Geburtshelferkröte  (Alytes obstetricans (Laur.,1768))

(Syn.: Fesslerkröte, Glockenfrosch)

(Syn.: Bufo obstetricans)

EU-Code: 1191

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anlage von (Still)Gewässern (G1)
  2. Anlage lückiger Schotterfluren (O4.4.2)
  3. Anlage / Offenhaltung lückenreicher Gesteinsböschungen (O4.4.1) / Anlage von Gesteinsaufschüttungen (O4.4.3)
  4. Gewässerpflege und des Umfeldes (bis 100 m) (G6)
  5. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anlage von (Still)Gewässern (G1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Neuschaffung von möglichst sonnenexponierten, nicht bis auf den Grund frierenden Laichgewässern in Primärhabitaten wie Auen und auf sekundären Standorten wie Industriebrachen und Abgrabungskomplexen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Gewässerneuanlagen sollten in einer maximalen Entfernung von 100 m zu einer bestehenden Population errichtet werden, um eine Spontanbesiedlung zu ermöglichen.
  • FRITZ (2003) stellte im Einzelfall jedoch auch eine spontane Besiedlung eines angelegten Kleinteiches aus einer Entfernung von 550 m fest.
  • In direkter Umgebung (lt; 100 m) sollten geeignete Landlebensräume zur Verfügung stehen (SCHLÜPMANN 2009, KRONSHAGE et al. 2011, PAN & ILÖK 2010), da die Wanderung innerhalb der Vorkommen nur 25 – 100 m betragen (vgl. Angaben in KRONSHAGE et al. 2011).
  • Das Wasserhaltepotential des Gewässerstandortes sollte ausreichend sein bzw. getestet werden (BAKER et al. 2011).
  • Der Wasserzufluss sollte aus sauberem und unbelastetem Wasser bestehen (BAKER et al. 2011)

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Typ, Eigenschaften und Struktur der Laichgewässer spielen nur eine sehr untergeordnete Rolle. Die Art zeigt sich bezüglich der Gewässerwahl ausgesprochen flexibel (SCHLÜPMANN 2009). Die folgenden Faktoren können aber vorteilhaft sein und sollten daher beachtet werden.
  • Möglichst besonntes, vegetationsarmes, ausreichend tiefes Gewässer (Verhinderung des Durchfrierens), mit großer Anzahl an Unterwasserverstecken für die Larven (ECKSTEIN 2003a).
  • Komplex aus zahlreichen (> 20) Kleingewässern
  • KARCH (2011) empfiehlt eine Wassertiefe von 60 – 150 cm und eine variable Größe der Gewässer zwischen 15 – 1000 m² (ideal > 50 m² um die Verlandung zu verzögern). Es sollte gewährleistet sein, dass die Gewässer nicht regelmäßig austrocknen und im Winter nicht bis zum Grund durchfrieren (Überwinterung spät abgesetzter Larven im Gewässer).
  • Es ist vorteilhaft, wenn die Gewässer weitgehend (> 80 %) besonnt sind (PAN & ILÖK 2010).
  • Die Uferzone der Laichgewässer sollte keinen bzw. nur einen geringen Vegetationsbewuchs (lt; 10 %) aufweisen (PAN & ILÖK 2010).
  • Die Laichplätze können ganz oder teilweise mit Quell- und Bachwasser gespeist werden (SCHLÜPMANN et al. 2005, 2006, SCHLÜPMANN 2008, 2009).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflegerische Maßnahmen wie Entschlammung und Vertiefung der Gewässer sollen das Risiko eines Durchfrierens im Winter verringern. Zudem müssen die Laichgewässer von einer zu hohen Beschattung freigehalten werden, indem Gehölze am Gewässerrand entfernt werden. Falls nötig muss Fischbesatz wiederholt entfernt werden (vgl. die Maßnahme Gewässerpflege und des Umfeldes).
  • Bei der Entschlammung ist auf die Abfolge und Lage der wasserspeisenden und wasserstauenden Schichten zu achten, damit die für Kleingewässer wichtige Stauschicht nicht durchstoßen wird (BERGER et al. 2011).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Bei der Neuanlage von Gewässern ist unbedingt auf das Vorhandensein eines sonnigen, nicht beschatteten und nur lückig bewachsenen Landlebensraums in unmittelbarer Nähe (lt; 50 m) zu achten. Gegebenenfalls sind Pflegemaßnahmen durchzuführen (KARCH 2011): Ungestörte Sukzession begünstigt die Verlandung und führt mittelfristig zur unerwünschten Beschattung der Gewässer.
  • Die Einwanderung bzw. Besiedlung neugeschaffener Biotope geht meist von den Jungtieren aus (KRAFT 1993 und SCHMIEDEHAUSEN 1990 zitiert in KRONSHAGE et al. 2011).
  • Im Falle einer nicht selbstständigen Besiedlung der neuen Gewässer kann eine aktive Umsiedlung der Population bzw. eines Teils der Population notwendig sein. Wenn hierbei eine Vermischung dieser Population mit anderen nicht ausgeschlossen werden kann, ist unter Hinzuziehung von Spezialisten auf Befall mit Chytridiomykose zu untersuchen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Aufgrund des erforderlichen Pioniercharakters der Gewässer ist die Funktionsfähigkeit innerhalb von 1 – 3 Vegetationsperioden gewährleistet und eine Besiedlung innerhalb von 2 – 5 Jahren sehr wahrscheinlich.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig wirksam.
  • Eine erfolgreiche Besiedlung neugeschaffener Gewässer ist durch FRITZ (2003), SCHLÜPMANN (2009) u. a. belegt.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: sehr hoch

2. Anlage lückiger Schotterfluren (O4.4.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Im Landlebensraum werden breite, vegetationslose Schotterfluren mit ausreichend lückiger Struktur entwickelt. (In Hof- und Dorflagen auch Anlage von Trockenmauern (vgl. SCHLÜPMANN 2008, 2009, SCHLÜPMANN et al. 2011b).

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 100 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.
  • Die Entfernung zu den Laichgewässern sollte nicht mehr als 100 m betragen (vgl. PAN & ILÖK 2010).
  • Der Maßnahmenstandort sollte möglichst einer sehr geringen Störung unterliegen.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • sonnenexponierte Lage
  • Mehrere (5-15) Maßnahmenflächen mit einer Größe von mindestens 20 – 100 m² (fachgutachterlicher Vorschlag); größerflächige Schotterfluren verhindern die kurzfristige Verbuschung der Landlebensräume und vermindern somit Pflegeaufwand.
  • Das Schottermaterial sollte möglichst aus abgerundeten, verschieden großen, teilweise groben Kieselsteinen bestehen und den Boden am Maßnahmenstandort völlig bedecken, sodass nur eine schüttere Vegetation entstehen kann.
  • Gesteinsaufschüttungen innerhalb dieser Schotterfluren erhöhen die Strukturvielfalt und bieten Verstecke (vgl. FRITZ (2003).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Lebensraum sollte je nach Bedarf im Turnus von 2 – 5 Jahren weitgehend vegetationsfrei gehalten werden.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Aufgrund des Pioniercharakters sind die erforderlichen Strukturen innerhalb sehr kurzer Zeit (1-2 Jahren) herzustellen. Neu angelegte Verstecke und Schotterfluren werden sofort von Geburtshelferkröten besiedelt (FRITZ 2003).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Ökologie der Art in Bezug auf die Landhabitate ist hinreichend bekannt.
  • Die erforderlichen Qualitäten sind kurzfristig wirksam.
  • Erfolgskontrollen dieser Maßnahme (vgl. FRITZ 2003) belegen die grundsätzliche Wirksamkeit dieser Maßnahme.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Anlage / Offenhaltung lückenreicher Gesteinsböschungen (O4.4.1) / Anlage von Gesteinsaufschüttungen (O4.4.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Anlage von südexponierten, lücken- und skelettreichen Gesteinsböschungen als Tages- und Winterverstecke. Maßnahme umfasst auch eine entsprechende Steuerung der Sukzession in Abbau- und Industriebrachen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 100 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Eine Südexposition ist von Vorteil zur Erhöhung der Durchschnittstemperatur, da Geburtshelferkröten neben der Wechselkröte die höchste Vorzugstemperatur (31°C) aller Amphibien in Deutschland besitzen (UTHLEB et al. 2003).
  • Eine lückenreiche Schüttung von plattig gebrochenem autochthonem Gesteinsmaterial ist am geeignetsten.
  • Die Größe der Gesteinsböschungen sollte 10 x 3 m nicht unterschreiten.
  • Zur Überwinterung gräbt sich die Art laut LENDERS (1992, zitiert in STUMPEL & BLEZER 2003) mindestens in 50 cm Tiefe ein.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Böschungen sollten vegetationsfrei gehalten werden. Der Turnus ist in Abhängigkeit von den Standortbedingungen und der Wüchsigkeit der Pflanzen festzulegen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Die Hohlräume sollten ausreichend groß sein, sodass die Tiere diese auch erreichen können. Zu große Hohlräume sind aufgrund der starken Zugluft und der geringeren Wärmeisolation jedoch nachteilig für diese Art. Das Schüttgut sollte daher eine Korngrößelt; 20 – 30 cm haben.
  • Die Art bevorzugt oberflächig schnell abtrocknende Substrate, die im Untergrund Feuchtigkeit speichern können (SOWIG et al. 2003).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Aufgrund des Pioniercharakters kann die Umsetzung der Maßnahme kurzfristig erfolgen. Neu angelegte Verstecke werden sofort von Geburtshelferkröten besiedelt (FRITZ 2003). Somit ist eine Wirksamkeit sehr kurzfristig zu erwarten.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Es liegen umfangreiche Erkenntnisse zu den artspezifischen Habitatansprüchen vor.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig wirksam.
  • Diese Maßnahme wird in der Literatur wiederholt vorgeschlagen und kurzfristige Besiedlungen sind bekannt (FRITZ 2003). Auf Grundlage der Erfahrungen in NRW wird die Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Maßnahme als sehr hoch angesehen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: sehr hoch

4. Gewässerpflege und des Umfeldes (bis 100 m) (G6)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durchführung pflegerischer Maßnahmen an Gewässern, um den typischen Charakter bestehender bzw. potenzieller Geburtshelferkrötengewässer zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Einzusetzende Maßnahmen sind die Entbuschung und damit die Freistellung zu stark beschatteter Gewässer, die Offenhaltung der angrenzenden Landlebensräume über eine extensive Beweidung, die Entfernung von Fischbesatz und eine ggf. erforderliche Entschlammung.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung zu potenziellen Stör– und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (vgl. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Zur Sicherstellung eines zeitnahen Maßnahmenerfolgs sollte die Maßnahmenfläche nicht weiter als 100 m vom nächsten Vorkommen entfernt sein, wenn die Gewässer nicht bereits besiedelt sind.
  • Eine Gewässeroptimierung macht nur Sinn, wenn sich in der direkten (lt; 100 m) Gewässerumgebung ein optimales Landhabitat befindet bzw. zeitgleich geschaffen wird (vgl. Maßnahmen zur Schaffung oder Verbesserung des Landhabitats).
  • Das Wasserhaltepotential des Gewässerstandortes sollte ausreichend sein bzw. getestet werden (BAKER et al. 2011).
  • Der Wasserzufluss sollte aus sauberem und unbelastetem Wasser bestehen (BAKER et al. 2011)

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Die Maßnahme muss die Beeinträchtigung mindestens im Verhältnis 1:1 ausgleichen (Größe und Qualität).
  • Entfernung von Schlamm und Wurzelwerk aus den Gewässern (KARCH 2011) je nach Standort alle 5 – 20 Jahre erforderlich
  • Durchführung im Zeitraum zwischen Anfang September und Ende November, wobei eventuell vorhandene Kaulquappen abgefischt, zwischengehältert und später wieder frei gelassen werden müssen (KARCH 2011, SOWIG et al. 2003)
  • Extensive Beweidung der Gewässerränder und des Gewässerumfeldes mit 1 – 2 GVE/ha (nach Vorgaben von ZAHN (2006))
  • Entfernung des Fischbesatzes über Abfangen und kein Ablassen der Gewässer im Winter, da die Larven auch im Gewässer überwintern (SOWIG et al. 2003).
  • Schutz vor dem Eintrag von Düngemittel und Insektiziden mittels eines 10 – 50 m (je nach Stoffeintragsgefährdung) breiten extensiv genutzten Uferrandstreifens bzw. absoluter Düngungsverzicht in unmittelbarer Umgebung (BERGER et al. 2011).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Entfernung von eingesetzten Fischen (SOWIG et al. 2003)
  • Ggf. Entbuschung der Gewässerränder bei zu starker Beschattung
  • Austiefen verlandeter Gewässer (ANLS 2000, zitiert in BORGULA & ZUMBACH 2003)

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Der Zeitpunkt der Pflege von Gewässern ist sorgsam auszusuchen, da die Larven auch im Gewässer überwintern.
  • Es können Zielkonflikte mit anderen Arten oder Lebensraumtypen auftreten.
  • Flankierend kann eine Teilumsiedlung von bestehenden und intakten Populationen den Maßnahmenerfolg unterstützen.
  • Eine Trennung von Landlebensräumen und Laichgewässern durch Gehölze sollte unbedingt vermieden werden (KRONSHAGE et al. 2011).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahme ist innerhalb von 1 – 3 Vegetationsperioden wirksam.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche hinsichtlich der Laichgewässer der Art sind hinreichend bekannt.
  • Die Maßnahme ist kurzfristig wirksam.
  • Laut UTHLEB et al. (2003) konnte der Rüsselsee nach Gewässerpflege aus einem 1200 m entfernten Gewässer 1996 wiederbesiedelt werden. BÖLL & HANSBAUER (2008) konnten nach Gewässerpflegemaßnahmen eine Tendenz zur Zunahme der Populationsgröße im Rahmen des Artenhilfsprogramms in der bayrischen Rhön feststellen. Die Gewässerpflege wird außerdem häufig in der Literatur vorgeschlagen (vgl. SOWIG et al. 2003, FRITZ 2003, KRONSHAGE et al. 2011, BÖLL & HANSBAUER 2008 u. a.).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Ja
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: sehr hoch

5. Fazit

Für die Geburtshelferkröte stehen kurzfristig wirksame Maßnahmentypen zur Sicherstellung der Laichgewässer sowie Sommer- und Winterlebensräume zur Verfügung.

Angaben zu Priorisierung:

Die Maßnahmen Anlage neuer (Still)Gewässer besitzt wie bei allen Amphibien die höchste Priorität. Die Maßnahme Anlage lückiger Schotterfluren hat gegenüber der Anlage von Gesteinsböschungen bzw. Gesteinsschüttungen eine geringere Priorität.