Schlingnatter (Coronella austriaca Laur.,1768)
(Syn.: Glattnatter, Haselnatter)
EU-Code: 1283
Artenschutzmaßnahmen
- Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O1.1) / Anlage von Ackerbrachen (O2.2) / Entwicklung von Magerrasen und Heidegebieten (O4.2/O4.3)
- Anlage von Steinriegeln / Trockenmauern (O4.4.4)
- Anlage von Gesteinsaufschüttungen (O4.4.3)
- Steuerung der Sukzession (O5.4)
- Freistellung von Felshabitaten / Entbuschung (O5.4.1)
- Fazit
Maßnahmen im Einzelnen
1. Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland (O1.1) / Anlage von Ackerbrachen (O2.2) / Entwicklung von Magerrasen und Heidegebieten (O4.2/O4.3)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Entwicklung strukturreicher und extensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen durch Etablierung von Ackerbrachen, Extensivgrünland, Magerrasen und Heidegebieten.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Maßnahmenstandort sollte in unmittelbarer Nähe (max. 200 m Entfernung) zu besiedelten Habitaten liegen (PAN & ILÖK 2010).
- Die Vorbelastung des Maßnahmenstandorts mit Bioziden und Düngemitteln sollte möglichst gering sein.
- Insbesondere eutrophierte Standorte sind für eine Neuschaffung von Lebensräumen ungeeignet, da die Sukzession den Lebensraum in kürzester Zeit zuwachsen lässt (SCHLÜPMANN & GEIGER 1999, SCHLÜPMANN et al. 2011).
- Gegenüber Ackerflächen ist ein ausreichender Pufferstreifen (mind. 50 m) einzuplanen.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
- Mindestens 1 ha (fachgutachterliche Einschätzung). Laut VÖLKL & KÄSEWIETER (2003) sollte pro Individuum 1 – 3 ha Habitatfläche zur Verfügung stehen.
- Die Vegetationshöhe sollte laut CLAUSNITZER (1989, zitiert in PODLOUCKY & WAITZMANN 1993) 30 – 50 cm betragen.
- Ca. 70% der Fläche sollte Südost bis Südwest exponiert und unbeschattet sein (PAN & ILÖK 2010).
- Grundausstattung mit mehr als 10 geeigneten Sonnenplätzen (freiliegende Stein- und Holzstrukturen) pro ha.
- Ggf. Einbringung von Totholz und Gesteinsaufschüttungen.
- Schaffung und Förderung von Krautsäumen.
- Bevorzugt extensive Beweidung der Flächen, so dass mosaikartige, kleingegliederte Lebensräume entstehen.
- Bei der Nutzung/Pflege durch Mahd sollte auf einen Einsatz eines Balkenmähers mit einer Schnitthöhe von > 15 cm geachtet werden (BfN 2010).
- Pflegemahd nur im Winter, auf wüchsigen Standorten im Einzelfall alternativ hochsommerliche Mahd in wechselnden Abschnitten.
- Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Paarungszeiten und Tragzeiten der Schlingnatter kann kein günstiger Mahdzeitpunkt festgelegt werden. ECKSTEIN et al. (1996, zitiert in BUßMANN et al. 2011) empfehlen die Mahd von Böschungen außerhalb der Vegetationszeit.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- extensive Nutzung / Pflege wie oben beschrieben.
- Entfernung von Gehölzen (Entbuschung).
Weitere zu beachtende Faktoren
- Eine kleinräumige, mosaikartige Gliederung des Lebensraums ist für diese Art prioritär.
- Auf eine enge räumliche Vernetzung der Teillebensräume (Sommerlebensraum, Verstecke, Winterquartiere) ist zu achten (VÖLKL 1991).
- Zielkonflikte mit (angrenzenden) Nutzern / Besitzern.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die zeitliche Entwicklungsdauer ist abhängig von der Beschaffenheit der Ausgangsfläche. Bei nicht zu intensiv genutzten Ausgangsflächen ist eine kurzfristige Wirksamkeit der Maßnahme nach 2 – 5 Jahren gewährleistet.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Ökologie der Art ist sehr gut bekannt.
- Die Maßnahme ist bei günstigen Ausgangsbedingungen kurzfristig wirksam.
- Erfolgsbelege dieser Maßnahme fehlen, sie wird jedoch in der Literatur vielfach vorgeschlagen (VÖLKL & KÄSEWIETER 2003, BfN 2010). Die Plausibilität der Maßnahme(n) wird im Analogieschluss als hoch eingeschätzt.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: mittel
Fazit Eignung: hoch
2. Anlage von Steinriegeln / Trockenmauern (O4.4.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Schaffung von Ruhe-, Sonn- und Versteckplätzen sowie Winterquartieren durch die Anlage von Hang- und Stützmauern / Trockenmauern.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Die Maßnahmenfläche muss im räumlich-funktionellen Zusammenhang barrierefrei (Gewässer, Straßen) zu besiedelten Habitaten liegen.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
- Die angelegten Mauern sollen möglichst südexponiert sein.
- Auf eine Verfüllung der Mauerritzen oder auf eine Verfugung muss gänzlich verzichtet werden, um genügend Hohlräume und Versteckmöglichkeiten zu bieten.
- Der Sockel der Mauer muss eine gute Wasserableitung aufweisen und im Winter frostfrei sein (Überwinterung).
- Von einer Bepflanzung ist abzusehen, jedoch erhöht teilweiser Bewuchs (Lt. BfN (2011) 10% mit Brombeere oder Efeu) die Versteckmöglichkeiten und fördert die Anwesenheit von potentiellen Beutetierarten (Zauneidechsen, Blindschleichen).
- Erhalt bzw. Förderung von Krautsäumen (1,5 m Breite) am Mauerfuß und an der Mauerkrone (Mahd nur im Winter).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Freistellung von Trockenmauern bzw. Hang- und Stützmauern (Entbuschung) zur Verringerung der Beschattung.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Durch die Anlage von Trockenmauern bzw. Steinriegeln erfahren weitere Reptilien (Blindschleiche, Zauneidechse) und andere potenzielle Beutetiere eine Optimierung ihres Lebensraums. Nur dort, wo ausreichend große Populationen potenzieller Beutetiere bestehen, kann sich die Schlingnatter etablieren (SCHLÜPMANN et al. 2006).
- Neben der Neuanlage von Trockenmauern spielt die Restaurierung von bestehenden Mauern eine große Rolle. Eine Sanierung sollte „nach altem Vorbild“ erfolgen (kein Verfugen, keine spaltenlosen Betonmauern). Bei Freistellung von Trockenmauern sollten etwa 10 % des Bewuchses als Versteckmöglichkeit erhalten bleiben (BfN 2011).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Umsetzung der Maßnahme kann kurzfristig erfolgen. Bei Einhaltung der definierten Rahmenbedingungen ist im Regelfall von einer schnellen Besiedlung mit potenziellen Nahrungstieren und damit von einer kurzfristigen Besiedlung der Schlingnatter (innerhalb von 2- 5 Jahren) auszugehen.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Strukturen sind kurzfristig entwickelbar und kurzfristig wirksam.
- Erfolgskontrollen dieser Maßnahme belegen die hohe Erfolgswahrscheinlichkeit (vgl. DUSEJ & MÜLLER 2004, KOSLOWSKY et al. 2007).
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
3. Anlage von Gesteinsaufschüttungen (O4.4.3)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Anlage einer Aufschüttung aus grobem Steinmaterial.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Die Maßnahme muss im räumlich-funktionalem Zusammenhang der Population ohne Barrieren (Straßen, Flüsse etc.) liegen.
- Die Steinhaufen müssen an offenen, nährstoffarmen Stellen angelegt werden, um ein zu schnelles Zuwachsen zu vermeiden.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
- Die Höhe der Gesteinsschüttung sollte mindestens 1 – 1,5 m betragen.
- SVS (2006) empfiehlt bei der Anlage von Steinhaufen eine Mindestgrundfläche von 10 m².
- Vor der Errichtung der Gesteinsschüttung sollte der Untergrund mit nährstoffarmen und gut drainierten Substrat (Kies) verfüllt werden.
- Ideal ist eine Süd- bis Südwestexposition (BUßMANN et al. 2011).
