Brandgans (Tadorna tadorna (L.))
Artenschutzmaßnahmen
- Entwicklung von Habitaten in ehemaligen Altarmen und Altwässern (G5)
- Anlage von Kleingewässern (G1.1)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Entwicklung von Habitaten in ehemaligen Altarmen und Altwässern (G5)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Viele der ehemaligen Altwässer und Altarme wurden durch den Bau von Dämmen von ihrem Fluss abgeschnitten und haben somit ihre natürliche Dynamik verloren und verlanden. In diesen Bereichen fehlen heute oftmals die nicht austrocknenden flachen Gewässer, die die Brandgans zur Nahrungssuche benötigt, da die abgedeichten Flächen in der Regel entwässert werden und/oder die flachen Gewässer infolge fehlender Dynamik der Flussaue verlandet sind. Limitierende Faktoren zur Besiedlung sind somit der Wasserstand und/oder das Vorhandensein flacher Gewässer. Maßnahmen in ehemaligen Altarmen und Altwässern bestehen daher aus einer Wiedervernässung der Flächen, ggf. auch dem Anschluss an die natürliche Fließgewässerdynamik sowie der Anlage flacher, während der Brutzeit wasserführender Senken. Eine Wiedervernässung kann erreicht werden durch eine Verringerung der Entwässerung oder durch Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushalts durch Wiederanschluss der Aue an das Fließgewässer. Eine Verringerung der Entwässerung von Auen kann in der Regel durch Schöpfwerke bzw. Siele gesteuert werden. Der Anschluss an das Fließgewässer kann durch einen Durchlass in dem Deich/Damm mittels eines Sieles oder – im naturschutzfachlich günstigsten Fall – durch eine Rückverlegung des Deiches oder Dammes erfolgen. Im letzten Fall wird die natürliche Dynamik des Flusses vollumfänglich wieder zugelassen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Sportler, Spaziergänger, frei laufende Hunde, etc.) zu achten. Die Fluchtdistanz beträgt bei
- Brutvögeln nach GASSNER et al. (2010) 200 m.
- Großflächige Offen- bis Halboffenland-Standorte in einer Aue mit Potenzial zu einer Wiedervernässung (z. B. vorhandene Drainagen oder Gräben). Geeignete Standorte sind im Winterhalbjahr bzw. aus bei Hochwasser aufgenommenen Luftbildern gut zu identifizieren (vegetationslose oder nasse Stellen im Grünland oder Acker).
- Das Gebiet muss Senken oder Altarme aufweisen oder sie müssen künstlich geschaffen werden, sodass sich flache Gewässer bilden, die tief genug sind, auch im Sommer Wasser zu führen.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Die Brandgans benötigt ein flaches Gewässer mit Limnofauna zur Nahrungssuche und Höhlen für die Nestanlage.
- Wenn keine natürlichen Höhlen (z. B. Kaninchenbauten) vorhanden sind, können auch Kunstbauten für den Fuchs verwendet werden (Brandgänse können sich gegenüber Füchsen behaupten).
- Verlandete Altarme müssen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eventuell geräumt oder teilgeräumt werden. Zur Sicherstellung des Nahrungshabitats eignet sich auch die Anlage flacher Senken in der Aue (vgl. Entwicklung von Habitaten in Grünlandgebieten), die während der Brutzeit Wasser führen. Da flache Senken
- insbesondere in nährstoffreichen Auen zu einer raschen Verlandung tendieren, müssen sie entweder nach Abschluss der Brutzeit in eine Beweidung einbezogen werden (verhindert die Ausbreitung von Röhrichten) oder in regelmäßigen Abständen geräumt bzw. neu angelegt werden.
- Modellierte Wasserflächen müssen größere Bereiche mit einer maximalen Tiefe von 1 m für die Brandgans besitzen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- In regelmäßigen Abständen muss an den Gewässern aufkommende Vegetation wieder entfernt werden, da Brandgänse offene Gewässer ohne Ufervegetation bevorzugen (Ausnahme Rieselfelder).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- In der Regel wird die Wirksamkeit der Maßnahme innerhalb von (bis zu) 5 Jahren erreicht, da die Brandgans keine besonderen Ansprüche an Strukturen mit langer Entwicklungsdauer stellt und sich eine Limnofauna bereits nach wenigen Jahren einstellt.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Grundsätzlich werden Altarme und Altwässer von Brandgänsen aufgrund ihrer Lebensstrategie rasch angenommen und als Brutplatz gewählt.
- Die Maßnahmen erfordern im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung und es sind große (Gewässer-)Flächen erforderlich. Daher ist im Regelfall ein Monitoring durchzuführen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
2. Anlage von Kleingewässern (G1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Kleingewässer sind im letzten Jahrhundert in Vielzahl verschwunden, da sie für Land- und Forstwirtschaft oder als Baugebiet verfüllt und eingeebnet wurden. Kleingewässer lassen sich deshalb an vielen Stellen wieder regenerieren oder neu anlegen. Als Ersatz für ein verlorengehendes Gewässer ist ein mindestens gleichgroßes und gleichstrukturiertes Gewässer zu schaffen. Neue Gewässer werden in der Regel sehr schnell von Wasservögeln besiedelt (z. B. BRANDT 2019), so dass diese Maßnahme auch für die Brandgans geeignet ist.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Sportler, Spaziergänger, frei laufende Hunde, etc.) zu achten. Die Fluchtdistanz beträgt bei Brutvögeln nach GASSNER et al. (2010) 200 m.
- Großflächige Offen- bis Halboffenland-Standorte mit Potenzial zu einer Gewässeranlage. Geeignete Standorte sind im Winterhalbjahr bzw. aus bei Hochwasser aufgenommenen Luftbildern gut zu identifizieren (vegetationslose oder nasse Stellen) oder können alten Karten entnommen werden.
- Der Boden muss für die Neuanlage eines Gewässers geeignet sein.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Die Brandgans benötigt ein in weiten Teilen maximal 1 m tiefes Gewässer mit Limnofauna zur Nahrungssuche und Höhlen für die Nestanlage im Umfeld.
- Da Flachgewässer zu einer Verlandung tendieren, müssen sie entweder nach Abschluss der Brutzeit in eine Beweidung einbezogen werden (verhindert die Ausbreitung von Röhrichten) oder in regelmäßigen Abständen geräumt bzw. neu angelegt werden.
- Modellierte Wasserflächen müssen flache Bereiche für die Brandgans besitzen und im Uferbereich sind Höhlen als Nistgelegenheiten zu schaffen (ggf. Einbau von Kaninchen- oder Fuchskunstbauten).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- In regelmäßigen Abständen muss an den Gewässern aufkommende Vegetation wieder entfernt werden, da Brandgänse offene Gewässer ohne Ufervegetation bevorzugen (Ausnahme Rieselfelder).
Weitere zu beachtende Faktoren
- In der Regel wird ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich sein.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- In der Regel wird die Wirksamkeit der Maßnahme innerhalb von (bis zu) 5 Jahren erreicht, da die Brandgans keine besonderen Ansprüche an Strukturen mit langer Entwicklungsdauer stellt und sich eine Limnofauna bereits nach wenigen Jahren einstellt.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Grundsätzlich werden Flachgewässer von Brandgänsen aufgrund ihrer Lebensstrategie rasch angenommen und als Brutplatz gewählt.
- Die Maßnahmen erfordern im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung und es sind große (Gewässer-)Flächen erforderlich. Daher ist im Regelfall ein Monitoring durchzuführen
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
3. Fazit
Für die Brandgans bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.