Artinformationen

Artenschutzmaßnahmen

Bestandserfassung

Verbreitungskarten

Gartenrotschwanz  (Phoenicurus phoenicurus (Linnaeus, 1758))

EU-Code: A274

Artenschutzmaßnahmen

  1. Anbringen von Nisthilfen (Av1.1)
  2. Entwicklung und Optimierung baumbestandenen Grünlandes (Streuobstwiesen, Kopfbäume (O3.1.3)
  3. Nutzungsverzicht (W1.1) / Auflichtung von (Kiefern-) Wäldern / Strukturierung von Waldrändern mit Saum (W2.1, W 4)
  4. Fazit

Maßnahmen im Einzelnen

1. Anbringen von Nisthilfen (Av1.1)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Der Gartenrotschwanz brütet natürlicherweise in Baumhöhlen und Nischen. In der Maßnahme wird bei Mangel an natürlichen Nistmöglichkeiten durch Nisthilfen das Angebot an Fortpflanzungsstätten erhöht.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Mit Ausnahme des Vorhandenseins ausreichender Bruthöhlen müssen die sonstigen Habitatanforderungen des Gartenrotschwanzes erfüllt werden (Alternativ Durchführung in Kombination mit der Maßnahme Anpflanzung von Obstbäumen als Streuobstwiese).
  • Aufgrund der Revier- und Geburtsortstreue des Gartenrotschwanzes sollen Nisthilfen idealerweise entweder im direkten Bereich bestehender Reviere oder unmittelbar angrenzend (bis ca. 1 km), angebracht werden (s. o.).
  • Aufgrund der Anforderungen an insektenreiche und schütter bewachsene oder kurzwüchsige Nahrungshabitate eignen sich besonders nährstoffärmere Standorte.

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Brutpaar: Von Nisthilfen für den Gartenrotschwanz können auch andere Höhlenbrüter profitieren. Da weiterhin für den Gartenrotschwanz insbesondere solche Reviere eine hohe Attraktivität aufweisen, in denen ein Angebot an mehreren potenziellen Bruthöhlen besteht (MARTINEZ 2009), sind pro betroffenem Paar mind. 3 artspezifische Nisthilfen anzubringen.
  • Nisthilfen sollten unter einen waagrechten Ast gehängt werden. Von Vorteil ist, wenn in einem Obstgarten verschiedene Nistkastentypen angeboten werden. Idealerweise sollten etwa die Hälfte der Kästen bis Mitte April verschlossen bleiben oder spät aufgehängt werden, damit nicht andere Arten Einzug halten. Das Einflugloch sollte größer sein als 32 mm. Der Gartenrotschwanz bevorzugt größere Einfluglöcher (z.B. ovale Öffnung 3 cm breit, 6 cm hoch) und alte, also verwitterte, mit Moos bewachsene Nistkästen (SCHUDEL 2009). Nistkästen mit zwei Einfluglöchern sind ebenfalls gut geeignet (SVS / BirdLife Schweiz 2006).
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (Bäume, an denen Kästen angebracht werden).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Die Kästen sind mindestens jährlich auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen außerhalb der Brutzeit. In diesem Rahmen erfolgt auch eine Reinigung (Entfernen von Vogel- und anderen alten Nestern).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Nistkästen sind geeignet, um kurzfristig Fortpflanzungsstätten bereit zu stellen. Bei Höhlenmangel kann es sinnvoll sein, neben den Nistkästen auch Gehölze anzupflanzen, um für eine mittel- bis langfristige Wirksamkeit ein Angebot natürlicher Höhlen bereit zu stellen (z. B. Maßnahme: Anpflanzung von Obstbäumen als Streuobstwiese).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Nisthilfen können vom Gartenrotschwanz unmittelbar angenommen werden. Um den Rotschwänzen eine Raumerkundung und Eingewöhnungszeit zu ermöglichen, sollen die Kästen mit einer Vorlaufzeit von > 1 Jahr aufgehängt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Geeignete Nistplätze können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie als hoch eingeschätzt; Nisthilfen werden vom Gartenrotschwanz gern angenommen (z.B. BAUER et al. 2005, Übersicht in ZANG et al. 2005). Daher besteht eine Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme. Für NRW wurde der Eignungsgrad mit „hoch“ bewertet (Expertenworkshop 9.11.2011 LANUV Recklinghausen).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Nein
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch

2. Entwicklung und Optimierung baumbestandenen Grünlandes (Streuobstwiesen, Kopfbäume (O3.1.3)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

