Gemeine Flussmuschel (Unio crassus PHILIPSSON 1788)
(Syn.: Kleine Flussmuschel, Kleine Bachmuschel)
EU-Code: 1032
FFH-Anh. II, FFH-Anh. IV
Rote Liste 2010 NRW: 1
Rote Liste D: 1
Erhaltungszustand in NRW (ATL): U
Erhaltungszustand in NRW (KON):
- Gemeine Flussmuschel (Unio crassus)
© Foto: Vollrath Wiese, Cismar
Die Gemeine Flussmuschel besitzt eine 40 bis maximal 110 mm lange, elliptische oder kurz-eiförmige Schale. Deren Klappen sind nahezu doppelt so lang wie hoch und dickschalig. Vorder- und Hinterende sind fast gleich gerundet. Die Außenhaut ist meist dunkelbraun gefärbt, kann aber auch hellbraun oder grünlich erscheinen. Die Wirbel sind mäßig erhoben und besitzen dichtstehende konzentrische Runzelfalten. Aus Nordrhein-Westfalen sind bisher die geographischen Rassen Unio crassus crassus (Philipsson 1788) und Unio crassus riparius (C. Pfeiffer 1821) beschrieben. Ob diese Unterscheidung nach modernen Methoden der Systematik aufrecht erhalten bleibt, ist allerdings fraglich.
Die Gemeine Flussmuschel bewohnt Bäche und Flüsse mit klarem, schnell fließendem Wasser über sandigem und kiesigem Substrat. Wie bei allen Großmuscheln ist die Vermehrung eng an das Vorhandensein spezieller Wirtsfische gebunden (z.B. Elritze, Dreistachliger und Neunstachliger Stichling, Döbel, Rotfeder). Von Mai bis August geben die Weibchen unzählige Muschellarven (Glochidien) an das Gewässer ab. Die Glochidien heften sich an die Wirtsfische, wo sie sich zunächst als Parasit entwickeln. Nach etwa 4 bis 6 Wochen lassen sie sich abfallen und wandern zur weiteren Entwicklung in die Gewässersohle. Die Art erreicht normalerweise ein Alter von 15 bis 35 (max. 50) Jahren.
Von der Gemeinen Flussmuschel sind in Nordrhein-Westfalen aktuell 5 bis 8 Vorkommen mit Lebendfunden aus dem Einzugsbereich der Lippe (Kreise Paderborn und Warendorf) bekannt (2015).