Wasserfledermaus (Myotis daubentonii (Kuhl, 1817))
(Syn.: Vespertilio daubentonii, V. emarginatus et aedilis, V. volgensis, Brachyotus daubentonii)
Artenschutzmaßnahmen
- Installation von Fledermauskästen (FL2.1, W1.4)
- Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1, W5.2)
- Anlage von Quartieren an / in gewässernahen Bauwerken (FL1.2)
- Sanierung von Winterquartieren (FL4)
- Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
- Anlage / Optimierung von Gewässern (G1, G6)
- Anbohren von Bäumen bzw. Fräsen von Initialhöhlen (FL2.2)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Installation von Fledermauskästen (FL2.1, W1.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durch das Ausbringen von Fledermauskästen sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden. Die Maßnahme bezieht sich neben der Schaffung von Zwischenquartieren (Balzquartieren) auch auf die Schaffung von potenziellen Wochenstubenquartieren. Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Quartiere / Quartierhabitate im räumlichen Zusammenhang an anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln. Die Maßnahme ist in der Regel in Kombination mit Maßnahme 2 umzusetzen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Für die Maßnahmendurchführung wird ein Wald ausgewählt, der die Eignung als Nahrungshabitat aufweist und aufgrund des vorhandenen Entwicklungspotenzials mittel- bis langfristig auch als Quartierwald in Betracht kommt. Hierbei kommt der Lage des Quartierzentrums der betreffenden Wochenstube jedoch eine besondere Bedeutung zu und muss berücksichtigt werden.
- Die Kästen sollen nach Möglichkeit an Altbäumen mit natürlichen Schadstellen bzw. Initialhöhlungen installiert werden.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
- Die Nähe (<1 bis max. 2 km) zu ggf. nährstoffreichen Gewässern (Seen, Teiche, Flussauen) ist günstig für die Auswahl des Maßnahmenstandorts. Eine Anbindung an vorhandene Gewässer kann durch Gehölzstrukturen optimiert werden (vgl. Maßnahme Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen).
- Da die Art als lichtempfindlich gilt, dürfen die Maßnahmenstandorte nicht durch nächtliche Beleuchtung (Straßenlaternen, Siedlungsnähe) beeinträchtigt sein.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu weiteren potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines (pot.) Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 10 Fledermauskästen etabliert. (Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und - thermischer und im Hinblick auf Parasitenbefall - eingeschränkter Funktionalität gegenüber natürlichen Baumhöhlen).
- Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sind 15 Kästen pro Hektar (in Anlehnung an die ABC-Bewertung, LANUV) in Gruppen zu je 10 Stk. in den ausgesuchten Parzellen auszubringen, in der Regel in einem Radius von < 2500m bzw. im Kern-Aktionsraum der Kolonie. Große Kastengruppen werden vermutlich schneller als kleine Kastengruppen durch Fledermäuse besiedelt.
- Als Wochenstubenquartiere werden Rundkastentypen angenommen (u.a. 2F, 2FN, 3SV - Fa Schwegler, FLH - Fa. Hasselfeldt) (DIETRICH 1994, 1998, DIETRICH & DIETRICH 1991, LEITL 1995), sowie Kästen die dem Bayrischen Spitzgiebelkasten ähneln (LEITL 2009), ferner Vogelkästen. Besonders günstige thermische Eigenschaften weisen lt. ENCARNAÇÃO & BECKER (2019) sogenannte „Seminatürliche Fledermaushöhlen“ aus Eiche auf.
- Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (>3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) und mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig, am Bestandsrand / im Bestand) erfolgen.
- In einer Pufferzone von 100 m um die Kastengruppe muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
- Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Die langfristige Sicherung von Baumquartieren erfolgt parallel über den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).
- Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
- Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
- Die einzelnen Kolonien bzw. Kolonieverbände haben mitunter stark tradierte Nutzungsgewohnheiten bezüglich der Wahl von Wald- bzw. Gebäudequartieren. Vor Ergreifen der Maßnahme sollte durch eine Untersuchung geklärt sein, dass es sich um eine waldbewohnende Kolonie handelt.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (nach allgemeinen Erfahrungswerten, sofern ein Bedarf an zusätzlichen Quartieren gegeben ist).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Der Maßnahmentyp wird häufig vorgeschlagen bzw. dokumentiert (siehe z. B. LANUV 2012, DIETRICH 1994, 1998, ENCARNAÇÃO & BECKER 2019a). Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen / Belege in der Literatur als hoch eingeschätzt. In NRW sind die bekanntgewordenen Quartiere allerdings ganz überwiegend Baumhöhlen. Lt. ZAHN & HAMMER 2017:30 nutzen Wasserfledermäuse Kästen häufiger als andere Fledermausarten auch als Wochenstuben. Auch ENCARNAÇÃO & BECKER (2019a) berichten über eine vergleichsweise schnelle Annahme der von den Autoren erprobten Kästen durch Wasserfledermäuse.
- Nach MESCHEDE & HELLER (2000, F&E-Vorhaben des BfN: „Untersuchungen und Empfehlungen zur Erhaltung der Fledermäuse in Wäldern“) ist der Einsatz von Nistkästen nicht geeignet, um langfristig den Mangel an natürlichen Höhlen auszugleichen. (Ebenso: BRINKMANN et al. 2008).
- Unter der Voraussetzung, dass zumindest der den Kasten tragende Baum bzw. der Waldbestand, in den dieser eingebettet ist,- dauerhaft aus der Nutzung genommen wird, wird die Maßnahme als geeignet bewertet.
- Die Plausibilität/Eignung dieser Maßnahme als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme wird trotz positiver Nachweise , mit Blick auf die Präferenz der Art in NRW für Baumhöhlen, von den Experten als mittel eingestuft.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: mittel
2. Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1, W5.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Entwicklung / Förderung von Höhlenbäumen durch Nutzungsverzicht und im Einzelfall waldbauliche Maßnahmen wie: Aktive Förderung von Totholz (Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss, baumchirurgische Maßnahmen). Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Quartiere / Quartierhabitate im räumlichen Zusammenhang an anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Innerhalb des Aktionsraums der Kolonie, optimalerweise innerhalb des Kernaktionsraums Hierbei kommt der Lage des Quartierzentrums der betreffenden Wochenstube jedoch eine besondere Bedeutung zu und muss berücksichtigt werden.
- Als besonders günstig (Ausgangsbestand / Sollzustand) sind alte, ggf. feuchte Laub(Misch)-Altholzbestände, Auwälder sowie Waldrandbereiche anzusehen. Die Anlage von Waldtümpeln, kleinräumigen Lichtungen und strukturreichen Wegrändern führt zu einer höheren Insektendichte und damit zur Erhöhung des Nahrungsangebotes.
- Auch ist Nähe (<1 bis max. 2 km) zu ggf. nährstoffreichen Gewässern (Seen, Teiche, Flussauen) günstig für die Auswahl des Maßnahmenstandorts. Eine Anbindung an vorhandene Gewässer kann durch Gehölzstrukturen optimiert werden.
- Da die Art als lichtempfindlich gilt, dürfen die Maßnahmenstandorte nicht durch nächtliche Beleuchtung (Straßenlaternen, Siedlungsnähe) beeinträchtigt sein.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts und der potenziellen Flugwege zwischen Quartier und Jagdgewässer zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur angegeben.
- Der Maßnahmenbedarf entspricht der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche. Werden die Ersatzhabitate für die Fledermäuse nicht durch zusätzliche Habitate, sondern durch Aufwertung geschaffen, muss dies durch Flächenaufschläge berücksichtigt werden.
- Zielführend sind alle Maßnahmen, die sowohl den Höhlenreichtum, als auch den Insektenreichtum fördern. Am besten alle Maßnahmen zur Förderung der Bruthabitate der Spechtarten, insbesondere der größeren Spechte (Schwarzspecht, Grau- und Grünspecht).
- Maßnahmen zur Schaffung dauerhaft totholzreicher, optimaler Waldstrukturen durch Förderung mäßig lichter, stellenweise besonnter Waldbereiche (Durchforstung).
- Die Maßnahmen / Maßnahmenflächen sind geeignet, wenn sie folgende Umsetzung auf denselben Flächen oder eng räumlich benachbart erlauben:
- Erhalt einer hohen Dichte von Höhlenbäumen (>10 / ha) (in Anlehnung an die ABC Bewertung, vergleiche auch MESCHEDE & HELLER 2000, FRANK 1997).
- Erhöhung des Erntealters von Waldbeständen: ≥ 180 Jahre für Buchen-, ≥ 250 Jahre für Eichen (ausnahmsweise und je nach vorheriger örtlicher Feststellung sind auch Nadelbäume geeignet: ≥ 120 Jahre Fichte, vgl. DIETZ & PIR 2011:79; BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/wasserfledermaus-myotis-daubentonii/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 04.05.2020).
- Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), ab BHD >40cm (DIETZ & PIR 2009:332), 10 Bäume / ha (DIETZ & PIR 2011:78-79, MESCHEDE & HELLER 2000a, DIETZ & KRANNICH 2019; ABC-Bewertung Wasserfledermaus NRW - Wochenstuben, )LANUV 2011).
- Strukturierung der oberen Baumschicht: Bei vollständig geschlossenem Kronendach kann zur Förderung besonnter Flächen eine geringe Auflichtung durchgeführt werden (Zielwerte Laubwald: Deckungsgrad 80-90 %, Mischwald: Deckungsgrad 60-80 %), in Anlehnung an GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1991 S. 1215).
- Evtl. zusätzlich Förderung von Totholz (z.B. Ringeln von Bäumen)
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Flächen / Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Kurzfristig: Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), ab BHD >20 cm, 10 Bäume / ha.
- Unbekannt: Aktive Förderung von Totholz (z.B. Ringeln von Bäumen).
- Mittel- bis langfristig (je nach Zustand und Alter des Ausgangsbestandes): Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz.
- Langfristig: Erhöhung des Endnutzungsalters von (noch deutlich jüngeren) Waldbeständen (>160 Jahre für Buchen-, >200 Jahre für Eichen-, >120 Jahre für Nadelwälder).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind z.T. kurz- bis mittelfristig entwickelbar. Häufig ist der Zeitraum bis zur Wirksamkeit ist nicht genau benennbar (unbekannt)
- Die Zielhabitate entsprechen den Anforderungen der Art in besonderer Weise. Obwohl keine wissenschaftlichen Nachweise i.e. Sinn vorliegen, wird die Plausibilität der Maßnahmen mehrheitlich als hoch eingestuft. Die Maßnahmen entsprechen den allgemeinen Empfehlungen in der Literatur (u.a. RICHARZ 1997: 299; MESCHEDE & HELLER 2000, DIETZ & PIR 2011:79, DIETZ & KRANNICH 2019, sowie artbezogen den Handlungsempfehlungen nach BfN, https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/wasserfledermaus-myotis-daubentonii/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 04.05.2020).
- Maßnahmen, deren Wirksamkeit als langfristig oder unbekannt beurteilt wurden, sollten im Regelfall nicht als CEF-Maßnahme Anwendung finden, sind aber als FCS-Maßnahme geeignet.
- Der Nutzungsverzicht, d.h. Sicherung bereits vorhandenen günstigen Potenzials, soll als Ergänzung / in Kombination mit weiteren (vorgezogen möglichen) CEF-Maßnahmen durchgeführt werden.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig, mittelfristig, langfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch (als FCS-Maßnahme oder in Kombination mit kurzfristig wirksamen CEF-Maßnahmen)
3. Anlage von Quartieren an / in gewässernahen Bauwerken (FL1.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Lt. DIETZ & WEBER (2000) ist die Wasserfledermaus der häufigste Brückennutzer. Anlage / Herstellung von Quartieren an bzw. innerhalb gewässernaher Bauwerke wie Schleusen, Brücken, Wasserdurchlässen und ggf. Kanalisationen. Hierbei sollten vor allem Spalten- / „Fels“-quartiere geschaffen werden. Neugeschaffene Quartiere sollten, falls nicht bereits vorhanden, mittels linienhaften Gehölzstrukturen (vgl. Maßnahme 5) mit Nahrungshabitaten verbunden werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Innerhalb des Aktionsraums der Kolonie, optimalerweise innerhalb des Kernaktionsraums Hierbei kommt der Lage des Quartierzentrums der betreffenden Wochenstube jedoch eine besondere Bedeutung zu und muss berücksichtigt werden.
- Da die Art als lichtempfindlich gilt (FÖA 2011, VOIGT et al. 2018:22), dürfen die Maßnahmenstandorte nicht durch Nähe zu Beleuchtungseinrichtungen (Straßenlaternen, Siedlung) beeinträchtigt sein.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich (wichtig ist die Freiheit von Lichtstörungen).
- Möglichst im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem verloren gehenden Quartier.
- Im direkten oder angrenzenden Umfeld müssen geeignete Habitate (Jagdhabitate wie Wälder und Gewässer) vorhanden sein.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Faktoren wie Temperatur, Größe der Quartiere und vor allem Luftfeuchte sollten denen des verloren gehenden Quartiers entsprechen. Die Anbringung von Sandsteinkästen als Ersatzquartiere für verloren gehende Spaltenquartiere brachte keinen nachweislichen Erfolg, da die erforderliche Luftfeuchte in diesen Kästen nicht erreicht wurde (DIETZ 2005).
- Es sollten innerhalb der Gebäude / Bauwerke unterschiedliche Verstecke mit unterschiedlichen Bedingungen im Jahresverlauf hergestellt werden, um somit ein Ganzjahresquartier zu schaffen (vgl. DIETZ 2005).
- Neben bestehenden potenziellen Quartieren (Dehnungsfugen, Gewölbespalten, Spalten zwischen Brückenpfeilern) müssen weitere geschaffen werden wie z.B. zugängliche Entwässerungsrohre, Spaltenkästen (innen und außen), Hohlblocksteine etc.
- Spaltenquartiere aus Fels oder Beton (möglichst zugluftfrei, warm und feucht) sollten in den Brückenkörper eingebracht werden. Eine äußere Anbringung von Holzkästen bietet meist nicht die angestrebten Faktoren (Luftfeuchte, Wärme etc.). Skizzen, Abbildungen und weitere Vorschläge finden sich bei DIETZ (2005).
- Bei neuen Quartieren ist auf ausgeglichene Temperaturverhältnisse zu achten (vgl. REITER & ZAHN 2006:29).
- Wenn möglich (soweit die statische Sicherheit gegeben ist) sollten bestehende Spalten und Risse als Quartiere / Hangstrukturen erhalten bleiben (DIETZ 2005).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Wiederkehrende Funktionskontrolle der Quartiere
Weitere zu beachtende Faktoren
- In NRW sind bis dato wenige Wochenstuben an Brücken / gewässernahen Bauwerken bekannt.
- Arbeiten an bereits bestehenden Quartieren sollten je nach Nutzung der Fledermäuse jahreszeitlich angepasst werden um Störungen zu vermeiden (bei Wochenstuben zwischen November und Februar; bei Winterquartieren ab Mai bis August, wenn Frühsommerschwärmphase ausgeschlossen werden kann). Bei ganzjähriger Nutzung ist eine Absprache mit ortskundigen Experten erforderlich um den Zeitpunkt der geringsten Störung zu definieren.
- Vor allem Natursteinbauwerke (kleine Brücken) müssen häufig saniert werden. Diese Sanierung ist stets von einem fachkundigen Fledermausforscher zu begleiten.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Sanierungen dieser Bauwerke bzw. das nachträgliche Anbringen von geeigneten Strukturen ist kurzfristig umsetzbar (<1 Jahr) und kurzfristig wirksam (1-3 Jahre).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind hinreichend bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Beispiele einer erfolgreichen und fledermausfreundlichen Sanierung von Natursteinbrücken sind bei DIETZ (2005) und MARNELL & PRESETNIK (2010) zu finden. Die Eignung ist somit bei Sanierungs- bzw. Optimierungsmaßnahmen bestehender Quartiere als hoch zu bewerten.
- Positive Nachkontrollen neu geschaffener Quartierangebote an gewässernahen Bauwerken sind bisher nicht bekannt. Für die Neuschaffung von Quartieren an gewässernahen Bauwerken liegen bislang zu wenig Kontrollergebnisse vor. Diese Maßnahme (Neuschaffung) ist daher lediglich als mittel bewertet.
- Bei der Neuanlage von Quartieren ist aufgrund der mangelnden Erfahrung und der Komplexität der Maßnahme ein maßnahmenbezogenes und populationsbezogenes Monitoring notwendig. Bei der Sanierung von bestehenden Quartieren ist aufgrund der positiven Funktionsnachweise (vgl. DIETZ 2005) lediglich ein begleitendes Monitoring in besonderen Fällen erforderlich.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch (bei Sanierungen), mittel (bei Neuschaffung)
4. Sanierung von Winterquartieren (FL4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Die Maßnahme ist nur dann anzuwenden, wenn einzelne Quartiere von einzelnen Individuen verloren gehen; bei traditionellen Dauerquartieren ist diese Maßnahme nicht anzuwenden. Insoweit ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Da sich Fledermäuse in Winterquartieren sehr häufig in Spalten und nicht einsehbaren Hohlräumen verstecken können, muss der Umfang einer Nutzung sowie die Bedeutung eines Winterquartiers zuvor durch Spezialisten geklärt werden. Neben der Beteiligung von ortskundigen Experten sind hierzu i.d.R. vorauslaufend vertiefende Untersuchungen erforderlich. Gehen Winterquartiere verloren oder werden funktional beeinträchtigt, kann in der Regel Ersatz geschaffen werden, indem vorhandene Strukturen (Keller, Stollen, Tunnel, Bunkeranlagen), die bislang nicht besiedelt sind, in Bezug auf die von der Art geforderten Quartiereigenschaften optimiert bzw. saniert werden (zum Beispiel durch Öffnung von verschütteten Eingängen zu geeigneten unterirdischen Objekten, Schaffung von Hangstrukturen, Verbesserung der klimatischen Eigenschaften des Quartierraumes).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Möglichst geringe Entfernung zum verlorengehenden Quartier
- Die Maßnahme ist beschränkt auf sporadische Vorkommen von Einzeltieren und nur dann anzuwenden, wenn einzelne Quartiere von einzelnen Individuen verloren gehen. Traditionelle Dauerquartiere müssen stets als Einzelfall betrachtet werden.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich. Insbesondere eine Beleuchtungsfreiheit ist wichtig.
- Auf unbeleuchtete, günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die Fressfeinden keinen Zutritt erlauben).
- Bei allen Sanierungen ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.
- Sofern das Winterquartier im Wald liegt: In einer Pufferzone von 100 m um das Quartier muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden und idealerweise sollte im An- /Ausflugsbereich ausreichend Platz für das Schwärmverhalten vorhanden sein.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatur- und Hangeigenschaften (frostfrei, raue Decken, 2 cm breite Spalten oder Bohrlöcher).
- Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt, von Spezialisten begleitet und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden. Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in MITCHELL-JONES et al. 2007, DIETZ 2005, REITER &
- ZAHN 2006).
- Vorrangig zu ergreifende Optimierungsmöglichkeiten (MITCHELL-JONES et al. 2007: 15 ff.):
- Sicherung der Zugänge vor unbefugtem Betreten (Vergitterung),
- Steuerung von Luftströmung und Temperatur; Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatur- und Hangeigenschaften (frostfrei, raue Decken, 2 cm breite Spalten oder Bohrlöcher),
- Wiederöffnung verschlossener unterirdischer Quartiere,
- Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen, z. B. Einbau von Hohlblocksteinen an Decken und Seitenwänden, Anbringen von Fledermausbrettern oder Fledermauseinbausteinen etc. (s. HERTER 2007),
- Schwärmbereiche sowie An- und Abflugbereiche sollten frei von jeglichen Lichteinflüssen sein. Ggf. zusätzliche Abschirmung des Einflugbereichs vor Lichtimmissionen (z.B. durch Pflanzung von Bäumen oder Hecken),
- Lebensraumverbessernde Maßnahmen im Umfeld der Winterquartiere durch Flächenankauf und Entwicklung von naturnahen Waldbeständen, Anbindung des Einflugbereichs an die Umgebung (Schaffung von Leitlinien).
- Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur angegeben. Art, Umfang und sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Das Quartier ist dauerhaft (spätestens) alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei der Planung und Durchführung durch Art-Experten.
- Generell: Bauarbeiten sind bei Winterquartieren in der Regel von Mai bis Ende Juli möglich (u.U. sind Frühsommerschwärmphasen zu berücksichtigen). Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist meistens nur über eine Einzelfallprüfung ermittelbar.
- Es ist zu beachten, dass weitere Arten in unterirdischen Winterquartieren betroffen sein können, die möglicherweise andere mikroklimatische Bedingungen präferieren.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (sofern ein bestehendes Quartier saniert wurde bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Quartier neu entsteht).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Es sind Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden.
- Artbezogene Wirksamkeitsbelege sind nicht vorhanden.
- Der Maßnahmentyp Sanierung (nicht: Neuschaffung) wird naturschutzfachlich als allgemeine Zielsetzung häufig benannt, z. B. Erhaltung / Sanierung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren, v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, bauliche Sanierung im notwendigen Umfang, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung (z.B. MITSCHELL-JONES et al. 2007, SCHULZ & SCHULZ 2011). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen aber nicht vor. Erfolge erzielte die Wiltshire Bat Group (GB) im Zusammenhang mit der Sanierung eines Eisenbahntunnels, in MITSCHELL-JONES et al. (2007:33). Einzelfallbezogenheit und experimenteller Charakter von Neuschaffungen werden in der Literatur betont (u.a. SCHULZ & SCHULZ 2011: 40).
- Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt. Sind wesentliche Änderungen in der Quartierbeschaffenheit unvermeidbar, besteht allerdings eine geringe Annahmewahrscheinlichkeit / ein hohes Prognoserisiko.
- Die für eine hohe Prognosesicherheit erforderliche Randbedingung, dass die beeinträchtigten Quartierqualitäten annähernd eins zu eins wiederhergestellt werden, wird sich nur äußerst selten realisieren lassen. Sofern dies aber gewährleistet werden kann oder andere notwendige Maßnahmen (Sicherung des Zuganges) unternommen werden, sind die Maßnahmen als besonders sinnvoll anzusehen. Die Maßnahme ist dann als FCS-Maßnahme geeignet).
- Vor dem Hintergrund fehlender Erfahrungswerte und hoher Unsicherheit wird die Maßnahme als FCS-Maßnahme empfohlen. Wegen der Umsetzungsunsicherheiten ist ein Monitoring erforderlich.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: mittel
5. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Der Fokus dieser Maßnahme liegt auf der Schaffung von Gewässer begleitenden Strukturen (Galeriewälder), welche sowohl als Leitstrukturen, als auch als Jagdgebiete genutzt werden können, wenn diese fehlen. Daneben können aber auch nicht Gewässer begleitende Strukturen wie Gehölzreihen bedeutsame Flugrouten darstellen. Wasserfledermäuse gelten als empfindlich gegenüber Zerschneidung ihrer Flugwege. Entsprechend kann durch Pflanzung von Hecken / Gehölzen der Zugang der Fledermäuse zu vorhandenen oder zusätzlichen Jagdhabitaten erschlossen werden (SWIFT 1997). Durch das Schließen von Lücken in Heckensystemen wird ein vergleichbarer Effekt erzielt (vgl. MOSTERT & VAN WINDEN 1989, HELMER & LIMPENS 1982 IN LIMPENS & KAPTEYN 1991). „Auch im Wald halten sich Wasserfledermäuse „an „Wald-Flugstraßen“, die ähnlich wie die bekannten „Feld-Flugstraßen“ gute Seitendeckung bieten.“ (RIEGER 1995: S. 27). Inwieweit die Vegetationsstrukturen entlang der Flugrouten von der Wasserfledermaus auch als Nahrungshabitate opportunistisch genutzt werden, wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt (verneinend: VERBOOM & HUITEMA 1997, bejahend: RIEGER 1995).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Als verbindendes Element zwischen Standort der Wochenstubenkolonie und günstigen (potenziellen oder nachgewiesenen) Jagdhabitaten.
- Es ist darauf zu achten, dass betroffene Gehölzstrukturen außerhalb von Gewässern in unmittelbarer Nähe von neuen Gehölzstrukturen ersetzt werden.
- Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich. Grundsätzlich sollten keine Maßnahmen in Straßennähe angelegt werden, sofern nicht für sichere Querungsmöglichkeiten gesorgt ist (kollisionsempfindliche Art, FÖA 2011).
- Da die Art als lichtempfindlich gilt, dürfen die Maßnahmenstandorte nicht durch nächtliche Beleuchtung (Straßenlaternen, Siedlungsnähe) beeinträchtigt sein.
- Hierbei kann Dunkelheit auch als Lenkmaßnahme gezielt eingesetzt werden.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur vorhanden. Für jeweils eine(n) Flugweg / verloren gehende Struktur muss ein(e) neue(r) zwischen Wochenstube und Jagdhabitaten (Wäldern im Umfeld der Kolonie bis 2,5 km) entwickelt werden.
- Empfehlungen für die Maßnahmenkonzeption (u.a. BERTHE 2010, DIETZ & KRANNICH 2019, NACHTaktiv / SWILD 2008, TOFFOLI 2016):
- Pflanzung von ein-, besser zweizügigen Baumhecken. Baumpflanzungen im Abstand von 7 (-10) m in der Reihe. Gepflanzt werden ausreichend stark vorgezogene Hecken-/ Strauch-Pflanzen, ggf. auch Hochstämme, damit die Verbund- und Nahrungsfunktionen sich zeitnah entfalten.
- Um den Insektenreichtum zu fördern werden fruktifizierende Gehölze mit einem Anteil von 10 - 30% gepflanzt. Verwendung von ausschließlich heimischen (insektenreichen) Strauch- und Baumarten (Artenzusammenstellung z.B. in DIETZ & KRANNICH 2019:153)
- Um den Insektenreichtum zu erhöhen und eine Gefährdung der Heckenpflanzung durch die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen zu unterbinden, ist ein Kraut- oder Staudenstreifen mit ≥ 3 m Breite vorzusehen, der nicht gedüngt oder gespritzt und alle 1-2 Jahre gemäht wird.
- Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird bei einer Gehölzhöhe von 2-3 m erreicht.
- Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Gehölzpflege ggf. alle 10-15 Jahre (Erhaltung der geschlossenen Struktur) durch begrenzte Pflegereingriffe (s. u.).
- Eine regelmäßige Pflege des Maßnahmenstandorts durch Gehölzschnitt sollte nicht erfolgen. Ist dies nötig, sollte jedoch sowohl ein zeitliches als auch räumlich getrenntes Zurückschneiden / „auf den Stock setzten“ stattfinden, sodass die Maßnahme ihre Eigenschaft als Leitstruktur nicht verliert.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Um die Pflanzung dauerhaft zu machen, sollten die geplanten Heckenstandorte mit den örtlichen Flächeneigentümern abgestimmt werden. Insbesondere sind breitere Zufahrten (>10 m) im Hinblick auf die Artanforderungen abzustimmen.
- Umfangreiche Pflegeeingriffe (zum Beispiel „auf den Stock setzen“) können auf größerer Länge nur durchgeführt werden, wenn die Individuen nicht präsent sind (Winter) bzw. sofern Ersatzstrukturen (eine andere Hecke in der Nähe oder ein provisorischer Zaun) die Verbindungsfunktion auch während der Pflege bzw. des Wiederanwachsens aufrechterhalten können.
- Je nach Standortbedingungen (Nährstoff- und Wasserversorgung) ist das Pflanzgut im Einzelfall auszuwählen und es sind schnellwüchsige Arten zu bevorzugen, deren Pflanzung relativ dicht durchzuführen ist, um somit eine Leitstruktur für Fledermäuse zeitnah entwickeln zu können. Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte, und ausreichend hohe Leitstruktur. An mageren Standorten ist eine kurzfristige Eignung nur mit einem räumlich dichten Einsetzen von Heisterpflanzungen zu erreichen. Ansonsten ist nur eine mittelfristige Wirksamkeit der Maßnahme zu erreichen.
- Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.
- Bei der Planung einer Neuanlage von Gehölzstrukturen sind die möglichen (negativen) Auswirkungen auf andere Arten (u.a. Offenlandbrüter) zu berücksichtigen und Zielkonflikte ggf. naturschutzfachlich abzuwägen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahme ist - je nach Standort - kurzfristig (1-5 Jahre) umsetzbar. Die Gehölzpflanzungen müssen eine Höhe von mindestens 2-3 m haben, um funktional wirksam zu sein (Nachweise Struktur gebundener Fledermausarten an 2-3 m hohen neuen Heckenstrukturen im Zuge wissenschaftlicher Nachkontrollen an der A 17 bei Dresden; NACHTaktiv / SWILD 2008).
- Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte und ausreichend hohe Leitstruktur.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind unter günstigen Bedingungen kurzfristig (d.h. <5 Jahre) entwickelbar.
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. .
- Die Maßnahme wird von DIETZ & SIMON (2003), KYHERÖINEN et al. 2019:44, SWIFT (1998: 146) sowie im BfN-Internethandbuch (https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/wasserfledermaus-myotis-daubentonii/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 04.05.2020) empfohlen.
- Konkrete wissenschaftliche Belege existieren nur mittelbar und sind nicht artbezogen (NACHTaktiv/SWILD 2008). Nach Angaben von Frauke Meier / Echolot GbR (schriftl. Mittl.) laufen aktuell zwei Monitorings im Kreis Borken, welche die Wirksamkeit dieser Maßnahme belegen. Die Plausibilität der Maßnahme wird demnach als hoch eingestuft, weil sie zudem den allgemein vorhandenen Empfehlungen zum Fledermausschutz in der Literatur entspricht (HELMER & LIMPENS 1988, LIMPENS et al. 2005, DIETZ & KRANNICH 2019:157) und eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme herstellbar ist. (Insoweit wäre ggf. auch der Maßnahmenerfolg durch ein Monitoring eindeutig feststellbar).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
6. Anlage / Optimierung von Gewässern (G1, G6)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Optimierung von Jagdhabitaten (Erhöhung der Insektenmenge als Nahrungsgrundlage) durch: Anlage / Optimierung von Stillgewässern, Extensivierung von Fischteichen (Nutzungsaufgabe, Reduzierung des Fischbesatzes). Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen. Die Wasserfledermaus ist darauf spezialisiert, Beuteinsekten knapp über der Wasseroberfläche von Fließ- und Stillgewässern zu fangen. Die Gewässer und andere Standorte müssen vor allem insektenreich sein, die Naturnähe spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle insoweit, dass naturnahe vegetationsreiche Flachgewässer meist eine höhere Rate an Insekten aufweisen. Mäßig nährstoffreiche, naturnahe Gewässer weisen die höchsten Schlupfraten an Beuteinsekten auf und sind dementsprechend als Nahrungshabitat für die Wasserfledermaus besonders geeignet (VAUGHAN et al. 1995). Ein hoher Fischbesatz in Gewässern führt zu einer nachhaltigen Reduzierung der Insekten und zu einer Minderung als Nahrungshabitat (EBENAU 1995). Neugeschaffene Nahrungshabitate sollten, falls nicht bereits vorhanden, mittels linienhaften Gehölzstrukturen (vgl. Maßnahme 5) mit weiteren Nahrungshabitaten bzw. Quartierbereichen verbunden werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Je nach Maßnahme in Abhängigkeit zum Beispiel von der Wasserverfügbarkeit. Die Gewässer dürfen während der sommerlichen Anwesenheit der Fledermäuse nicht vollständig austrocknen.
- Gewässer sind vorzugsweise innerhalb oder am Rand von geeigneten Wäldern anzulegen. Bei Anlage von Gewässern im Offenland ist auf eine geeignete Anbindung über Gehölzstrukturen zu achten.
- Gewässer sollen innerhalb des Aktionsraumes der lokalen Population (Kolonie) liegen (<2,5 km Radius).
- Gewässer in unmittelbarer Nähe zu Wochenstuben sind von besonderer Bedeutung (vgl. ENCARNACO et al. 2016:191).
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich. Grundsätzlich sollten keine Maßnahmen in Straßennähe angelegt werden, sofern nicht für sichere Querungsmöglichkeiten gesorgt ist (kollisionsempfindliche Art, FÖA 2011)).
- Da die Art als besonders empfindlich gegenüber Barrieren und gegenüber Kollisionen gilt, sollten Nahrungshabitate und Quartierhabitate nicht durch Barrieren bzw. Kollision verursachende Infrastruktur, wie zum Beispiel eine breite Straße, zerschnitten sein.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur vorhanden. Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten, entspricht der Maßnahmenbedarf auch bei Betroffenheit von Jagdgebieten mehrerer Individuen der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche. Gegebenenfalls kann berücksichtigt werden, dass Gewässer oder andere Feuchtlebensräume in der Regel eine höhere Insektenschlupfrate aufweisen als grundwasserferne Wälder und andere Standorte.
- Als besonders günstig gelten Gebiete (hervorragender Erhaltungszustand entsprechend ABC Bewertung des LANUV, 02/2010), welche 5 Gewässer (je 1ha) oder 1 Gewässer (mit 10 ha) aufweisen und zusätzlich ein langsam fließendes, insektenreiches Fließgewässer.
- Erhaltung und Anlage von Flachwasserzonen in bewirtschafteten Teichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage der Wasserfledermaus.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Nach Bedarf: Freischneiden der Gewässer.
- Sicherung der (Mindest-)Wasserversorgung der Gewässer in trockenen Sommern.
- Ggf. nach Bedarf Reduzierung des Laubfalls / Algenschlamms in die Gewässer,
- Regulierung des Fischbesatzes (hoher Fischbesatz reduziert die Insektendichte)
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Kurzfristig: Anlage von Stillgewässern: die Zahl / Dichte an Insekten erhöht sich schon nach wenigen Wochen spürbar (THIELE et al. 2020:128). Neue Stillgewässer werden von Fledermäusen dementsprechend auch bereits nach wenigen Wochen aufgesucht und bejagt. Die Wirksamkeit tritt vermutlich kurzfristig ein.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die Ökologie der Art in Bezug auf die Habitatansprüche des Nahrungshabitats ist gut bekannt.
- Insofern ist naheliegend, dass die Schaffung von insektenreichen Gewässern und vergleichbaren Habitaten das Nahrungsangebot für die Wasserfledermaus substanziell verbessern kann (STEFFENS et al. 2004: S.93 mit Bezug auf RIEGER 1996, KOKUREWICZ 1995, BfN: https://ffh-anhang4.bfn.de/arten-anhang-iv-ffh-richtlinie/saeugetiere-fledermaeuse/wasserfledermaus-myotis-daubentonii/erhaltungsmassnahmen.html, Abruf am 04.05.2020, KYHERÖINEN et al. 2019:44).
- Nachkontrollen bezüglich der Entwicklung von Wasserfledermaus-Populationen nach Anlage zusätzlicher Gewässer bzw. von Feuchtwäldern liegen nicht vor. Im Analogieschluss kann aus den oben genannten Expertenbewertungen aber mit hoher Sicherheit geschlossen werden, dass die Maßnahmen zwecks Bereitstellung zusätzlicher Nahrungsressourcen wirksam sind
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit
Eignung: hoch
7. Anbohren von Bäumen bzw. Fräsen von Initialhöhlen (FL2.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durch Anbohren von Bäumen bzw. Fräsen von Initialhöhlen wird künstlich ein zusätzliches Höhlenangebot geschaffen. Die Maßnahme ist in Kombination mit Maßnahme 2, Entwicklung / Förderung von Baumquartieren durch Nutzungsverzicht umzusetzen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Wie Maßnahme 1 „Installation von Fledermauskästen“
- Für die Maßnahmendurchführung werden möglichst Baumstämme ausgesucht, welche bereits Vorschädigungen aufweisen (z.B. Trocken- / Rindenschäden, Pilzbefall), sodass eine schnelle(re) Ausfaulung der Höhle erwartet werden kann.
- Aufgrund der Harzbildung sollte diese Maßnahme bei Nadelbäumen keine Anwendung finden.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren, sind > 10 künstliche Baumhöhlen pro Hektar gruppenweise auf den geeigneten Flächen herzustellen (SIMON, 2016).
- Die angestrebte Fräsform (Höhlenmaße) orientiert sich an den für Wochenstubenquartiere in der Literatur dargestellten Maßen, z.B. Quartiervolumen ≥ 1000 cm3, Quartierhöhe zwischen 5-15 m, etc. (DIETZ & PIR 2011:44). Die Größe des Einflugloches orientiert sich an der des Einflugloches einer Buntspechthöhle. Fräsung schräg nach oben (Fledermäuse hängen in der Kuppel; dient dazu, die Konkurrenz zwischen Fledermäusen um nistenden Vögeln zu minimieren).
- Bäume mit künstlichen Baumhöhlen sind dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.
- Orientierungswerte pro Quartierverlust: Siehe Fledermauskästen (Maßnahme 1). Je Verlust eines Quartiers ist ein Ersatz durch 10 Kunsthöhlen zu schaffen.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die gefrästen Höhlen sind dauerhaft alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Ggf. sind Nachbohrungen notwendig um einer möglichen Überwallung entgegen zu treten.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
- Die Maßnahme soll zwecks langfristiger Sicherung von Baumquartieren i.d.R. ergänzt werden durch den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).
- Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
- Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei Planung und Durchführung durch Art-Experten.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Der Zeitraum, bis neu gefräste Baumhöhlen als Wasserfledermaus-Quartier dienen können, ist bislang aufgrund fehlender breiter Anwendung der Maßnahme nur im Einzelfall bekannt. In der Regel ist nach Experteneinschätzung NRW mit einer längeren „Herstellungszeit“ zu rechnen (> 5 Jahre).
- Die Quartierstrukturen müssen - je nach Rahmenbedingungen und Ausführung - nach dem Herstellen der Höhlen durch Anbohren / Fräsen durch weitere Ausfaulungsprozesse erst reifen (vgl. J. ENCARNAÇÃO, http://inatu.re/fledermaushoehle.html, Stand 21.04.2020).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen mittelfristig bereit. Weil die Quartierstrukturen (Höhlendom mit Hangmöglichkeiten) nach dem Herstellen der Höhlen durch Anbohren / Fräsen - je nach Ausführung - erst durch weitere Ausfaulungsprozesse entstehen müssen (>5 Jahre) (vgl. http://inatu.re/fledermaushoehle.html, Stand 16.04.2020), ist eine kurze Herstellungszeit nicht sicher anzunehmen (>5 Jahre).
- Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Ein Vorteil der Maßnahme ist, dass mittelfristig Höhlen entstehen (können), die hinsichtlich der Eigenschaften (thermische Eigenschaften, Parasitenbefall) natürlichen Specht- bzw. Baumhöhlen nahe kommen oder diesen sogar entsprechen.
- Es liegen (bislang) keine hinreichenden Wirksamkeitsbelege vor. Der Maßnahmentyp wurde von M. SIMON erstmalig vorgeschlagen (positive Experteneinschätzung); eine Erprobung und wissenschaftliche Dokumentation wurde begonnen (Bild auf: http://www.simon-widdig.de/html/fue_artenschutz.html); Weder die von SIMON (2016) berichteten Maßnahmen (für Bechsteinfledermaus) noch vorhandene weitere, offenbar vergleichbare Maßnahmen im Bereich der niedersächsischen Forstverwaltung (Zielarten sind alle Waldfledermausarten) sind publiziert und stehen insoweit einer Evaluierung zur Verfügung.
- Es existieren keine dem Maßnahmentyp grundsätzlich widersprechenden Hinweise. Vor dem Hintergrund der Artökologie wird gutachterlich erwartet, dass die Maßnahme mittelfristig wirksam wird. Entsprechende Versuche haben allerdings bis zum Vorliegen gesicherter Erkenntnisse experimentellen Charakter (Monitoring immer erforderlich). Entsprechend dem Expertenvotum wird die Maßnahme mit einer mittleren Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme belegt.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Ja
- bei allen Vorkommen: Ja
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen und/oder bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: mittelfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit
Eignung: mittel
Die Maßnahme ist als CEF-Maßnahme nach Einzelfallprüfung geeignet, Risikomanagement erforderlich. Die Maßnahme ist als FCS nach Einzelfallprüfung geeignet, Risikomanagement erforderlich.
8. Fazit
Für die Wasserfledermaus stehen in erster Linie mittelfristig wirksame Maßnahmentypen zur Verfügung.
Angaben zu Priorisierung:
Die Entwicklung / Förderung von Baumquartieren als natürliches Quartierpotenzial hat für die Wasserfledermaus die höchste Priorität. Kurzfristig können die Maßnahmen „Anbringen von Fledermauskästen“ und die „Optimierung / Herstellung von Quartierpotenzial an gewässernahen Bauwerken“ (Spaltenquartiere) zusätzliches Quartierangebot bereitstellen (Priorität mittel). Aufgrund der strukturgebundenen Flugweise hat die „Anlage von Gehölzstrukturen“ (soweit diese als Leitstrukturen fehlen) eine hohe Priorität.