Schnatterente  (Anas strepera L.)

EU-Code: A051

Artenschutzmaßnahmen

  1. Entwicklung von Habitaten in Grünlandgebieten (G4, O1.1.2)
  2. Entwicklung von Habitaten in ehemaligen Altarmen und Altwässern (G5)
  3. Verbesserung der Eignung von Gewässern (Brutplatz) (G6.2)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Entwicklung von Habitaten in Grünlandgebieten (G4, O1.1.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Viele ehemalige Feuchtgebiete wie Niedermoore und Auen werden seit Langem durch Gräben, Drainagen und Pumpen entwässert, sodass Flachgewässer kaum noch zu finden sind. Grünlandkomplexe, die von Gräben durchzogen werden, werden häufig bis an die Gewässer heran intensiv genutzt. Reliktgewässer haben häufig nur einen schmalen ungenutzten Uferstreifen. In diesen Niederungen fehlen der Schnatterente die flachen Gewässer zur Nahrungssuche und/oder vegetationsreiche höher gelegene Uferstreifen für die Brut. Der begrenzende Faktor zur Besiedlung ist somit ein artgerechter Wasserstand sowie ein ausreichendes Angebot an trockenen, dicht mit Gräsern oder Stauden bewachsenen Brutplätzen.Zur Förderung oder Wiederansiedlung der Schnatterente in grabendurchzogenen Grünlandkomplexen oder ehemaligen Feuchtgebieten sind in der Regel eine Wiedervernässung der Flächen sowie die Angleichung der hydrologischen Verhältnisse an einen naturnahen Zustand zielführend. Je nach lokalen Gegebenheiten und aktueller Nutzung der Gebiete können vorhandene Gräben geschlossen oder mit Stauanlagen versehen werden. Dabei sollte ein naturnaher Wasserstand bzw. eine naturnahe Dynamik angestrebt werden. Ausreichend breite Uferstreifen müssen vor und während der Brutzeit ungenutzt bleiben, sodass sich dort eine dichte Vegetation entwickeln kann. Die Anhebung des Wasserstandes schafft die Voraussetzung für geeignete Brut- und Nahrungshabitate für die Schnatterente. Soweit keine flachen Gewässer oder ein Relief aus Kuppen und Senken vorhanden ist, müssen zusätzlich künstliche Senken angelegt werden, damit flache Gewässer als Nahrungsgebiet während Brut und Jungenaufzucht zur Verfügung stehen. Bei der Gestaltung dieser Maßnahmen sollten nach Möglichkeit hinreichend hoch gelegene, trockene Inseln angelegt werden, die von der Art zur Brut bevorzugt werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Spaziergänger mit frei laufenden Hunden etc.) zu achten.
  • Großflächige Offen- bis Halboffenland-Standorte mit Potenzial zu einer Wiedervernässung (z. B. vorhandene Drainagen oder Gräben). Geeignete Standorte sind im Winterhalbjahr bzw. aus bei Hochwasser aufgenommenen Luftbildern gut zu identifizieren (vegetationslose oder nasse Stellen im Grünland oder Acker).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Die Schnatterente benötigt ein großes, flaches Gewässer (Stillgewässer, Grabennetz) mit Wasserpflanzen zur Nahrungssuche und eine dichte Ufervegetation auf trockenem Grund für den Nistplatz. Diese beiden Elemente müssen in enger Verzahnung vorhanden sein.
  • Der Wasserstand sollte so geregelt werden, dass die Brutplätze nicht überflutet werden können.
  • Bei flachem Relief ggf. Schaffung künstlicher Senken / Flachgewässer durch Abschieben des Oberbodens. Modellierte Geländeoberflächen müssen flache Bereiche für die gründelnde Schnatterente sowie trockene Nistmöglichkeiten aufweisen Gut geeignet sind hoch gelegene Inseln, da diese gerne als Nistplätze gewählt werden (LOKEMOEN et al. 1984).
  • Die Ufervegetation (mind. 5 m Breite) sollte vor Abschluss der Jungenaufzucht nicht gemäht oder beweidet werden, damit die Schnatterenten dort im hohen Gras, in Brennnessel- oder Distelherden versteckt ihre Nester anlegen und Verluste durch Mahd oder Beweidung (GILBERT et al. 1996) vermieden werden (ggf. Auszäunung des Ufers) .

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Sicherung bzw. Kontrolle der Wasserstände muss gegeben sein.
  • Flache Gewässer unterliegen einer raschen Verlandung und müssen gegebenenfalls gelegentlich geräumt werden. Eine sommerliche Beweidung ab August verzögert die Verlandung deutlich.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Notwendige Grabenräumungen und andere Gewässerunterhaltungen sind außerhalb der Brutzeit der Schnatterente durchzuführen, also außerhalb der Zeitspanne von April bis August.
  • In Gebieten mit Vorkommen von Wiesenlimikolen sind die Maßnahmen an deren Habitatanforderungen anzupassen und mit der Gebietsbetreuung abzustimmen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Dauer bis zur Wirksamkeit der Maßnahme hängt vor allem vom aktuellen Vorkommen der biotoptypischen Pflanzen in der unmittelbaren Umgebung und damit der Geschwindigkeit der Besiedlung der neu geschaffenen Flächen durch Pflanzen ab, die sich als Nahrung (Laichkräuter und Gräser) für die Schnatterente eignen, sowie von der Lage im räumlichen Zusammenhang zu anderen besiedelten Feuchtgebieten. Unter günstigen Ausgangsbedingungen ist die Wirksamkeit innerhalb von bis zu 5 Jahren erreicht.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Die benötigten Strukturen sind auf geeigneten Flächen kurzfristig entwickelbar.
  • Wieder- / Dauervernässungen werden von BAUER et al. (2005 S. 86) für die Schnatterente empfohlen. In der Lundener Niederung (südlich Friedrichstadt, Schleswig-Holstein) fand 1999 auf ca. 320 ha des fast verlandeten Mötjensees eine Wasserstandsanhebung um 30-50 cm statt, die angrenzenden Grünlandflächen wurden extensiv bewirtschaftet. 2001 konnte erstmals die Schnatterente als Brutvogel nachgewiesen werden (GLOE 2002). (Weitere) wissenschaftliche Untersuchungen liegen nicht vor.
  • Die Maßnahmen erfordern im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung. Daher ist im Regelfall ein Monitoring durchzuführen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

2. Entwicklung von Habitaten in ehemaligen Altarmen und Altwässern (G5)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Viele der ehemaligen Altwässer und Altarme wurden durch den Bau von Dämmen von ihrem Fluss abgeschnitten und haben somit ihre natürliche Dynamik verloren und verlanden zunehmend. In diesen Bereichen fehlen heute oftmals die nicht austrocknenden flachen Gewässer, die die Schnatterente zur Nahrungssuche benötigt, da die abgedeichten Flächen in der Regel entwässert werden und/oder die flachen Gewässer infolge fehlender Dynamik der Flussaue verlandet sind. Limitierende Faktoren zur Besiedlung sind somit der Wasserstand und/oder das Vorhandensein flacher Gewässer.Maßnahmen in ehemaligen Altarmen und Altwässern bestehen daher aus einer Wiedervernässung der Flächen, ggf. auch dem Anschluss an die natürliche Fließgewässerdynamik sowie der Anlage flacher, während der Brutzeit wasserführender Senken. Eine Wiedervernässung kann erreicht werden, durch eine Verringerung der Entwässerung oder durch Wiederherstellung eines naturnahen Wasserhaushalts durch Wiederanschluss der Aue an das Fließgewässer. Eine Verringerung der Entwässerung von Auen kann in der Regel durch Schöpfwerke bzw. Siele gesteuert werden. Der Anschluss an das Fließgewässer kann durch einen Durchlass in dem Deich/Damm mittels eines Sieles oder – im naturschutzfachlich günstigsten Fall – durch eine Rückverlegung des Deiches oder Dammes erfolgen. Im letzten Fall wird die natürliche Dynamik des Flusses vollumfänglich wieder zugelassen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Touristen, Spaziergänger etc.) zu achten.
  • Großflächige Offen- bis Halboffenland-Standorte in einer Aue mit Potenzial zu einer Wiedervernässung (z. B. vorhandene Drainagen oder Gräben). Geeignete Standorte sind im Winterhalbjahr bzw. aus bei Hochwasser aufgenommenen Luftbildern gut zu identifizieren (vegetationslose oder nasse Stellen im Grünland oder Acker).
  • Das Gebiet muss Senken oder Altarme aufweisen oder sie müssen künstlich geschaffen werden, sodass sich flache Gewässer bilden, die tief genug sind, auch im Sommer Wasser zu führen.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen. Die Schnatterente benötigt ein großes, flaches Gewässer mit Wasserpflanzen zur Nahrungssuche oder ein dichtes Netz aus Gräben und eine dichte Ufervegetation aus langem Gras oder Stauden für die Nestanlage. Diese beiden Elemente müssen eng verzahnt vorhanden sein.
  • Verlandete Altarme müssen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit eventuell geräumt oder teilgeräumt werden. Zur Sicherstellung des Nahrungshabitats eignet sich auch die Anlage flacher Senken in der Aue (vgl. Entwicklung von Habitaten in Grünlandgebieten), die während der Brutzeit Wasser führen. Um eine hinreichende Deckung während der Brutzeit zu gewährleisten, dürfen Uferstreifen (mind. 5 m Breite) der Gewässer vor und während der Brutzeit nicht gemäht oder beweidet werden (ggf. Auszäunung). Da flache Senken insbesondere in nährstoffreichen Auen zu einer raschen Verlandung tendieren, müssen sie entweder nach Abschluss der Brutzeit in eine Beweidung einbezogen werden (verhindert die Ausbreitung von Röhrichten) oder in regelmäßigen Abständen geräumt bzw. neu angelegt werden.
  • Modellierte Wasserflächen müssen flache Bereiche für die gründelnde Schnatterente besitzen und trockene Nistgelegenheiten bieten. Von besonderer Bedeutung sind Inseln in flachen Gewässern, da diese in hohen Dichten als Nistplatz gewählt werden und einen hohen Bruterfolg gewähren (DUEBBERT 1966).
  • Zur Renaturierung von Fließgewässern vgl. „Blaue Richtlinie“ (MULNV 2010, Kapitel 6: Maßnahmen)

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Notwendige Gewässerunterhaltungen sind außerhalb der Brutzeit der Schnatterente (April bis August) durchzuführen. Eine Einbeziehung der Uferstreifen und flachen Senken in die Beweidung darf erst nach Abschluss der Brutzeit erfolgen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • In der Regel wird die Wirksamkeit der Maßnahme innerhalb bis zu 5 Jahren erreicht, da die Schnatterente keine besonderen Ansprüche an Strukturen mit langer Entwicklungsdauer stellt. Hochwüchsige Gras- und Staudenbestände zur Deckung etablieren sich meist innerhalb von 1 bis 2 Jahren.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
  • Wirksamkeitsbelege und gezielte wissenschaftliche Untersuchungen zur Auswirkung von Fließgewässer-Renaturierungen auf den Bestand der Schnatterente sind nicht vorhanden. Grundsätzlich werden jedoch Altarme und Altwässer von Enten verschiedener Arten aufgrund ihrer Lebensstrategie rasch angenommen und als Brutplatz gewählt.
  • Die Maßnahmen erfordern im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung und es sind große (Gewässer-) Flächen erforderlich. Daher ist im Regelfall ein Monitoring durchzuführen

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Verbesserung der Eignung von Gewässern (Brutplatz) (G6.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Wenn Gewässer eine geringe Siedlungsdichte der Schnatterente aufweisen, obwohl große, flache Bereiche zur Nahrungssuche vorhanden sind, kann der geringe Bestand an dem Fehlen von geeigneten Brutplätzen liegen. Als geeignet sind Brutplätze anzusehen, wenn sie eine dichte Vegetation aus Gräsern und Stauden aufweisen, auf trockenem Grund liegen, für Bodenprädatoren (Säugetiere) schwer zugänglich und frei von Störungen sind. Diese vier Elemente finden sich häufig in optimaler Ausprägung auf Inseln im Brutgewässer. Die Schnatterente kann unter diesen Umständen in hoher Dichte brüten (DUEBBERT 1966).Eine Förderung kann somit durch Schaffung von Brutinseln in geeigneten Gewässern (auch anthropogenen Gewässern wie Klärteiche, Rieselfelder) erzielt werden, selbst wenn diese schon besiedelt sind. Die Größe der Inseln und ihre Gestaltung müssen der Größe und der Tiefe des Gewässers angepasst sein. Inseln können durch Aufschüttung, Abgrabung von Uferbereichen unter Aussparung der Inseln geschaffen werden. Die Gestaltung von Inseln durch Aufschüttung in einem Gewässer sollte, wegen des starken Eingriffs nur unternommen werden, wenn das Gebiet dadurch insgesamt eine Aufwertung aus Naturschutzsicht erfährt.Die Maßnahme schafft geeignete Bruthabitate für die Schnatterente an einem bestehenden Flachgewässer bzw. führt zu einem starken Anstieg der Siedlungsdichte der Schnatterente in einem besiedelten Gebiet.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Angelsport, Wassersport, Spaziergänger etc.) zu achten.
  • Das Gewässer muss durch die Ausbildung von Flachwasserbereichen prinzipiell für die Schnatterente geeignet bzw. bereits von ihr mit geringer Dichte besiedelt sein.
  • Die Gestaltung von Inseln muss von der Topographie und der Tiefe des Gewässers her möglich sein.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht ausgleichen.
  • Zur Anlage von Inseln geeignet sind große, flache Gewässer, die durch eine ausgeprägte Unterwasservegetation hinreichend Nahrungsmöglichkeiten bieten.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflege nach Bedarf: Die Brutplätze im Uferstreifen der Inseln benötigen prinzipiell keine wiederkehrenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktion. Langfristig ist allerdings eine Bewaldung der Insel durch Pflegemaßnahme (Mäheinsatz oder Beweidung außerhalb der Brutzeit) zu verhindern. Ggf. jährliche Pflegemaßnahmen in Abhängigkeit vom Nährstoffeintrag und dem Gehölzaufwuchs.
  • Flache Gewässer unterliegen grundsätzlich einer raschen Verlandung und müssen ggf. gelegentlich geräumt werden. Eine sommerliche Beweidung verzögert die Verlandung deutlich. Eine Beweidung der Insel darf erst nach Abschluss der Brutzeit erfolgen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Je weiter die Entfernung der Insel zum Festland ist, desto geringer ist die Gefährdung durch Bodenprädatoren (Säugetiere).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Dauer bis zur Wirksamkeit der Maßnahme ist abhängig von den lokalen Gegebenheiten und dem aktuellen Bestand von Schnatterenten im Gewässer bzw. der nächsten Umgebung. Unter günstigen Bedingungen ist die Wirksamkeit der Maßnahme zur Förderung des Brutplatzes auf Inseln innerhalb von bis zu 2 Jahren erreicht, da die Schnatterente zur erfolgreichen Brut eine dichte (unspezifische) Vegetation z. B. aus Gras, Brennnesseln oder Disteln zur Deckung benötigt, die sich rasch am Ufer entwickelt. .

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie und Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Die Maßnahme ist von der Artökologie her plausibel. Es liegen zahlreiche Beobachtungen von erfolgreichen Bruten auf Inseln vor (z.B. BERNDT et al. 2002, DUEBBERT 1966, RUTSCHKE 1990).
  • Die Maßnahmen erfordern im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung und es sind große (Gewässer-) Flächen erforderlich. Daher ist im Regelfall ein Monitoring durchzuführen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für die Schnatterente bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.

Angaben zu Priorisierung: