Knoblauchkröte (Pelobates fuscus (Laur.,1768))
(Syn.: Landunke, Wasserkröte, Brauner Krötenfrosch, Braune Protze)
(Syn.: Bufo fuscus, Rana fusca, Bombinator fuscus, Bombina marmorata, Cultripes minor)
EU-Code: 1197
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
- Verlust oder Entwertung von Laichgewässern (z.B. Verfüllen, Ackerbau, wasserbauliche Maßnahmen, Beseitigen der Flachwasserzonen, Entfernen der Unterwasservegetation, Steinschüttungen, Abgrabungen, Bebauung).
- Fischbesatz und Fischintensivzucht in Laichgewässern, verbunden mit regelmäßiger Entlandung und dem Mähen der Gewässerufer, Einsatz von Graskarpfen.
- Verlust oder Entwertung von Ackerflächen, Brachen, Trockenflächen im Bereich der Landlebensräume.
- Intensive Nutzung von Landwirtschaftsflächen im Umfeld der Laichgewässer (z.B. Tiefpflügen, häufige Bodenbearbeitung).
- Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
- Veränderung des Wasserhaushaltes (v.a. Grundwasserabsenkung).
- Zerschneidung der Lebensräume und Wander- bzw. Ausbreitungskorridore (v.a. Straßen- und Wegebau, Siedlungen o.ä. flächenhafte Baumaßnahmen).
- Tierverluste durch Straßenverkehr.
Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen
- Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung, ggf. Neuanlage von Laichgewässern (groß, fischfrei, sonnenexponiert, flache Ufer, reichhaltige Unterwasservegetation, Röhrichte).
- Erhaltung und Entwicklung geeigneter Landlebensräume (v.a. extensiv genutzte Acker- und Brachflächen, grabbare, sandige Böden).
- Nutzungsextensivierung auf Ackerflächen durch geeignete Anbauverfahren (z.B. Winterweizen, Winterroggen) und -methoden (z.B. schonende Bodenbearbeitung im Spätherbst, Verzicht auf Tiefpflügen).
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen im Bereich der Laichgewässer durch Anlage von Pufferzonen (z.B. Extensivgrünland; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel).
- Verbesserung des Wasserhaushaltes zur Stabilisierung eines hohen Grundwasserstandes in Feuchtgebieten und Niederungen.
- Verhinderung von überhöhtem Fischbesatz mit dem Ziel einer extensiven, fischereilichen Nutzung; ggf. nachhaltiges Entfernen von Fischen aus Laichgewässern.
- Umsetzung geeigneter Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen im Bereich der Wanderkorridore (z.B. Amphibienzäune, Geschwindigkeitsbegrenzung, zeitweilige Sperrung, stationäre Amphibienschutzanlagen).