- Es ist autochthones Gesteinsmaterial zu verwenden.
- Die Korngröße sollte zwischen 10 und 30 cm liegen, um ausreichende Zahl an Ritzen und Gängen herzustellen.
- Eine erreichbare Tiefe von mindestens 100 cm ist Grundvoraussetzung für eine frostfreie Überwinterung.
- Der nordexponierte Teil der Gesteinsschüttung kann mit nährstoffarmem Substrat überdeckt werden, um eine leichte pflanzliche Bedeckung zu gewährleisten (mit pflegerischen Maßnahmen verbunden).
- Auf eine Bepflanzung ist zu verzichten.
- Die Durchführung erfolgt während der Winterruhe (November bis März).
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Freistellung der Gesteinsschüttung und des direkten Umfeldes (Entbuschung) zur Verringerung der Beschattung.
- Überprüfung der Funktionalität der Strukturen und gegebenenfalls erneutes Überschütten der Maßnahmenfläche.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Gesteinsschüttungen im Maßnahmengebiet erhöhen die strukturelle Vielfalt und verbessern auch die Lebensbedingungen für andere Arten, unter anderem auch die der potentiellen Beutetiere der Schlingnatter (Zauneidechsen, Blindschleichen usw.). Nur dort, wo ausreichend große Populationen potenzieller Beutetiere bestehen, kann sich die Schlingnatter etablieren (SCHLÜPMANN et al. 2006).
- Die Stabilität der Gesteinsschüttung sollte auch über Jahre gewährleistet sein, um versteckte Tiere nicht eventuell zu begraben oder zu verletzen.
- Eine Pflege der Aufschüttungen sollte nur bei einer eventuellen Beschattung durch Freistellung von Gehölzen erfolgen.
- Im Gegensatz zu anderen Reptilien findet die Thermoregulation durch Aufsuchen von Verstecken statt, somit ist das ausreichende Angebot solcher Strukturen im Habitat der limitierende Faktor für die Besiedlung (BUßMANN et al. 2011).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Umsetzung der Maßnahme kann kurzfristig erfolgen (lt; 1 Jahr), bei geeigneten Rahmenbedingungen ist von einer schnellen Besiedlung und damit von einer kurzfristigen Wirksamkeit (innerhalb 1 – 2 Jahren) auszugehen.
Aspekte der Prognosesicherheit
- Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt.
- Die benötigten Qualitäten sind kurzfristig wirksam.
- Aufgrund der Erfolgsnachweise dieser Maßnahme (GLANDT 1986) wird von einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit ausgegangen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
4. Steuerung der Sukzession (O5.4)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Entwicklung / Vergrößerung bestehender Habitate durch rotierende Pflegemaßnahmen zur Schaffung eines Flächenmosaiks mit unterschiedlichen Sukzessionsstadien. Die Steuerung der Sukzession kann neben der Freistellung von beschatteten Flächen und Gesteinsschüttungen auch die Entwicklung von lichten und strukturreichen Gehölzrändern (Ökotone) einschließen.
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus NRW sollte die Maßnahme möglichst an folgenden Standorten durchgeführt werden: Freileitungstrassen, Lichtungen im Wald, Magerrasen- und Heidestandorten, stillgelegten Bahnlinien und Abgrabungen.
- Die Maßnahmenfläche sollte in unmittelbarer Nähe (max. Entfernung 200 m) zum besiedelten Habitat liegen (PAN & ILÖK 2010).
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
- Zur Flächengröße und Struktur vgl. Maßnahme O1.1 und O2.2 unter 1.1.
- Freistellung der Standorte über Handmahd bzw. mit Balkenmäher (Mahdhöhe > 15 cm).
- Bei zu stark bewachsenen Standorten (vgl. RICONO et al. 2006) kann ein Abplaggen („Abschälen“ des dicht bewurzelten Oberbodens) eine für die Art positive Veränderung in der Struktur der Vegetation bewirken (z.B. Förderung von Heidelandschaften oder Entwicklung von Rohbodenstandorten).
- Förderung von lichten, strukturreichen Gebüschen
- Herstellung eines kleinflächig mosaikartig strukturierten Lebensraums
- Zur Aushagerung der Standorte ist das Mahd- und Schnittgut abzufahren.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Entfernung von Gehölzen und Freistellung von beschatteten Standorten
Weitere zu beachtende Faktoren
- Neben der Sukzessionssteuerung sollten weitere Maßnahmen zur Strukturierung des Lebensraumes vollzogen werden (Anlage von vegetationsarmen Flächen/Strukturen, vgl. Maßnahmen unter 1.2 und 1.3) (vgl. RICONO et al. 2006).
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die zu erreichenden Strukturen sind kurzfristig herstellbar (lt; 1 Jahr) und wirksam (1-3 Jahre).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
- Die benötigten Strukturen sind überwiegend kurzfristig wirksam.
- RICONO et al. (2006) berichten über die erfolgreiche Schlingnatterbesiedlung einer Leitungstrasse im Wald. An den Rändern zu den angrenzenden Waldflächen wurden bestehende Saumstrukturen zum Teil verbreitert und durch gelegentliche Mahd offen gehalten. Die Artökologie macht eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit plausibel.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
5. Freistellung von Felshabitaten / Entbuschung (O5.4.1)
Allgemeine Maßnahmenbeschreibung
Freistellung von zugewachsenen besiedelten und potenziellen Felshabitaten in Steinbrüchen und an natürlichen Felsen. Wärmebegünstigte, südexponierte Felsen sind in NRW zumindest in der Eifel und im Siebengebirge zwar seltene, aber dennoch sehr bedeutende Lebensräume (BUßMANN et al. 2011).
Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja
Anforderungen an den Maßnahmenstandort
- Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
- Die Maßnahmenfläche sollte in unmittelbarer Nähe (max. Entfernung 200 m) zum besiedelten Habitat liegen.
- Insbesondere wärmebegünstigte südexponierte Felsbereiche.
- Ausreichende Nahrungsgrundlage oder Potenzial zu deren Entwicklung.
Anforderungen an Qualität und Menge
- Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
- Entsprechend der von VÖKL & KÄSEWIETER (2003) am häufigsten ermittelten Abundanzen von 1-3 Tieren / ha und der Einschätzung von PAN & ILÖK (2010), dass bei einem Vorkommen von 2-4 Tieren in einem Habitatkomplex von einem guten Populationszustand auszugehen ist, wird eine Gesamtmaßnahmenfläche (einschließlich angrenzender geeigneter lichter Laubwälder / Gebüsche) von mindestens 1ha vorgeschlagen.
- Ein Bewuchs sollte zur Erhaltung von Nahrungsgrundlagen auf ca. 10% der Felswand / Steinbruchwand erhalten bleiben.
Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja
- Entfernung von Gehölzen in regelmäßigen Abständen (etwa alle 5-10 Jahre), spätestens wenn die bewachsene Fläche über 40 % der Gesamtfläche steigt.
Weitere zu beachtende Faktoren
- Ein kleinräumiges Mosaik von besonnten und beschatteten Verstecken sollte weiterhin gegeben sein.
Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
- Die Freistellung von Felsen / Steinbruchwänden von Gehölzen ist kurzfristig umsetzbar (lt; 1 Jahr).
Aspekte der Prognosesicherheit
- Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
- Die hergestellten Strukturen sind kurz- bis mittelfristig wirksam.
- Wirksamkeitsbelege dieser Maßnahme liegen nicht vor. Sie ist jedoch in Bezug auf die Artansprüche plausibel und wird auch vorgeschlagen (Bußmann et al. 2011). In Bezug auf direkt räumlich angrenzende Vorkommen wird von einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit ausgegangen.
Risikomanagement / Monitoring
- erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
- erforderlich (populationsbezogen): Nein
- bei allen Vorkommen: Nein
- bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
- bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja
Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)
- Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
- Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
- Belege / Plausibilität: hoch
Fazit Eignung: hoch
6. Fazit
Für die Schlingnatter stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherstellung der Sommer- und Winterlebensräume zur Verfügung..
Angaben zu Priorisierung:
Die Maßnahme O2.2 / O1.1: Die „Anlage / Entwicklung von Extensivgrünland“ / „Anlage von Ackerbrachen“ hat gegenüber den anderen Maßnahmen eine geringere Priorität.