Haselmaus (Muscardinus avellanarius (Linnaeus, 1758))
EU-Code: 1341
Artenschutzmaßnahmen
- Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in strukturreiche ungleichaltrige Bestände (W2.1, W2.2, W3.2)
- Anlage von arten- und strukturreichen Waldinnen- und –außenmänteln (W4.2)
- Installation von Haselmauskästen / Wurfboxen und Reisighaufen (S1)
- Anlage von Gehölzen (zwecks Verbesserung des Habitatverbundes) (O3.1)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Umwandlung monoton gleichaltriger Bestände in strukturreiche ungleichaltrige Bestände (W2.1, W2.2, W3.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Wenig bis nicht geeignete Habitate (Waldbereiche) werden durch Anpflanzen Früchte tragender Gehölze, durch Auflichtung in strukturarmen Bereichen, durch Förderung / Belassen von Naturverjüngung zu potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten / Haselmaushabitaten entwickelt.Auflichten dichter Gehölzbestände Förderung von Unterholz und Dickichten Kleinkahlschläge (Flächenfreistellung) mit anschließender Sukzession durch Lokales Lichtstellen, Auflichten des Kronendaches (Lochhiebe)Umbau von Nadelwald zu strukturreichen Laub(-Misch)waldbeständen (mosaikartige Durchforstung auf max. 2 ha)Förderung von Unterholz und Dickichten durch regelmäßiges „auf den Stock setzen“: dadurch werden die wichtigen, weil deckungs- und nahrungsreichen, frühen Sukzessionsstadien erhalten (BÜCHNER & JUSKAITIS 2010)Ggf. Anpflanzen von Früchte tragenden Gehölzen (Hasel, Schlehe, Weißdorn, dichtes Brombeergebüsch, Faulbaum, Holunder, Vogelkirsche, Eberesche, Eibe, Geißblatt usw.).Die forstliche Nutzung der Flächen wird reduziert (geringere mechanische Beanspruchung, kleinräumiger Wechsel der Strukturen, idealerweise mit Mittel- und Niederwaldartigen Strukturen auf ca. 2 ha im Wechsel). Der Höhlenbaumanteil / ha wird erhöht. Sind entsprechende Gehölze in der Umgebung vorhanden, genügen Kleinkahlschläge (?0,5 ha) mit anschließender Sukzession zur Neuschaffung von Haselmaushabitaten (vgl. JUSKAITIS 2008).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Strukturarmer Wald / Gehölze angrenzend an aktuell besetzte Habitate oder zwischen aktuell besetzten Habitaten
- Der Standort sollte störungsarm sein (Befahren / Bodenverdichtung ist problematisch für die Überwinterung am Boden).
- Es sollten gesicherte Hinweise auf einen vorhandenen Bestand der Art vorliegen.
- Ansonsten isolierte Waldflächen sollten zusammenhängend sein und eine Mindestgröße von 20 ha aufweisen (BÜCHNER 2007).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Raumbedarf (Optimierung des Lebensraumes) pro Individuum 0,5 ha (nach SCHLUND 2005, S. 216); Individuen haben einen mittleren Aktionsraum von 0,2 ha (Weibchen) - 0, 5 ha (Männchen)) (sofern im räumlichen Verbund mit vorhandenen Habitaten / Vorkommen).
- Sofern Habitate räumlich separiert neu geschaffen werden sollen, muss die zusätzliche Habitatfläche mindestens 20 ha groß sein. (Auf die Vernetzung zu der möglichen Quellpopulation muss außerdem geachtet werden).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Pflege der Bestände (zur Erhaltung o.g. Strukturen nach Erfordernis):
- Lokales Lichtstellen
- Auflichten des Kronendaches
- „Auf den Stock setzen“.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Sind nicht ausreichend Versteckstrukturen am Boden zur Überwinterung vorhanden und fehlen auch Baumhöhlen, müssen entsprechende Ruhehabitate / Überwinterungshabitate ergänzend bereit gestellt werden (vgl. die Maßnahmen „Installation von künstlichen Quartieren (Haselmauskästen / Wurfboxen)“ und „Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen“).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Innerhalb von 5 Jahren Entfaltung der vollen Wirksamkeit (COPPA 1991, JUSKAITIS 2008: S. 3564; RUNGE et al. 2009)
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt (z.B. BRIGHT et al. 2008, BÜCHNER & JUSKAITIS 2010).
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Haselmäuse gelten unter den Bilchen als sehr anpassungsfähige Art, die Annahme geeigneter Flächen im räumlichen Zusammenhang mit nachgewiesenen Vorkommen kann angenommen werden.
- Vergleichbare Maßnahmentypen werden in der Literatur häufig vorgeschlagen (BRIGHT et al. 2008, BÜCHNER 2007, BÜCHNER & JUSKAITIS 2010). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen vor (COPPA 1991, JUSKAITIS 2008), die Erfolgswahrscheinlichkeit wird allgemein mit hoch angegeben.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
2. Anlage von arten- und strukturreichen Waldinnen- und –außenmänteln (W4.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Entwicklung eines Waldmantel–Waldsaum-Bereichs (Bereitstellung einer Pufferzone zwischen Waldinnenbestand und angrenzender Nutzung auf mindestens 30 m Breite) zwecks Neuschaffung potenzieller Fortpflanzungs- und Ruhestätten / Haselmaushabitate durch Lokales Lichtstellen, Auflichten des Kronendaches / Auflichten dichter Gehölzbestände im Waldrand Durchforstung des angrenzenden Waldbestandes bis ca. 30 m in den BestandSukzession; gezielte Förderung von Früchte tragenden GehölzenGgf. Unterpflanzen des Waldrandes mit Früchte tragenden Gehölzen (Hasel, Schlehe, Weißdorn, dichtes Brombeergebüsch, Faulbaum, Holunder, Vogelkirsche, Eberesche, Eibe, Geißblatt usw.).Die forstliche Nutzung der Fläche wird reduziert (geringere mechanische Beanspruchung, kleinräumiger Wechsel der Strukturen). Der Höhlenbaumanteil / ha wird erhöht. Das Nahrungsangebot wird erhöht.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Strukturarmer Waldrand angrenzend an aktuell besetzte Habitate oder zwischen aktuell besetzten Habitaten.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Pro Individuum / beeinträchtigtes Revier mindestens 70 m Waldrandlänge (entsprechend der mittleren Querschnittslänge des Aktionsraumes, s.o.) (sofern im räumlichen Verbund mit vorhandenen Habitaten / Vorkommen)
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Pflege der Bestände (zur Erhaltung o.g. Strukturen nach Erfordernis):
- Förderung der Früchte tragenden Gehölze (Pflegeeingriffe)
Weitere zu beachtende Faktoren
- Sind nicht ausreichend Versteckstrukturen am Boden oder in Gestalt von Baumhöhlen zur Überwinterung vorhanden, müssen entsprechende Ruhehabitate / Überwinterungshabitate ergänzend bereit gestellt werden (vgl. die Maßnahmen „Installation von künstlichen Quartieren (Haselmauskästen / Wurfboxen)“ und „Erhöhung des Erntealters in Altholzbeständen“).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Innerhalb von (3) 5-10 Jahren Entfaltung der vollen Wirksamkeit (je nach Rahmenbedingungen / Qualität des Ausgangsbestandes und der Pflanzung für Neupflanzung von Feldgebüschen oder Feldgehölzen auf Acker, Grünland oder Brachen).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt (z.B. BRIGHT et al. 2008, BÜCHNER & JUSKAITIS 2010), es fehlen aber vielfach Angaben zum Vorkommen und zur Verbreitung in den eingriffsbetroffenen Habitaten und deren Umgebung.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Haselmäuse gelten unter den Bilchen als anpassungsfähige Art; die Annahme geeigneter Flächen im räumlichen Zusammenhang mit nachgewiesenen Vorkommen kann angenommen werden.
- Wirksamkeitsbelege aus wissenschaftlichen Begleituntersuchungen liegen nicht vor. Die Maßnahme ist aber aus der Artökologie heraus in hohem Maß plausibel bzw. lässt sich im Analogieschluss ableiten. Vergleichbare Maßnahmentypen werden in der Literatur häufig vorgeschlagen (BRIGHT et al. 2008, BÜCHNER 2007, weitere in RUNGE et al. 2010, BÜCHNER & JUSKAITIS 2010, SCHLUND 2005).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)
3. Installation von Haselmauskästen / Wurfboxen und Reisighaufen (S1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Exposition von Nistkästen („Haselmaus-Kästen“)Anlage von Totholz-Reisighaufen mit hohem Anteil an Laubstreu als ÜberwinterungshabitatIn Verbindung mit: Herausnehmen ausgewählter (potenziell höhlenreicher) Bäume aus der Nutzung (Sicherung / Erhöhung des Alt-/Totholzanteils bzw. der Höhlendichte)Ein natürlicher Mangel an Baumhöhlen für die Reproduktion bzw. bodennahen Verstecken als Überwinterungshabitat kann übergangsweise verringert werden. Die Kastenstandorte bzw. Habitatbäume resp. die Fläche mit Reisighaufen und eine umgebende Pufferzone von 30 m sind aus der Nutzung zu nehmen (Bestandsschutz, langfristig Erhöhung der Höhlendichte). In besonders strukturarmen Wäldern sind parallel weitere Strukturanreicherungsmaßnahmen durchzuführen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Der Standort sollte störungsarm sein (s.o.).
- Die für die Kastenexposition ausgewählten Waldflächen sollten strukturell als Nahrungshabitat geeignet sein, zusammenhängend sein und eine Mindestgröße von 20 ha aufweisen.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Pro Individuum werden 5 Kästen im räumlichen Verbund angeboten (Schlafnester werden häufig nebeneinander angelegt, Haselmäuse bauen zwischen 3 und 5 Nester pro Sommer (STORCH 1978, BÜCHNER & JUSKAITIS 2010).
- Verwendung spezieller Kastentypen. Mittels bestimmter Ausführungen (z.B. Öffnung bis 25 mm) können „Fremdnutzer“ wie Garten- oder Siebenschläfer von den Kästen abgehalten werden.
- Als Winterhabitat wird pro Individuum ein Totholz-Reisighaufen angelegt.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Jährliche Reinigung der Kästen. Funktionskontrolle.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Kurzfristig wirksam ((5 Jahre)
- (Erste) Annahme vermutlich vornehmlich durch die Jungtiere im Herbst (Neubesiedlung) (BÜCHNER & JUSKAITIS 2010, S. 78)
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die Maßnahme ist kurzfristig umsetzbar.
- Belege: Maßnahmentyp hat sich in der Literatur mittlerweile im Rahmen der „Standardmethode zur Erfassung von Haselmäusen“ etabliert (s. Monitoring Hessen, BÜCHNER et al. 2010), eine Annahme von Nistkästen kann demnach erwartet werden. Insoweit liegen auch wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen vor (s.o.).
- Unsicherheiten können resultieren, soweit nicht bekannt ist, ob die lokale Population auch Kästen annimmt bzw. ob die Kastenexposition in relevanter Weise zu einer Stärkung der lokalen Population beiträgt. Zweifel daran äußern SCHLUND 2005 und RICHARZ & HORMANN 2008; positive Berichte durch BRIGHT et al. 1990 und JUSKAITIS 2008. Dann muss die Akzeptanz der Maßnahme im Vorfeld eines Eingriffes festgestellt werden, bzw. über ein Monitoring begleitet werden (Kontrolle der Nistkästen auf Besatz. Ein populationsbezogenes Monitoring ist vor dem Hintergrund der natürlicherweise auftretenden starken Populationsschwankungen, s. u.a. SCHLUND 2005, BÜCHNER et al. 2010, methodisch problematisch).
- Nach SCHLUND (2005: S. 218) ist der Einsatz von Nistkästen u.U. nicht geeignet, um langfristig den Mangel an natürlichen Höhlen auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme hier in der Form vorgeschlagen, dass zumindest der den Kasten tragende Baum – besser noch ein entsprechender Waldbestand – dauerhaft aus der Nutzung genommen wird. In der Regel sollte die Maßnahme „Installation von Haselmauskästen / Wurfboxen und Reisighaufen“ eingebettet sein in eine Maßnahme: Nutzungsaufgabe von Bäumen / Waldbereichen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme im Einzelfall klären)
4. Anlage von Gehölzen (zwecks Verbesserung des Habitatverbundes) (O3.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Verbesserung des Habitatverbundes durchEntwicklung von mehrreihigen, durchgängigen Gehölzreihen durch Neupflanzung / Verbreiterung / Verlängerung; Schließen von Lücken in vorhandenen Strukturen.Anpflanzen von (Früchte tragenden) Gehölzen.Um eine lokale Population (60-80 Tiere) dauerhaft zu etablieren sind geeignete Waldhabitate mit einer Mindestflächengröße von ca. 20 ha erforderlich (BÜCHNER 2007). Sind die (z.B. aufgrund eines Eingriffes) verbleibenden, unzerschnittenen Habitatflächen kleiner, müssen kleinere Flächen bzw. Individuenvorkommen über Vernetzungsstrukturen mit der Kernpopulation verbunden werden (s.o.).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Die Standorte sollten störungsarm sein.
- Strukturarme Bestände (auch Offenland) zwischen geeigneten Beständen (aktuellen Vorkommensgebieten und/oder potenziellen Habitaten)
- Die zu verbindenden Waldbestände sollten nicht weiter als 500 m voneinander entfernt sein und der Gesamtbestand nicht kleiner 20 ha sein (s.o. und in RUNGE et al. 2010).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Bei der Auswahl der Pflanzen ist auf einen ausreichenden Mix an Früchte tragenden Gehölzen zu achten (mind. 5–7 verschiedene Sträucher, BRIGHT & MACPHERSON 2002), um den Tieren über die Aktivitätsperiode von April–Oktober hinweg einen attraktiven Korridor anzubieten.
- Mehrreihige Pflanzung (bei Pflanzung mindestens 10 Gehölzreihen zur Herstellung eines waldartigen Bestandsklimas).
- Pflanzung lückenlos (im Endbestand sollen keine Lücken größer 6 Meter bestehen).
- Zielgröße für die Höhe von Gehölzen und heckenartigen Strukturen 3–4 m (BRIGHT & MACPHERSON 2002).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Gehölzpflege nach Erforderlichkeit.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Bei Planung von Vernetzungskorridoren in der Feldflur müssen Konflikte mit der Bewirtschaftung (Bewirtschaftungsrichtung, Zuwegung zu den Acker- und Grünlandflächen) vermieden werden (Abstimmung).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Umsetzung der Maßnahme ist unmittelbar möglich.
- Die Entwicklung einer ausreichend geeigneten Struktur nimmt einen Zeitraum von 3-5 Jahren (je nach Größe und Qualität des Pflanzmaterials) in Anspruch.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die Maßnahme ist kurzfristig umsetzbar.
- Nachweise der Wirksamkeit dieser Maßnahme liegen nicht vor.
- Belege: Wissenschaftliche Nachkontrollen entsprechender Maßnahmen sind nicht bekannt (ansatzweise positiv im Zusammenhang mit dem Bau einer Grünbrücke: GEORGII 2007, S. 21). Es liegen positive Experteneinschätzungen (BRIGHT & MACPHERSON 2002, SCHLUND 2005) auf der Basis umfangreicher Erkenntnisse zu den artspezifischen Ansprüchen vor. Es gibt keine gegensätzlichen Einschätzungen.
- Nachweise im Rahmen des Risikomanagements müssen ggf. durch Nachweis von Haselmäusen im neu verbundenen, bislang nicht besiedelten Bestand oder in der Verbundstruktur erbracht werden (vgl. z.B. in GEORGII 2007, S. 27).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit