Springfrosch  (Rana dalmatina Bonaparte,1840)

(Syn.: Rana agilis, R. gracilis)

Gefährdungen und Beeinträchtigungen

  • Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z.B. Verfüllen, Ackerbau, wasserbauliche Maßnahmen, Beseitigen der Flachwasserzonen, Abgrabungen, Bebauung, Sukzession, Fischbesatz).
  • Verlust oder Entwertung der Landlebensräume (z.B. Umbau von lebensraumtypischem Laubwald in Nadelwald, Entfernen von Kleinstrukturen wie Totholz, Stubbenrodung).
  • Holzeinschläge im Landlebensraum sowie im Umfeld der Laichgewässer während der Aktivitätsperiode.
  • Veränderung des Wasserhaushaltes im Bereich von Feuchtgebieten (v.a. Grundwasserabsenkung).
  • Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
  • Umwandlung von Grünland in Ackerflächen sowie Intensivierung der Grünlandnutzung im Umfeld der Laichgewässer.
  • Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und (Forst-)Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
  • Tierverluste durch Straßenverkehr sowie durch Grünlandmahd im Umfeld der Gewässer.

Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen

  • Erhaltung und Entwicklung, ggf. Neuanlage von Laichgewässern (waldnah, gut durchsonnt, vegetationsreich, möglichst >100m² Wasserfläche).
  • Erhaltung und Entwicklung geeigneter Landlebensräume (v.a. lichte Laubwälder mit ausgeprägter Krautschicht, Totholz, Waldlichtungen, strukturreichen Waldsäumen).
  • Habitaterhaltende Pflegemaßnehmen:
  • Entschlammung von verlandenden Gewässern (im Herbst)
  • Freistellen von zu stark beschatteten Gewässern
  • Umwandlung von Nadelbaumbeständen in lichte Laubmischwälder.
  • extensive Beweidung in Grünlandbereichen
  • alternativ einmalige Mahd (Schnitthöhe 10 cm, kein Kreiselmähereinsatz).
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Niederungen.
  • Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
  • Verzicht auf Fischbesatz; ggf. nachhaltiges Entfernen von Fischen aus Laichgewässern.
  • Umsetzung geeigneter Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Bereich der Wanderkorridore (z.B. Amphibienzäune, Geschwindigkeitsbegrenzung, zeitweilige Sperrung, stationäre Amphibienschutzanlagen).