Wildkatze  (Felis silvestris Schreb.,1775)

(Syn.: Waldkatze)

EU-Code: 1363

Art und Abgrenzung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte (FoRu)

„Weite Abgrenzung“

Fortpflanzungsstätte: Waldbereich mit den zur Geheckanlage bzw. für die Reproduktion geeigneten Strukturen (hohle Bäume, Wurzelteller, Hochsitze und Kanzeln, Holzpolter: Sammelplätze für Langholz)

Ruhestätte: Die Ruhestätte entspricht der Fortpflanzungsstätte; die Ruhestätte umfasst dabei mindestens die Schlafstätten, Tagesverstecke und Sonnenplätze der Wildkatze (dichte Gebüsche, Fichtenverjüngungen, Lichtungen, Waldrandbereiche, Bachbegleitvegetation, Feldgehölze usw.) Fortpflanzungs- und Ruhestätten werden innerhalb des Streifgebietes von den meisten Individuen häufig gewechselt; eine statische Betrachtung der FoRu ist dementsprechend nicht sinnvoll.

Lokalpopulation

  • Teilpopulation in einem Waldbereich, der durch nicht mehr als 2 km breites weitgehend unstrukturiertes Offenland oder andere Barrieren (Siedlung) von anderen von Wildkatzen besiedelten Bereichen getrennt ist (hilfsweise heranzuziehendes Kriterium; Offenland stellt nicht per se eine Barriere dar).

Habitatanforderungen

  • Baumhöhlen, Baumstubben / Wurzelteller, Holzstöße, Dickungen usw. werden zur Geheckanlage präferiert (KNAPP et al. 2000, GÖTZ & ROTH 2006).
  • Nahrungs- und deckungsreiche Waldstrukturen:
  • Strukturreiche Laubmischwälder mit Lichtungen sowie hohem Grenzlinienanteil, Windwürfe und Sukzessionsflächen (dort ist die Dichte der Nahrungstiere (v.a. Mäuse) sehr hoch).
  • Von ruhenden Wildkatzen werden undurchdringliche Dickungen bevorzugt (SCHRÖDER 2004, HERRMANN mdl.).
  • Nahrungs- und deckungsreiche Offenlandbereiche: Wiesen, Bachläufe (PIECHOCKI 1990). Auch intensiv bewirtschaftete Wiesen v.a. in Waldnähe (hohe Beutetierdichte); Nahrungshabitate können im Offenland bis zu mehreren Kilometer Entfernung zu geschlossenen Waldgebieten liegen, u.U. auch rel. siedlungsnah (TRINZEN, schriftl. Mitt. 8.2.2012, nach Telemetriedaten aus der Nordeifel und Angaben von S. MENTZEL (Hardtrand) und FVA Freiburg (Rheinebene)).

  • Eine Vernetzung vereinzelter Waldflächen muss über Heckenstrukturen, Feldgehölze, Bachläufe o.ä. gegeben sein (PIECHOCKI 1990).
  • Als Mindestgröße für eine intakte Wildkatzenpopulation gelten ca. 2.000 km² störungsarme und weitgehend unzerschnittene Waldfläche (vgl. KNAPP et al. 2000).
  • Die durchschnittliche Größe eines Streifgebietes einer Katze beträgt 700 ha (HÖTZEL et al. 2007, S. 38). Nach HERRMANN (2005) können Streifgebiete eines Katers bis zu 4000 ha groß sein.