Wasserfledermaus (Myotis daubentonii (Kuhl, 1817))
(Syn.: Vespertilio daubentonii, V. emarginatus et aedilis, V. volgensis, Brachyotus daubentonii)
EU-Code: 1314
Artenschutzmaßnahmen
- Installation von Fledermauskästen (FL2.1, W1.4)
- Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1, W5.2, W1.4)
- Anlage von Quartieren an / in gewässernahen Bauwerken (FL1.2)
- Sanierung von Winterquartieren (FL4)
- Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
- Anlage / Optimierung von Gewässern (G1, G6, W1.1)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Installation von Fledermauskästen (FL2.1, W1.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Durch das Ausbringen von Fledermauskästen sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden. Die Maßnahme bezieht sich neben der Schaffung von Zwischenquartieren (Balzquartieren) auch auf die Schaffung von potenziellen Wochenstubenquartieren.Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Quartiere / Quartierhabitate im räumlichen Zusammenhang an anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Die Nähe (lt;1 bis max. 2 km) zu ggf. nährstoffreichen Gewässern (Seen, Teiche, Flussauen) ist günstig für die Auswahl des Maßnahmenstandorts. Eine Anbindung an vorhandene Gewässer kann durch Gehölzstrukturen optimiert werden (vgl. Maßnahme Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen).
- Die Ausbringung der Kästen soll in Gruppen zu je 10 Stk. in den ausgesuchten Parzellen im Aktionsraum der betroffenen Kolonie erfolgen.
- Da die Art als lichtempfindlich gilt, dürfen die Maßnahmenstandorte nicht durch nächtliche Beleuchtung (Straßenlaternen, Siedlungsnähe) beeinträchtigt sein.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu weiteren potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Der Flächen- / Maßnahmebedarf ist entsprechend den Sollwerten für einen günstigen Erhaltungszustand zu entwickeln: >15 Kästen / ha in einem Radius in der Regel ?2,5 km um die Wochenstube (in Anlehnung an ABC-Bewertung des LANUV NRW).
- Als Wochenstubenquartiere werden Rundkastentypen angenommen (u.a. 2F, 2FN, 3SV – Fa Schwegler, FLH - Fa. Hasselfeldt) (DIETRICH 1994, 1998, DIETRICH & DIETRICH 1991, LEITL 1995), sowie Kästen die dem Bayrischen Spitzgiebelkasten ähneln (LEITL 2009), ferner Vogelkästen.
- Um ein wirksames Quartierangebot für die von einem Eingriff betroffene Kolonie zu realisieren, sind 15 Kästen pro Hektar gruppenweise auf den geeigneten Flächen anzubringen, s.o.
- Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (>3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) und mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig, am Bestandsrand / im Bestand) erfolgen.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).
- In einer Pufferzone von 100 m um den Kastenstandort muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
- Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 5-10 Fledermauskästen etabliert. Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum der Kolonie bestehen. (Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte (fachliche Einschätzung) unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und – thermischer und im Hinblick auf Parasitenbefall – eingeschränkter Funktionalität gegenüber natürlichen Baumhöhlen).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
- Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Die langfristige Sicherung von Baumquartieren erfolgt parallel über den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).
- Diese Maßnahme kann u.U. auch über die aktive Förderung von Totholz (z.B. Ringeln von Bäumen) unterstützt werden.
- Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
- Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (nach allgemeinen Erfahrungswerten, sofern ein Bedarf an zusätzlichen Quartieren gegeben ist).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Der Maßnahmentyp wird häufig vorgeschlagen bzw. dokumentiert (siehe z. B. LANUV 2012, DIETRICH 1994, 1998). Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen / Belege in der Literatur als hoch eingeschätzt. In NRW präferiert die Wasserfledermaus allerdings Baumhöhlen.
- Nach MESCHEDE & HELLER (2000, F&E-Vorhaben des BfN: „Untersuchungen und Empfehlungen zur Erhaltung der Fledermäuse in Wäldern“) ist der Einsatz von Nistkästen nicht geeignet, um langfristig den Mangel an natürlichen Höhlen auszugleichen. (Ebenso: BRINKMANN et al. 2008).
