Kleine Bartfledermaus  (Myotis mystacinus (Kuhl,1817))

(Syn.: Vespertilio mystacinus Leisleri)

EU-Code: 1330

Artenschutzmaßnahmen

  1. Erweiterung des Quartierangebotes im Siedlungsbereich (FL1)
  2. Sanierung von Winterquartieren (FL4)
  3. Installation von Fledermauskästen (FL2.1)
  4. Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und –hütten (FL2.4)
  5. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)
  6. Anlage von arten- und strukturreichen Waldinnen- und -außenmänteln (Verdichten von Waldrändern) (W4.2)
  7. Strukturanreicherung von Wäldern (W6.1, W2.5, W2.1, W1.1, W5.2, W5.3, G1)
  8. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Erweiterung des Quartierangebotes im Siedlungsbereich (FL1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Die Kleine Bartfledermaus präferiert in NRW tendenziell Spaltenquartiere an Gebäuden (häufiger als ihre „Große“ Schwesterart). In Baumhöhlen wird die Kleine Bartfledermaus selten angetroffen; Wochenstuben in Baumhöhlen sind in NRW nicht bekannt. Im Bezug auf die Nutzungspräferenz und die Nachweise der Vorkommen in bestimmten Quartiertypen bestehen aber regionale Unterschiede. Die einzelnen Kolonien bzw. Kolonieverbände haben mitunter stark tradierte Nutzungsgewohnheiten bezüglich der Wahl von Wald- bzw. Gebäudequartieren. Vor Ergreifen der Maßnahme muss durch Untersuchung sichergestellt sein, dass es sich um eine gebäudebewohnende Kolonie handelt. Durch Neuschaffung von Quartiergeeigneten Strukturen im Siedlungsbereich sollen Quartierverluste kompensiert werden (diese Maßnahme gilt nur für den Fall, dass bestehende Quartiere im Siedlungsbereich, beispielsweise auf Dachböden oder sonstige Spaltenquartiere verloren gehen). Möglichkeiten Gebäudestrukturen zu erhalten sind bei DIETZ & WEBER (2000) und REITER & ZAHN (2006) dargestellt. Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt werden und können nicht allgemein beschrieben werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Gebäudequartiere liegen meist nahe an Waldrändern oder sind über Leitstrukturen (z. B. Baumreihen) an Wälder angebunden (DIETZ et al. 2007, SACHANOWICZ & RUCZYNSKI 2001) und stehen zudem im Austausch mit benachbarten Baumquartieren (DENSE & RAHMEL 2002).
  • Hangmöglichkeiten im Giebel von Dachböden sowie in engen Nischen / Spalten von Deckenbohlen (geeignete Spalten können zum Beispiel mittels im Abstand von ein bis 2 cm parallel verlaufende Dachlatten geschaffen werden).
  • Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatureigenschaften (besonnt / warm bis ausgeglichen).
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die anderen konkurrierenden Arten keinen Zutritt erlauben). Bei allen Arbeiten an Gebäuden ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen nach eigenen Erfahrungen der Gutachter meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.
  • Es ist darauf zu achten, dass keine für Fledermäuse giftigen Holzschutzmittel verwendet werden (in Deutschland sind fledermausunverträgliche Holzschutzmittel verboten). Bei allen Holzteilen, mit denen die Fledermäuse direkt in Kontakt kommen, ist auf chemischen Holzschutz ganz zu verzichten.
  • Fledermausverträgliche Holzschutzmittel: http://www.fledermausschutz.ch/DOWNLOAD/PDF/Holzschutzmittelliste.pdf
  • Alternativ können Heißluftverfahren, die alle Holzschädlinge abtöten, angewendet werden.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Entsprechend Expertenbefragungen bevorzugt die Kleine Bartfledermaus in NRW vor allem Spaltenquartiere an Gebäuden.
  • Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in DIETZ & WEBER 2000, REITER & ZAHN 2006, LfU Bayern 2008).
  • Generell: Bauarbeiten sind bei Wochenstubenquartieren von Ende August (Auflösung der Wochenstube meist bereits abgeschlossen) bis Anfang April und bei Winterquartieren von Anfang Mai bis Ende Juli möglich. Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist nur über eine Einzelfallprüfung ermittelbar.
  • Weitere Optimierungsmöglichkeiten:
  • Einbau von taubensicheren Durchflugmöglichkeiten für Fledermäuse (LfU Bayern 2008) in Dach- und / oder Giebelfenster oder Schleppgauben. Dadurch können verschlossene Dachböden zugänglich gemacht werden. Beispiele in LfU 2008: http://www.fledermaus-bayern.de/content/fldmcd/schutz_und_pflege_von_fledermaeusen/fledermausquartiere-gebaeuden-lfu-broschuere.pdf.
  • Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen (Schemazeichnungen des NABU Hessen): Fledermausbretter http://hessen.nabu.de/imperia/md/content/hessen/fledermaeuse/4.pdf.
  • Spalten als Giebelverkleidung http://hessen.nabu.de/imperia/md/content/hessen/fledermaeuse/3.pdf.
  • Weitere erhältlich beim NABU Hessen, Friedenstr. 26, 35578 Wetzlar.
  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Art, Umfang und sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren. (Es wird empfohlen, von den Fledermäusen genutzte Strukturen aus dem verloren gehenden Quartier auszubauen und für die Neugestaltung des neuen Quartiers zu nutzen).
  • In einer Pufferzone von 100 m um das Quartier sollte ein ggf. vorhandener Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet werden oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Das Quartier ist dauerhaft alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Wesentlich für den Maßnahmenerfolg ist die fachliche Begleitung bei der Planung und Durchführung durch Art-Experten. Beratung durch erfahrene Fledermausexperten ist auf jeden Fall bei baulichen Veränderungen erforderlich.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (sofern ein bestehendes Quartier saniert wurde bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Quartier neu entsteht).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Im Grundsatz liegen positive Experteneinschätzungen vor (s.o.). Es sind jedoch Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden.
  • Der Maßnahmentyp Sanierung wird in der Literatur als allgemeine Zielsetzung häufig benannt (z. B. NLWKN 2010). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen im Einzelfall vor (GRÜTZMACHER et al. 2003). Hinweise die den Maßnahmentyp infrage stellen, beziehen sich darauf, dass die Traditionsbindung der Fledermaus-Individuen nicht unterschätzt werden darf und der Maßnahmenerfolg insoweit ungewiss bleibt, wenn ein Quartier nicht spiegelbildlich zu den verloren gehenden Strukturen hinsichtlich der Hangplatzqualität und der Lage der Öffnungen für den Einflug hergestellt werden kann (GRÜTZMACHER et al. 2003). Die Maßnahme als solche wird aber nicht in Frage gestellt. Gegenüber der Schwesterart (Große Bartfledermaus) ist aufgrund der häufig nachgewiesenen Nutzung von Spaltenquartieren an Gebäuden die Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme höher, jedoch aufgrund der Kenntnisdefizite bezüglich der Wirksamkeit dieser Maßnahme als mittel zu bewerten.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt, sofern die genannten Rahmenbedingungen gewahrt werden können. Sind wesentliche Änderungen in der Quartierbeschaffenheit unvermeidbar, besteht dagegen eine geringe Erfolgswahrscheinlichkeit.
  • Aufgrund des geringen Kenntnisstandes bezüglich der Quartiernutzung bzw. der Quartierneuschaffung für die Kleinen Bartfledermaus, sollte stets ein populationsbezogenes Monitoring stattfinden.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

2. Sanierung von Winterquartieren (FL4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Winterquartiere können im Allgemeinen nicht neu geschaffen werden, da sich diese meist in großen unterirdischen Gewölben, Kellern, Stollen, Höhlen o.ä. befinden, die mikroklimatische Besonderheiten aufweisen und durch eine langjährige Tradition von den Tieren genutzt werden. Die Maßnahme ist beschränkt auf (sporadische) Vorkommen von Einzeltieren und nur dann anzuwenden, wenn Quartiere von einzelnen Individuen verloren gehen. Traditionelle Dauerquartiere müssen stets als Einzelfall betrachtet werden.Da sich Fledermäuse in Winterquartieren sehr häufig in Spalten und nicht einsehbaren Hohlräumen verstecken können, kann der Umfang einer Nutzung sowie die Bedeutung eines Winterquartiers lediglich durch einen fachkundigen Spezialisten zuverlässig eingeschätzt werden. Neben der Beteiligung von ortskundigen Experten sind hierzu i.d.R. vorauslaufend vertiefende Untersuchungen erforderlich. Gehen Winterquartiere verloren, kann Ersatz geschaffen werden, indem vorhandene Strukturen (Keller, Stollen, Tunnel, Bunkeranlagen), die bislang nicht besiedelt sind, in Bezug auf die von der Art geforderten Quartiereigenschaften optimiert bzw. saniert werden (zum Beispiel durch Schaffung von Hangstrukturen und der Verbesserung der klimatischen Eigenschaften des Quartierraumes).vorhandene, als Winterquartier genutzte, Strukturen hinsichtlich ihrer Quartiereigenschaft optimiert werden, indem zum Beispiel vorhandene Störungen (Zugang für störende Menschen, Zugang für Fressfeinde) eliminiert werden.Vgl. die Spezialpublikationen (u.a. MITCHELL-JONES et al. 2007). Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt werden und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Hangmöglichkeiten mit unterschiedlichen Temperatur- und Hangeigenschaften (frostfrei, raue Decken, 2 cm breite Spalten oder Bohrlöcher).
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (fledermausgerechte Öffnungen, die Fressfeinden keinen Zutritt erlauben).
  • Bei allen Sanierungen ist es sehr wichtig, dass vorhandene Ein- und Durchflugöffnungen erhalten bleiben, da neue Öffnungen meist nur zögerlich oder gar nicht angenommen werden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die neuen Strukturen sollten möglichst den Verlorengehenden 1:1 entsprechen bzw. soweit möglich in Größe, Gegebenheiten etc. ähneln.
  • Vorrangig zu ergreifende Optimierungsmöglichkeiten (MITCHELL-JONES et al. 2007: 15 ff.):
  • Sicherung der Zugänge vor unbefugtem Betreten (Vergitterung)
  • Steuerung von Luftströmung und Temperatur
  • Wiedereröffnung verschlossener unterirdischer Quartiere
  • Anbringen von zusätzlichen Hangplätzen
  • Je nach örtlicher Situation müssen spezifische Rahmenbedingungen eingehalten werden (s. die allgemeinen Zusammenstellungen in MITCHELL-JONES et al. 2007, DIETZ 2005, REITER & ZAHN 2006).
  • Generell: Bauarbeiten sind bei Winterquartieren von Mai bis Ende Juli möglich. Renovierungen bei ganzjährig genutzten Quartieren sind im Einzelfall nach den Empfehlungen der örtlichen Experten zu planen, der günstigste Zeitpunkt ist meistens nur über eine Einzelfallprüfung ermittelbar.
  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Art, Umfang und sonstige Eigenschaften des neuen Wochenstubenquartiers müssen sich an den verloren gehenden Strukturen und Quartiereigenschaften orientieren.
  • In einer Pufferzone von 100 m um das Quartier muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet werden oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Das Quartier ist alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Maßnahmen müssen ortspezifisch festgelegt, von Spezialisten begleitet und können nur rahmenhaft allgemein beschrieben werden.
  • Es ist stets zu beachten, dass darüber hinaus meist auch weitere Arten in unterirdischen Winterquartieren betroffen sind, die möglicherweise andere mikroklimatische Bedingungen präferieren.
  • Die Beratung durch erfahrene Fledermausexperten ist bei baulichen Veränderungen erforderlich.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen 1-5 Jahren (sofern ein bestehendes Quartier saniert wurde bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Quartier neu entsteht).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Es sind Kenntnisdefizite zu den artspezifischen Ansprüchen vorhanden (siehe http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de).
  • Artbezogene Wirksamkeitsbelege sind nicht vorhanden.
  • Der Maßnahmentyp Sanierung wird naturschutzfachlich als allgemeine Zielsetzung häufig benannt (z. B. Erhaltung von unterirdischen Schwarm- und Winterquartieren (v.a. Einrichtung von einbruchsicheren Verschlüssen bzw. Fledermausgittern, Vermeidung von Umnutzungen und Störungen, Besucherlenkung, Erhalt und Förderung einer naturnahen Umgebung, s. http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de)). Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen aber nicht vor.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt. Sind wesentliche Änderungen in der Quartierbeschaffenheit unvermeidbar, besteht allerdings eine geringe Erfolgswahrscheinlichkeit. Nach Erfahrungen der Experten aus NRW ist die „Umzugswahrscheinlichkeit“ in neue Winterquartiere bei dieser Art eher gering.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

