Bekassine  (Gallinago gallinago (L.))

EU-Code: A153

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anlage und Entwicklung von Extensivgrünland auf feuchten u. nassen Standorten (O1.1.2) / Wiedervernässung (G4.3)
  2. Anlage von Blänken / flachen Kleingewässern mit Schlammufer (G2.1, G2.3)
  3. Anlage und naturnahe Gestaltung von Gewässern (G1.1, G3.1, G3.3, G6.2)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anlage und Entwicklung von Extensivgrünland auf feuchten u. nassen Standorten (O1.1.2) / Wiedervernässung (G4.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Bekassinen rasten oft auf nassen bis feuchten, großflächigen Grünlandstandorten. In der Maßnahme werden geeignete Standorte durch Wiedervernässungen optimiert oder neu geschaffen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Spaziergänger mit frei laufenden Hunden etc.) zu achten.
  • Der Standort muss von den Grundwasserverhältnissen für eine Wiedervernässung geeignet sein (im Regelfall aktuell entwässerte Grünlandstandorte). Idealerweise ist ein Mikrorelief mit kleinen Kuppen und Senken bereits vorhanden, ansonsten im Rahmen der Maßnahmendurchführung zu schaffen.
  • Maßnahmenstandorte mind. 200 m zu dichten geschlossenen Gehölzkulissen, Siedlungsrändern und großen Gebäuden, idealerweise innerhalb einer großräumig offenen Landschaft (kleine Gehölze werden zwar nicht generell gemieden, sind aber für die Rastplatzqualität in diesem Lebensraum nicht optimal).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Zur Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen im Grünland werden im Regelfall größere Flächen benötigt (Orientierungswert: bei vollständigem Funktionsverlust des Rastplatzes mind. 10 ha).
  • Entwicklung / Renaturierung von Feuchtgrünland; je nach örtlichen Voraussetzungen z. B. durch Grabenanstau, Rückbau von Drainagen, Anpassung der Pumpleistung in Bergsenkungsgebieten, Tieferlegung von Flächen im Deichvorland, aktive Bewässerung (z. B. über Windradpumpen).
  • Eine Anhebung des Grundwasserstandes auf lediglich unter Flur oder kleinflächige Vernässungen ohne weitreichende Überflutung führen in der Regel nicht zu einer Verbesserung der Habitatbedingungen. Erforderlich sind im Regelfall großflächige Bereiche (Belting & Belting 1992: 51f.; Dümmer in Niedersachsen, ABU 1992: Soest). Durch ein vorhandenes oder neu zu schaffendes Mikrorelief entsteht dabei ein Muster von flachen Wasserflutungen (ggf. Blänken über Maßnahme 2 herstellen) und nicht überschwemmtem, kurzrasigem Grünland (Vegetationshöhe ca. 5 (10) cm) mit lückigen Bereichen, was für die Nahrungsverfügbarkeit günstig ist (Ausden et al. 2001, Behrens et al. 2007, Belting & Belting 1992: 24, 28). Kurzrasige Bestände können ggf. durch eine Mahd vor der Rastperiode hergestellt werden.
  • Extensive Nutzung des Feuchtgrünlandes als Wiese (keine Pflanzenschutzmittel und Düngung; Mahd im Regelfall ab Mitte Juli) oder Weide (keine Pflanzenschutzmittel und Düngung; Weidetierart, Besatzdichte und Beweidungszeitraum werden im Einzelfall nach den artenschutzfachlichen Anforderungen festgelegt). Auf Altgrasstreifen o. a. Strukturen, die Prädatoren anlocken, ist im Regelfall zu verzichten (vgl. LANUV 2018).
  • Bei sehr wüchsigen Flächen mit Ausbildung einer hohen und dichten Vegetation muss ggf. eine Ausmagerungsphase vorgeschaltet werden, um eine niedrige Vegetation zur Rastzeit zu erhalten (Belting & Belting 1992: 51).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Offenhaltung der Maßnahmenflächen durch regelmäßige Mahd oder Beweidung. Zur Gewährleistung von Kurzrasigkeit auch in der Rastzeit ggf. Durchführung einer Mahd vor der Herbstrast.
  • Offenhaltung des Gebietes von Vertikalstrukturen; Entfernen von Gehölzen je nach deren Aufkommen im mehrjährigen Abstand.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von bis zu 5 Jahren wirksam. Das Einstellen des angestrebten Grundwasserstandes kann jedoch auch bis zu 10 Jahren dauern, vorher sind ggf. Nachregulierungen erforderlich. Relevante Teilfunktionen können auch vorher erreicht werden (z. B. Flachwasserbereiche, Kurzrasigkeit).

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Bekassine sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen in der Regel kurzfristig innerhalb von bis zu 5 Jahren wirksam. Vergleichbare Maßnahmentypen werden in der Literatur häufig empfohlen (z. B. Belting & Belting 1992, Beckers 2002, Bornholdt 2000, LANUV 2011: 96, NLWKN 2011: 36, Rückriem et al. 2009: 136, 148). Wissenschaftliche Nachweise liegen nicht vor, die Maßnahme erscheint jedoch von der Artökologie her plausibel.
  • Daher besteht eine Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme. Wiedervernässungen erfordern jedoch im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung und es sind größere Flächen erforderlich. Daher ist im Regelfall ein Monitoring durchzuführen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

2. Anlage von Blänken / flachen Kleingewässern mit Schlammufer (G2.1, G2.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Für die im Grünland rastende Bekassine mangelt es oft an geeigneten Flachgewässern, weil keine Senken vorhanden sind oder der Grundwasserspiegel zu niedrig ist. Durch die Anlage von Blänken oder flachen Kleingewässern mit breiten, schlammigen Uferzonen entstehen attraktive Rasthabitate für rastende Limikolen, die dort nach Nahrung suchen oder ruhen. Die Gewässer können grund- oder stauwassergespeist sein.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Sportler, Spaziergänger, frei laufende Hunde etc.) zu achten.
  • Der Standort muss von den Grund- oder Stauwasserverhältnissen zu den Rastzeiten eine Wasserführung gewährleisten. Geeignete Standorte können im Winterhalbjahr bzw. bei hohen Wasserständen oder aus Luftbildern (Bereiche mit verminderter Vegetationsdeckung o. a.) identifiziert werden.
  • Maßnahmenstandorte mind. 200 m zu dichten geschlossenen Gehölzkulissen, Siedlungsrändern und großen Gebäuden Vermeidung von Störungen), idealerweise innerhalb einer großräumig offenen Landschaft.
  • Einbettung in großflächige Feuchtgrünlandstandorte (vgl. Maßnahme 1). Die Maßnahme ist mit Maßnahme 1 zu kombinieren, wenn sie nicht in im Feuchtgrünland angelegt werden kann.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung.
  • Die Flachgewässer sollen eine Maximaltiefe von 80 cm nicht überschreiten (ABU 1992: 124). Sie können grundwassergespeist (Blänken) oder hoch- bzw. stauwassergespeist sein (Flutmulden, LANUV 2011: 96). Die Randbereiche sollen zur Rastzeit breite, flache und schlammige Uferzonen (Stochermöglichkeit) aufweisen und einen Böschungswinkel von 1:15 bis 1:20 nicht überschreiten. Pro Flachgewässer mind. 1500 qm (aus Amphibienschutzgründen kann es erforderlich sein, die Maßnahme größer zu gestalten, um eine maximale Wassertiefe von 1 m zu erreichen).
  • Für Bekassinen ist ein hoher Anteil von schlammigem Ufer relevant.
  • Kombination von flach überstauten Bereichen und Flachgewässern: ABU (1992: 124) fand in den Ahsewiesen (Kreis Soest), dass mit zunehmendem Anteil der flach überstauten (Grünland-) Flächen sich die Ansammlungen rastender Limikolen in diese Bereiche verlagerte, bis der Wasserstand im Laufe des Frühjahrs dort so stark gesunken war, dass diese unattraktiv wurden. Dann wurden wieder vermehrt die tieferen und länger wasserführenden Blänken angenommen.
  • Bei Weggeler & Müller (1996:160, Schweiz) zeigte sich, dass Bereiche, die zur Vegetationszeit weniger als 20-30 cm überspült sind, rasch einwuchsen, wodurch sich die für Limikolen nutzbare Wasserfläche und die Rastbestände anfänglich verringerten. Die Autoren weisen auf den idealen Limikolenteich nach Rehfisch (1994) hin: Dieser soll, um das Einwachsen zu verlangsamen, einen ca. 20-30 cm hohen, stufigen Rand unmittelbar unterhalb der Hochwasserlinie aufweisen, so dass auch die äußersten Schlickbereiche bei Hochwasser genügend überspült bleiben. Der eigentliche Teich ist als eine sehr flach absinkende Wanne (evtl. mit Inseln) gestaltet und weist an der tiefsten Stelle ein kleines, ständig wassergefülltes Refugium auf, in dem ein Teil der Benthosfauna die Niedrigwasserphase überdauern kann (Profil eines „umgestülpten Sombreros“).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Offenhaltung der Maßnahmenflächen durch regelmäßige Mahd oder Beweidung des Ufers (bei Beweidung entstehen durch Trittwirkung offene Bodenstellen, die für bevorzugt auf Schlammböden rastende Limikolen vorteilhaft sind, Weggler & Müller 1996:159). Entfernen von Gehölzen je nach deren Aufkommen im mehrjährigen Abstand.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Eine Gewässerneuanlage bedarf i. d. R. einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Ephemere Wasserstellen sind in der Regel kurzfristig innerhalb von 1 Jahr herstellbar und wirksam. Eine rasche Annahme von Flachwasserbereichen ist z. B. bei ABU (1992) (Kreis Soest) und bei Weggeler & Müller (1996 S.: 158) (Schweiz) dokumentiert.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Bekassine sind gut bekannt.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig wirksam.
  • Die Maßnahme wird z. B. von LANUV (2011: 98) empfohlen, ansonsten im Rahmen der Wiedervernässung genannt. Die Annahme von geschaffenen Flachwasserbereichen durch rastende Limikolen ist z. B. bei ABU (1992), Klose (2002), Ramm et al. (2003), Schmidt (2002) und Weggeler & Müller (1996) nachgewiesen.
  • Falls die Maßnahme im Rahmen einer flächigen Wiedervernässung von Feuchtgrünland durchgeführt wird, ist wegen der Komplexität der Maßnahme ein Monitoring durchzuführen (vgl. Maßnahme 1).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Ja
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

3. Anlage und naturnahe Gestaltung von Gewässern (G1.1, G3.1, G3.3, G6.2)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Durch Neuanlage von Gewässern oder Durchführung von Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Gewässern wie Schaffung flacher Ufer, Schaffung offener Uferbereiche, Rückbau von Uferbefestigungen werden für rastende Limikolen attraktive Habitate geschaffen.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Weiterhin ist auf eine ausreichende Störungsarmut bezüglich Erholungsnutzung (Sportler, Spaziergänger, frei laufende Hunde etc.) zu achten.
  • Der Standort muss von den Grund- oder Stauwasserverhältnissen zu den Rastzeiten eine Wasserführung gewährleisten. Geeignete Standorte können im Winterhalbjahr bzw. bei hohen Wasserständen oder aus Luftbildern (Bereiche mit verminderter Vegetationsdeckung o. a.) identifiziert werden.
  • Optimierung vorhandener Gewässer: Gewässer mit Aufwertungspotenzial z. B. bezüglich der Ufersteilheit, der Ufervegetation oder Uferverbauungen (z. B. Rieselfelder, Klärteiche, Abbaugewässer).
  • Maßnahmenstandorte mind. 200 m zu dichten geschlossenen Gehölzkulissen, Siedlungsrändern und großen Gebäuden (Meidung von Vertikalstrukturen).
  • Einbettung in großflächig offene, störungsberuhigte Standorte.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung.
  • Neuanlage oder Optimierung von Gewässern mit ausgedehnten Flachwasser- und Schlammuferzonen (Stochermöglichkeit). Die flachen Ufer sollen einen Böschungswinkel von 1:15 bis 1:20 nicht überschreiten. Pro Gewässer mind. 1500 qm Flachwasserzone.
  • Bei Weggeler & Müller (1996:160, Schweiz) zeigte sich, dass Bereiche, die zur Vegetationszeit weniger als 20-30 cm überspült sind, rasch einwuchsen, wodurch sich die für Limikolen nutzbare Wasserfläche und die Rastbestände anfänglich verringerten. Die Autoren weisen auf den idealen Limikolenteich nach Rehfisch (1994) hin: Dieser soll, um das Einwachsen zu verlangsamen, einen ca. 20-30 cm hohen, stufigen Rand unmittelbar unterhalb der Hochwasserlinie aufweisen, so dass auch die äußersten Schlickbereiche bei Hochwasser genügend überspült bleiben. Der eigentliche Teich ist als eine sehr flach absinkende Wanne (evtl. mit Inseln) gestaltet und weist an der tiefsten Stelle ein kleines, ständig wassergefülltes Refugium auf, in dem ein Teil der Benthosfauna die Niedrigwasserphase überdauern kann (Profil eines „umgestülpten Sombreros“).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Offenhaltung der Maßnahmenflächen durch regelmäßige Mahd oder Beweidung des Ufers (bei Beweidung entstehen durch Trittwirkung offene Bodenstellen, die für bevorzugt auf Schlammböden rastende Limikolen vorteilhaft sind, Weggler & Müller 1996:159).
  • Uferzone periodisch und abschnittweise wieder in einen vegetationsfreien bzw. -armen Pionierzustand zurückversetzen; lückigen Vegetationsbewuchs der Parzellen anstreben (Schlegel & Weber 2005: 66). Entfernen von Gehölzen je nach deren Aufkommen im mehrjährigen Abstand.
  • In den ersten Jahren kann eine regelmäßige Nachsteuerung des Wasserhaushalts notwendig sein. Wichtig ist, dass der Wasserstand während der gesamten Rastzeit günstige Bedingungen gewährleistet (dies kann auf unterschiedlichen Teilflächen erfolgen), um die Rastvögel in die Lage zu versetzen, die für den Zug erforderlichen Fettreserven aufzufrischen.

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Eine Gewässerneuanlage bedarf i.d.R. einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Gewässer mit Flachwasserzonen sind kurzfristig herstellbar und im Regelfall unmittelbar nach Anlage wirksam (z.B. Weggler & Müller 1996). Für die Etablierung eines neuen Grundwasserstandes nach Wiedervernässung (vgl. Maßnahme: Anlage von flachen Kleingewässern mit Schlammufer) kann allerdings auch ein längerer Zeitraum erforderlich sein.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Bekassine sind gut bekannt.
  • Die benötigten Strukturen sind kurzfristig herstellbar.
  • Vergleichbare Maßnahmentypen werden in der Literatur häufig empfohlen (z.B. LANUV 2011: 101, Rückriem et al. 2009: 136, 145, 148). Die Annahme von geschaffenen Flachgewässern durch Limikolen ist z. B. bei Beckers (2002), Jorek (1976), Schäfer (2010), Schlegel & Weber (2005), Thies (1992) und Weggler & Müller (1996) nachgewiesen.
  • Gewässerneuanlagen erfordern jedoch im Regelfall eine umfangreiche Maßnahmenplanung. Daher ist bei Gewässerneuanlagen im Regelfall ein Monitoring durchzuführen.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Ja

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

4. Fazit

Für rastende Bekassinen besteht die Möglichkeit zur Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen.

Angaben zu Priorisierung: