Feldschwirl (Locustella naevia (Bodd.,1783))
EU-Code: A290
Artspezifisch geeignete Kartiermethoden (Methodensteckbriefe)
1. Bestandserfassung (Ersterhebung)
1.1. Bestandserfassung Brutvögel
Überwiegend Kartierung singender Männchen.
- 1. Mitte Mai bis Ende Mai (Gesang).
- 2. Anfang Juni (Gesang).
- 3. Mitte Juni bis Ende Juni (Gesang, Brutnachweis).
- Möglichst 0,5 Stunden vor bis 3 Stunden nach Sonnenaufgang.
- 1 Nachtkontrolle (ab 1 Stunde vor bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang) bis Mitte Juni (erfolgt im Regelfall über die Erfassung anderer, nachtaktiver Arten wie Ziegenmelker, Waldschnepfe oder Bruterfolgskontrolle der Waldohreule, ansonsten zusätzlicher Termin für den Feldschwirl).
Wertungsgrenzen: Ende April bis Ende Juli.
- Brutverdacht:
- Zweimalige Feststellung eines singenden Männchens im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Ende Mai bis Ende Juni.
- Einmalige Gesangsfeststellung und mindestens eine weitere Beobachtung eines Altvogels im Abstand von mindestens 7 Tagen, davon eine Feststellung Ende Mai bis Ende Juni.
- Brutnachweis:
- Insbesondere fütternde Altvögel.
- Reviere sind oft geklumpt verteilt (in Hörweite zueinander).
- Bis Mitte Mai ist verstärkt mit Durchzüglern zu rechnen, die auch singen.
- Auch unter optimalen Bedingungen mitunter geringe Gesangsaktivität.
- In den frühen Morgenstunden kann der Gesang leicht durch andere, laute Arten überdeckt werden.
- Rost (1996) setzte zum Anlocken an Fangnetze erfolgreich eine Klangattrappe ein.
1.2. Bestandserfassung Rastvögel
Nicht relevant.
1.3. Bestandserfassung Zugvögel
Nicht relevant.