Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Feldsperling  (Passer montanus (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A356

Artenschutzmaßnahmen

  1. Entwicklung und Optimierung baumbestandenen Grünlandes (Streuobstwiesen, Kopfbäume O3.1.3)
  2. Anlage von Nistkästen (AV1.1)
  3. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Entwicklung und Optimierung baumbestandenen Grünlandes (Streuobstwiesen, Kopfbäume O3.1.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

In baumbestandenem Grünland (Streuobstwiesen, Kopfbäume u. a.) die derzeit z.B. aufgrund mangelnder Pflege oder zu geringer Größe ungenügende Habitatstrukturen für den Feldsperling aufweisen, werden Maßnahmen zur Herstellung bzw. Optimierung durchgeführt.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Aktuell verbrachte, verfilzte o. a. aufwertungsfähige, baumbestandene Grünlandfläche. Neben Streuobstbeständen können lokal auch verschiedene Kopfbaumarten geeignet sein.
  • Keine (sehr) wüchsigen Standorte, alternativ vorherige Ausmagerungsphase.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1 ha. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Angaben im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz (LANUV 2010, Pakete 4301 und 4302: „Erhaltung und Ergänzung von Streuobstwiesen“) sowie bei MULNV (2009; weitere Details zu Streuobstwiesen z. B. bei ARGE Streuobst 2010).
  • Pflege der Bäume: Erhalt alter, bestehender Bäume, Durchführung von Pflegeschnitten unter Erhalt von Totholzstrukturen (s. u.). Setzen junger Obst- und Kopfbäume bei Lücken im Altbaumbestand oder um diesen zu erweitern. Die Baumdichte soll variieren, im Durchschnitt ca. 50 bis 70 Bäume pro ha, Besonnung des Unterwuchses muss gewährleistet sein (ARGE Streuobst 2010). Bei Obstbäumen Verwendung von Hochstämmen.
  • Totholzanteile: geringe Anteile feines Totholz, hohe Anteile starkes Kronentotholz (ab etwa Armdicke) besonders in älteren Bäumen soweit statisch möglich belassen; einige schon abgestorbene Bäume verbleiben als stehendes Totholz möglichst lange im Bestand (ARGE Streuobst 2010).
  • Baumpflege: regelmäßiger Baumschnitt, um vorzeitiger Alterung vorzubeugen und um eine lichte und stabile Krone zu erhalten (ARGE Streuobst 2010).
  • Unter den Obstbäumen sind Apfelbäume von besonderer Bedeutung, da sie durch Pilzbesiedlung deutlich früher und zahlreicher Höhlen ausbilden als andere Obstbäume (ARGE Streuobst 2010 S. 8).
  • Die ARGE Streuobst (2010) empfiehlt als anzustrebende Altersstruktur für Vögel in Streuobstbeständen: ca. 15 % Jungbäume, 75-80 % ertragsfähige Bäume, 5-10 % abgängige „Habitatbäume“, die auch nach Ende der Ertragsphase im Bestand bleiben.
  • Bei Mangel an für den Feldsperling geeigneten Nisthöhlen ist die Maßnahme in Kombination mit dem (temporären) Aufhängen von Nistkästen durchzuführen (Maßnahme 2).
  • Grünlandpflege: Grundsätzlich gelten die allgemeinen Angaben im Maßnahmenblatt Extensivgrünland. Weiterhin sind für den Feldsperling folgende Aspekte zu beachten:
  • Wichtig für den Feldsperling sind fruchtende bzw. Samen tragende Gräser und Kräuter als Nahrungsquelle. Diese können bei Wiesen durch die Anlage von alle 2-4 Jahre gemähten „Altgrasstreifen“ oder –flächen geschaffen werden (FUCHS & STEIN-BACHINGER 2008), so dass auch mehrjährige Pflanzenarten Früchte ausbilden können. Auch Feldwege mit Krautsaum können in die Maßnahme einbezogen werden, sofern kein besonderes Kollisionsrisiko besteht. Bei einer Beweidung ist die Besatzdichte so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen (mit Früchten / Pflanzensamen) gewährleistet, ggf. sind Bereiche auszuzäunen. Die Umzäunung soll idealerweise mit Holzpflöcken erfolgen (Sitzwarten). Bei einer Nutzung als Weide sind die Obstbäume vor Verbiss zu schützen.
  • Je nach Ausgangsbestand kann es sich anbieten, die den Anteil der Kräuter durch Einsaat mit autochthonem Saatgut zu erhöhen, um das Nahrungsangebot für den Feldsperling zu erhöhen.
  • Kleinstrukturen wie Hecken, Krautsäume, Trockenmauern, Totholzhaufen oder Zaunpfähle sollten auf ca. 10-15 % der Fläche zur Verfügung stehen (ARGE Streuobst 2010 S. 12) unter Ausnutzung von ggf. bereits vorhandenen Strukturen.
  • Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflege- und Erziehungsschnitte der Obstbäume; Pflege des Grünlandes nach obigen Vorgaben (Details bei MULNV 2009 und ARGE Streuobst 2010).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (bei Neupflanzung / Notwendigkeit einer Ausmagerung mittel- bis langfristige Wirksamkeit beachten)

