Springfrosch  (Rana dalmatina Bonaparte,1840)

(Syn.: Rana agilis, R. gracilis)

EU-Code: 1209

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anlage von (Still)Gewässern (G1)
  2. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O1.1)
  3. Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung (G4)
  4. Entwicklung strukturreicher lichter Wälder und Waldränder (W4.2, W2)
  5. Einbringen von Stubben und Totholz (W5.1)
  6. Gewässerpflege (G6)
  7. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anlage von (Still)Gewässern (G1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Anlage von unterschiedlich großen, waldnahen bzw. innerhalb des Waldes gelegenen Gewässern mit ausgedehnten Flachwasserbereichen und einem hohen Anteil an vertikalen Strukturen (Äste, Rohrkolben, Binsen etc.) innerhalb der Gewässer.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche entsprechend dem Median des Aktionsradius i.d.R. nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Innerhalb geeigneter Laubwälder (warme, lichte Laubwälder) bzw. in direkter Nähe zu diesen. Die Erreichbarkeit (vgl. LIPPUNER & ROHRBACH 2009) geeigneter Laubwälder muss über Saumstrukturen, Waldrand, Baum- und Gebüschgruppen oder anderen idealen Sommerlebensräumen bzw. Wanderkorridoren gewährleistet sein.
  • Außerhalb des Waldes gelegene Gewässer sollten eine gute Konnektivität aufweisen (linienhafte Strukturen wie Hecken).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Die Gewässergröße spielt laut GÜNTHER et al. (1996) keine besondere Rolle, vielmehr ist die Nähe zu lichten Laubwäldern ausschlaggebend.
  • Ideal scheint ein Komplex aus mehreren (> 10) Kleinst- und Kleingewässern (PAN & ILÖK 2010) mit flach abfallenden Ufern zu sein.
  • Laichgewässer sollten möglichst eine Fläche > 100 m² aufweisen und möglichst vegetationsreich sein (LANUV 2011, LIPPUNER & ROHRBACH 2009). Lt. HACHTEL (2011) müssen sie so groß sein, dass sie erst im Laufe des Sommers trocken fallen) und sich schnell erwärmen, um eine gute Larvalentwicklung zu gewährleisten (KUHN et al. 2001).
  • Nach der Klassifikation von PARDEY et al. (2005) entspricht dies Gräben und Tümpeln aber auch Kleinweihern und Weihern.
  • Vertikale Strukturen zur Anheftung des Laichs innerhalb der Gewässer sind förderlich.
  • Flachwasseranteil (Tiefe lt; 40 cm) sollte mindestens 70% betragen(PAN & ILÖK 2010)
  • Die Wassertiefe sollte mindestens 10 – 25 cm betragen (BLAB 1986) und in Teilbereichen ca. 30 – 100 cm tief sein (KUHN et al. 1997). Ein gelegentliches Austrocknen der Laichhabitate scheint nach LIPPUNER & ROHRBACH (2009) von Vorteil zu sein.
  • Lt. HACHTEL (2011) präferiert der Springfrosch teilweise besonnte Gewässer.
  • Optimale Laichgewässer weisen Schwimmpflanzenvegetation und häufig Carex-Bestände im Uferbereich auf (GÜNTHER et al. 1996).
  • Auf einen Fischbesatz ist gänzlich zu verzichten.
  • Die Wasserspeisung der Gewässer sollte wenn möglich durch Niederschlags- oder Grundwasser erfolgen, sodass sie während der niederschlagsarmen Periode austrocknen können (LIPPUNER & ROHRBACH 2009).
  • Eine ausreichende Wasserhaltekapazität des Untergrundes ist zu gewährleisten und eventuell im Voraus zu prüfen, ansonsten können geeignete künstliche oder natürliche Materialien zur Abdichtung verwendet werden (BAKER et al. 2011).
  • Auch Folienteiche können über Jahre als Laichplätze mit erfolgreicher Fortpflanzung dienen (HACHTEL et al. 2006b, zitiert in HACHTEL 2011).
  • Um Nähr- und Schadstoffeinträge in das Laichgewässer zu verhindern, sollte um diese ein Pufferstreifen von 20-50 m eingerichtet werden, welcher nicht bewirtschaftet werden soll (vgl. PLÖTNER 2005).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflegerische Maßnahmen wie Entschlammung der Gewässer bzw. Sicherstellung der Wasserführung und teilweise Freistellung der Uferbereiche von Gehölzen, um eine teilweise Besonnung der Gewässer zu sichern sollten im Turnus von 5 – 8 Jahren durchgeführt werden.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Art kann auch laut BLAB (1986) und PODLOUCKY (1997) weite Wanderungen in suboptimalen Gebieten durchführen.
  • Neu angelegte Gewässer wurden mehrheitlich gut besiedelt (LIPPUNER & ROHRBACH 2004; HEINS & WESTPHAL 1987, zitiert in GÜNTHER et al. 1996; PODLOUCKY 1997) trotz der relativ hohen Geburtsorttreue des Springfrosches.
  • Neu besiedelte Gewässer bilden sehr häufig zunächst wohl wegen geringer Prädatorendichte große Bestände, welche sich jedoch nach 3 – 6 Jahren auf einem geringeren Niveau einpendeln (vgl. LIPPUNER & ROHRBACH 2009).
  • Durch erhöhten Fischbestand kann eine gesunde Springfroschpopulation sehr stark einbrechen (vgl. LIPPUNER & ROHRBACH 2009.
  • ANDREN & NILSON (1988, zitiert in GÜNTHER et al. 1996) stellten fest, dass der Springfrosch von allen Braunfröschen am empfindlichsten auf Gewässerversauerung reagiert.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Gewässer sind kurzfristig herstellbar und erlangen innerhalb von 1 – 3 Jahren ihre Funktionsfähigkeit (vgl. LIPPUNER & ROHRBACH 2009).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Ansprüchen an das Laichgewässer vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig, d.h. innerhalb von 3 Jahren, entwickelbar und werden lt. Expertenvotum innerhalb von 3 – 5Jahren besiedelt.
  • Aufgrund der in der Literatur beschriebenen schnellen Besiedlungen von neugeschaffenen Gewässern (LIPPUNER & ROHRBACH 2009, LIPPUNER & ROHRBACH 2004, PODLOUCKY 1997, ROHRBACH & KUHN 1997), hat diese Maßnahme eine sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: sehr hoch

2. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Anlage von extensiv genutztem Grünland in unmittelbarer Waldnähe, da der Springfrosch eine silvicole Art ist entsprechend den Angaben im Maßnahmenblatt Extensivgrünland

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche entsprechend dem Median des Aktionsradius i.d.R. nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Der Maßnahmenstandort sollte eine möglichst geringe Vorbelastung mit Bioziden und Düngern aufweisen.
  • Räumliche Nähe zum Laichgewässer (lt; 200 m; vgl. LIPPUNER et al. 2011) und zu geeigneten Waldhabitaten.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • KUHN & SCHMIDT-SIBETH (1998) stellten fest, dass die sommerlichen Aktivitätsräume recht klein sind (wenige dutzend Meter). Von daher kann die Lebensraumkapazität durchaus durch mehrere punktuelle, im Umkreis um ca. 500m um das Laichgewässer verteilt liegende Maßnahmenflächen bereits qualitativ erhöht werden.
  • Um Nähr- und Schadstoffeinträge in das Laichgewässer zu verhindern, sollte um diese ein Pufferstreifen von 20-50m eingerichtet werden, welcher nicht bewirtschaftet werden soll (vgl. PLÖTNER 2005).
  • Ideal ist eine Umwandlung von Ackerflächen zu extensiv bewirtschaftetem Grünland.
  • Hierbei ist eine extensive Beweidung (maximal 1 – 2 GVE/ha) einer Mahd vorzuziehen (gutachterlicher Vorschlag).
  • Ist eine Beweidung nicht durchführbar, sollte eine extensive Mahd nach Vorgaben von OPPERMANN & CLAßEN (1998) und LICZNER (1999) wenn möglich mittels Balkenmäher durchgeführt werden.
  • Nach Angaben von CLAßEN et al. (1997) sichert ein angepasstes Mahdsystem mit zeitlich versetzter Mahd, Spätmahdflächen und jährlich ungemähten Flächen Rückzugsgebiete bzw. Regenerationsbereiche für Amphibien.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflegerische Maßnahme zum Erhalt dieses Landlebensraumes (Mahd, teilweise Freistellung von Gewässerrändern)

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Ein hoher Düngereintrag erhöht das Wachstum von laichgewässernahen Gehölzen, was zu einer zu starken Beschattung des Wasserkörpers und somit zu einem Absterben des Laichs führen kann.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Entwicklungsdauer bis zur Wirksamkeit ist abhängig von der vorangegangenen Art und Intensität der Nutzung. Im Durchschnitt ist jedoch von einer Wirksamkeit nach 3 – 5 Jahren auszugehen.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Der Springfrosch gehört in Bezug auf die Ansprüche an die Landlebensräume zu den schlechter untersuchten Arten (HACHTEL 2011).
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig, d.h. innerhalb von 3-5 Jahren, entwickelbar.
  • Erfolgskontrollen dieser Maßnahme liegen nicht vor. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse zur Artökologie erscheint eine mittlere Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Maßnahme plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: mittel

3. Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung (G4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Verschließung von vorhandenen Drainagen bzw. Anstau von Abflussgräben zur Erhöhung des Grundwasserspiegels.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche entsprechend dem Median des Aktionsradius i.d.R. nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Die Standortbedingungen müssen eine Ausbildung von ausreichend großen bzw. vielen perennierenden Gewässern gewährleisten: Komplex aus mehreren (> 10) Kleinst- und Kleingewässer (PAN & ILÖK 2010) mit flach abfallenden Ufern (vgl. Maßnahme Anlage von (Still)Gewässern).
  • Im direkten Umkreis (lt; 200 m; vgl. LIPPUNER et al. 2011) des Maßnahmenstandortes sollten geeignete Landhabitate (Nasswiesen und Mischwälder) vorhanden sein.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Ausbildung der Gewässer entsprechend der Charakteristika gem. Maßnahme Anlage von (Still)Gewässern
  • Nach der Grundwassererhöhung können die Oberflächen von Senken verdichtet werden, sodass der Einstau von Wasser gewährleistet ist.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflegerische Maßnahmen welche dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Maßnahme gewährleisten

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Sind Grundwasserspiegelschwankungen nicht bekannt, empfiehlt es sich, diese mit Hilfe eines Baggerschlitzes über ein Jahr zu beobachten (LIPPUNER et al. 2011), sodass sichergestellt ist, dass die Senken Wasser führen, jedoch auch temporär wieder austrocknen.
  • Die Maßnahme Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung (G4) spielt im Rheingebiet eine übergeordnete Rolle für die Art.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig, d.h. innerhalb von 3 Jahren, entwickelbar.
  • Erfolgskontrollen dieser Maßnahme liegen nicht vor. Aufgrund der Artökologie scheint jedoch eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Maßnahme plausibel.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Ansprüchen an das Laichgewässer vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig, d.h. innerhalb von 3 Jahren, entwickelbar.
  • Artbezogene Erfolgskontrollen dieser Maßnahme sind nicht bekannt. Aufgrund der Artökologie scheint jedoch eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Maßnahme plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

4. Entwicklung strukturreicher lichter Wälder und Waldränder (W4.2, W2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Da Laubwälder den Landlebensraum der Springfrösche darstellen, sollten strukturreiche Laubwälder und Waldränder entwickelt werden, wobei die Maßnahme auch die Anlage von Schneisen und Waldlichtungen einschließt. Somit kann sich aufgrund des erhöhten Lichteinfalls eine Krautschicht mit einem optimalen Deckungsgrad von 70 – 100% entwickeln (vgl. STÜMPEL & GROSSE (2005).

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche entsprechend dem Median des Aktionsradius i.d.R. nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Quantitative und qualitative Aussagen im Bezug auf diese Maßnahme fehlen in der Literatur.
  • Ratsam ist jedoch die Förderung von lichten, krautreichen Stellen durch die gezielte Auflichtung (LIPPUNER et al. 2011). STÜMPEL & GROSSE (2005) stellten fest, dass sich ideale Sommerlebensräume von Springfröschen durch einen Deckungsgrad der Krautschicht von 70 – 100 %, sowie durch einen hohen Strukturreichtum auszeichneten.
  • Laut BLAB (1986, zitiert in LIPPUNER & ROHRBACH 2009) werden Stellen im Landlebensraum präferiert, welche nur kurze Zeit beschattet werden (meist in lichten und eichenreichen Wäldern).
  • Optimale Ergebnisse sind laut LIPPUNER & ROHRBACH (2009) mit einer Mittelwaldwirtschaft zu erreichen.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Regelmäßige Auflichtungen zur Sicherstellung des strukturreichen und lichten Charakters des Standortes

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Maßnahme kann potenziell mit anderen Schutzmaßnahmen für andere Tiergruppen kollidieren und ist im Einzelfall zu prüfen.
  • Günstig scheinen Wälder mit einem hohen Anteil an Eichen zu sein (lichtere Struktur als Hallenbuchenwälder; LIPPUNER & ROHRBACH 2009). Seltener werden anthropogen aufgelichtete Fichtenforste aufgesucht (KUHN et al. 1997).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Diese Maßnahme ist sehr kurzfristig duchrführbar und auch kurzfristig (1 – 3 Jahre) wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den maßnahmenspezifischen Artansprüchen vor. Besonders in kühleren Wäldern (Hochwälder) werden laut KUHN et al. (1997) lichte, besonnte, trockene, krautreiche Ökotone bevorzugt.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig, d.h. innerhalb von 3 Jahren, entwickelbar.
  • Erfolgskontrollen dieser Maßnahme liegen nicht vor. Vor dem Hintergrund der Bedingungen in NRW erscheint die Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Maßnahme jedoch plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

5. Einbringen von Stubben und Totholz (W5.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Einbringung von Totholzhaufen und Baumstubben in geeignete lichte Wälder, zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Tages- und Winterverstecken.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche entsprechend dem Median des Aktionsradius i.d.R. nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Die Maßnahme sollte nur in geeigneten lichten, warmen Laub-, bzw. Laubmischwäldern stattfinden.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Quantitative und qualitative Aussagen im Bezug auf diese Maßnahme fehlen in der Literatur.
  • Vorgeschlagen wird die Ausbringung von 1 – 2 Totholzhaufen pro ha (fachgutachterliche Einschätzung).
  • Totholz und Baumstubben sollten aus örtlichen Laubholzbeständen stammen.
  • Totholzhaufen sollten aus verschiedenen Aststärken bestehen und größere Baumstubben beinhalten.
  • In unmittelbarer Nähe der Totholzhaufen sollte sich Buschwerk oder zumindest eine dichte Krautschicht befinden, zum Schutz vor Prädatoren.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Maßnahme und gegebenenfalls Wiederholung der Maßnahme

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Maßnahme kann potentiell auch als Schutz- bzw. Förderungsmaßnahme für andere Tiergruppen dienen.
  • Das Belassen von Altholz und liegendem Totholz im Bestand fördert den Strukturreichtum und verringert den Bedarf einer aktiven Ausbringung von Totholz.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Diese Maßnahme ist kurzfristig (1 – 3 Jahre) wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen unzureichende Erkenntnisse über Tages- bzw. Winterquartiere von Springfröschen in NRW vor (vgl. HACHTEL 2011).
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar und kurzfristig wirksam (1-3 Jahre).
  • Erfolgskontrollen dieser Maßnahme liegen nicht vor. Aufgrund der Artökologie scheint jedoch eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Maßnahme plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: mittel
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: gering

Fazit Eignung: hoch

6. Gewässerpflege (G6)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Entfernung von Prädatoren (Fische), Entschlammung von zu stark eutrophierten Gewässern zur Sicherstellung des perennierenden Charakters und Förderung der krautigen submersen Ufervegetation zur Verbesserung der Eiablageplätze und Schaffung von Versteckmöglichkeiten der Kaulquappen. Die Freistellung der Gewässer von beschattender Vegetation ist von untergeordneter Wichtigkeit, da auch voll beschattete Gewässer angenommen werden (HACHTEL 2011). Bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen ist jedoch eine teilweise Freistellung von Gewässerrändern zur Verbesserung des Kleinklimas zu empfehlen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche entsprechend dem Median des Aktionsradius i.d.R. nicht weiter als 850 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Der zu verbessernde Standort muss die benötigten Strukturen zur Verbesserung des Laichgewässers besitzen bzw. das Potential zu ihrer Entwicklung aufweisen.
  • Zu pflegende Gewässer sollten möglichst in unmittelbarer Waldnähe (lt; 200 m) liegen (LIPPUNER & ROHRBACH 2009).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Entschlammung und Aushebung von Kleingewässern sollte im Spätherbst erfolgen, da zu dieser Zeit der Wasserstand am niedrigsten ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass beim Aufwirbeln von Faulschlamm ein Kleingewässer schnell „umkippen“ kann und dass die wasserstauende Schicht nicht beschädigt wird (BERGER et al. 2011).
  • Die teilweise Auflichtung von Gewässerrändern sollte alle 5 – 10 Jahre durchgeführt werden.
  • Falls erforderlich sollten alle 2 – 5 Jahre eingeschleppte Fische zum Schutz des Laichs und der Larven aus dem Gewässer entfernt werden.
  • Schutz vor dem Eintrag von Düngemittel und Insektiziden mittels eines 10 – 50 m (je nach Stoffeintragsgefährdung) breiten extensiv genutzten Uferrandstreifens bzw. absoluter Düngungsverzicht in unmittelbarer Umgebung (BERGER et al. 2011).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflegerische Maßnahmen (Entschlammung, Entkrautung und evtl. teilweise Entfernung von Gehölzen an Gewässerrändern zur Instandhaltung der Laichgewässerqualität).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Generell nimmt der Springfrosch sowohl voll besonnte Gewässer in der Offenlandschaft als auch stark und dauerhaft beschattete Laichgewässer in geschlossenen Laubwäldern an (HACHTEL 2011). Die strukturelle Instandhaltung der Gewässer scheint daher gegenüber dem Besonnungsgrad von übergeordneter Wichtigkeit zu sein, da in klimatisch günstigen Regionen voll beschattete Gewässer präferiert werden (vgl. HACHTEL 2011).
  • Die teilweise Auflichtung der bewaldeten Umgebung der Laichgewässer erbrachte laut LIPPUNER & ROHRBACH (2004) eine Verdreifachung der Laichballen innerhalb eines Jahres.
  • Maßnahmen am Gewässer sind unter weitgehender Schonung anderer Arten vorzunehmen (i.d.R. im September / Oktober).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahmen zur Verbesserung der Laichgewässer sind kurzfristig innerhalb von 1 – 3 Jahren wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Ansprüchen an das Laichgewässer vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig, d.h. innerhalb von 3 Jahren, entwickelbar bzw. wirksam.
  • Erfolgskontrollen zu dieser Maßnahme liegen nicht vor. Aufgrund der Artökologie scheint jedoch eine Wirksamkeit dieser Maßnahme plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: mittel

Fazit Eignung: hoch

7. Fazit

Für den Springfrosch stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherstellung der Laichgewässer sowie Sommer- und Winterlebensräume zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung:

Die Maßnahme „Anlage neuer (Still)Gewässer besitzt die höchste Priorität. Die Maßnahme „Stabilisierung des Grundwasserstandes / Wiedervernässung“ spielt im Rheingebiet eine übergeordnete Rolle für die Art.Das „Einbringen von Totholz“ stellt lediglich eine begleitende Maßnahme zur Optimierung der Landlebensräume dar und besitzt daher eine geringere Priorität.