In baumbestandenem Grünland (Streuobstwiesen, Kopfbäume u. a.) die derzeit z.B. aufgrund mangelnder Pflege oder zu geringer Größe ungenügende Habitatstrukturen für den Gartenrotschwanz aufweisen, werden Maßnahmen zur Herstellung bzw. Optimierung durchgeführt.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Ja

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden). Kleinere Abstände sind bei Vorkommen im Siedlungsbereich möglich.
  • Aktuell verbrachte, verfilzte o. a. aufwertungsfähige, baumbestandene Grünlandfläche. Neben Streuobstbeständen können lokal auch verschiedene Kopfbaumarten geeignet sein.
  • Magere bis mittlere Böden, keine wüchsigen Standorte, die eine hohe und dichte Vegetation ausbilden (alternativ vorherige Ausmagerungsphase oder Oberbodenabschiebung: SCHUDEL 2009).
  • Durchführung vorzugsweise in Landschaften mit baumbestandenem Grünland und bei Betroffenheit von Gartenrotschwänzen in diesen Habitaten (d. h. nicht in waldgeprägten Habitaten wie bei der Maßnahme: Erhalt von Altholzbeständen / Auflichtung von (Kiefern-) Wäldern / Strukturierung von Waldrändern mit Saum).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1 ha. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Angaben im Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz (LANUV 2010, Pakete 4301 und 4302: „Erhaltung und Ergänzung von Streuobstwiesen“) sowie bei MULNV (2009) (weitere Details zu Streuobstwiesen z. B. bei ARGE Streuobst 2010).
  • Pflege der Bäume: Erhalt alter, bestehender Bäume, Durchführung von Pflegeschnitten unter Erhalt von Totholzstrukturen (s. u.). Setzen junger Obst- und Kopfbäume bei Lücken im Altbaumbestand oder um diesen zu erweitern. Die Baumdichte soll variieren, im Durchschnitt ca. 50 bis 70 Bäume pro ha, Besonnung des Unterwuchses muss gewährleistet sein (ARGE Streuobst 2010). Bei Obstbäumen Verwendung von Hochstämmen.
  • Totholzanteile: geringe Anteile feines Totholz, hohe Anteile starkes Kronentotholz (ab etwa Armdicke) besonders in älteren Bäumen soweit statisch möglich belassen; einige schon abgestorbene Bäume verbleiben als stehendes Totholz möglichst lange im Bestand (ARGE Streuobst 2010).
  • Baumpflege: regelmäßiger Baumschnitt, um vorzeitiger Alterung vorzubeugen und um eine lichte und stabile Krone zu erhalten (ARGE Streuobst 2010).
  • Unter den Obstbäumen sind Apfelbäume von besonderer Bedeutung, da sie durch Pilzbesiedlung deutlich früher und zahlreicher Höhlen ausbilden als andere Obstbäume (ARGE Streuobst 2010 S. 8).
  • Die ARGE Streuobst (2010) empfiehlt als anzustrebende Altersstruktur für Vögel in Streuobstbeständen: ca. 15 % Jungbäume, 75-80 % ertragsfähige Bäume, 5-10 % abgängige „Habitatbäume“, die auch nach Ende der Ertragsphase im Bestand bleiben.
  • Bei Mangel an für den Gartenrotschwanz geeigneten Nisthöhlen kann die Maßnahme in Kombination mit der Maßnahme: (temporäres) Aufhängen von Nistkästen durchgeführt werden).
  • Grünlandpflege: Grundsätzlich gelten die allgemeinen Angaben im Maßnahmenblatt Extensivgrünland. Weiterhin sind für den Gartenrotschwanz folgende Aspekte zu beachten:
  • Schaffung und Pflege von Bereichen mit lückiger (ruderaler) Bodenvegetation auf mind. 30 % der Revierfläche (in Anlehnung an MARTINEZ 2010 S. 18) z. B. durch Abschieben des Oberbodens (SCHUDEL 2009), Auftrag nährstoffarmer Substrate oder Fräsen der Grasnarbe. Alternativ (idealerweise in Kombination) sollen Grünlandflächen mit dichterer Grasnarbe (z. B. Wiesen, Weiden) in derselben Größenordnung während der Brutzeit kurzrasige Bereiche mit max. 20 cm Vegetationshöhe aufweisen (in Anlehnung an MARTINEZ et al. 2010 S. 302). Die lückig-kurzrasigen Bereiche sollen an mehreren Stellen im Revier verteilt werden und mit Bereichen höhere Vegetation (z. B. Altgrasstreifen oder -flächen) abwechseln, um einen hohen Grenzlinieneffekt zu erzielen (ebd.).
  • Bei einer Beweidung ist die Besatzdichte so zu wählen, dass der Fraß ein Muster von kurzrasigen und langrasigen Strukturen (mit Früchten / Pflanzensamen) gewährleistet, ggf. sind Bereiche auszuzäunen. Die Umzäunung soll idealerweise mit Holzpflöcken erfolgen (Sitzwarten). Bei einer Nutzung als Weide sind die Obstbäume vor Verbiss zu schützen.
  • Je nach Ausgangsbestand kann es sich anbieten, den Anteil der Kräuter durch Einsaat mit autochthonem Saatgut zu erhöhen, um Insekten und andere Wirbellose zu fördern und so das Nahrungsangebot für den Gartenrotschwanz zu erhöhen.
  • Auch Feldwege mit Krautsaum / Böschungen können in die Maßnahme einbezogen werden, sofern kein besonderes Kollisionsrisiko besteht.
  • Kleinstrukturen wie Hecken, Krautsäume, Trockenmauern, Totholzhaufen oder Zaunpfähle sollten auf ca. 10-15 % der Fläche zur Verfügung stehen (ARGE Streuobst 2010 S. 12, SCHUDEL 2009) unter Ausnutzung von ggf. bereits vorhandenen Strukturen.
  • Werden bei dem Eingriff Gehölze beeinträchtigt, ist vor Neupflanzung zu prüfen, ob ein Verpflanzen / Versetzen möglich ist.