2. Anlage von Nistkästen (AV1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Feldsperling brütet natürlicherweise in Baumhöhlen und Nischen. In der Maßnahme wird bei Mangel an natürlichen Nistmöglichkeiten durch Nisthilfen das Angebot an Fortpflanzungsstätten erhöht.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Lichter Standort mit Gewährleistung freien Anfluges, kein oder nur wenig überragendes Blätterdach / Zweige über dem Kasten (STEINER et al. 1989).
  • Feldsperlinge können für kleine Singvögel große Aktionsräume aufwiesen (> 2 km, TAPPE & NOTTMEYER-LINDEN 2005). Aus energetischer Sicht ist jedoch eine Nahrungssuche im Umfeld zur Bruthöhle günstig. Nahrungshabitate sollen daher nicht weiter als 300 m vom Nistkasten entfernt liegen.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Von Nisthilfen für den Feldsperling können auch andere Höhlenbrüter profitieren (z. B. Kohlmeise). Um dieser Konkurrenzsituation vorzubeugen, sind pro Paar mind. 3 artspezifische Nisthilfen anzubieten. Die Nisthilfen werden in räumlicher Nähe (ca. 50 m) zueinander angebracht.
  • Verwendung von artspezifischen Nistkästen für den Feldsperling mit Fluglochdurchmesser 32 mm (JUNKER-BORNHOLDT et al. 2001 S. 77), Aufhänge-Höhe > 2,5 m, nicht für Katzen o. a. erreichbar.
  • Das Aufhängen von Nistkästen ist im Siedlungsbereich als separate Maßnahme möglich, wenn ansonsten günstige Habitatbedingungen für den Feldsperling vorhanden sind. Außerhalb von Siedlungen soll die Maßnahme nur übergangsweise (bis zur Entwicklung von Naturhöhlen) angewandt werden. Sofern noch nicht vorhanden (z. B. in der ausgeräumten Feldflur), soll die Maßnahme mit der Anlage / Pflege von Hecken kombiniert werden (unter Beachtung der Ansprüche von Arten, die empfindlich gegenüber Vertikalstrukturen reagieren und unter Beachtung des Paketes 4400 „Heckenpflege“ im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz, LANUV 2010).
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Bäume, an denen Kästen angebracht werden).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen außerhalb der Brutzeit. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Nistkästen sind geeignet, um kurzfristig Fortpflanzungsstätten bereit zu stellen. Bei Höhlenmangel kann es sinnvoll sein, neben den Nistkästen auch Gehölze anzupflanzen, um für eine mittel- bis langfristige Wirksamkeit ein Angebot natürlicher Höhlen bereit zu stellen (z. B. Maßnahme Anpflanzung von Obstbäumen als Streuobstwiese).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Nisthilfen werden vom Feldsperling teilweise unmittelbar angenommen (z. B. STEINER et al. 1990 S. 212). Um den Sperlingen eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen die Kästen mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen stehen kurzfristig bereit. Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die Maßnahme wird z. B. von BAUER et al. (2005 S. 458) empfohlen. Die Annahme von Nisthilfen kann für den Feldsperling als gesichert gelten (z. B. HANNOVER 1989, STEINER et al. 1989, 1990, WEISE 1994).
  • Der Eignungsgrad wurde mit „hoch“ bewertet (Expertenworkshop 9.11.2011 LANUV Recklinghausen).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Fazit

Für den Feldsperling bestehen Möglichkeiten zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen in den Brut- und Nahrungshabitaten.

Angaben zu Priorisierung:

Maßnahme 1 hat eine höhere Priorität gegenüber Maßnahme 2.