- Vor diesem Hintergrund wird die Maßnahme hier in der Form vorgeschlagen, dass zumindest der den Kasten tragende Baum – besser noch ein entsprechender Waldbestand – dauerhaft aus der Nutzung genommen wird. In der Regel sollte die Maßnahme eingebettet sein in eine Maßnahme Nutzungsaufgabe von Bäumen / Waldbereichen.
- Die Eignung dieser Maßnahme als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme wird trotz positiver Nachweise andernorts, mit Blick auf die Präferenz der Art in NRW für Baumhöhlen von den Experten als mittel eingestuft.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit Eignung: mittel
2. Entwicklung / Förderung von Baumquartieren (W1.1, W5.2, W1.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Entwicklung / Förderung von Höhlenbäumen durch Nutzungsverzicht / waldbauliche Maßnahmen: Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), ab BHD >30cm, 10 Bäume / ha.Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz, Nutzungsverzicht als „Altholzinseln“.Erhöhung des Endnutzungsalters von Waldbeständen (>160 Jahre für Buchen-, >200 Jahre für Eichen-, >120 Jahre für Nadelwälder).Aktive Förderung von Totholz (Ringeln von Bäumen, Kronenabschuss, baumchirurgische Maßnahmen).Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Quartiere / Quartierhabitate im räumlichen Zusammenhang an anderer Stelle zu fördern und zu entwickeln.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Als besonders günstig (Ausgangsbestand / Sollzustand) sind alte, ggf. feuchte Laub(Misch)-Altholzbestände, Auwälder sowie Waldrandbereiche anzusehen. Die Anlage von Waldtümpeln, kleinräumigen Lichtungen und strukturreichen Wegrändern führt zu einer höheren Insektendichte und damit zur Erhöhung des Nahrungsangebotes.
- Auch ist Nähe (lt;1 bis max. 2 km) zu ggf. nährstoffreichen Gewässern (Seen, Teiche, Flussauen) günstig für die Auswahl des Maßnahmenstandorts. Eine Anbindung an vorhandene Gewässer kann durch Gehölzstrukturen optimiert werden.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur angegeben.
- Der Maßnahmenbedarf entspricht der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche. Werden die Ersatzhabitate für die Fledermäuse nicht durch zusätzliche Habitate, sondern durch Aufwertung geschaffen, muss dies durch Flächenaufschläge berücksichtigt werden.
- Zielführend sind alle Maßnahmen, die sowohl den Höhlenreichtum, als auch den Insektenreichtum fördern. Am besten
- alle Maßnahmen zur Förderung der Bruthabitate der Spechtarten, insbesondere der größeren Spechte (Schwarzspecht, Grau- und Grünspecht).
- Maßnahmen zur Schaffung dauerhaft totholzreicher, optimaler Waldstrukturen durch Förderung mäßig lichter, stellenweise besonnter Waldbereiche (Durchforstung).
- Die Maßnahmen / Maßnahmenflächen sind geeignet, wenn sie folgende Umsetzung auf denselben Flächen oder eng räumlich benachbart erlauben:
- Erhalt einer hohen Dichte von Höhlenbäumen (>10 / ha) (in Anlehnung an die ABC Bewertung, vergleiche auch MESCHEDE & HELLER 2000, FRANK 1997).
- Erhöhung des Anteils sehr alter Eichen (wenn vorhanden) (Optimalphase >(120) 140 Jahre – 250 Jahre) und Buchen (z.B. durch Schaffung nutzungsfreier Waldbestände / Einzelbäume oder Heraufsetzung des Endnutzungsalters).
- Strukturierung der oberen Baumschicht: Bei vollständig geschlossenem Kronendach kann zur Förderung besonnter Flächen eine geringe Auflichtung durchgeführt werden (Zielwerte Laubwald: Deckungsgrad 80-90 %, Mischwald: Deckungsgrad 60-80 %), in Anlehnung an GLUTZ VON BLOTZHEIM & BAUER 1991 S. 1215).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein
- Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Flächen / Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
- Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Kurzfristig: Nutzungsverzicht ausgewählter Einzelbäume (insbesondere vorgeschädigter Bäume, z.B. durch Blitzschlag auf Kuppen, durch Wind- und Schneebruch), ab BHD >20 cm, 10 Bäume / ha.
- Unbekannt: Aktive Förderung von Totholz (z.B. Ringeln von Bäumen).
- Mittel- bis langfristig (je nach Zustand und Alter des Ausgangsbestandes): Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz.
- Langfristig: Erhöhung des Endnutzungsalters von (noch deutlich jüngeren) Waldbeständen (>160 Jahre für Buchen-, >200 Jahre für Eichen-, >120 Jahre für Nadelwälder).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind z.T. kurz- bis mittelfristig entwickelbar. Z.T. ist die Veränderung eher mittel- bis langfristig zu erwarten. Die Zielhabitate entsprechen den Anforderungen der Art in besonderer Weise. Obwohl keine wissenschaftlichen Nachweise i.e. Sinn vorliegen, wird die Plausibilität der Maßnahmen mehrheitlich als hoch eingestuft. Die Maßnahmen entsprechen den Empfehlungen in der Literatur (u.a. RICHARZ 1997: 299; MESCHEDE & HELLER 2000).
- Maßnahmen, deren Wirksamkeit als langfristig oder unbekannt beurteilt wurden, sollten im Regelfall nicht als CEF-Maßnahme Anwendung finden, sind aber als FCS-Maßnahme geeignet.
- Der Nutzungsverzicht, d.h. Sicherung bereits vorhandenen günstigen Potenzials, soll als Ergänzung / in Kombination mit weiteren (vorgezogen möglichen) CEF-Maßnahmen durchgeführt werden.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch bis mittel (je nach Maßnahmen-Subtyp)
3. Anlage von Quartieren an / in gewässernahen Bauwerken (FL1.2)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Lt. DIETZ & WEBER (2000) ist die Wasserfledermaus der häufigste Brückennutzer. Anlage / Herstellung von Quartieren an bzw. innerhalb gewässernaher Bauwerke wie Schleusen, Brücken, Wasserdurchlässen und ggf. Kanalisationen. Hierbei sollten vor allem Spalten- / „Fels“-quartiere geschaffen werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich (wichtig ist die Freiheit von Lichtstörungen).
- Möglichst im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem verloren gehenden Quartier.
- Im direkten oder angrenzenden Umfeld müssen geeignete Habitate (Jagdhabitate wie Wälder und Gewässer) vorhanden sein.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Faktoren wie Temperatur, Größe der Quartiere und vor allem Luftfeuchte sollten denen des verloren gehenden Quartiers entsprechen. Die Anbringung von Sandsteinkästen als Ersatzquartiere für verloren gehende Spaltenquartiere brachte keinen nachweislichen Erfolg, da die erforderliche Luftfeuchte in diesen Kästen nicht erreicht wurde (DIETZ 2005).
- Es sollten innerhalb der Gebäude / Bauwerke unterschiedliche Verstecke mit unterschiedlichen Bedingungen im Jahresverlauf hergestellt werden, um somit ein Ganzjahresquartier zu schaffen (vgl. DIETZ 2005).
- Neben bestehenden potenziellen Quartieren (Dehnungsfugen, Gewölbespalten, Spalten zwischen Brückenpfeilern) müssen weitere geschaffen werden wie z.B. zugängliche Entwässerungsrohre, Spaltenkästen (innen und außen), Hohlblocksteine etc.
- Spaltenquartiere aus Fels oder Beton (möglichst zugluftfrei, warm und feucht) sollten in den Brückenkörper eingebracht werden. Eine äußere Anbringung von Holzkästen bietet meist nicht die angestrebten Faktoren (Luftfeuchte, Wärme etc.). Skizzen, Abbildungen und weitere Vorschläge finden sich bei DIETZ (2005).
- Wenn möglich (soweit die statische Sicherheit gegeben ist) sollten bestehende Spalten und Risse erhalten bleiben (DIETZ 2005).