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Pflege- und Erziehungsschnitte der Obstbäume; Pflege des Grünlandes nach obigen Vorgaben (Details bei MULNV 2009 und ARGE Streuobst 2010).

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die zeitliche Dauer bis zur Wirksamkeit ist abhängig von der Ausprägung des aktuellen Bestandes:
  • Bei Optimierung von Beständen mit vorhandener Grundeignung (Instandsetzungspflege des Grünlandes, Anlage von Säumen, Anlage von Kleinstrukturen, ggf. Schnittpflege vorhandener Gehölze) ist eine Wirksamkeit meist innerhalb von bis zu 2 (-5) Jahren möglich.
  • Die Zeitdauer für ggf. erforderliche Ausmagerungen hängt von der Wüchsigkeit des Ausgangsbestandes ab und kann auch eine mittel- bis langfristige Zeitspanne erfordern.
  • (Vollständige) Neupflanzungen aus Gehölzen erreichen frühestens nach 10-15 Jahren die Struktur einer Streuobstwiese, die Entwicklung eines Baumhöhlenangebotes beansprucht deutlich > 10 Jahre. Soweit das Höhlenangebot des Altbaumbestandes nicht ausreicht, kann die Zeitspanne durch das temporäre Aufhängen von Nistkästen (Maßnahme: Entwicklung und Optimierung baumbestandenen Grünlandes (Streuobstwiesen, Kopfbäume) überbrückt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die Habitatansprüche der Art sind gut bekannt. Die benötigten Strukturen weisen mit Ausnahme der Entwicklung eines ausreichenden Baumhöhlenangebotes eine kurzfristige Entwicklungsdauer auf. Durch das ergänzende Anbringen von Nisthilfen (Maßnahme: Entwicklung und Optimierung baumbestandenen Grünlandes (Streuobstwiesen, Kopfbäume) kann jedoch auch bei nicht ausreichendem Brutplatzangebot eine kurzfristige Wirksamkeit der Maßnahme erreicht werden. Die Maßnahmen werden in der Literatur z. B. von HÖTKER (2004), KOWALSKI et al. (2010), MARTINEZ et al. (2010) empfohlen.
  • Die Plausibilität der Wirksamkeit wird vor dem Hintergrund der Artökologie und der Empfehlungen in der Literatur als hoch eingeschätzt. Wissenschaftlich dokumentierte Nachkontrollen in Bezug auf die Nutzung zur Optimierung der Nahrungshabitate angelegter Ruderalfluren durch den Gartenrotschwanz liegen vor (MARTINEZ et al. 2010).