3. Installation von Fledermauskästen (FL2.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Ersatz von Baumhöhlenquartieren einzelner Tiere (Zwischenquartiere). Durch das Ausbringen von Fledermauskästen / Flachkästen oder Brettverschalungen (an Forsthütten und Feldscheunen oder Jagdkanzeln) in Waldlebensräumen sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden. Fledermauskästen eignen sich als Zwischenquartier / Männchenquartier (u.a. KULZER et al. 1993); lt. NAGEL & NAGEL (1993) sind die Funde in Nistkästen innerhalb des Waldes rar. Wochenstubenquartiere in Fledermauskästen sind in der Literatur nicht belegt.Da Zwischenquartiere für die Art im Allgemeinen ausreichend zur Verfügung stehen, ist die Einrichtung von Kastenrevieren für die Kleine Bartfledermaus nur ausnahmsweise sinnvoll.Diese Maßnahme dient ausschließlich zur Kompensation von Quartieren innerhalb von Wäldern. Verlustgehende Quartiere innerhalb Gebäuden können mit dieser Maßnahme nicht kompensiert werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Lage im Wald bzw. am Waldrand, möglichst in Gewässernähe, und / oder über Leitstrukturen (Hecken) an diese Lebensräume angebunden.
  • Die Ausbringung der Kästen soll in Gruppen zu je 10 Stk. in den ausgesuchten Parzellen erfolgen. Jede Kastengruppe soll mehrere Modelle beinhalten (s.u.).
  • Das Anbringen der Kästen soll in unterschiedlichen Höhen (>3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) und mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig, am Bestandsrand / im Bestand) erfolgen.
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Als Quartiere werden von der Kleinen Bartfledermaus nach Erfahrungswerten überwiegend Flachkästen durch Einzeltiere oder Paarungsgruppen angenommen (u.a. KULZER et al. 1993). Belege für eine Nutzung / Eignung als Wochenstubenquartier liegen bislang für Fledermauskästen im Wald nicht vor.
  • Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sind 15 Kästen pro Hektar (in Anlehnung an ABC-Bewertung des LANUV NRW, 2010) gruppenweise auf den geeigneten Flächen anzubringen.
  • Kasten tragende Bäume sind zu markieren und dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.
  • In einer Pufferzone von 100 m um den Kastenstandort muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
  • Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 5-10 Fledermauskästen etabliert. Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum der Kolonie bestehen. (Es gibt keine begründeten Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte (fachliche Einschätzung) unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und – thermischer und im Hinblick auf Parasitenbefall – eingeschränkter Funktionalität gegenüber natürlichen Baumhöhlen).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Kästen, aus der Nutzung genommene Bäume / Bäume an denen Kästen angebracht werden).
  • Die Kästen sind dauerhaft alle fünf Jahre auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Eine Reinigung von Flachkästen ist nicht erforderlich.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
  • Die langfristige Sicherung von Baumquartieren erfolgt parallel über den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen ?2 Jahren (1-5 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Der Maßnahmentyp wird für die Kleine Bartfledermaus nicht vorgeschlagen; eine Annahme von Kästen ist nur im Ausnahmefall dokumentiert (KULZER et al. 1993, NAGEL & NAGEL 1993: 1 Indiv. über annähernd 10 Jahre trotz sehr umfangreichem Kastenangebot); wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen nicht vor. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als gering eingeschätzt.
  • Lediglich als Quartierangebot für Einzeltiere oder Paarungsgruppen besteht eine gewisse Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: gering

Fazit Eignung: gering

4. Anlage von Spaltenquartieren an Jagdkanzeln und –hütten (FL2.4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch das Anbringen von Fledermausflachkästen bzw. durch die Schaffung von Spaltenquartieren an Jagdhütten und –kanzeln, Forsthäusern oder waldnah gelegenen Feldscheunen durch zusätzliche Brettverschalungen o.ä. geeignete Strukturen die als Versteckmöglichkeit für Fledermäuse geeignet sind, sollen Quartierverluste kurzfristig kompensiert werden und das Quartierpotenzial im Wald erhöht werden. Diese Maßnahme ist nur als Ersatz für wegfallende Einzel- und Paarungsquartiere im Wald geeignet. Quartierverluste insbesondere von Wochenstuben im Siedlungsbereich an / in Gebäuden können mit dieser Maßnahme nicht kompensiert werden. Dieses gilt auch für den Fall, wenn sich das betroffene Gebäudequartier in unmittelbarer Waldrandlage oder im Wald selbst befindet.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Die Anbringung der Spaltenquartiere / Flachkästen soll an Jagdkanzeln / -hütten oder in ähnlicher Weise geeigneten Gebäuden / Strukturen die sich im Wald oder in unmittelbarer Waldrandnähe befinden erfolgen.
  • Das Anbringen der Spaltenquartiere / Kästen soll mit unterschiedlicher Exposition (von schattig bis sonnig) und in unterschiedlichen Höhen (je nach Voraussetzung >3-4 m als Schutz vor Vandalismus, Diebstahl und Störungen) erfolgen.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Eine Anbringung von Spaltenquartieren darf grundsätzlich nicht an mobilen Jagdkanzeln durchgeführt werden.
  • Auf günstige An- und Abflugflugmöglichkeiten ist zu achten (Freiheit von hineinragenden Ästen).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Um ein wirksames Quartierangebot zu realisieren sollte jeder Maßnahmenstandort je nach Möglichkeit und gegebener Voraussetzung jeweils mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Variationen von Spaltenangeboten ausgestattet werden.
  • In der Regel handelt es sich hierbei um angepasste Einzelanfertigungen durch Holzverschalung oder angefertigte Flachkästen aus Holz, die entsprechend geeignete Quartierspalten bereitstellen können.
  • Auf Flachkästen aus Holzbeton, die kommerziell vertrieben werden, sollte bei der Maßnahmenausgestaltung nicht ausschließlich zurückgegriffen werden. Sinnvoll erscheint auch hier die Verwendung unterschiedlicher Typen / Modelle dieser Flachkästen um ein angemessenes Angebot an unterschiedlichen Spaltenquartieren bereitzustellen.
  • In einer Pufferzone von 100 m um den Maßnahmenstandort muss der Waldbestand mindestens dauerwaldartig bewirtschaftet oder anderweitig (z.B. durch Nutzungsaufgabe) störungsarm gestellt werden.
  • Orientierungswerte pro Quartierverlust: je Verlust eines Quartiers hat sich in der Praxis ein Ersatz durch 5-10 Fledermauskästen etabliert. Daher muss die Maßnahmenfläche ausreichend groß sein oder aus mehreren verteilten Einzelflächen im Aktionsraum der Kolonie bestehen. (Es gibt keine begründeten Mengen-, bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen die genannten Orientierungswerte (fachliche Einschätzung) unter dem Aspekt geringerer Lebensdauer und im Hinblick auf eine zeitlich verzögerte Annahme der Strukturen gegenüber natürlichen Baumhöhlen / Spaltenverstecken, die die unmittelbare Funktionalität einschränken könnten.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Kästen).
  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern). Flachkästen müssen mindestens alle 5 Jahre auf Funktionsfähigkeit geprüft werden (keine Reinigung notwendig).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Diese Maßnahme eignet sich nicht für die Kompensation von verloren gehenden Gebäudequartieren.
  • Konflikte, die dem Zielzustand u.a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.
  • Die langfristige Sicherung von Baumquartieren erfolgt parallel über den Nutzungsverzicht von Höhlenbäumen im Umkreis von 100 m um den Kastenstandort (z.B. durch die Schaffung von Altholzinseln).
  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Wirksam innerhalb von im Allgemeinen ?2 Jahren (1-5 Jahre).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit.
  • Die für den Maßnahmentyp relevanten Habitatansprüche der Art sind nur teilweise bekannt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen liegen aus NRW nicht vor, jedoch auch keine dem Maßnahmentyp widersprechenden Hinweise.
  • Das Anbringen von Fledermausbrettern an Jagdkanzeln wird von Expertengremien allgemein empfohlen (z.B. http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/naturschutz/fledermaus/nistkaesten/ content.html, 27.07.2011). Ein wissenschaftlich begleitetes Projekt „Ersatzquartiere für Fledermäuse an Jagdkanzeln“ fand in Österreich statt (KFFÖ 2010) (s.http://www.netzwerk-naturschutz-le.at/projekte/select.php?id=121). Das Projekt ist abgeschlossen, erste wissenschaftliche Ergebnisse belegen eine Annahme der Spaltenquartiere durch Einzeltiere bereits nach wenigen Wochen / Monaten. Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund als gegeben eingeschätzt (mittel); es besteht eine mittlere Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

5. Anlage von linienhaften Gehölzstrukturen (FL5.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Bartfledermäuse jagen meist in einem Radius von nur wenigen hundert Metern (Kilometern) um das Quartier. Die Jagdgebiete werden entlang von linearen Strukturen (Baumreihen, Waldränder und andere linienhafte Strukturen) aufgesucht und bejagt (LIMPENS et al. 1997). Entsprechend kann durch Pflanzung von Hecken / Gehölzen der Zugang der Fledermäuse zu vorhandenen oder zusätzlichen Jagdhabitaten erschlossen werden (SWIFT 1997) bzw. darstellen. Durch das Schließen von (größeren) Lücken in Heckensystemen wird ein vergleichbarer Effekt erzielt.Eine besondere Attraktivität für Bartfledermäuse haben hierbei Gehölzstrukturen in Gewässernähe, wie z.B. Galeriewälder an Fließgewässern oder Gehölzbestände am Uferbereich von Seen und Teichen sowie Auwaldbereiche, die häufig von Bartfledermäusen als Jagdhabitat genutzt werden.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Als verbindendes Element zwischen Standort der Wochenstubenkolonie und günstigen (potenziellen oder nachgewiesenen) Jagdhabitaten.
  • Der Fokus dieser Maßnahme liegt auf der Schaffung von Gewässer begleitenden Strukturen (Galeriewälder), welche sowohl als Leitstrukturen als auch als Jagdhabitate genutzt werden können, wenn diese fehlen.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu weiteren potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Je nach vorgefundener örtlicher Situation. Es sind keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur vorhanden. Für jeweils eine(n) Flugweg / verloren gehende Struktur muss ein(e) neue(r) im Umfeld der Kolonie / Wochenstube als Leitstruktur und Jagdhabitat entwickelt werden. Ein räumlich-funktionaler Zusammenhang ist aufgrund der relativ geringen Aktionsräume bis max. 2 km möglich.
  • Ergibt sich aus Telemetrie- oder Detektoruntersuchungen, dass die Flugwegeverbindungen eine unterschiedliche Funktion / Bedeutung haben, muss dies Berücksichtigung finden.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Gehölzpflege alle 10-15 Jahre (Erhaltung der geschlossenen Struktur) durch begrenzte Pflegereingriffe (s. u.).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Um die Pflanzung dauerhaft zu machen, sollten die geplanten Heckenstandorte mit der örtlichen Landwirtschaft abgestimmt werden. Insbesondere sind breitere Zufahrten (>10 m) im Hinblick auf die Artanforderungen abzustimmen.
  • Umfangreiche Pflegeeingriffe (zum Beispiel „auf den Stock setzen“) können auf größerer Länge nur durchgeführt werden, wenn die Individuen nicht präsent sind (Winter) bzw. sofern Ersatzstrukturen die Verbindungsfunktion auch während der Pflege bzw. des Wiederanwachsens aufrechterhalten können.
  • Je nach Standortbedingungen (Nährstoff- und Wasserversorgung) ist das Pflanzgut im Einzelfall auszuwählen und es sind schnellwüchsige Arten zu bevorzugen, deren Pflanzung relativ dicht durchzuführen ist, um somit eine Leitstruktur für Fledermäuse zeitnah entwickeln zu können. Schnellwachsende Gehölze (z.B. Weiden) an gut wasserversorgten Standorten sorgen kurzfristig für eine dichte, und ausreichend hohe Leitstruktur. An mageren Standorten ist eine kurzfristige Eignung nur mit einem räumlich dichten Einsetzen von Heisterpflanzungen zu erreichen. Ansonsten ist nur eine mittelfristige Wirksamkeit der Maßnahme zu erreichen.
  • Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist – je nach Standort – kurz- bis mittelfristig (1-5 Jahre) umsetzbar. Die Gehölzpflanzungen müssen eine Höhe von mindestens 2-3 m haben, um funktional wirksam zu sein (Nachweise Struktur gebundener Fledermausarten an 2-3 m hohen neuen Heckenstrukturen im Zuge wissenschaftlicher Nachkontrollen an der A 17 bei Dresden; NACHTaktiv / SWILD 2007).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind unter normalen Bedingungen kurzfristig entwickelbar.
  • Die Habitatansprüche der Art sind vergleichsweise gut bekannt (bevorzugte Nutzung von Gehölzstrukturen, insbesondere wenn diese sich in Gewässernähe bzw. entlang von Fließgewässern befinden).
  • Wissenschaftliche Belege existieren nur mittelbar bzw. in der grauen Literatur. Die Plausibilität der Maßnahme wird wegen der starken Strukturbindung der Art von den Experten als hoch eingestuft. Zudem ist eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme herstellbar. (Insoweit wäre ggf. auch der Maßnahmenerfolg durch ein maßnahmenbezogenes Monitoring eindeutig feststellbar).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

6. Anlage von arten- und strukturreichen Waldinnen- und -außenmänteln (Verdichten von Waldrändern) (W4.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Erhöhung des Anteils strukturreicher Grenzlinien.Da gerne Jagdgebiete an strukturreichen Waldrändern aufgesucht werden (LIMPENS et al. 1997), aber auch innerhalb des Waldes befindliche Wegenetze, Bachläufe (usw.) gute Jagdhabitate ausbilden, ist die Anlage von strukturierten Waldinnen- und Waldaußenmänteln auch für die Kleine Bartfledermaus von Vorteil, da lt. EKMAN & DE JONG 1996 (mit Bezug zur Gr. Bartfledermaus und Weiteren) der Strukturreichtum und damit verbundene Insektenreichtum vor allem an inneren und äußeren Grenzlinien im Wald gegeben ist. Hinweis: Wegen der Flexibilität der Kleinen Bartfledermaus bezüglich der Nahrungshabitate sind diese nur in Ausnahmefällen bestandslimitierend.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Möglichst südexponierte, warme Randlagen (Insektenreichtum).
  • Wenn möglich direkte Anbindung an andere potenzielle Nahrungshabitate wie strukturreiche Siedlungsumgebung mit Hecken, Bachläufen usw.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur. Plausibel erscheinen folgende Orientierungswerte (subjektive fachliche Einschätzung): Als Faustwert kann als eine signifikante Verbesserung des Nahrungsangebotes eine Erhöhung der Grenzlinienlänge / -dichte um 10% angesehen werden.
  • Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten entspricht der Maßnahmenbedarf auch bei Betroffenheit von Jagdgebieten mehrerer Individuen der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Waldrandpflege alle 5–10 Jahre (Offenhaltung, ggf. waldbauliche Eingriffe bei ungünstiger Entwicklung oder Dominanz unerwünschter Arten).
  • Waldinnenränder: Die Maßnahmen müssen v.a. darauf ausgerichtet werden, den Waldrand / die Schneise als Flugraum zu erhalten (vgl. ASCHHOFF et al. 2006). Hierzu müssen die Freiflächen mindestens mit einer Breite von ? 5m angelegt werden unter Berücksichtigung des Flugverhaltens der Art einerseits und geringer Pflegebedürftigkeit andererseits.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist – je nach Standort – kurz- bis mittelfristig umsetzbar.
  • In stark vergrasten, windexponierten Beständen kann es schwierig sein, entsprechende Strukturen, z.B. durch Unterpflanzung, zu entwickeln.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind unter normalen Bedingungen kurz- bis mittelfristig entwickelbar. Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
  • Wiss. Nachkontrolluntersuchungen liegen nicht vor. Von einer Eignung zur Herstellung von günstigen Nahrungshabitaten für die Art wird im Analogieschluss entsprechend der Habitatansprüche grundsätzlich ausgegangen. Entsprechende Maßnahmen werden von Experten nicht artbezogen (jedoch für die Artengruppe allgemein) empfohlen.
  • Nach Experteneinschätzung ist die Kleine Bartfledermaus in NRW deutlich stärker an Wälder gebunden, als die Große Bartfledermaus. Die hier beschriebene Maßnahme wird daher als möglicherweise erfolgreiche und sinnvolle Ergänzung für die Kleine Bartfledermaus angesehen, besitzt aber im Vergleich zu anderen Maßnahmen eine nur geringe Priorität. Die Maßnahme ist nur in Sonderfällen anzuwenden.
  • Die Plausibilität der Maßnahme wird als mittel eingestuft, zumal eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme nicht herstellbar ist (insoweit ist auch der Maßnahmenerfolg nicht eindeutig feststellbar).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

7. Strukturanreicherung von Wäldern (W6.1, W2.5, W2.1, W1.1, W5.2, W5.3, G1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Optimierung von Jagdhabitaten durch waldbauliche Maßnahmen (siehe die separaten Maßnahmenbeschreibungen): Anlage von Stillgewässern Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen Freistellen von älteren, eingewachsenen Eichen Auflichten von dichten Beständen Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von TotholzDie Maßnahme dient dazu, verloren gegangene oder funktional graduell entwertete Nahrungshabitate zu ersetzen. Hinweis: Wegen der Flexibilität der Art bezüglich der Nahrungshabitate sind diese nur in Ausnahmefällen bestandslimitierend.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Keine bis geringe Anforderungen bzw. je nach Maßnahme in Abhängigkeit zum Beispiel von der Wasserverfügbarkeit oder Entwicklungsfähigkeit der Ausgangsbestände.
  • Vor dem Hintergrund, dass die Art als besonders empfindlich gegenüber Barrieren und gegenüber Kollisionen gilt, sollten Nahrungshabitate und Quartierhabitate zueinander räumlich zugeordnet sein und nicht durch Barrieren bzw. Kollision verursachende Infrastruktur, wie zum Beispiel eine breite Straße, zerschnitten sein.
  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Es gibt keine unmittelbar begründbaren Mengen- bzw. Größenangaben in der Literatur.
  • Aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung von Nahrungshabitaten entspricht der Maßnahmenbedarf auch bei Betroffenheit von Jagdgebieten mehrerer Individuen der verloren gehenden oder funktional entwerteten Fläche.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Nein

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Der Nutzungsverzicht / die Erhöhung des Erntealters ist im Regelfall zusammen mit der Totholzförderung durchzuführen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Wirksamkeit tritt – je nach Maßnahmentyp – kurz-, mittel- oder langfristig ein. Da eine unmittelbare kausale Beziehung zwischen Maßnahme und Auswirkung auf die Kleine Bartfledermaus nicht ohne weiteres herstellbar ist und artbezogen auch nicht belegt ist, ist die zeitliche Dauer bis zur Wirksamkeit bei diesen Maßnahmen unbekannt:
  • Kurzfristig: Anlage von Stillgewässern: die Zahl / Dichte an Insekten erhöht sich schon nach wenigen Wochen spürbar. Neue Stillgewässer werden von Fledermäusen dementsprechend auch bereits nach kurzer Zeit aufgesucht und bejagt.
  • Kurzfristig / unbekannt: Entnahme von Fremdgehölzen, insbesondere Fichten, in Laubwaldbeständen.
  • Kurzfristig: Auflichten von dichten Beständen: die entsprechenden Habitate werden durch die Auflichtung erst bejagbar. Allzu dichte (Jung-)Bestände werden dagegen von den Waldfledermäusen nicht bejagt (u.a. KLENKE et al. 2006).
  • Kurzfristig / unbekannt: Freistellen von älteren, eingewachsenen Eichen.
  • Mittel- bis langfristig / unbekannt: Nutzungsaufgabe und / oder Förderung von Totholz.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen sind unter normalen Bedingungen kurz- bis mittelfristig, seltener nur langfristig entwickelbar. Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Kleine Bartfledermaus ist nach Experteneinschätzung in NRW im Bezug auf die Nutzung als Nahrungshabitat tendenziell stärker an Wälder und Waldrandbereiche gebunden, im Gegensatz zu ihrer Schwesterart, der Großen Bartfledermaus, die zwar ähnliche Strukturen nutzt, aber zusätzlich eine Gewässernähe präferiert.
  • Wiss. Nachkontrolluntersuchungen liegen nicht vor. Von einer Eignung zur Herstellung von günstigen Nahrungshabitaten für die Art wird im Analogieschluss entsprechend der Habitatansprüche grundsätzlich ausgegangen.
  • Die Plausibilität der Maßnahme wird als mittel eingestuft, zumal eine direkte Kausalbeziehung zwischen Nutzung durch die Fledermausart und Maßnahme nicht herstellbar ist (insoweit ist auch der Maßnahmenerfolg nicht eindeutig feststellbar).
  • Im Allgemeinen sind speziell für die Kleine Bartfledermaus keine Maßnahmen zur Herstellung spezifischer Nahrungshabitate erforderlich. Die Art profitiert ggf. von generellen Maßnahmen zur Förderung von Jagdhabitaten für Fledermäuse. Wenn Nahrungshabitate der Kleinen Bartfledermaus von einem Eingriff im großen Umfang betroffen sind, erscheint lt. Experteneinschätzung die hier beschriebene Maßnahme, insbesondere die Anlage von Gewässern, mittels derer die Dichte an Nahrungsinsekten deutlich und kurzfristig erhöht werden kann, sinnvoll.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: mittel (nicht empfohlen; im Einzelfall jedoch hoch bis mittel, je nach Maßnahmen-Subtyp)

8. Fazit

Für die synanthrope Kleine Bartfledermaus stehen keine kurzfristig wirksamen Maßnahmentypen zur Neuschaffung von Quartieren zur Verfügung, Sanierungsmaßnahmen können kurzfristig wirksam sein.

Angaben zu Priorisierung:

Die Maßnahme „Erweiterung des Quartierangebots im Siedlungsbereich“ ist für diese überwiegend gebäudebewohnende Art vorrangig; die Schaffung von Quartierpotenzial im Wald („Ausbringen von Fledermauskästen“ und „Anlage von Spaltenquartieren“ hat aufgrund der sehr seltenen Annahme dieser Quartiere und der geringen funktionalen Bedeutung entsprechender Quartiere für die Art eine geringe Priorität. Da die Kleine Bartfledermaus lineare Strukturen als Leitstrukturen und Jagdhabitat nutzt, ist die Maßnahme „Anlage von Gehölzstrukturen“ prioritär.