> 200 ha) Umsetzung eines Projektes zur Umwandlung von Grünland in ein Tidebiotop mit neu angelegtem Prielsystem. Die Maßnahmenflächen wurden von der Weißwangengans angenommen und erreichten hier internationale Bedeutung (zudem mindestens landesweite Bedeutung für Pfeifente, Schnatterente und Löffelente). Ihre Attraktivität erklärt sich nach den Autoren durch das Nebeneinander von Flachwasserzonen und niedrigwüchsigem Grünland sowie der Abwesenheit jeglicher Störungen (Jagdverbot).
  • Die Eignung der Maßnahme wurde beim Expertenworkshop (LANUV Recklinghausen, 8.11.2011) mit „hoch“ bewertet.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit

Für die Weißwangengans besteht die Möglichkeit zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Nahrungshabitaten. Maßnahmen für die Ruhehabitate sind Einzelfallentscheidungen.

4. Fazit

Für die Weißwangengans bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.