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (bei Neupflanzung / Notwendigkeit einer Ausmagerung mittel- bis langfristige Wirksamkeit beachten)

3. Nutzungsverzicht (W1.1) / Auflichtung von (Kiefern-) Wäldern / Strukturierung von Waldrändern mit Saum (W2.1, W 4)

Allgemeine Maßnahmenbeschreibung

Neben baumbestandenem Grünland ist der Gartenrotschwanz Brutvogel in lichten und aufgelockerten (Altholz-) Wäldern, an Waldrändern, Waldlichtungen, auf Brand- und Windwurfflächen (BAUER et al. 2005 S. 425, LWF 2009). In NRW sind es insbesondere lichte Kieferwälder auf sandigen Böden (SUDMANN et al. 2008). In der Maßnahme werden für den Gartenrotschwanz bestehende, höhlenreiche Altholzbestände gesichert bzw. in bestehenden (Kiefern-) Altholzwäldern Optimierungsmaßnahmen zur Entwicklung von lichtem Stammraum, offenen Bodenstellen, niedrigwüchsiger Vegetation sowie von strukturierten Waldrändern mit Saum durchgeführt.

Maßnahme betrifft Teilhabitat und ist i.d.R. nur in Kombination mit anderen Maßnahmen wirksam: Nein

Anforderungen an den Maßnahmenstandort

  • Eine ausreichende Entfernung des Maßnahmenstandorts zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen ist sicherzustellen (s. Einführung zum Leitfaden).
  • Höhlenreiche (Altholz-) Waldbestände, idealerweise Kiefernwälder mit Vorhandensein von Altholz auf sandigen Böden; bei Mangel an Nistmöglichkeiten können temporär Nistkästen benutzt werden (Maßnahme: Anbringen von Nisthilfen).
  • Durchführung vorzugsweise in waldbestandenen Landschaften und bei Betroffenheit von Gartenrotschwänzen im Wald (d. h. nicht in streuobstgeprägten Habitaten wie bei Maßnahme: Entwicklung und Optimierung baumbestandenen Grünlandes (Streuobstwiesen, Kopfbäume).

Anforderungen an Qualität und Menge

  • Orientierungswerte pro Paar: Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung. Bei Funktionsverlust des Reviers mind. im Umfang der lokal ausgeprägten Reviergröße und mind. 1 ha.
  • Entwicklung und Pflege von höhlenreichen (Kiefern-) Altholzwäldern mit lichtem Stammraum, offenen Bodenstellen und niedrigwüchsiger Vegetation. Alte Kiefernwälder auf Sandböden werden vom Gartenrotschwanz in NRW bevorzugt angenommen (SUDMANN et al. 2008), insbesondere wenn sie grenzlinienreich sind (Geländekanten, Ränder zu Trockenabgrabungen, offene Bereiche). Anlage und Pflege von lückigen, kurzrasigen Bodenstellen entsprechend Maßnahme: Entwicklung und Optimierung baumbestandenen Grünlandes (Streuobstwiesen, Kopfbäume). Belassen von kleinflächigen Sukzessionsstadien (z.B. Baumsturzlücken, ehemalige Käfernester) in Altbaumbeständen (LWF 2009).
  • Aufbau und Pflege von gestuften Waldrändern. Das folgende Schema nach RICHERT & REIF (1992) bzw. KÖGEL et al. (1993) ist je nach lokaler Situation (Baumartenzusammensetzung, Exposition o. a.) anzupassen (vom Wald in Richtung Nutzungsgrenze): 1. Buchtige Auflichtung des Ausgangsbestandes bis auf 30-50 m; Förderung von Lichtbaumarten (ggf. Anpflanzung von Laubhölzern bei Ausgangsbestand Nadelholz). 2. Strauch- und Baummantel auf (6-) 10 m Breite: Sukzession (v. a. bei mehreren bereits vorhandenen geeigneten Sträuchern); alternativ buchtige Anpflanzung standortsheimischer Gehölze unter Ausnutzung ggf. bereits vorhandener Einzelsträucher. Wechsel von sonnigen und schattigen Buchten, mit einzel- und gruppenweiser Anpflanzung sowie Pflanzlücken. 3. Blütenreicher Stauden- und Krautsaum: Mahd in mehrjährigem Abstand zur Verhinderung des Vordringens von Gehölzen, ggf. vorherige Ausmagerung durch häufigeres Mähen.
  • Bei Mangel an für den Gartenrotschwanz geeigneten Nisthöhlen kann die Maßnahme in Kombination mit Maßnahme: (temporäres) Aufhängen von Nistkästen durchgeführt werden.
  • Die Maßnahmen sind eindeutig und individuell zu markieren (aus der Nutzung genommene Bäume).

Wiederkehrende Maßnahmen zur Funktionssicherung: Ja

  • Gewährleistung des halboffenen Charakters (Bestockungsgrad ca. 0,3); Pioniercharakter der Rohbodenstandorte regelmäßig erneuern (z. B. Entfernung von „Problempflanzen“ wie Adlerfarn und Brombeere).

Weitere zu beachtende Faktoren

  • Zielkonflikte mit anderen bedeutsamen (Wald-) Arten und dem Landschaftsbild beachten.
  • Konflikte, die dem Zielzustand u. a. durch mögliche Wegesicherungspflichten entgegenstehen, sind im Vorfeld zu prüfen und bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Ggf. ist eine Änderung / Aufgabe des Wegenetzes erforderlich, um Waldbereiche flächig aus der Nutzung zu nehmen und aus der erhöhten Sicherungspflicht zu entlassen.

Zeitliche Dauer bis Wirksamkeit

  • Die Auflichtungen in (Kiefern-) Altholzwäldern sind kurzfristig wirksam (Entfernung von Vegetation), soll jedoch mit mindestens 1 Jahr Vorlaufzeit durchgeführt werden.
  • Waldränder: Die Zeitdauer bis zur Wirksamkeit hängt vom vorhandenen Bestand und (bei Anpflanzungen) den verwendeten Pflanzqualitäten ab. Im Regelfall kann von einer Wirksamkeit innerhalb von 2 bis 5 Jahren ausgegangen werden. Die ggf. neu angepflanzten Gehölze haben dann zwar noch keine Funktion als Nisthabitat, durch die Auflichtung wird jedoch die Attraktivität der vorhandenen Gehölze erhöht. Ansonsten bei Neuanpflanzungen langfristige Wirksamkeit.
  • Bei Mangel an für den Gartenrotschwanz geeigneten Nisthöhlen kann die Maßnahme in Kombination mit der Maßnahme: (temporäres) Aufhängen von Nistkästen durchgeführt werden.

Aspekte der Prognosesicherheit

  • Die benötigten Strukturen können kurzfristig bereitgestellt werden. Der Maßnahmentyp richtet sich nach den Ansprüchen der Art (z. B. MARTINEZ et al. 2010 S. 303, SEDLACEK & FUCHS 2008, TAYLOR & SUMMERS 2009) und wird z. B. von BAUER et al. (2005) und LWF (2009) empfohlen. VOHWINKEL (2010) berichtet vom VSG „Stromberg“ in Nordwürttemberg, dass Waldränder bevorzugt in räumlicher Vernetzung mit kurzrasigen Mergelböschungen (günstige Nahrungshabitate) besiedelt wurden.
  • (Weitere) Wissenschaftliche Nachweise liegen nicht vor. Die Maßnahme richtet sich nach den Habitatansprüchen der Art. Daher ist der Maßnahmentyp grundsätzlich plausibel.

Risikomanagement / Monitoring

  • erforderlich (maßnahmenbezogen): Ja
  • erforderlich (populationsbezogen): Nein
    • bei allen Vorkommen: Nein
    • bei landesweit bedeutsamen Vorkommen: Nein
    • bei umfangreichen Maßnahmenkonzepten: Nein

Bewertung (Eignung als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme)

  • Kenntnisstand zur Ökologie der Art: hoch
  • Entwickelbarkeit der Strukturen: kurzfristig
  • Belege / Plausibilität: hoch

Fazit Eignung: hoch (bei Neupflanzung mittel- bis langfristige Wirksamkeit beachten)

4. Fazit

Für den Gartenrotschwanz liegen mit der Optimierung bestehender potenzieller Lebensräume kurzfristig wirksame Maßnahmen vor. Die Anlage neuer Habitate ist nur langfristig möglich.

Angaben zu Priorisierung:

Maßnahme: Anbringen von Nisthilfen, ist nur im Siedlungsbereich als alleinige Maßnahme möglich (wenn die sonstigen Habitatbedingungen erfüllt sind), außerhalb von Siedlungsbereichen nur übergangsweise und in geringer Priorität gegenüber Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Bruthabitats (MaßnahmeN: Entwicklung und Optimierung baumbestandenen Grünlandes (Streuobstwiesen, Kopfbäume sowie Erhalt von Altholzbeständen / Auflichtung von (Kiefern-) Wäldern / Strukturierung von Waldrändern mit Saum ).