Wildkatze (Felis silvestris Schreb.,1775)
(Syn.: Waldkatze)
EU-Code: 1363
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
- Tierverluste durch Kollision an Straßen (Hauptgefährdungsfaktor in der Eifel).
- Verlust oder Entwertung von ausgedehnten, störungsarmen alten Laub- und Laubmischwäldern (z.B. Umbau in strukturarme Bestände, Entfernen von starkem Alt- und Totholz).
- Verlust von Versteckmöglichkeiten durch Entfernen von Unterholz, Gebüschdickichten, Höhlenbäumen, Wurzeltellern etc..
- Verlust oder Entwertung von strukturreichen Waldrändern, Lichtungen, Hecken und Wiesentälern etc. als Nahrungsflächen (z.B. Aufforstung).
- Verschlechterung des Nahrungsangebotes durch Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft (v.a. Rodentizide).
- Störungen durch intensive Freizeitaktivitäten in Wäldern und Waldrandbereichen (v.a. Wandern/Nordic-Walking/Joggen in Großgruppen, Geländesport-Events, Mountain-Biking).
- Zerschneidung der Lebensräume und Schaffung von Ausbreitungsbarrieren (v.a. Straßen- und Schienenwegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
- Tierverluste durch (Fehl-)Abschüsse bei der Jagd (Verwechslungsgefahr mit Hauskatzen), Fallen für den Totfang, wildernde Hunde.
- „Verschleppen“ von vermeintlich hilflosen Jungkatzen durch den Menschen.
Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen
- Erhaltung und Entwicklung von großräumig unzerschnittenen, störungsarmen alten Laub- und Laubmischwäldern mit ruhigen Dickichten, Waldrändern, Lichtungen und Gewässern (gute Versteckmöglichkeiten, ausreichendes Nahrungsangebot).
- Erhaltung und Entwicklung strukturreicher Offenlandschaften, die an Wälder mit Wildkatzenvorkommen angrenzen.
- Verzicht auf Rodentizide in Wildkatzenlebensräumen.
- Erhaltung von Bunkeranlagen und Panzersperren (Westwall) in der Eifel und Sicherung der Zugänglichkeit für Wildkatzen als Wurf- und Schlafplätze.
- Lenkung der Freizeitnutzung im großflächigen Umfeld der Vorkommen, mit dem Ziel einer „stillen“ Naherholung; ggf. Reduzierung der Waldwegedichte oder komplette Ruhigstellung ausreichend großer, störungsfreier Rückzugsgebiete.
- Anlage von Querungshilfen an Straßen- und Schienenwegen (z.B. deckungsreiche Grünbrücken, geeignete Wildtunnel).
- Kein Abschuss von wildfarbenen Katzen, kein Einsatz von Fallen für den Totfang in Gebieten mit Wildkatzenvorkommen.