Gemeine Flussmuschel (Unio crassus PHILIPSSON 1788)
(Syn.: Kleine Flussmuschel, Kleine Bachmuschel)
EU-Code: 1032
Gefährdungen und Beeinträchtigungen
- Verlust oder Entwertung geeigneter Lebensräume sowie Veränderungen der Gewässerstrukturen (v.a. Gewässerausbau, Verrohrungen, Querverbau, Ufer- und Sohlbefestigung, Sohlvertiefung).
- Verschlechterung der Substratverhältnisse der Gewässersohle (Schwebstoff-Frachten, Verschlammung, Sanddrift) sowie Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge (v.a. Dünger, Gülle, Pflanzenschutzmittel sowie Abwassereinleitungen).
- Intensive Gewässerunterhaltung im Bereich der Gewässersohle (v.a. Grund- bzw. Sohlräumungen), Verwendung von Mähkörben an Uferrändern.
- Veränderung der natürlichen Fischfauna sowie Rückgang von Wirtsfischen (u.a. Fischbesatz).
- Tierverluste durch Bisamratten.
- „Überalterung" der Populationen infolge mangelnder Reproduktion und fehlender Jungmuscheln.
Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen
- Schutz aller Vorkommen in Nordrhein-Westfalen.
- Erhaltung und Entwicklung von naturnahen unverbauten Bächen, Flüssen sowie Zu- und Abflüssen von Seen mit sandig-kiesigem Sediment, guter Sauerstoffversorgung im Lückensystem und hoher Gewässergüte.
- Verbesserung des Wasserhaushaltes (v.a. Vermeidung des Austrocknens), der Wasserqualität, der Gewässerstruktur und der Gewässersohle (z.B. Erhalt offener sandig-kiesiger Strukturen).
- Wiederherstellung der Durchgängigkeit geeigneter Fließgewässer (v.a. Rückbau der Wehre).
- Ggf. Reduzierung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen sowie von Feinsedimenten im Bereich der Vorkommen durch Anlage von Uferrandstreifen (beidseitig 10 m, extensive Pflege; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel im Gewässerumfeld) und Sandfängen.
- Abstimmung der Gewässerunterhaltung mit den Ansprüchen der Art (u.a. Grabenräumung in 100 m-Abschnitten nach vorherigem Umsetzen der Individuen).
- Förderung eines lockeren Bewuchses des Gewässerrandes zum Beispiel mit Erlen zur Gewässerbeschattung.
- Überwachung und ggf. Verbesserung der Wirtsfischsituation sowie ggf. Bekämpfung der Bisamratte.
- Bei überalterten Kleinpopulationen ggf. Umsetzung gezielter Nachzuchtprojekte.