- Arbeiten an bereits bestehenden Quartieren sollten je nach Nutzung der Fledermäuse jahreszeitlich angepasst werden um Störungen zu vermeiden (bei Wochenstuben zwischen November und Februar; bei Winterquartieren ab Mai bis August). Bei ganzjähriger Nutzung ist eine Absprache mit ortskundigen Experten erforderlich um den Zeitpunkt der geringsten Störung zu definieren.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Wiederkehrende Funktionskontrolle der Quartiere
Weitere zu beachtende Faktoren
- Vor allem Natursteinbauwerke (kleine Brücken) müssen häufig saniert werden. Diese Sanierung ist stets von einem fachkundigen Fledermausforscher zu begleiten.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Sanierungen dieser Bauwerke bzw. das nachträgliche Anbringen von geeigneten Strukturen ist kurzfristig umsetzbar (lt;1 Jahr) und kurzfristig wirksam (1-3 Jahre).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind hinreichend bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar.
- Beispiele einer erfolgreichen und fledermausfreundlichen Sanierung von Natursteinbrücken sind bei DIETZ (2005) zu finden. Die Eignung ist somit bei Sanierungs- bzw. Optimierungsmaßnahmen bestehender Quartiere als hoch zu bewerten.
- Positive Nachkontrollen neu geschaffener Quartierangebote an gewässernahen Bauwerken sind bisher nicht bekannt. Für die Neuschaffung von Quartieren an gewässernahen Bauwerken liegen bislang zu wenig Kontrollergebnisse vor. Diese Maßnahme ist daher lediglich als mittel bewertet.
- Bei der Neuanlage von Quartieren ist aufgrund der mangelnden Erfahrung und der Komplexität der Maßnahme ein maßnahmenbezogenes und populationsbezogenes Monitoring notwendig. Bei der Sanierung von bestehenden Quartieren ist aufgrund der positiven Funktionsnachweise (vgl. DIETZ 2005) lediglich ein begleitendes Monitoring bei landesweit bedeutsamen Vorkommen erforderlich.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: mittel bis hoch (in Abhängigkeit ob eine Neuschaffung oder Sanierung bestehender Quartiere stattfindet)
4. Sanierung von Winterquartieren (FL4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Die Maßnahme ist nur dann anzuwenden, wenn einzelne Quartiere von einzelnen Individuen verloren gehen; bei traditionellen Dauerquartieren ist diese Maßnahme nicht anzuwenden. Insoweit ist stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Da sich Fledermäuse in Winterquartieren sehr häufig in Spalten und nicht einsehbaren Hohlräumen verstecken können, muss der Umfang einer Nutzung sowie die Bedeutung eines Winterquartiers zuvor durch Spezialisten geklärt werden. Neben der Beteiligung von ortskundigen Experten sind hierzu i.d.R. vorauslaufend vertiefende Untersuchungen erforderlich. Gehen Winterquartiere verloren oder werden funktional beeinträchtigt, kann in der Regel Ersatz geschaffen werden, indem vorhandene Strukturen (Keller, Stollen, Tunnel, Bunkeranlagen), die bislang nicht besiedelt sind, in Bezug auf die von der Art geforderten Quartiereigenschaften optimiert bzw. saniert werden (zum Beispiel durch Öffnung von verschütteten Eingängen zu geeigneten unterirdischen Objekten, Schaffung von Hangstrukturen, Verbesserung der klimatischen Eigenschaften des Quartierraumes).Vorhandene, als Winterquartier genutzte, Strukturen hinsichtlich ihrer Quartiereigenschaft optimiert werden, indem zum Beispiel vorhandene Störungen (Zugang für störende Menschen, Zugang für Fressfeinde) eliminiert werden.Vgl. die Spezialpublikationen (u.a. MITCHELL-JONES et al. 2007). Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt werden und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Die Maßnahme ist beschränkt auf sporadische Vorkommen von Einzeltieren und nur dann anzuwenden, wenn einzelne Quartiere von einzelnen Individuen verloren gehen. Traditionelle Dauerquartiere müssen stets als Einzelfall betrachtet werden.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich. Insbesondere eine Beleuchtungsfreiheit ist wichtig.
- Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die Fressfeinden keinen Zutritt erlauben).
- Bei allen Sanierungen ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.
- In einer Pufferzone von 100 m um das Quartier muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatur- und Hangeigenschaften (frostfrei, raue Decken, 2 cm breite Spalten oder Bohrlöcher).
- Vorrangig zu ergreifende Optimierungsmöglichkeiten (MITCHELL-JONES et al. 2007: 15 ff.):
- Sicherung der Zugänge vor unbefugtem Betreten (Vergitterung)
- Steuerung von Luftströmung und Temperatur
- Wiedereröffnung verschlossener unterirdischer Quartiere
- Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen
- Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in MITCHELL-JONES et al. 2007, DIETZ 2005, REITER & ZAHN 2006).
- Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur angegeben. Art, Umfang und sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Das Quartier ist dauerhaft (spätestens) alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei der Planung und Durchführung durch Art-Experten.
- Bauarbeiten sind bei Winterquartieren von Mai bis Ende Juli möglich. Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist meistens nur über eine Einzelfallprüfung ermittelbar.
- Es ist zu beachten, dass weitere Arten in unterirdischen Winterquartieren betroffen sein können, die möglicherweise andere mikroklimatische Bedingungen präferieren.
- Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (sofern ein bestehendes Quartier saniert wurde bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Quartier neu entsteht).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
- Es sind Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden.
- Artbezogene Wirksamkeitsbelege sind nicht vorhanden.
- Der Maßnahmentyp Sanierung wird naturschutzfachlich als allgemeine Zielsetzung häufig benannt (z. B. Erhaltung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung, s. LANUV 20101)). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen jedoch nicht vor.
- Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt. Sind wesentliche Änderungen in der Quartierbeschaffenheit unvermeidbar, besteht allerdings eine geringe Annahmewahrscheinlichkeit / ein hohes Prognoserisiko.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit Eignung: mittel
5. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Der Fokus dieser Maßnahme liegt auf der Schaffung von Gewässer begleitenden Strukturen (Galeriewälder), welche sowohl als Leitstrukturen, als auch als Jagdgebiete genutzt werden können, wenn diese fehlen. Wasserfledermäuse gelten als empfindlich gegenüber Zerschneidung ihrer Flugwege. Entsprechend kann durch Pflanzung von Hecken / Gehölzen der Zugang der Fledermäuse zu vorhandenen oder zusätzlichen Jagdhabitaten erschlossen werden (SWIFT 1997). Durch das Schließen von Lücken in Heckensystemen wird ein vergleichbarer Effekt erzielt (vgl. MOSTERT & VAN WINDEN 1989, HELMER & LIMPENS 1982 IN LIMPENS & KAPTEYN 1991). „Auch im Wald halten sich Wasserfledermäuse „an „Wald-Flugstraßen“, die ähnlich wie die bekannten „Feld-Flugstraßen“ gute Seitendeckung bieten.“ (RIEGER 1995: S. 27). Inwieweit die Vegetationsstrukturen entlang der Flugrouten von der Wasserfledermaus auch als Nahrungshabitate opportunistisch genutzt werden, wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt (verneinend: VERBOOM & HUITEMA 1997, bejahend: RIEGER 1995).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Als verbindendes Element zwischen Standort der Wochenstubenkolonie und günstigen (potenziellen oder nachgewiesenen) Jagdhabitaten.
- Es ist darauf zu achten, dass betroffene Gehölzstrukturen außerhalb von Gewässern in unmittelbarer Nähe von neuen Gehölzstrukturen ersetzt werden.
- Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich. Grundsätzlich sollten keine Maßnahmen in Straßennähe angelegt werden, sofern nicht für sichere Querungsmöglichkeiten gesorgt ist (kollisionsempfindliche Art, FÖA 2011).
- Der Maßnahmenstandort darf keine nächtliche Beleuchtung aufweisen. Hierbei kann Dunkelheit auch als Lenkmaßnahme gezielt eingesetzt werden.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur vorhanden. Für jeweils eine(n) Flugweg / verloren gehende Struktur muss ein(e) neue(r) zwischen Wochenstube und Jagdhabitaten (Wäldern im Umfeld der Kolonie bis 2,5 km) entwickelt werden.
- RIEGER et al. (1992: S. 16) berichtet von einem 1 km langen Flussabschnitt als günstigem Wasserfledermaus-Habitat.
- Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Gehölzpflege ggf. alle 10-15 Jahre (Erhaltung der geschlossenen Struktur) durch begrenzte Pflegereingriffe (s. u.).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Um die Pflanzung dauerhaft zu machen, sollten die geplanten Heckenstandorte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden. Insbesondere sind breitere Zufahrten (>10 m) im Hinblick auf die Artanforderungen abzustimmen.
- Umfangreiche Pflegeeingriffe (zum Beispiel „auf den Stock setzen“) können auf größerer Länge nur durchgeführt werden, wenn die Individuen nicht präsent sind (Winter) bzw. sofern Ersatzstrukturen (eine andere Hecke in der Nähe oder ein provisorischer Zaun) die Verbindungsfunktion auch während der Pflege bzw. des Wiederanwachsens aufrechterhalten können.
- Je nach Standortbedingungen (Nährstoff- und Wasserversorgung) ist das Pflanzgut im Einzelfall auszuwählen und es sind schnellwüchsige Arten zu bevorzugen, deren Pflanzung relativ dicht durchzuführen ist, um somit eine Leitstruktur für Fledermäuse zeitnah entwickeln zu können. Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte, und ausreichend hohe Leitstruktur. An mageren Standorten ist eine kurzfristige Eignung nur mit einem räumlich dichten Einsetzen von Heisterpflanzungen zu erreichen. Ansonsten ist nur eine mittelfristige Wirksamkeit der Maßnahme zu erreichen.
- Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Maßnahme ist – je nach Standort – kurzfristig (1-5 Jahre) umsetzbar. Die Gehölzpflanzungen müssen eine Höhe von mindestens 2-3 m haben, um funktional wirksam zu sein (Nachweise Struktur gebundener Fledermausarten an 2-3 m hohen neuen Heckenstrukturen im Zuge wissenschaftlicher Nachkontrollen an der A 17 bei Dresden; NACHTaktiv / SWILD 2008).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die benötigten Strukturen sind unter normalen Bedingungen kurzfristig (d.h. <5 Jahre) entwickelbar.
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Wissenschaftliche Belege existieren nur mittelbar und sind nicht artbezogen (NACHTaktiv/SWILD 2008). Die Plausibilität der Maßnahme wird dennoch als hoch eingestuft, weil sie den allgemein vorhandenen Empfehlungen zum Fledermausschutz in der Literatur entspricht (HELMER & LIMPENS 1988, LIMPENS et al. 2005) und eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme herstellbar ist. (Insoweit wäre ggf. auch der Maßnahmenerfolg durch ein maßnahmenbezogenes Monitoring eindeutig feststellbar).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
6. Anlage / Optimierung von Gewässern (G1, G6, W1.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Optimierung von Jagdhabitaten (Erhöhung der Insektenmenge als Nahrungsgrundlage) durch:Anlage / Optimierung von Stillgewässern.Extensivierung von Fischteichen (Nutzungsaufgabe, Reduzierung des Fischbesatzes).Die Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen.Die Wasserfledermaus ist darauf spezialisiert, Beuteinsekten knapp über der Wasseroberfläche von Fließ- und Stillgewässern zu fangen. Die Gewässer und andere Standorte müssen vor allem insektenreich sein, die Naturnähe spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle insoweit, dass naturnahe vegetationsreiche Flachgewässer meist eine höhere Rate an Insekten aufweisen. Mäßig nährstoffreiche, naturnahe Gewässer weisen die höchsten Schlupfraten an Beuteinsekten auf und sind dementsprechend als Nahrungshabitat für die Wasserfledermaus besonders geeignet (VAUGHAN et al. 1995). Ein hoher Fischbesatz in Gewässern führt zu einer nachhaltigen Reduzierung der Insekten und zu einer Minderung als Nahrungshabitat (EBENAU 1995).Hinweis: Wegen der relativen Flexibilität der Art bezüglich der Nahrungshabitate sind diese nur in Ausnahmefällen bestandslimitierend.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Je nach Maßnahme in Abhängigkeit zum Beispiel von der Wasserverfügbarkeit. Die Gewässer dürfen während der sommerlichen Anwesenheit der Fledermäuse nicht vollständig austrocknen.
- Gewässer sollen innerhalb des Aktionsraumes der lokalen Population (Kolonie) liegen (lt;2,5 km Radius). Als besonders günstig gelten Gebiete (hervorragender Erhaltungszustand entsprechend ABC Bewertung des LANUV 2010), welche >5 Gewässer > 1 ha oder 1 Gewässer >10 ha und zusätzlich ein langsam fließendes, insektenreiches Fließgewässer aufweisen.
- Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich. Grundsätzlich sollten keine Maßnahmen in Straßennähe angelegt werden, sofern nicht für sichere Querungsmöglichkeiten gesorgt ist (kollisionsempfindliche Art, FÖA 2011)).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Der individuelle Aktionsraum von Wasserfledermäusen wird mit 43 ha angegeben (MESCHEDE & HELLER 2000). Die Nahrungshabitate sind darin inselartig verteilt. Bei Untersuchungen in verschiedenen gewässerreichen Wäldern in Bayern wurden im Sommer Siedlungsdichten von 23-86 Individuen pro Quadratkilometer festgestellt (MESCHEDE & HELLER 2000).
- Orientierungswerte: Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur vorhanden. Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten, entspricht der Maßnahmenbedarf auch bei Betroffenheit von Jagdgebieten mehrerer Individuen der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche. Gegebenenfalls kann berücksichtigt werden, dass Gewässer oder andere Feuchtlebensräume in der Regel eine höhere Insektenschlupfrate aufweisen als grundwasserferne Wälder und andere Standorte.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Kurzfristig: Anlage von Stillgewässern: die Zahl / Dichte an Insekten erhöht sich schon nach wenigen Wochen spürbar. Neue Stillgewässer werden von Fledermäusen dementsprechend auch bereits nach wenigen Wochen aufgesucht und bejagt. Die Wirksamkeit tritt vermutlich kurzfristig ein.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Ökologie der Art in Bezug auf die Habitatansprüche des Nahrungshabitats ist gut bekannt.
- Insofern ist naheliegend, dass die Schaffung von insektenreichen Gewässern und vergleichbaren Habitaten das Nahrungsangebot für die Wasserfledermaus substanziell verbessern kann (STEFFENS et al. 2004: S.93 mit Bezug auf RIEGER 1996, KOKUREWICZ 1995).
- Eine unmittelbare kausale Beziehung zwischen Maßnahme und Auswirkung auf die lokalen Populationen der Fledermäuse ist allerdings nicht ohne weiteres herstellbar.
- Nachkontrollen bezüglich der Entwicklung von Wasserfledermaus-Populationen nach Anlage zusätzlicher Gewässer bzw. von Feuchtwäldern liegen nicht vor. Im Analogieschluss kann aus den oben genannten Expertenbewertungen aber mit hoher Sicherheit geschlossen werden, dass die Maßnahmen zwecks Bereitstellung zusätzlicher Nahrungsressourcen wirksam sind.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
7. Fazit
Für die Wasserfledermaus stehen in erster Linie mittelfristig wirksame Maßnahmentypen zur Verfügung.
Angaben zu Priorisierung:
Die Entwicklung / Förderung von Baumquartieren als natürliches Quartierpotenzial hat für die Wasserfledermaus die höchste Priorität. Kurzfristig können die Maßnahmen „Anbringen von Fledermauskästen“ und die „Optimierung / Herstellung von Quartierpotenzial an gewässernahen Bauwerken“ (Spaltenquartiere) zusätzliches Quartierangebot bereitstellen (Priorität mittel). Aufgrund der strukturgebundenen Flugweise hat die „Anlage von Gehölzstrukturen“ (soweit diese als Leitstrukturen fehlen) eine hohe Priorität.